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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
173/2002
Datum
Planungsamt
05.02.2002
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
28.02.2002
Umweltausschuss
06.03.2002
Rat
21.03.2002
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1
BauGB
Beschlussentwurf:
Für das in Anlage dargestellte Plangebiet südwestlich der Ortslage Schophoven, angrenzend an die
Krauthausener Straße, wird gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 2 BauGB ein Bebauungsplan
aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen von öffentlichen
Informationsveranstaltungen erfolgen. Auf die Informationsveranstaltungen wird in Verbindung mit
der Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses verwiesen. Die Termine der
Informationsveranstaltungen sind durch den Bürgermeister festzulegen. Im Anschluss an die
Veranstaltungen liegt der Vorentwurf für die Dauer von einem Monat in den Räumen der
Verwaltung aus.
Den Bürgern werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Ferner sind die
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufzuzeigen.
Den Bürgern soll allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Zusätzlich
können schriftliche Äußerungen innerhalb der Auslegungsfrist gemacht werden.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll durch Zusendung
dieses Beschlusses sowie des Vorentwurfes mit Begründung an die Träger öffentlicher Belange
erfolgen. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist den Trägern eine Frist von einem Monat
einzuräumen.
Vorlage: 173/2002
Seite - 2 -
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 24.01.2002 wurde der
Vorentwurf zum o.a. Bebauungsplan vorgestellt und erörtert. Die Gestaltungspläne sind nach der
Sitzung an die Fraktionen verteilt worden. Auf dieser Grundlage soll nun das offizielle Verfahren
eingeleitet werden. Die verfahrensrelevanten Ausweisungen werden in der Sitzung noch kurz
dargelegt und erörtert.