Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
17.06.2010
Erstellt
22.06.10, 06:49
Aktualisiert
22.06.10, 06:49
Stichworte
Inhalt der Datei
288/2009
Wirtschaftsbeirat Erftstadt - Entwurf Satzung
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Gemäß der Stellungnahme der Verwaltung vom 19. Mai 2009 begrüße ich grundsätzlich alle
Überlegungen und Maßnahmen, die der Positionierung der Stadt Erftstadt als Wirtschaftsstandort dienen und diesen damit stärken. Die Institution eines „Wirtschaftsbeirat“ könnte
ebenso dazu beitragen.
Um die Arbeit eines Wirtschaftsbeirates Erftstadt jedoch erfolgreich gestalten zu können,
müssen dabei folgende Rahmenbedingungen aus meiner Sicht nach wie vor zwingend eingehalten werden:
- Die Einschaltung des Wirtschaftsbeirates darf nicht dazu führen, dass im Interesse der
Wirtschaftsförderung notwendige Entscheidungen verzögert werden.
- Die Zuständigkeit und Verantwortung des Rates muss auch bei der Zwischenschaltung
eines Beirates erhalten bleiben.
- Die Tätigkeit des Beirates darf nicht zu zusätzlichen Aufwendungen und zu einer erhöhten
zeitlichen Belastung der Verwaltung führen.
In seiner Sitzung vom 30.06.2009 hat mich der Rat der Stadt beauftragt, einen entsprechenden Satzungsentwurf für die Bildung eines Wirtschaftsbeirates Erftstadt vorzulegen. Dieser
sieht wie folgt aus:
Satzung (Entwurf) über die Bildung eines Wirtschaftsbeirates
der Stadt Erftstadt vom 00.00.2010
veröffentlicht am 00.00.2010
Auf Grund des § 57 GO NRW vom 14.07.1994 (GvNRW S. 666) in der Fassung vom 17.12.2009
(GvNRW S. 950) und des § 10 der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt vom 30.04.2008 erlässt die
Stadt Erftstadt folgende Satzung für den Wirtschaftsbeirat:
§ 1 - Errichtung
Bei der Stadt Erftstadt wird ein Wirtschaftsbeirat errichtet. Sachlich zuständiger Ausschuss ist der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft.
§ 2 - Aufgaben
1. Der Wirtschaftsbeirat hat die Aufgabe, den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Verwaltung bei der Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen zur Förderung der Wirtschaft zu beraten und zu begleiten. Das gilt insbesondere für die Unterstützung von ortsansässigen klein- und mittelständischen Unternehmen, von Handwerk und Einzelhandel
sowie von Selbstständigen. Die verbindliche Mitwirkung wird durch Stellungnahmen zu
Entwicklungskonzepten, Investitionsvorhaben und anderen Beschlussvorlagen des Stadtrates gewährleistet, um die Einflussnahme auf Stadtentwicklung, ihre wirtschaftliche Stärkung und die Vernetzung wirtschaftlicher Aktivitäten in der Region zu verbessern. Wesentliche Fragen der Kommunalisierung des Arbeitsmarktes und der Schaffung von Arbeitsplätzen sind abzustimmen.
2. Die Arbeit im Wirtschaftsbeirat ist ehrenamtlich.
§ 3 - Mitglieder des Beirates
1. Der Wirtschaftsbeirat besteht aus 13 Mitgliedern.
2. Dem Wirtschaftsbeirat gehören Vertreter und/oder Bürgerinnen und Bürger aus nachfolgenden Bereichen und Interessengruppen der Stadt an:
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IHK zu Köln (Regionalbereich Rhein-Erft)
Handwerkskammer zu Köln,
Interessen- bzw. Werbegemeingemeinschaften
(jeweils ein Vertreter AHAG Lechenich, IWG Liblar, Centergemeinschaft EKZ
Liblar, IG Gymnich)
Rhein-Erft Tourismus e.V.,
Vier Unternehmern aus Erftstadt (jedoch nicht aus dem Einzelhandel)
ARGE
Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft
3. An den Beratungen des Wirtschaftsbeirates nehmen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der
Stadtverwaltung Erftstadt teil.
4. Der Wirtschaftsbeirat kann sachverständige Personen zu den ordentlichen Beratungen
einladen.
5. Der Wirtschaftsbeirat kann zu bestimmten Problembereichen aus dem Kreise der Mitglieder und sachverständigen Personen Arbeitsgruppen bilden.
§ 4 - Bestellung und Berufung
Die Mitglieder gemäß § 3 (2) dieser Satzung werden durch den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft des Stadtrates der Stadt
Erftstadt bestellt.
§ 5 - Vorsitz
1. Die Mitglieder des Wirtschaftsbeirates wählen in ihrer ersten Sitzung aus Ihrem Kreise eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter.
2. Die Vorsitzende/der Vorsitzende und die Stellvertreterin/der Stellvertreter werden für die
Dauer von zwei Jahren gewählt.
3. Die Vorsitzende/der Vorsitzende leitet die Sitzung. Hierbei handhabt sie/er die Ordnung
und übt das Hausrecht aus.
4. Der Beirat bestellt aus dem Kreis der Mitglieder des Beirates die Protokollführerin/den
Protokollführer.
§ 6 - Einberufung/Tagesordnung
1. Die Vorsitzende/der Vorsitzende beruft den Wirtschaftsbeirat ein. Ebenfalls stellt die Vorsitzende/der Vorsitzende die Tagesordnung auf. Die Einladung zur ersten Sitzung des
Wirtschaftsbeirates und die Durchführung der 1. Wahl der Vorsitzenden/des Vorsitzenden
erfolgt durch den Bürgermeister.
2. Die Beratungen des Wirtschaftsbeirates sind grundsätzlich öffentlich. Für Ausnahmen
gelten die Regelungen der Geschäftsordnung der Stadt Erftstadt für den Rat und die
Ausschüsse in der geltenden Fassung.
3. Die Vorsitzende/der Vorsitzende lädt die Mitglieder mit einer Frist von einer Woche unter
Beifügung der Tagesordnung schriftlich (per Post und/oder per Email) ein.
§ 7 - Arbeitsweise
1. Der Wirtschaftsbeirat ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder beschlussfähig.
2. Seine Beschlüsse fasst der Wirtschaftsbeirat mit einfacher Stimmenmehrheit.
3. Die Beschlüsse haben empfehlenden Charakter.
4. Zu jeder Sitzung des Wirtschaftsbeirates fertigt die Protokollführerin/der Protokollführer
ein schriftliches Ergebnisprotokoll an, welches spätestens mit der Einladung zur folgenden Sitzung des Wirtschaftbeirates an die Mitglieder verteilt wird.
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§ 8 - Schlussbestimmungen, In-Kraft-Treten
1. Soweit die Satzung keine Festlegungen trifft, gelten die Bestimmungen der Hauptsatzung
und der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Erftstadt in der jeweilig gültigen Fassung sinngemäß.
2. Die Satzung tritt zum 00.00.2010 in Kraft.
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