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Beschlussvorlage (Dorferneuerungsmaßnahmen in Frenz; hier: Ausbau der Ortsdurchfahrt K 34)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,8 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Dorferneuerungsmaßnahmen in Frenz;
hier: Ausbau der Ortsdurchfahrt K 34) Beschlussvorlage (Dorferneuerungsmaßnahmen in Frenz;
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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 198/2002 Datum Bauverwaltungsamt 03.05.2002 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 19.06.2002 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Dorferneuerungsmaßnahmen in Frenz; hier: Ausbau der Ortsdurchfahrt K 34 Beschlussentwurf: Die Maßnahmen für die Dorferneuerung in Frenz werden nicht durchgeführt. Begründung: In seiner Sitzung am 24.01.2001 hat der Bau- und Vergabeausschuss beschlossen, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten Entwurfes zu den Ausbaumaßnahmen im Bereich der Ortsdurchfahrt Frenz (K 34) einen Förderungsantrag beim Amt für Agrarordnung zu stellen und die betroffenen Bürger zu beteiligen. Seitens des Amtes für Agrarordnung ist eine Förderung für dieses Jahr auch zugesagt worden. In der am 25.04.2002 durchgeführten Versammlung wurde den von der Maßnahme betroffenen Anliegern die geplante Ausbaumaßnahme vorgestellt. Gleichzeitig wurden die hieraus resultierenden finanziellen Auswirkungen, die sich für die Gemeinde bzw. für die Gesamtheit der Anlieger ergeben, erläutert. Seitens der Bürger wurden verschiedene Anregungen und Bedenken geäußert. Diese sind in dem als Anlage beigefügten Anschreiben, das von allen betroffenen Anliegern der K 34 (Ortsdurchfahrt Frenz) unterzeichnet wurde, auch im Nachhinein schriftlich fixiert worden. Insbesondere wird einhellig die Meinung vertreten, dass die Maßnahme zu einer zu hohen finanziellen Belastung für die einzelnen Anlieger führen wird. Seitens der Anwohner wird stark bezweifelt, dass die Ausbaumaßnahme sich auf die derzeitigen Verkehrsverhältnisse positiv auswirken wird. Es wird deshalb der Vorschlag unterbreitet, die Maßnahme vorerst zurückzustellen und erst nach Wegfall der Autobahnanschlussstelle Weisweiler zu realisieren. Bei dieser Grundhaltung ist von einer Durchführung von Maßnahmen in Frenz abzusehen. Zu gegebener Zeit ist das Gesamtprojekt neu aufzurollen. Bei dieser grundsätzlichen Entscheidung ist ausschlaggebend, dass die Förderung des Amtes für Agrarordnung an ein „einheitliches Gesamtkonzept“ gebunden ist. Isolierte Teilmaßnahmen machen aus förderungstechnischer Sicht verständlicherweise keinen Sinn. Die Maßnahmen, die Vorlage: 198/2002 Seite - 2 - ohne eine Kostenbeteiligung der Anlieger ausgeführt werden könnten würden dann voll zu Lasten der Gemeinde gehen. Bei der derzeit angespannten Haushaltslage ist eine solche Auswirkung nicht vertretbar, da nicht finanzierbar.