Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        127 kB
                    Datum
                        17.09.2012
                    Erstellt
                        17.09.12, 18:57
                    Aktualisiert
                        17.09.12, 18:57
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Stadt Brühl
öffentliche
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
153792 Oh
19.07.2012
1/2012
(57/93n)
Betreff
Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Brühl
hier: Beschluss
Bezug: LkAgUmA, vom 07.02.2012, TOP 4; VKA vom 24.03.2012, TOP 3; PStA vom
27.03.2012, TOP 2, Vorlage-Nr. 57/93 n alt
Beratungsfolge
04.09.2012 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
17.09.2012 Rat
Finanzielle Auswirkungen
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Ausgabe Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachfolgenden Erläuterungen über
folgende Anregungen aus der Öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Lärmaktionsplans
der Stadt Brühl:
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger Öffentlicher Belange
zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Brühl
A 3 - Stellungnahmen der Bürger aus der Öffentlichen Auslegung (05.04 - 04.05.2012 - s.
Tabelle)
BÜ 1.1
BÜ 1.2
BÜ 2.1
BÜ 3.1
BÜ 3.2
BÜ 4.1
BÜ 4.2
BÜ 4.3
BÜ 5.1
BÜ 5.2
BÜ 6.1
BÜ 6.2
BÜ 7.1
BÜ 7.2
BÜ 7.3
BÜ 8.1
Bgm.
Die Anregung wird berücksichtigt.
Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
Die Anregung wird berücksichtigt.
Die Anregung wird berücksichtigt.
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
Die Anregung wird berücksichtigt.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 1/2012
BÜ 9.1
Die Anregung wird berücksichtigt.
BÜ 10.1 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 10.2 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 10.3 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 11.1 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 11.2 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 12.1 Die Anregung wird berücksichtigt.
BÜ 12.2 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 12.3 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 12.5 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 13.1 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 14.1 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt
BÜ 15.1 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 15.2 Die Anregung wird berücksichtigt.
BÜ 16.1 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 17.1 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 17.2 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 18.1 Die Anregung wird berücksichtigt.
BÜ 18.2.1 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 18.2.2 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 18.3 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 18.4 Die Anregung wird berücksichtigt.
BÜ 18.5 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 18.6 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 19.1 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 19.2 Die Anregung wird berücksichtigt.
BÜ 19.3 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 19.4 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 19.5 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 20.1 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 20.2 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 21.1 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 21.2 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
A 4 - Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange mit Fristen 05.04. - 05.04.2012 (s. Tabelle)
TÖB 1 Bezirksregierung Köln, Dezernat 53, Umwelt, Arbeitsschutz, Anschreiben vom 16.04.2012:
TÖB 1.3 Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 3 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Anschreiben vom 18.04.2012:
TÖB 3.2.1 Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 3.3 Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 4 Bezirksregierung Köln, Dezernat 25, Verkehr, Anschreiben vom 03.05.2012:
TÖB 4.2 Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 4.7 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
TÖB 4.8 Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 4.9 Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 4.10 Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 5 Rhein-Erft-Kreis, Amt für Straßenbau und Verkehr, Anschreiben vom 27.04.2012:
TÖB 5.2 Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 6 IHK Köln, Anschreiben vom 02.05.2012:
TÖB 6.2 Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 6.3 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 3 –
Drucksache 1/2012
TÖB 6.4
TÖB 6.5
TÖB 6.6
TÖB 6.7
TÖB 6.8
TÖB 6.9
Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
Die Anregung wird berücksichtigt
Die Anregung wird berücksichtigt.
Die Anregung wird berücksichtigt.
Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 8 Stadtwerke Köln, Anschreiben vom 07.05.2012:
TÖB 8.1 Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 8.2 Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 9 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Anschreiben vom 04.05.2012:
TÖB 9.1 Die Anregung wird berücksichtigt.
2. Der Rat beschließt den Lärmaktionsplan der Stadt Brühl.
Erläuterungen:
Zu 1.:
Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans der Stadt Brühl wurde die Öffentlichkeit gemäß
§ 47d (3) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Zeit vom 05. April 2012 bis zum
04.Mai 2012 erneut beteiligt. Die Träger Öffentlicher Belange wurden in Schreiben mit Frist zum
04.05.2012 beteiligt. Grundlage war der textliche Beitrag mit Maßnahmenvorschlägen und kartographischen Darstellungen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Brühl mit Stand vom
28.03.2012 mit den eingearbeiteten Abwägungen aus der frühzeitigen Mitwirkung der Öffentlichkeit (21.02 - 04.04.2011 / 31.05.2011). Stellungnahmen und Abwägungen der Öffentlichen Auslegung sind der Tabelle im Anhang zu entnehmen. Grau hinterlegte Felder sind nicht Gegenstand
eines Lärmaktionsplans (temporäre Lärmbelästigungen etc.). Der Entwurf des Lärmaktionsplans
steht außerdem auf der Homepage der Stadt Brühl zum download bereit.
Zu 2.:
Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligungen und der Auswertung der Stellungnahmen soll der
Rat der Stadt Brühl den Lärmaktionsplan beschließen.
Anlage:
Abwägung der Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zur Öffentlichen Auslegung zum Entwurf des
Lärmaktionsplans der Stadt Brühl.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
            
         
                     
                     
                    