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Antrag (Wirtschaftsbeirat Erftstadt - Entwurf Satzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
17.06.2010
Erstellt
22.06.10, 06:49
Aktualisiert
22.06.10, 06:49
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Inhalt der Datei

288/2009 Wirtschaftsbeirat Erftstadt - Entwurf Satzung Seite 1 von 3 Gemäß der Stellungnahme der Verwaltung vom 19. Mai 2009 begrüße ich grundsätzlich alle Überlegungen und Maßnahmen, die der Positionierung der Stadt Erftstadt als Wirtschaftsstandort dienen und diesen damit stärken. Die Institution eines „Wirtschaftsbeirat“ könnte ebenso dazu beitragen. Um die Arbeit eines Wirtschaftsbeirates Erftstadt jedoch erfolgreich gestalten zu können, müssen dabei folgende Rahmenbedingungen aus meiner Sicht nach wie vor zwingend eingehalten werden: - Die Einschaltung des Wirtschaftsbeirates darf nicht dazu führen, dass im Interesse der Wirtschaftsförderung notwendige Entscheidungen verzögert werden. - Die Zuständigkeit und Verantwortung des Rates muss auch bei der Zwischenschaltung eines Beirates erhalten bleiben. - Die Tätigkeit des Beirates darf nicht zu zusätzlichen Aufwendungen und zu einer erhöhten zeitlichen Belastung der Verwaltung führen. In seiner Sitzung vom 30.06.2009 hat mich der Rat der Stadt beauftragt, einen entsprechenden Satzungsentwurf für die Bildung eines Wirtschaftsbeirates Erftstadt vorzulegen. Dieser sieht wie folgt aus: Satzung (Entwurf) über die Bildung eines Wirtschaftsbeirates der Stadt Erftstadt vom 00.00.2010 veröffentlicht am 00.00.2010 Auf Grund des § 57 GO NRW vom 14.07.1994 (GvNRW S. 666) in der Fassung vom 17.12.2009 (GvNRW S. 950) und des § 10 der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt vom 30.04.2008 erlässt die Stadt Erftstadt folgende Satzung für den Wirtschaftsbeirat: § 1 - Errichtung Bei der Stadt Erftstadt wird ein Wirtschaftsbeirat errichtet. Sachlich zuständiger Ausschuss ist der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft. § 2 - Aufgaben 1. Der Wirtschaftsbeirat hat die Aufgabe, den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Verwaltung bei der Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen zur Förderung der Wirtschaft zu beraten und zu begleiten. Das gilt insbesondere für die Unterstützung von ortsansässigen klein- und mittelständischen Unternehmen, von Handwerk und Einzelhandel sowie von Selbstständigen. Die verbindliche Mitwirkung wird durch Stellungnahmen zu Entwicklungskonzepten, Investitionsvorhaben und anderen Beschlussvorlagen des Stadtrates gewährleistet, um die Einflussnahme auf Stadtentwicklung, ihre wirtschaftliche Stärkung und die Vernetzung wirtschaftlicher Aktivitäten in der Region zu verbessern. Wesentliche Fragen der Kommunalisierung des Arbeitsmarktes und der Schaffung von Arbeitsplätzen sind abzustimmen. 2. Die Arbeit im Wirtschaftsbeirat ist ehrenamtlich. § 3 - Mitglieder des Beirates 1. Der Wirtschaftsbeirat besteht aus 13 Mitgliedern. 2. Dem Wirtschaftsbeirat gehören Vertreter und/oder Bürgerinnen und Bürger aus nachfolgenden Bereichen und Interessengruppen der Stadt an: 288/2009 Wirtschaftsbeirat Erftstadt - Entwurf Satzung Seite 2 von 3 - IHK zu Köln (Regionalbereich Rhein-Erft) Handwerkskammer zu Köln, Interessen- bzw. Werbegemeingemeinschaften (jeweils ein Vertreter AHAG Lechenich, IWG Liblar, Centergemeinschaft EKZ Liblar, IG Gymnich) Rhein-Erft Tourismus e.V., Vier Unternehmern aus Erftstadt (jedoch nicht aus dem Einzelhandel) ARGE Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 3. An den Beratungen des Wirtschaftsbeirates nehmen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Stadtverwaltung Erftstadt teil. 4. Der Wirtschaftsbeirat kann sachverständige Personen zu den ordentlichen Beratungen einladen. 5. Der Wirtschaftsbeirat kann zu bestimmten Problembereichen aus dem Kreise der Mitglieder und sachverständigen Personen Arbeitsgruppen bilden. § 4 - Bestellung und Berufung Die Mitglieder gemäß § 3 (2) dieser Satzung werden durch den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft des Stadtrates der Stadt Erftstadt bestellt. § 5 - Vorsitz 1. Die Mitglieder des Wirtschaftsbeirates wählen in ihrer ersten Sitzung aus Ihrem Kreise eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. 2. Die Vorsitzende/der Vorsitzende und die Stellvertreterin/der Stellvertreter werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. 3. Die Vorsitzende/der Vorsitzende leitet die Sitzung. Hierbei handhabt sie/er die Ordnung und übt das Hausrecht aus. 4. Der Beirat bestellt aus dem Kreis der Mitglieder des Beirates die Protokollführerin/den Protokollführer. § 6 - Einberufung/Tagesordnung 1. Die Vorsitzende/der Vorsitzende beruft den Wirtschaftsbeirat ein. Ebenfalls stellt die Vorsitzende/der Vorsitzende die Tagesordnung auf. Die Einladung zur ersten Sitzung des Wirtschaftsbeirates und die Durchführung der 1. Wahl der Vorsitzenden/des Vorsitzenden erfolgt durch den Bürgermeister. 2. Die Beratungen des Wirtschaftsbeirates sind grundsätzlich öffentlich. Für Ausnahmen gelten die Regelungen der Geschäftsordnung der Stadt Erftstadt für den Rat und die Ausschüsse in der geltenden Fassung. 3. Die Vorsitzende/der Vorsitzende lädt die Mitglieder mit einer Frist von einer Woche unter Beifügung der Tagesordnung schriftlich (per Post und/oder per Email) ein. § 7 - Arbeitsweise 1. Der Wirtschaftsbeirat ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder beschlussfähig. 2. Seine Beschlüsse fasst der Wirtschaftsbeirat mit einfacher Stimmenmehrheit. 3. Die Beschlüsse haben empfehlenden Charakter. 4. Zu jeder Sitzung des Wirtschaftsbeirates fertigt die Protokollführerin/der Protokollführer ein schriftliches Ergebnisprotokoll an, welches spätestens mit der Einladung zur folgenden Sitzung des Wirtschaftbeirates an die Mitglieder verteilt wird. 288/2009 Wirtschaftsbeirat Erftstadt - Entwurf Satzung Seite 3 von 3 § 8 - Schlussbestimmungen, In-Kraft-Treten 1. Soweit die Satzung keine Festlegungen trifft, gelten die Bestimmungen der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Erftstadt in der jeweilig gültigen Fassung sinngemäß. 2. Die Satzung tritt zum 00.00.2010 in Kraft. _____________________________________________________________________________