Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bewirtschaftungskosten Sportheim Frenz)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Bewirtschaftungskosten Sportheim Frenz) Beschlussvorlage (Bewirtschaftungskosten Sportheim Frenz)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Amt für öffentl. Ordnung 52 12 00 -Som 07.11.2001 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein 128/2001 Ent Bemerkungen Sozial, Sport- und Kulturausschuss 21.02.2002 Betrifft: Bewirtschaftungskosten Sportheim Frenz Beschlussentwurf: Der Sozial-, Sport und Kulturausschuss beschließt, die unverhältnismäßig hohen Bewirtschaftungskosten für das Sportheim Frenz gemäß meinem Schreiben vom 30.08.2001 dem Jugendsportverein Frenz in Rechnung zu stellen. Begründung: Aufgrund der auch im Sportbereich notwendigen Einsparungen wurde 1997 für die einzelnen Sportvereine in der Gemeinde Inden ein Höchstbetrag für die Bewirtschaftung (Wassergeld, Kanalgebühren, Müllabfuhr und Energieversorgung) der jeweiligen Sportanlagen festgesetzt. Für das Sportheim Frenz wurde seinerzeit ein Höchstbetrag von 2.880,00 DM für die entsprechenden Kosten errechnet. Über die Festsetzung des jeweiligen Höchstbetrages wurden die Sportverantwortlichen mit Schreiben vom 12.06.1997 informiert. Gleichzeitig wurden die Verantwortlichen der jeweiligen Sportvereine darüber in Kenntnis gesetzt, dass bei einer Unterschreitung des festgesetzten Höchstbetrages ein Ausgleich zu Gunsten des Sportverein erfolgen wird, dass aber ebenfalls bei einer Überschreitung des Höchstbetrages der Sportverein für diese Mehrkosten herangezogen wird. Bei den jährlichen Berechnungen der Bewirtschaftungskosten in den darauffolgenden Jahren wurde festgestellt, dass die festgesetzten Höchstbeträge zwar nicht immer eingehalten wurden, dass aber grundsätzliche Einsparungen zu verzeichnen waren. Aus diesem Grund wurde darauf verzichtet, die teilweise immer noch angefallenen Mehrkosten dem jeweiligen Sportverein in Rechnung zu stellen. Bei der Berechnung der Bewirtschaftungskosten des Sportheimes in Frenz für den Zeitraum Juli 2000 - Juli 2001 wurde festgestellt, dass der Höchstbetrag von 2.880,00 DM um 1.255,79 DM überschritten wurde. Insbesondere wurde ein erheblicher Mehrverbrauch an Wasser und Gas festgestellt. Aufgrund von daraufhin erfolgten Recherchen wurde festgestellt, dass die Zeitschaltuhr der Heizungsanlage ausgeschaltet wurde, so dass die Heizung nicht nur zu den Nutzungszeiten des Sportheimes aufheizte. Bezüglich des Wassermehrverbrauchs wurde ermittelt, dass die Verantwortlichen des Sportvereins Frenz auch unter Berücksichtigung von 8 qm neu verlegten Fertigrasen eine übergebührende Bewässerung des Rasenplatzes vorgenommen hatten, so dass letztendlich rd. 500 cbm Wasser verbraucht wurden. Vorlage: 128/2001 Seite - 2 - Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde dem Sportverein Frenz mit Schreiben 30.08.2001 eine entsprechende Kostenbeteiligung in Höhe von 855,79 DM in Rechnung gestellt. Hierbei wurde bereits eine jährliche Kostensteigerung durch die Energieversorger in Höhe von 100,00 DM abgezogen, da die Sportvereine hierauf keinen Einfluss haben. Mit Schreiben vom 17.09.2001 teilt der Sportverein Frenz hieraufhin mit, dass man seitens des Sportvereins nicht bereit sei, die Kosten zu übernehmen, da man zum Einen der Meinung sei, energiesparend gehandelt zu haben und zum anderen die verursachten Verbräuche (Wasser) notwendig gewesen seien. Da die Verwaltung sich Außerstande sieht, dieser Argumentation Folge zu leisten, wird der o.g. Beschlussantrag an den Sozial-, Sport und Kulturausschuss gestellt. Abschließend sei noch zu erwähnen, dass die anderen Sportvereine in der Gemeinde Inden im Abrechnungszeitraum 2000/2001 ohne nennenswerte Überschreitungen in ihrem zugewiesenen Budget blieben.