Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
07.07.10, 07:07
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Christian Kirchharz
Zülpicher Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Eigenbetrieb Immobilien
Holzdamm 10
Herr Dr. Risthaus
0 22 35 / 409-417
Ihre Anfrage vom 29.03.2010
Rat
Betrifft:
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
26.04.2010
F 214/2010
06.07.2010
Anfrage bzgl. Änderungen beim Anruf-Sammel-Taxi zum 01.07.2010
Sehr geehrter Herr Kirchharz,
Ihre Anfrage zum Anruf-Sammel-Taxi möchte ich nach kurzer Einleitung wie folgt beantworten:
Bereits seit Januar 2002 wird von der RVK die Taxibus-Zentrale in Kall betrieben. Von dort werden
Taxibus- und die AST-Verkehre des Kreises Euskirchen, des Rhein-Sieg-Kreises, des
Oberbergischen Kreises, der Städte Köln, Bonn und Neuss disponiert.
Ab dem 1. Juli 2010 wird auch der Rhein-Erft-Kreis in dieses System einbezogen. Der gesamte
AST-Verkehr im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) wird dann einheitlich in Kall disponiert.
zu Frage 1:
Ab dem 1. Juli 2010 wird die AST-Bestellung durch eine kreisweite identische Telefon-Nummer
(01804-151515) vereinheitlicht werden. Diese Rufnummer besteht bereits und wird zukünftig die
bisherige Rufnummer in Erftstadt (02235-19731) ersetzen. Die Bestellung des Anruf-SammelTaxis durchläuft beim Disponenten in Kall eine Eingabemaske, so dass nach ca. 60 Sekunden der
Bestellvorgang für den Fahrgast abgeschlossen ist. Weitere Änderungen ergeben sich somit für
den Fahrgast nicht.
zu Frage 2:
Bei der REVG sowie bei der RVK wird kein zusätzliches Personal benötigt. Die Besetzung der
Zentrale wird mit vorhandenem Personal abgedeckt.
zu Frage 3:
Die Umstellung zum 1. Juli 2010 beinhaltet keine Veränderungen der Fahrpläne, es findet
ausschließlich eine Umstellung der Telefonnummer statt. Den Umfang der angebotenen
Leistungen im AST-Verkehr sowie deren möglichen Veränderungen bestimmen die Gremien der
Stadt Erftstadt.
zu Frage 4 .:
Die Umstellung hat für die Bürgerinnen und Bürger die Folge, dass die bisherige Festnetz-Nummer
02235-19731 mittelfristig stillgelegt wird und Bestellungen ausschließlich über die Telefon-Nummer
01804-151515 erfolgen können. Die Kosten für die neue Telefon-Nummer betragen für den Anruf
aus dem Festnetz der Deutschen Telekom 20 Cent sowie maximal 42 Cent aus dem Mobilnetz.
Eine direkte Bestellung beim AST-Unternehmer über dessen unternehmenseigenen
Telefonanschluss ist nicht mehr möglich.
Für einen Übergangszeitraum wird die bisherige AST-Rufnummer mit einer Bandansage und
zusätzlichen Weiterschaltung, später dann nur mit einer Weiterschaltung versehen sein. Zum
Beginn des neuen Jahres wird diese Weiterschaltung eingestellt, so dass die neue Rufnummer
gewählt werden muss.
zu Frage 5:
Die Durchführung des AST-Verkehres wird weiterhin durch das Taxiunternehmen „Taxi Althausen“
erbracht. Die Aufträge werden von der Dispositionszentrale über ein Mobil-Fax an Taxi-Althausen
weitergeleitet. Diese durch die Zentrale vergebenen schriftlichen Dispositionsaufträge sind
Grundlage der AST-Fahrtenabrechnung.
zu Frage 6:
Möglicherweise reduzieren sich durch diese Umorganisation insgesamt die Kosten für den ASTVerkehr in Erftstadt. Aufgrund der verbesserten Möglichkeiten zur statistischen Auswertung durch
die RVK-Software kann der AST-Verkehr besser geplant und auf die Bedürfnisse der Fahrgäste
zugeschnitten werden, so dass hier Einsparungpotential vorhanden sein könnte. Ein weiterer
Vorteil dieser Software ist die Vorgabe der Fahrtrouten durch die Korridorbildung zwischen den
Stadtteilen und somit eine genaue Übersicht der gefahrenen Kilometerleistung.
(Dr. Rips)
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