Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
20.08.10, 06:39
Aktualisiert
20.08.10, 06:39
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
V
Az.: 51 22-66
An den
IJ4S3
8/
Amt:
- 51 -
Jugendhilfeausschuss
BeschIAusf.: - 51 -
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
Datum: 22.11.2004
Betrifft:
Zuschüsse zu den Anschaffungskosten
Jugendpflegematerialien
•
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 22. November 2004
von
/\
/~~
"
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung des Jugendamtes wird ermächtigt, künftig im Rahmen der für
Jugendpflegematerial vom Rat der Stadt Erftstadt zur Verfügung gestellten
Haushaltsmittel die Anträge der freien Träger der Jugendhilfe entsprechend
dem Vorschlag des Stadtjugendrings zu bewilligen.
Die Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt werden
entsprechend geändert.
•
Begründung:
Für die Bezuschussung von Jugendpflegematerial werden vom Rat in der Regel
Mittel in Höhe von 3.375,00 € pro Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt.
Da in der Vergangenheit das Antragsvolumen häufig höher lag, wurde in
Ziffer 4.1 der Richtlinien folgendes Verfahren festgelegt:
Bis zum 28. Februar des laufenden Jahres reichen die freien Träger Ihre Anträge
an die Verwaltung des Jugendamtes ein.
Diese werden dem Stadtjugendring zugeleitet, der einen Vorschlag zur Verteilung
der Haushaltsmittel auf die vorliegenden Anträge macht.
Dieser Verteilervorschlag wird dann dem Jugendhilfeausschuss in seiner nächsten
Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend werden die Zuschüsse
entsprechend diesem Beschluss durch die Verwaltung des Jugendamtes
ausgezahlt.
/
Je nach Terminierung der Sitzungen des Stadtjugendringes
verzögerte sich Auszahlung der Zuschüsse erheblich.
und des JHA
Dadurch konnten dann z.B. Gegenstände, die bei Ferienmaßnahmen zum Einsatz
kommen sollten, von den Trägern nur noch mit Mühe pünktlich angeschafft
werden.
Da der JHA in den vergangenen Jahren regelmäßig den Verteilervorschlag
des Stadtjugendringes übernommen hat, bat der Stadtjugendring schon zur
Sitzung des JHA am 11.02.2004 um Prüfung, ob ggf. grundsätzlich von einem
JHA-Beschluss abgesehen werden könnte.
Die Entscheidung hierüber sollte aber dem neu gebildeten JHA vorbehalten
werden.
•
•
n Vertretung