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Beschlussvorlage (5. Änderung der Abwassergebührensatzung zum 01.01.2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
10.10.11, 18:47
Aktualisiert
10.10.11, 18:47
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 377/2011 Erstellt am: 13.09.2011 Aktenzeichen: III / 20 - gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 18.10.2011 Rat X 08.11.2011 Betreff 5. Änderung der Abwassergebührensatzung zum 01.01.2012 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 1.725.520 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2012 2013 ff* 1.725.520 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 bereit gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Fachbudget 600.230 - Straßen - mit 1.516.130 € und aus dem Fachbudget 020.300.040 - Immobilienmanagement - mit 209.390 €. Die Aufwandserhöhung im Vergleich zur Kalkulation 2011 beträgt 112.650 €. * Eine Aussage für die Jahre ab 2013 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt. Vorlage Nr.: 377/2011 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Pulheim (Benutzungsgebührensatzung) vom 19.12.2008. Erläuterungen Aufgrund der Abwassergebührenkalkulation 2012 muss die Benutzungsgebührensatzung zum 01.01.2012 gemäß der Anlage angepasst werden. Vorlage Nr.: 377/2011 . Seite 3 / 3 Anlage zur Vorlage 377 / 2011 5. Änderung vom ….. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Pulheim (Benutzungsgebührensatzung) vom 19.12.2008 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950), sowie der §§ 51 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271), hat der Rat der Stadt Pulheim am ……. folgende Satzung beschlossen: § 1 - Änderungen § 3 - Schmutzwassergebühren - wird wie folgt geändert: (8) Die Schmutzwassergebühr beträgt für jeden angefangenen Kubikmeter Schmutzwasser (bezogen auf den Frischwasserbezug) jährlich 2,04 € / m³. § 4 - Niederschlagswassergebühren - wird wie folgt geändert: (4) Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden angefangenen Quadratmeter bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter und an die städtische Abwasseranlage angeschlossener Fläche i. S. d. Absatzes 1 jährlich 0,79 € / m². §2 Diese 5. Änderung der Benutzungsgebührensatzung tritt zum 01.01.2012 in Kraft.