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Beschlussvorlage (Zuschüsse zu den Anschaffungskosten von Jugendpflegematerialien)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
216 kB
Erstellt
20.08.10, 06:39
Aktualisiert
20.08.10, 06:39
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öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister V Az.: 51 22-66 An den IJ4S3 8/ Amt: - 51 - Jugendhilfeausschuss BeschIAusf.: - 51 - der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; Datum: 22.11.2004 Betrifft: Zuschüsse zu den Anschaffungskosten Jugendpflegematerialien • Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22. November 2004 von /\ /~~ " Beschlussentwurf: Die Verwaltung des Jugendamtes wird ermächtigt, künftig im Rahmen der für Jugendpflegematerial vom Rat der Stadt Erftstadt zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel die Anträge der freien Träger der Jugendhilfe entsprechend dem Vorschlag des Stadtjugendrings zu bewilligen. Die Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt werden entsprechend geändert. • Begründung: Für die Bezuschussung von Jugendpflegematerial werden vom Rat in der Regel Mittel in Höhe von 3.375,00 € pro Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt. Da in der Vergangenheit das Antragsvolumen häufig höher lag, wurde in Ziffer 4.1 der Richtlinien folgendes Verfahren festgelegt: Bis zum 28. Februar des laufenden Jahres reichen die freien Träger Ihre Anträge an die Verwaltung des Jugendamtes ein. Diese werden dem Stadtjugendring zugeleitet, der einen Vorschlag zur Verteilung der Haushaltsmittel auf die vorliegenden Anträge macht. Dieser Verteilervorschlag wird dann dem Jugendhilfeausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend werden die Zuschüsse entsprechend diesem Beschluss durch die Verwaltung des Jugendamtes ausgezahlt. / Je nach Terminierung der Sitzungen des Stadtjugendringes verzögerte sich Auszahlung der Zuschüsse erheblich. und des JHA Dadurch konnten dann z.B. Gegenstände, die bei Ferienmaßnahmen zum Einsatz kommen sollten, von den Trägern nur noch mit Mühe pünktlich angeschafft werden. Da der JHA in den vergangenen Jahren regelmäßig den Verteilervorschlag des Stadtjugendringes übernommen hat, bat der Stadtjugendring schon zur Sitzung des JHA am 11.02.2004 um Prüfung, ob ggf. grundsätzlich von einem JHA-Beschluss abgesehen werden könnte. Die Entscheidung hierüber sollte aber dem neu gebildeten JHA vorbehalten werden. • • n Vertretung