Daten
Kommune
Inden
Größe
13 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauverwaltungsamt
IV/Schus.
07.11.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
27.11.2003
Rat
10.12.2003
TOP Ein Ja
Nein
402/2003
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Erschließungsbeiträge für den Bereich des Bebauungsplanes „Roter Acker II“
Beschlussentwurf:
Bei der Berechnung der Erschließungsbeiträge werden die Straßen des Baugebietes
„Roter Acker II“ zu einer Erschließungseinheit zusammengefasst.
Mit den zukünftigen Eigentümern der Grundstücke sind Ablösevereinbarungen zu schließen.
Die Ermittlung eines Erschließungsbeitrages in Höhe von 28,80 €/qm wird zustimmend zur
Kenntnis genommen.
Begründung:
Entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches sind grundsätzlich die Aufwendungen für
jede Erschließungsanlage gesondert zu berechnen und zu erheben. Da dies zu unterschiedlichen
Erschließungsbeiträgen im Bereich des Baugebietes führen könnte, sind die Straßen zu einer
Erschließungseinheit zusammenzufassen. Das bedeutet, dass der Gesamtaufwand für die
Herstellung der Straßen auf alle Grundstücke, die durch diese Anlagen erschlossen werden, verteilt
wird.
Die Berechnung der Erschließungsbeiträge ist als Anlage beigefügt.
Da für alle Grundstücke im Gebiet eine unter Erschließungsbeitragsgesichtspunkten gleiche
bauliche Ausnutzbarkeit gegeben ist, erübrigt sich eine Differenzierung des Erschließungsbeitrages.
Mit den zukünftigen Grundstückseigentümern ist im Zusammenhang mit dem Erwerb der
Grundstücke ein Ablösevertrag abzuschließen. Der Abschluss eines solchen Vertrages bewirkt, dass
nachfolgend eine Erschließungsbeitragspflicht für diese Grundstücke nicht entsteht. Er verhindert
einerseits, dass, wenn die Anlagen teurer als kalkuliert ausfallen, eine Nacherhebung erfolgt,
andererseits jedoch auch, dass, wenn die Anlagen günstiger erstellt werden können als dies
kalkuliert war, eine Kostenerstattung erfolgt.
Im Interesse einer Kostensicherheit und einer Vereinfachung der Abrechnungsvorgänge ist der
Abschluss von Ablösevereinbarungen jedoch dringend zu empfehlen.
Die Kostenerstattungsbeiträge für den ökologischen Ausgleich sollten, da alle beteiligten
Grundstücke (auszugleichende Flächen und Ausgleichsflächen) im Eigentum der Gemeinde Inden
sind, privatwirtschaftlich erhoben werden. Dies vermeidet auch aufwändige Abrechnungsverfahren
Vorlage: 402/2003
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und sieht eine gleichmäßige Belastung aller Grundstückseigentümer vor. Ebenso ist mit der
Kostenerstattung für den Kanalhausanschluss zu verfahren.
Vorlage: 402/2003
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Gemeinde Inden
Der Bürgermeister
Bauverwaltung
Az: 60 21 00/7
Inden, den 10.11.2003
Erschließungsbeiträge „Roter Acker“
A Kosten
1. Straßengrundstücke einschl. Vermessung
Grundstückswert Straßen (2.998 qm) + Parkplätze (507 qm)
3.505 qm x 17.50 €/qm =
61.400,-- €
anteilige Vermessung
4.700,-- €
66.100,-- €
2. Beleuchtung
25.200,-- €
3. Straßenbau
Auftrag Blandfort – Baustraße Endausbau
73.800,- €
393.700,- €
467.500,--€
4. Kanalbau
Anteilige Oberflächenentwässerung der Straße
Kosten aus Angebot Blandfort
Restfertigstellung
55.900,- - €
10.000,-- €
zusammen
abzüglich 10 % Gemeindeanteil
62.470,-- €
umzulegen als Erschließungsbeitrag
B Messzahl
Bruttobauland
./. Flächen der Anlagen
./. fremd erschlossene Grundstücke
Verteilungsfläche = Messzahl
562.230,-- €
33.405 qm
6.277 qm
7.594 qm
19.534 qm
C Verteilung
Beitrag = 562.230,- € : 19.534 qm = 28,78212 €/qm = 28,80 €/qm
Im Auftrage:
(Schuster)
65.900,-- €
----------------624.700,-- €