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Beschlussvorlage (Erschließungsbeiträge für den Bereich des Bebauungsplanes "Roter Acker II")

Daten

Kommune
Inden
Größe
13 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Erschließungsbeiträge für den Bereich des Bebauungsplanes "Roter Acker II") Beschlussvorlage (Erschließungsbeiträge für den Bereich des Bebauungsplanes "Roter Acker II") Beschlussvorlage (Erschließungsbeiträge für den Bereich des Bebauungsplanes "Roter Acker II")

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauverwaltungsamt IV/Schus. 07.11.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 27.11.2003 Rat 10.12.2003 TOP Ein Ja Nein 402/2003 Ent Bemerkungen Betrifft: Erschließungsbeiträge für den Bereich des Bebauungsplanes „Roter Acker II“ Beschlussentwurf: Bei der Berechnung der Erschließungsbeiträge werden die Straßen des Baugebietes „Roter Acker II“ zu einer Erschließungseinheit zusammengefasst. Mit den zukünftigen Eigentümern der Grundstücke sind Ablösevereinbarungen zu schließen. Die Ermittlung eines Erschließungsbeitrages in Höhe von 28,80 €/qm wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Begründung: Entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches sind grundsätzlich die Aufwendungen für jede Erschließungsanlage gesondert zu berechnen und zu erheben. Da dies zu unterschiedlichen Erschließungsbeiträgen im Bereich des Baugebietes führen könnte, sind die Straßen zu einer Erschließungseinheit zusammenzufassen. Das bedeutet, dass der Gesamtaufwand für die Herstellung der Straßen auf alle Grundstücke, die durch diese Anlagen erschlossen werden, verteilt wird. Die Berechnung der Erschließungsbeiträge ist als Anlage beigefügt. Da für alle Grundstücke im Gebiet eine unter Erschließungsbeitragsgesichtspunkten gleiche bauliche Ausnutzbarkeit gegeben ist, erübrigt sich eine Differenzierung des Erschließungsbeitrages. Mit den zukünftigen Grundstückseigentümern ist im Zusammenhang mit dem Erwerb der Grundstücke ein Ablösevertrag abzuschließen. Der Abschluss eines solchen Vertrages bewirkt, dass nachfolgend eine Erschließungsbeitragspflicht für diese Grundstücke nicht entsteht. Er verhindert einerseits, dass, wenn die Anlagen teurer als kalkuliert ausfallen, eine Nacherhebung erfolgt, andererseits jedoch auch, dass, wenn die Anlagen günstiger erstellt werden können als dies kalkuliert war, eine Kostenerstattung erfolgt. Im Interesse einer Kostensicherheit und einer Vereinfachung der Abrechnungsvorgänge ist der Abschluss von Ablösevereinbarungen jedoch dringend zu empfehlen. Die Kostenerstattungsbeiträge für den ökologischen Ausgleich sollten, da alle beteiligten Grundstücke (auszugleichende Flächen und Ausgleichsflächen) im Eigentum der Gemeinde Inden sind, privatwirtschaftlich erhoben werden. Dies vermeidet auch aufwändige Abrechnungsverfahren Vorlage: 402/2003 Seite - 2 - und sieht eine gleichmäßige Belastung aller Grundstückseigentümer vor. Ebenso ist mit der Kostenerstattung für den Kanalhausanschluss zu verfahren. Vorlage: 402/2003 Seite - 3 - Gemeinde Inden Der Bürgermeister Bauverwaltung Az: 60 21 00/7 Inden, den 10.11.2003 Erschließungsbeiträge „Roter Acker“ A Kosten 1. Straßengrundstücke einschl. Vermessung Grundstückswert Straßen (2.998 qm) + Parkplätze (507 qm) 3.505 qm x 17.50 €/qm = 61.400,-- € anteilige Vermessung 4.700,-- € 66.100,-- € 2. Beleuchtung 25.200,-- € 3. Straßenbau Auftrag Blandfort – Baustraße Endausbau 73.800,- € 393.700,- € 467.500,--€ 4. Kanalbau Anteilige Oberflächenentwässerung der Straße Kosten aus Angebot Blandfort Restfertigstellung 55.900,- - € 10.000,-- € zusammen abzüglich 10 % Gemeindeanteil 62.470,-- € umzulegen als Erschließungsbeitrag B Messzahl Bruttobauland ./. Flächen der Anlagen ./. fremd erschlossene Grundstücke Verteilungsfläche = Messzahl 562.230,-- € 33.405 qm 6.277 qm 7.594 qm 19.534 qm C Verteilung Beitrag = 562.230,- € : 19.534 qm = 28,78212 €/qm = 28,80 €/qm Im Auftrage: (Schuster) 65.900,-- € ----------------624.700,-- €