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Anfrage (Anfrage bzgl. Änderungen beim Anruf-Sammel-Taxi zum 01.07.2010)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
07.07.10, 07:07
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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Christian Kirchharz Zülpicher Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Eigenbetrieb Immobilien Holzdamm 10 Herr Dr. Risthaus 0 22 35 / 409-417 Ihre Anfrage vom 29.03.2010 Rat Betrifft: Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 26.04.2010 F 214/2010 06.07.2010 Anfrage bzgl. Änderungen beim Anruf-Sammel-Taxi zum 01.07.2010 Sehr geehrter Herr Kirchharz, Ihre Anfrage zum Anruf-Sammel-Taxi möchte ich nach kurzer Einleitung wie folgt beantworten: Bereits seit Januar 2002 wird von der RVK die Taxibus-Zentrale in Kall betrieben. Von dort werden Taxibus- und die AST-Verkehre des Kreises Euskirchen, des Rhein-Sieg-Kreises, des Oberbergischen Kreises, der Städte Köln, Bonn und Neuss disponiert. Ab dem 1. Juli 2010 wird auch der Rhein-Erft-Kreis in dieses System einbezogen. Der gesamte AST-Verkehr im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) wird dann einheitlich in Kall disponiert. zu Frage 1: Ab dem 1. Juli 2010 wird die AST-Bestellung durch eine kreisweite identische Telefon-Nummer (01804-151515) vereinheitlicht werden. Diese Rufnummer besteht bereits und wird zukünftig die bisherige Rufnummer in Erftstadt (02235-19731) ersetzen. Die Bestellung des Anruf-SammelTaxis durchläuft beim Disponenten in Kall eine Eingabemaske, so dass nach ca. 60 Sekunden der Bestellvorgang für den Fahrgast abgeschlossen ist. Weitere Änderungen ergeben sich somit für den Fahrgast nicht. zu Frage 2: Bei der REVG sowie bei der RVK wird kein zusätzliches Personal benötigt. Die Besetzung der Zentrale wird mit vorhandenem Personal abgedeckt. zu Frage 3: Die Umstellung zum 1. Juli 2010 beinhaltet keine Veränderungen der Fahrpläne, es findet ausschließlich eine Umstellung der Telefonnummer statt. Den Umfang der angebotenen Leistungen im AST-Verkehr sowie deren möglichen Veränderungen bestimmen die Gremien der Stadt Erftstadt. zu Frage 4 .: Die Umstellung hat für die Bürgerinnen und Bürger die Folge, dass die bisherige Festnetz-Nummer 02235-19731 mittelfristig stillgelegt wird und Bestellungen ausschließlich über die Telefon-Nummer 01804-151515 erfolgen können. Die Kosten für die neue Telefon-Nummer betragen für den Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom 20 Cent sowie maximal 42 Cent aus dem Mobilnetz. Eine direkte Bestellung beim AST-Unternehmer über dessen unternehmenseigenen Telefonanschluss ist nicht mehr möglich. Für einen Übergangszeitraum wird die bisherige AST-Rufnummer mit einer Bandansage und zusätzlichen Weiterschaltung, später dann nur mit einer Weiterschaltung versehen sein. Zum Beginn des neuen Jahres wird diese Weiterschaltung eingestellt, so dass die neue Rufnummer gewählt werden muss. zu Frage 5: Die Durchführung des AST-Verkehres wird weiterhin durch das Taxiunternehmen „Taxi Althausen“ erbracht. Die Aufträge werden von der Dispositionszentrale über ein Mobil-Fax an Taxi-Althausen weitergeleitet. Diese durch die Zentrale vergebenen schriftlichen Dispositionsaufträge sind Grundlage der AST-Fahrtenabrechnung. zu Frage 6: Möglicherweise reduzieren sich durch diese Umorganisation insgesamt die Kosten für den ASTVerkehr in Erftstadt. Aufgrund der verbesserten Möglichkeiten zur statistischen Auswertung durch die RVK-Software kann der AST-Verkehr besser geplant und auf die Bedürfnisse der Fahrgäste zugeschnitten werden, so dass hier Einsparungpotential vorhanden sein könnte. Ein weiterer Vorteil dieser Software ist die Vorgabe der Fahrtrouten durch die Korridorbildung zwischen den Stadtteilen und somit eine genaue Übersicht der gefahrenen Kilometerleistung. (Dr. Rips) -2-