Daten
Kommune
Pulheim
Größe
103 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
28.11.11, 18:50
Aktualisiert
28.11.11, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim
frühzeitige Beteiligung
Stand November 2011
BEGRÜNDUNG ZUM VORENTWURF
des Bebauungsplanes Nr. 106 Pulheim gemäß § 2 BauGB.
Entwurf für die frühzeitige Beteiligung
Inhaltsverzeichnis
1.
Planerfordernis
2.
Räumlicher Geltungsbereich
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
4.
Bestehende Rechtsverhältnisse
5.
Bestand
6.
Inhalt des Planentwurfs
7.
Umweltbelange
8.
Kosten
Stadt Pulheim
Amt 61
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Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim
frühzeitige Beteiligung
Stand November 2011
1. Planerfordernis
Die Ermittlung und Fortschreibung der erforderlichen Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren erfolgt jährlich
unter Berücksichtigung der tatsächlichen Geburtenzahlen und der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung. Mit
den Vorlagen 190/2009 und 224/2010 (beraten und beschlossen im Jugendhilfeausschuss am 28.05.2009 und
17.06.2010) wurde durch die entsprechenden Beschlüsse den rechtlichen Anforderungen zur Erfüllung des
Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren entsprochen.
Auf der Grundlage der Bedarfsfeststellungen zum 17.06.2010 wurde für den Bezirk Pulheim ein Ausbau um 7
Gruppen an zwei Standorten beschlossen. In der Fortschreibung der Ausbauplanung auf der Grundlage der aktuellen Geburtenzahlen und unter Berücksichtigung des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes (Vorlage 198/2011,
Jugendhilfeausschuss vom 30.06.2011) wird für den Bezirk Pulheim ein erweiterter Bedarf von nunmehr 8 Gruppen festgestellt, der auf die Auswahl möglicher Standorte entscheidenden Einfluss hat. Es ist vorgesehen, an
zwei Standorten Kindertageseinrichtungen mit jeweils vier Gruppen zu realisieren. Die Stadtverwaltung hatte
mehrere in Frage kommende Standorte in dem Bereich zwischen der Geyener Straße, der Bahnlinie und dem
Elchweg geprüft. Aufgrund des Flächenanspruchs, der sich aus dem Bedarf für eine 4-gruppige Einrichtung
ergibt, waren viele Standorte nicht geeignet. Für den südlichen Stadtbereich wird unter Berücksichtung der zukünftigen Entwicklungen und der Erwerbsoption für eine ausreichend große Fläche der hier zu behandelnde
Standort vorgeschlagen.
Der Flächennutzungsplan stellt diese Fläche derzeit noch als „Fläche für die Landwirtschaft“ (siehe Punkt 3) dar.
Ein Bebauungsplan existiert nicht.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Kindertageseinrichtung ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes notwendig.
2. Räumlicher Geltungsbereich
Der Änderungsbereich bildet sich aus einer Teilfläche des Grundstücks der Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstück 829. Er liegt auf der derzeitigen Ackerfläche am südlichen Ortsrand von Pulheim angrenzend an die Pariser
Straße und die rückwärtigen Gartenbereiche der Bestandsbebauung. Der Geltungsbereich erstreckt sich im wesentlichen auf eine Fläche in einer Breite von 40 m entlang der hinteren Grundstücksgrenzen der Flurstücke 1187
und 1093 und in einer Tiefe von 70 m auf die Ackerfläche. Ausgespart wird angrenzend an das Flurstück 1093
ein 10 m tiefer Streifen, da ein Verkauf durch den Grundstückseigentümer der Ackerfläche an die angrenzenden
Grundstücksbesitzer geplant ist. Das Flurstück 1033 (Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 58 Pulheim 1. Änderung) gehört ebenfalls zu Geltungsbereich. Abgehend von diesem Flurstück ist noch ein 5 m breiter und 45 m
tiefer Streifen der Fläche der Kindertageseinrichtung vorgelagert um deren Erschließung zu gewährleisten.
3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Durch
dieses Änderungsverfahren soll eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte festgesetzt werden.
Die Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplanes Nr. 17.5 Ortsteil Pulheim mit dem Ziel, die Darstellung in
"Fläche für Gemeinbedarf“ umzuwandeln, befindet sich im Verfahren und wird parallel zu dem hier behandelten
Bebauungsplanverfahren zum Abschluss geführt.
Die Verwaltung wurde mit der Anfrage gem. § 34 LPlG beauftragt.
Stadt Pulheim
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frühzeitige Beteiligung
Stand November 2011
4. Bestehende Rechtsverhältnisse
Der Regionalplan weist für die Fläche „allgemeinen Siedlungsbereich“ aus.
Der Flächenutzungsplan der Stadt Pulheim stellt im Bereich des vorliegenden Bauleitplanverfahrens Fläche für
die Landwirtschaft dar.
Die angrenzende Wohnbebauung liegt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 58 Pulheim, 1. Änderung, der überwiegend reines Wohngebiet festsetzt
5. Bestand
Die Teilfläche des Grundstückes für den Plangeltungsbereich wird gegenwärtig vollständig als landwirtschaftliche
Ackerfläche genutzt. Eine provisorische Anbindung der Ackerfläche an die Pariser Straße besteht bereits. Daneben befindet sich eine Grünfläche, eine Fläche für Wertstoffcontainer und Flächen für öffentliche Stellplätze.
