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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
198/2002
Datum
Bauverwaltungsamt
03.05.2002
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
19.06.2002
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Dorferneuerungsmaßnahmen in Frenz;
hier: Ausbau der Ortsdurchfahrt K 34
Beschlussentwurf:
Die Maßnahmen für die Dorferneuerung in Frenz werden nicht durchgeführt.
Begründung:
In seiner Sitzung am 24.01.2001 hat der Bau- und Vergabeausschuss beschlossen, auf der
Grundlage des in der Sitzung vorgestellten Entwurfes zu den Ausbaumaßnahmen im Bereich der
Ortsdurchfahrt Frenz (K 34) einen Förderungsantrag beim Amt für Agrarordnung zu stellen und die
betroffenen Bürger zu beteiligen.
Seitens des Amtes für Agrarordnung ist eine Förderung für dieses Jahr auch zugesagt worden.
In der am 25.04.2002 durchgeführten Versammlung wurde den von der Maßnahme betroffenen
Anliegern die geplante Ausbaumaßnahme vorgestellt. Gleichzeitig wurden die hieraus
resultierenden finanziellen Auswirkungen, die sich für die Gemeinde bzw. für die Gesamtheit der
Anlieger ergeben, erläutert.
Seitens der Bürger wurden verschiedene Anregungen und Bedenken geäußert.
Diese sind in dem als Anlage beigefügten Anschreiben, das von allen betroffenen Anliegern der
K 34 (Ortsdurchfahrt Frenz) unterzeichnet wurde, auch im Nachhinein schriftlich fixiert worden.
Insbesondere wird einhellig die Meinung vertreten, dass die Maßnahme zu einer zu hohen
finanziellen Belastung für die einzelnen Anlieger führen wird.
Seitens der Anwohner wird stark bezweifelt, dass die Ausbaumaßnahme sich auf die derzeitigen
Verkehrsverhältnisse positiv auswirken wird. Es wird deshalb der Vorschlag unterbreitet, die
Maßnahme vorerst zurückzustellen und erst nach Wegfall der Autobahnanschlussstelle Weisweiler
zu realisieren.
Bei dieser Grundhaltung ist von einer Durchführung von Maßnahmen in Frenz abzusehen. Zu
gegebener Zeit ist das Gesamtprojekt neu aufzurollen.
Bei dieser grundsätzlichen Entscheidung ist ausschlaggebend, dass die Förderung des Amtes für
Agrarordnung an ein „einheitliches Gesamtkonzept“ gebunden ist. Isolierte Teilmaßnahmen
machen aus förderungstechnischer Sicht verständlicherweise keinen Sinn. Die Maßnahmen, die
Vorlage: 198/2002
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ohne eine Kostenbeteiligung der Anlieger ausgeführt werden könnten würden dann voll zu Lasten
der Gemeinde gehen. Bei der derzeit angespannten Haushaltslage ist eine solche Auswirkung nicht
vertretbar, da nicht finanzierbar.