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Vorlage (Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Brühl hier: Beschluss Bezug: LkAgUmA, vom 07.02.2012, TOP 4; VKA vom 24.03.2012, TOP 3; PStA vom 27.03.2012, TOP 2, Vorlage-Nr. 57/93 n alt)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
127 kB
Datum
17.09.2012
Erstellt
17.09.12, 18:57
Aktualisiert
17.09.12, 18:57
Vorlage (Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Brühl
hier: Beschluss
Bezug: LkAgUmA, vom 07.02.2012, TOP 4; VKA vom 24.03.2012, TOP 3; PStA vom 27.03.2012, TOP 2, Vorlage-Nr. 57/93 n alt) Vorlage (Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Brühl
hier: Beschluss
Bezug: LkAgUmA, vom 07.02.2012, TOP 4; VKA vom 24.03.2012, TOP 3; PStA vom 27.03.2012, TOP 2, Vorlage-Nr. 57/93 n alt) Vorlage (Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Brühl
hier: Beschluss
Bezug: LkAgUmA, vom 07.02.2012, TOP 4; VKA vom 24.03.2012, TOP 3; PStA vom 27.03.2012, TOP 2, Vorlage-Nr. 57/93 n alt)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Beschlussvorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 153792 Oh 19.07.2012 1/2012 (57/93n) Betreff Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Brühl hier: Beschluss Bezug: LkAgUmA, vom 07.02.2012, TOP 4; VKA vom 24.03.2012, TOP 3; PStA vom 27.03.2012, TOP 2, Vorlage-Nr. 57/93 n alt Beratungsfolge 04.09.2012 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 17.09.2012 Rat Finanzielle Auswirkungen Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Ausgabe Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachfolgenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der Öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Brühl: Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger Öffentlicher Belange zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Brühl A 3 - Stellungnahmen der Bürger aus der Öffentlichen Auslegung (05.04 - 04.05.2012 - s. Tabelle) BÜ 1.1 BÜ 1.2 BÜ 2.1 BÜ 3.1 BÜ 3.2 BÜ 4.1 BÜ 4.2 BÜ 4.3 BÜ 5.1 BÜ 5.2 BÜ 6.1 BÜ 6.2 BÜ 7.1 BÜ 7.2 BÜ 7.3 BÜ 8.1 Bgm. Die Anregung wird berücksichtigt. Die Anregung wird t.w. berücksichtigt. Die Anregung wird nicht berücksichtigt. Die Anregung wird t.w. berücksichtigt. Die Anregung wird nicht berücksichtigt. Die Anregung wird berücksichtigt. Die Anregung wird berücksichtigt. Die Anregung wird nicht berücksichtigt. Die Anregung wird nicht berücksichtigt. Die Anregung wird nicht berücksichtigt. Die Anregung wird t.w. berücksichtigt. Die Anregung wird t.w. berücksichtigt. Die Anregung wird t.w. berücksichtigt. Die Anregung wird nicht berücksichtigt. Die Anregung wird nicht berücksichtigt. Die Anregung wird berücksichtigt. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 1/2012 BÜ 9.1 Die Anregung wird berücksichtigt. BÜ 10.1 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt. BÜ 10.2 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt. BÜ 10.3 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt. BÜ 11.1 Die Anregung wird nicht berücksichtigt. BÜ 11.2 Die Anregung wird nicht berücksichtigt. BÜ 12.1 Die Anregung wird berücksichtigt. BÜ 12.2 Die Anregung wird nicht berücksichtigt. BÜ 12.3 Die Anregung wird nicht berücksichtigt. BÜ 12.5 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt. BÜ 13.1 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt. BÜ 14.1 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt BÜ 15.1 Die Anregung wird nicht berücksichtigt. BÜ 15.2 Die Anregung wird berücksichtigt. BÜ 16.1 Die Anregung wird nicht berücksichtigt. BÜ 17.1 Die Anregung wird nicht berücksichtigt. BÜ 17.2 Die Anregung wird nicht berücksichtigt. BÜ 18.1 Die Anregung wird berücksichtigt. BÜ 18.2.1 Die Anregung wird nicht berücksichtigt. BÜ 18.2.2 