Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
10.10.11, 18:47
Aktualisiert
10.10.11, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
377/2011
Erstellt am:
13.09.2011
Aktenzeichen:
III / 20 - gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
18.10.2011
Rat
X
08.11.2011
Betreff
5. Änderung der Abwassergebührensatzung zum 01.01.2012
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
1.725.520 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2012
2013 ff*
1.725.520 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012
bereit gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Fachbudget 600.230 - Straßen - mit 1.516.130 € und aus dem
Fachbudget 020.300.040 - Immobilienmanagement - mit 209.390 €. Die Aufwandserhöhung im Vergleich zur Kalkulation 2011
beträgt 112.650 €.
* Eine Aussage für die Jahre ab 2013 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der
Folgejahre abhängt.
Vorlage Nr.: 377/2011 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Pulheim (Benutzungsgebührensatzung) vom 19.12.2008.
Erläuterungen
Aufgrund der Abwassergebührenkalkulation 2012 muss die Benutzungsgebührensatzung zum 01.01.2012 gemäß der Anlage
angepasst werden.
Vorlage Nr.: 377/2011 . Seite 3 / 3
Anlage zur Vorlage 377 / 2011
5. Änderung vom ….. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen
Abwasseranlage der Stadt Pulheim (Benutzungsgebührensatzung) vom 19.12.2008
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950), sowie der §§
51 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV
NRW S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271), hat der Rat der Stadt Pulheim am …….
folgende Satzung beschlossen:
§ 1 - Änderungen
§ 3 - Schmutzwassergebühren
- wird wie folgt geändert:
(8)
Die Schmutzwassergebühr beträgt für jeden angefangenen Kubikmeter Schmutzwasser (bezogen auf den
Frischwasserbezug) jährlich 2,04 € / m³.
§ 4 - Niederschlagswassergebühren
- wird wie folgt geändert:
(4)
Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden angefangenen Quadratmeter bebauter bzw. überbauter und/oder
befestigter und an die städtische Abwasseranlage angeschlossener Fläche i. S. d. Absatzes 1 jährlich 0,79 € / m².
§2
Diese 5. Änderung der Benutzungsgebührensatzung tritt zum 01.01.2012 in Kraft.