Daten
Kommune
Pulheim
Größe
115 kB
Datum
21.09.2011
Erstellt
15.09.11, 18:40
Aktualisiert
26.09.11, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
319/2011
Erstellt am:
23.08.2011
Aktenzeichen:
IV-12-11-9156
Verfasser/in:
Frau Seimetz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
6
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
X
21.09.2011
Betreff
Verlegung der Haltestelle in der Kastanienallee
Veranlasser/in / Antragsteller/in
CDU-Fraktion
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
€
€
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
€
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem HFA, die Verlegung der Haltestelle abzulehnen.
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt die Verlegung der Haltestelle ab.
Vorlage Nr.: 319/2011 . Seite 2 / 3
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 14.06.2011 (Anlage 1) beantragt der CDU Ortsverband Brauweiler, Dansweiler, Freimersdorf, die
Haltestelle Kastanienallee mit Fahrtrichtung Mathildenstraße (Anlage 3) von der Westseite auf die Ostseite, folglich
in die Nebenfahrbahn zu verlegen. Begründet wird der Antrag mit erheblichen Belästigungen und gefahrbringenden
Behinderungen durch den Schülerverkehr. Damit wird eine Email von Anwohnern vom 08.06.2011 unterstützt
(Anlage 2).
In der Kastanienallee fahren zurzeit drei Linienbusse (961, 962, 967). Bei der Linie 967 handelt es sich um eine
Schulbuslinie. Die Busse dieser Linie halten direkt an der Schule (Ostseite). Die Schulbushaltestelle ist über eine
Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Donatusstraße erreichbar. Die Regionalbuslinien 961 und 962 einschließlich
Verstärkungsfahrten bezüglich des Schulbedarfs halten an der Haltestelle auf der Westseite (vor dem unbebauten
Grundstück angrenzend an das Endhaus der Wohnbebauung). Diese beiden Linien fahren in Richtung
Mathildenstraße (Anlage 3).
Die Haltestellen in der Kastanienallee der Linien 961 und 962 wurden im Jahr 2006, insbesondere im Hinblick auf die
Belange der Schule für Körperbehinderte in der Donatusstraße, behindertengerecht ausgebaut. Der Ausbau wurde
durch Landesmittel gefördert, die einer zehnjährigen Zweckbindung unterliegt. Eine vorzeitige Aufgabe der Nutzung
würde dazu führen, dass Fördermittel zurückgezahlt werden müssten. Zudem müsste eine Ersatzhaltestelle nach
heutiger Rechtslage ebenfalls behindertengerecht ausgebaut werden.
Die Kosten können auf mindestens 50.000 € für einen einfachen Ausbaustandard geschätzt werden, denn die beiden
Haltestellen Kastanienallee haben im Jahr 2006 bereits 91.500 € bei 52.700 € Landesförderung gekostet. Eine der
beiden modernisierten Haltestellen nach rund fünf Jahren bereits aufzugeben würde zu einer
Rückzahlungsverpflichtung von rund 13.000 € an Fördermitteln führen.
Seitens der Verwaltung wurde hinsichtlich des Antrags mit der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) Kontakt
aufgenommen. Die REVG lehnt die Verlegung der Haltestelle ab. Die Linien 961 und 962 sind Regionalbuslinien.
Aufgrund der Platzverhältnisse in der Nebenfahrbahn, den zusätzlichen Fahrwegen- und -zeiten und den dortigen
Verhältnissen zu Schulbeginn- und -endzeiten (durch abgestellte bzw. wartende Pkw wird es zu Behinderungen
kommen) wären die Anschlüsse an den Haltestellen Ehrenfriedstraße und weitere Verknüpfungen in Köln, Frechen
und Bergheim nicht einzuhalten.
Aus verkehrlicher Sicht ist eine Verlegung der Haltestelle auf die Ostseite ebenfalls nicht zu empfehlen. Eine direkte
Einfahrt aus Richtung Donatusstraße kommend ist für die Linien 961 und 962 aufgrund der Einbahnstraße nicht
möglich. Diese Busse müssen folglich zunächst wenden und können dann aufgrund ihrer Schleppkurve die
Schulbushaltestelle nicht in einem Zug anfahren. Hierzu wären die Busse gezwungen gefährliche Rangierfahrten
durchzuführen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs massiv beeinträchtigen würden. Eine weitere
Wendefahrt wäre erforderlich, damit die Busse die Schulbushaltestelle wieder in Richtung Mathildenstraße verlassen
können.
Zudem würde nach Einschätzung der Verwaltung durch die Verlegung der Haltestelle keine Verbesserung der
Lärmimmissionen für die Anlieger eintreten.
Vorlage Nr.: 319/2011 . Seite 3 / 3
Aus diesen v.g. Gründen lehnt die Verwaltung die Verlegung der Haltestelle ab.