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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 28 "Gut Müllenark" - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB)

Daten

Kommune
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Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 28 "Gut Müllenark" 
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3  Abs. 1 BauGB 
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 28 "Gut Müllenark" 
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3  Abs. 1 BauGB 
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 173/2002 Datum Planungsamt 05.02.2002 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 28.02.2002 Umweltausschuss 06.03.2002 Rat 21.03.2002 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB Beschlussentwurf: Für das in Anlage dargestellte Plangebiet südwestlich der Ortslage Schophoven, angrenzend an die Krauthausener Straße, wird gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 2 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen von öffentlichen Informationsveranstaltungen erfolgen. Auf die Informationsveranstaltungen wird in Verbindung mit der Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses verwiesen. Die Termine der Informationsveranstaltungen sind durch den Bürgermeister festzulegen. Im Anschluss an die Veranstaltungen liegt der Vorentwurf für die Dauer von einem Monat in den Räumen der Verwaltung aus. Den Bürgern werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Ferner sind die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufzuzeigen. Den Bürgern soll allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Zusätzlich können schriftliche Äußerungen innerhalb der Auslegungsfrist gemacht werden. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll durch Zusendung dieses Beschlusses sowie des Vorentwurfes mit Begründung an die Träger öffentlicher Belange erfolgen. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist den Trägern eine Frist von einem Monat einzuräumen. Vorlage: 173/2002 Seite - 2 - Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 24.01.2002 wurde der Vorentwurf zum o.a. Bebauungsplan vorgestellt und erörtert. Die Gestaltungspläne sind nach der Sitzung an die Fraktionen verteilt worden. Auf dieser Grundlage soll nun das offizielle Verfahren eingeleitet werden. Die verfahrensrelevanten Ausweisungen werden in der Sitzung noch kurz dargelegt und erörtert.