Das angrenzende Wohngebiet ist mit überwiegend zweigeschossigen Doppel- bzw. Reihenhäusern bebaut.
6. Inhalt des Planentwurfs
Der Planentwurf beschränkt sich auf die Fläche der Kindertagesstätte und einer der provisorischen Erschließung
der Fläche dienenden Anbindung an die Pariser Straße.
Die Fläche der Kindertageseinrichtung, die sich aus den Flächen für das Gebäude, den Außenspielflächen und
den Erschließungsflächen (PKW-Stellplätze, Fahrradstellplätze, Bewegungsflächen) beträgt 2.550 m². Bei der
Bemessung der Grundstücksgrößen ist nach den Empfehlungen des Landschaftsverbandes Rheinland / Landesjugendamt pro Gruppe eine Außenspielfläche von 300 m² zu berücksichtigen, so dass die anzustrebende dem
Spielen zur Verfügung stehende Außenfläche für die hier zu planende Einrichtung mind. 1200 m² betragen sollte.
In Anlehnung an das Raumprogramm des zuständigen Fachamtes wird in dem zur frühzeitigen Information dienenden Vorentwurf eine ca. 800 m² große Gebäudekubatur dargestellt. Eine konkrete Vorentwurfsplanung für die
Kindertagestätte konnte aufgrund fehlender finanzieller Mittel zum jetzigen Planungsschritt nicht beauftragt werden, so dass es sich hier um eine lediglich schematische Darstellung der Planung handelt. In der späteren Architektur- und Freiraumplanung wird das Kindertagesstättenprojekt eine deutliche Konkretisierung erfahren.
Wesentlicher Inhalt des jetzigen Planungsschrittes ist die Lage des Plangebietes, die Anbindung an das bestehende Straßensystem und die Flächenverteilung. Durch die im Vorentwurf dargestellte Ausrichtung des Gebäudekörpers parallel zur Geyener Straße ist es möglich den Freispielbereich der Kinder vom Lärm der Straße abzuschirmen. Die Orientierung nach Südost ermöglicht eine passive Nutzung der Sonneneinträge und die Nutzung
der Freibereiche auch in den Morgenstunden. Die Schmalseite des Gebäudekörpers grenzt an Nachbargrundstücke, so dass der Verlust an tatsächlich nutzbarer Außenspielfläche durch die Einhaltung der gesetzlich geregelten Abstandsflächen möglichst gering gehalten wird. Zwischen Erschließung und Gebäude können bei der hier
vorgesehenen Orientierung des Gebäudes die sich aus einer Kindergartennutzung ergebenden Erschließungsanforderungen (z.B. Pkw-Stellplätze, Fahrradstellplätze, Aufenthaltsbereich, Abfallentsorgung, Spielgerätehaus)
weitestgehend in vorgeschrieben Abstandsflächen angeordnet werden. Auch dies dient dem Zweck im Rahmen
des begrenzten Flächenkontingents möglichst große Freispielbereiche zu gewährleisten.
Da das Raumprogramm der Kindertagestätte auf eine ebenerdige, barrierefreie Einrichtung ausgerichtet ist, wird
sich die Höhenentwicklung an einer eingeschossigen Bauweise orientieren und im nachfolgenden Rechtsplan
über Trauf- und Firsthöhen oder die Festsetzung eines eingeschossigen Baukörpers begrenzt werden.
Die Erschließung im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens beschränkt sich auf die durch die Kindertageseinrichtung verursachten verkehrlichen Ansprüche. Entsprechend des Vorentwurfes wird die Fläche über eine 5 m breite
Erschließung an die Pariser Straße angebunden. Das Flurstück 1033 liegt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 58
Pulheim 1. Änderung und ist als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Diese Fläche wird in dem hier laufenden Verfahren in öffentliche Verkehrsfläche geändert. Durch diese Änderung kann planungsrechtlich die Erschließung
des Kindergartengrundstücks gesichert werden. Ferner bestehen durch die in diesem Bereich planungsrechtlich
gesicherten Verkehrsflächen unterschiedliche Optionen der Anbindung der zukünftigen Siedlungserweiterung.
Stadt Pulheim
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frühzeitige Beteiligung
Stand November 2011
Die abschließende Planung dieser Verkehrsfläche erfolgt im Zuge der Bauleitplanung für diese Siedlungserweiterung. Mit Realisierung dieser Planung wird der KiTa-Standort inmitten des Siedlungsbereiches liegen.
7. Umweltbelange
Derzeit liegen keine Kenntnisse vor, die auf eine den üblichen Rahmen überschreitende Beeinträchtigung des
Naturhaushaltes für ein derartiges Vorhaben auf einer Ackerfläche hindeuten.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von
dem Bauleitplanverfahren unterrichtet und um Zusendung ihrer Kenntnisse zu den Umweltbelangen gebeten.
Des Weiteren werden sie aufgefordert zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
Stellung zu nehmen. Ein Umweltbericht wird im laufenden Verfahren erarbeitet.
Eine faunistische Untersuchung zur Behandlung der Artenschutzthematik, wird im Rahmen dieses Bauleitplanverfahren beauftragt.
8. Kosten
Durch das Bebauungsplanverfahren entstehen keine über die Planungskosten hinausgehenden Kosten.
Pulheim, den 23.11.2011
Planungsamt
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