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt. BÜ 18.3 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt. BÜ 18.4 Die Anregung wird berücksichtigt. BÜ 18.5 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt. BÜ 18.6 Die Anregung wird nicht berücksichtigt. BÜ 19.1 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt. BÜ 19.2 Die Anregung wird berücksichtigt. BÜ 19.3 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt. BÜ 19.4 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt. BÜ 19.5 Die Anregung wird nicht berücksichtigt. BÜ 20.1 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt. BÜ 20.2 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt. BÜ 21.1 Die Anregung wird nicht berücksichtigt. BÜ 21.2 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt. A 4 - Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange mit Fristen 05.04. - 05.04.2012 (s. Tabelle) TÖB 1 Bezirksregierung Köln, Dezernat 53, Umwelt, Arbeitsschutz, Anschreiben vom 16.04.2012: TÖB 1.3 Die Anregung wird berücksichtigt. TÖB 3 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Anschreiben vom 18.04.2012: TÖB 3.2.1 Die Anregung wird berücksichtigt. TÖB 3.3 Die Anregung wird berücksichtigt. TÖB 4 Bezirksregierung Köln, Dezernat 25, Verkehr, Anschreiben vom 03.05.2012: TÖB 4.2 Die Anregung wird berücksichtigt. TÖB 4.7 Die Anregung wird nicht berücksichtigt. TÖB 4.8 Die Anregung wird berücksichtigt. TÖB 4.9 Die Anregung wird berücksichtigt. TÖB 4.10 Die Anregung wird berücksichtigt. TÖB 5 Rhein-Erft-Kreis, Amt für Straßenbau und Verkehr, Anschreiben vom 27.04.2012: TÖB 5.2 Die Anregung wird berücksichtigt. TÖB 6 IHK Köln, Anschreiben vom 02.05.2012: TÖB 6.2 Die Anregung wird berücksichtigt. TÖB 6.3 Die Anregung wird nicht berücksichtigt. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 1/2012 TÖB 6.4 TÖB 6.5 TÖB 6.6 TÖB 6.7 TÖB 6.8 TÖB 6.9 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt. Die Anregung wird nicht berücksichtigt. Die Anregung wird berücksichtigt Die Anregung wird berücksichtigt. Die Anregung wird berücksichtigt. Die Anregung wird berücksichtigt. TÖB 8 Stadtwerke Köln, Anschreiben vom 07.05.2012: TÖB 8.1 Die Anregung wird berücksichtigt. TÖB 8.2 Die Anregung wird berücksichtigt. TÖB 9 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Anschreiben vom 04.05.2012: TÖB 9.1 Die Anregung wird berücksichtigt. 2. Der Rat beschließt den Lärmaktionsplan der Stadt Brühl. Erläuterungen: Zu 1.: Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans der Stadt Brühl wurde die Öffentlichkeit gemäß § 47d (3) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Zeit vom 05. April 2012 bis zum 04.Mai 2012 erneut beteiligt. Die Träger Öffentlicher Belange wurden in Schreiben mit Frist zum 04.05.2012 beteiligt. Grundlage war der textliche Beitrag mit Maßnahmenvorschlägen und kartographischen Darstellungen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Brühl mit Stand vom 28.03.2012 mit den eingearbeiteten Abwägungen aus der frühzeitigen Mitwirkung der Öffentlichkeit (21.02 - 04.04.2011 / 31.05.2011). Stellungnahmen und Abwägungen der Öffentlichen Auslegung sind der Tabelle im Anhang zu entnehmen. Grau hinterlegte Felder sind nicht Gegenstand eines Lärmaktionsplans (temporäre Lärmbelästigungen etc.). Der Entwurf des Lärmaktionsplans steht außerdem auf der Homepage der Stadt Brühl zum download bereit. Zu 2.: Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligungen und der Auswertung der Stellungnahmen soll der Rat der Stadt Brühl den Lärmaktionsplan beschließen. Anlage: Abwägung der Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zur Öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Brühl. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14