Daten
Kommune
Pulheim
Größe
134 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
28.11.11, 18:50
Aktualisiert
28.11.11, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
390/2011
Erstellt am:
19.09.2011
Aktenzeichen:
IV / 61
Verfasser/in:
Herr Klein
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
07.12.2011
Betreff
Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim (Kindertagesstätte)
Bereich: Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstück 829
Ackerfläche südlicher Ortsrand von Pulheim, Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz
und angrenzend an die Bebauung Luxemburger Weg
Beschluss der Änderung des Aufstellungsbeschlusses (hier: Verlegung und Vergrößerung des Geltungsbereiches)
Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der
Behörden
siehe Niederschrift UPA vom 06.07.2011, TOP 4, Vorlage: 215/2011
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 390/2011 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 06.07.2011 zum Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim (Verlegung und Vergrößerung des Geltungsbereiches).
Der im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanes Nr. 106 Pulheim festgelegte Geltungsbereich der
Kindertagesstätte wird in nordwestlicher Richtung verlegt und um ca. 850 qm vergrößert (Bereich: Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstück 829, südlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an die Flurstücke 1033,
1187 und 1093).
Ziel der Verlegung ist es, die durch die Anbindung des ursprünglichen Standortes möglicherweise entstehenden verkehrlichen Nutzungskonflikte zu vermeiden und die Flächenansprüche einer Kindertageseinrichtung mit 4 Gruppen zu gewährleisten.
Lage und Umfang des neuen Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten
Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1)
BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)
durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der
Verwaltung.
Erläuterungen
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschloss in seiner Sitzung vom 06.07.2011 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 106 Pulheim. Ziel dieses Bauleitplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte zu schaffen, um den rechtlichen Anforderungen zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren bis 2013 entsprechen zu können.
In Folge dieses Aufstellungsbeschlusses gingen außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren einige Schreiben aus der Bürgerschaft der angrenzenden Wohngebiete ein. Im Wesentlichen wurde die Standortwahl (Anlage 1 – ursprünglicher Standort) kritisiert. In der Sitzung des Umwelt und Planungsausschusses am 12.10.2011 (Vorlagen Nr. 402/2011) wurde der Ausschuss über den Sachstand unterrichtet und die eingegangenen Schreiben wurden ihm
zur Kenntnis gegeben. In der überwiegenden Zahl der Schreiben fand eine Sachorientierung der Argumentation statt.
Kernpunkt sind die möglicherweise entstehenden Nutzungskonflikte, die im Rahmen des Zu- und Abfahrtverkehrs der
Kindertagesstätte auf den bestehenden Straßen entstehen könnten. In einigen Beteiligungsschreiben wurde vorgeschlagen, die Fläche der Kindertagesstätte Richtung Geyener Straße zu verlegen, um die möglichen Verkehrkonflikte zu
vermeiden. Diesem Vorschlag folgt die Verwaltung mit dieser Vorlage.
Der gesamte Plangeltungsbereich ist ca. 2.850 m² groß. Die Fläche der Kindertageseinrichtung, die sich aus den Flächen für das Gebäude, den Außenspielflächen und den Erschließungsflächen (PKW-Stellplätze, Fahrradstellplätze,
Bewegungsflächen) beträgt nun ca. 2.550 m². Der Einschnitt angrenzend an das Bestandsgrundstück Pariser Straße 2
(Flurstück 1093) ergab sich erst kurzfristig. Der Eigentümer der Ackerfläche beabsichtigt an die Grundstücksbesitzer im
Europaviertel, die an die Ackerfläche grenzen, einen Grundstücksstreifen in einer Breite von 10 m zu verkaufen. Die der
planungsrechtlichen und verkehrlichen Erschließung der Kindertageseinrichtung dienende Fläche ist ca. 300 m² groß.
Vorlage Nr.: 390/2011 . Seite 3 / 3
Eine konkrete Vorentwurfsplanung für die Kindertagestätte konnte aufgrund fehlender finanzieller Mittel zum jetzigen
Planungsschritt nicht beauftragt werden, so dass es sich hier um eine lediglich schematische Darstellung der Planung
handelt. Diese Form der Darstellung gewährleistet aber die der frühzeitigen Beteiligung gem. Baugesetzbuch zugedachte Anstoßfunktion der Planung.
In der späteren Architektur- und Freiraumplanung wird das Kindertagesstättenprojekt eine deutliche Konkretisierung
erfahren. Wesentlicher Inhalt des jetzigen Planungsschrittes und der vorgelegten Vorentwurfsplanung ist die Lage des
Plangebietes, die Anbindung an das bestehende Straßensystem und die konzeptionelle Flächenverteilung. Durch die
Darstellung in Form eines Vorentwurfes ist somit die Ablesbarkeit der Plankonzeption durch die zu beteiligende Öffentlichkeit ermöglicht (näheres unter Punkt 6. der Begründung zum Vorentwurf).
Im nachfolgenden Verfahrenschritt wird auf Grundlage der in die frühzeitige Beteiligung ermittelnden Belange der eigentliche Rechtsplan entwickelt. Er wird eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindertageseinrichtung―
festsetzen. Eine Festsetzung der Baufläche soll nicht erfolgen, so dass eine größtmögliche Flexibilität für den konkreten
Architekturentwurf gewährleistet wird.