Daten
Kommune
Inden
Größe
8,3 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Amt für öffentl. Ordnung
32 36 02 - Som.
28.03.2002
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
26.06.2002
TOP Ein Ja
Nein
195/2002
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Jahrmarkt in Inden/Altdorf am 22.09.2002
Beschlussentwurf:
Der Rat der Gemeinde Inden unterstützt ausdrücklich die Durchführung eines Jahrmarktes 2002 und
beschließt die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des
verkaufsoffenen Sonntages anlässlich des Jahrmarktes am 22.09.2002. Die Ordnungsbehördliche
Verordnung tritt am 23.09.2002 außer Kraft.
Begründung:
Wie bereits in den vergangenen Jahren möchte die Werbegemeinschaft Inden/Altdorf e.V. ihre
Geschäftslokale und ihre Waren im Bereich der Merödgener Straße, Goltsteinstraße, Rathausstraße
und Hauptstraße präsentieren. Da das eingereichte Durchführungsprogramm den Voraussetzungen
zur Genehmigung eines Jahrmarktes entspricht, kann die Gemeinde Inden gemäß § 14 Absatz 1 des
Ladenschlussgesetzes durch Ordnungsbehördliche Verordnung die Durchführung des Jahrmarktes
und die Genehmigung des verkaufsoffenen Sonntages für das Gebiet der Gemeinde Inden
beschließen.
Zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens und der Organisation des Jahrmarktes ist es
erforderlich, dass die Ordnungsbehördliche Verordnung frühzeitig erlassen wird.
Da der durch die Werbegemeinschaft Inden/Altdorf jährlich organisierte Jahrmarkt bereits auch
überregional Zuspruch gefunden hat und somit auch die in der Ortschaft Inden/Altdorf neugegründeten Gewerbebetriebe an Zulauf gewonnen haben, sollte die Fortführung dieser positiven
Veranstaltung ausdrücklich vom Rat der Gemeinde Inden unterstützt werden.