Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
299 kB
Datum
22.09.2010
Erstellt
31.08.10, 06:24
Aktualisiert
31.08.10, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
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1-t2t0 J
1
Der Landrat
66 Amt Straßenbau
u. Verkehr
Datum
17.06.2010
Mein Zeichen
66/94/71/45/0
Auskunft
erteilt
Herr Rother
ZimmerNr.
3·45
Telefon
02271 83-4667
Antrag zur Aufstellung einer Skulptur auf der Mittelinsel des Kreisverkehrs
K45 (Carl-Schurz-Str.)/ Max-Planck-Str./ Seestr.
Ihr Schreiben vom 4.05.10, Zeichen: 6619/K45-06
Fax
02271 83-2329
E-Mail
joachim.rother@rhein-erft-kreis.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge der K 45n, Ortsumgehung Erftstadt-Liblar ist ein Ausbau des o.a.
Kreisverkehrs vorgesehen. Damit eine dauerhafte Haltbarkeit gewährleistet
ist und die entstehende Verkehrsverlagerung verträglich abgewickelt werden kann, wird der Kreisverkehr überplant. U.a. erhält der Kreisverkehr eine
Vergrößerung des Durchmessers von 30m auf 35m (s. Anlage: Lageplanauszug). Der Kreismittelpunkt wird sich kaum ändern. Bauliche Eingriffe in die
Kreismittelinsel sind jedoch nicht auszuschließen, so dass eine Skulptur
oder eine veränderte Gestaltung hinderlich sein könnte.
Mit dem Ziel, Mehraufwand oder einen zumindest teilweisen Abbruch zu
vermeiden, wird die Durchführung einer entsprechenden
Gestaltung erst
unmittelbar nach Umsetzung des umgebauten Kreisverkehrs befürwortet.
Da jedoch Baurecht, Finanzierung etc. noch nicht gesichert sind, steht auch
das Jahr der Umsetzung der Maßnahme noch nicht verbindlich fest.
Grundsätzlich sieht der Kreis eine zweckmäßige Gestaltung von Kreisverkehren vor. Wenn Ansprüche an eine aufwändigere Gestaltung bestehen,
sollte eine Verwaltungsvereinbarung
zwischen Kreis und Stadt abgeschlossen werden, in der die Planung, Umsetzung und zukünftige Unterhaltung
der Kreismittelinsel und ggf. sonstiger Grünflächen auf die Stadt übertragen wird. Von städtischer Seite sollte dann auch zweckmäßigerweise die
Koordinierung entsprechender Aktivitäten durchgeführt werden. Klärungsbedarf besteht dann ggf. auch über die Herstellung evtl. erforderlicher
Strom- und/oder Wasseranschlüsse, Fundamente etc..
K:\66Amtslauf\7\71\710\K45n\K45_Erftst_B_100617.doc
Hinweis:
Versenden Sie keine vertraulichen,
zenswerten Daten per E-Mail
schüt-
Hausadresse
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Telefon 02271 83-0
Fax 02271 83-2300
Internet
www.rhein-erft-kreis.de
info@rhein-erft-kreis.de
Postadresse
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Donnerstag
14:00 bis 18:00 Uhr
Samstag 08:00-11:00 Uhr
(nur Service- und Zulassungsstelle
Kreishaus Bergheim)
im
Bankverbindungen
Postbank Köln (BLZ370 10050)
Konto: 10 850 505 BIC:PBNKDEFF
IBAN:DE45 3701 0050 0010 8505 05
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Öffent!. Verkehrsmittel
zum Kreishaus
Bahn: Bergheim und Zieverich
Bushaltestellen: Am Knüchelsdamm
und Kreishaus - Weitere Infos:
www.revg.de oder 022341806-0
Seite
Über das weitere Vorgehen bitte ich, informiert zu werden.
Mit freundlichen
Im Auftrag
Grüßen
Anlagen
Lageplanauszug
mit
Planck-Str./ Seestr.
Kreisverkehr
K45 (Carl-Schurz-Str.)j
Max-
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