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Mitteilungsvorlage (Wirtschaftsförderung im Rhein-Erft-Kreis hier: Antrag SPD-Fraktion vom 05.04.11)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
64 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
17.05.11, 05:38
Aktualisiert
17.05.11, 05:38
Mitteilungsvorlage (Wirtschaftsförderung im Rhein-Erft-Kreis
hier: Antrag SPD-Fraktion vom 05.04.11) Mitteilungsvorlage (Wirtschaftsförderung im Rhein-Erft-Kreis
hier: Antrag SPD-Fraktion vom 05.04.11)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss III/26 (Amt/Aktenzeichen) Termin 24.05.2011 Herr Prieß (Verfasser/in) ö. S. X 165/2011 nö. S. TOP 17.1 29.04.2011 (Datum) BETREFF: Wirtschaftsförderung im Rhein-Erft-Kreis hier: Antrag SPD-Fraktion vom 05.04.11 Veranlasser: SPD-Fraktion MITTEILUNG: Die Stadt Pulheim legt Wert auf eine Abgrenzung zwischen ihren originären Aufgaben im Bereich der Wirtschaftsförderung und den originären Aufgaben der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft (WfG). Als Hauptaufgabengebiete der WfG werden die Bereiche der Fördermittelakquise und der Existenzgründerberatung angesehen. Hier hält die WfG Personal mit entsprechendem Fachwissen vor. Entsprechende Anfragen nach Fördermittel oder Existenzgründerberatung leitet die Wirtschaftsförderung der Stadt Pulheim an die WfG weiter. Weitere Hauptaufgabengebiete der Wirtschaftsförderungsgesellschaft werden im regionalen Standortmarketing und der Messepräsenz sowie deren Organisation gesehen. Dies ist sinnvoll, da nicht jede einzelne Kommune des Kreises mit zusätzlichem Personal ein regionales Standortmarketing betreiben kann. Von der Messepräsenz profitiert auch die Stadt Pulheim, z. B. durch Darstellung der städtischen Gewerbefläche auf Logistikmessen und die gemeinsame Präsentation des Kreises und der Kommunen auf der Gewerbeflächenmesse (Expo Real). Des Weiteren unterstützt die WfG die Kommunen des Kreises bei der Ansiedlung von Unternehmen. Ansiedlungsanfragen von internationalen Unternehmen und Unternehmen von außerhalb des Landes NRW werden von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landes (NRW Invest) an die WfG und von dort gezielt an die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises weitergegeben, wobei bei der Weitergabe seitens der WfG bereits gezielt darauf geachtet wird, dass die jeweiligen Kommunen die jeweils nachgefragten besonderen Standortfaktoren erfüllen können und über ein ausreichendes Flächenpotential verfügen. Hiervon profitiert auch die Stadt Pulheim, die immer wieder entsprechende Anfragen erhält. Die Weitergabe der von den Kommunen gemeldeten Gewerbeflächen an den anfragenden Interessenten erfolgt dann wiederum über die WfG und NRW Invest. Bei konkretem Interesse erfolgen dann die Verhandlungen über die Ansiedlung zwischen Unternehmen/Investor und der Kommune, ohne die WFG. Abgesehen von der vorstehend beschriebenen überregionalen Zusammenarbeit mit der WfG sowie NRW Invest ist die Ansiedlung neuer Unternehmen in Pulheim sowie die Sicherung der Standorte der Pulheimer Unternehmen in Pulheim originäres Geschäft der Wirtschaftsförderung der Stadt Pulheim. Hier geht es um die Schaffung neuer bzw. die Sicherung bestehender Arbeitsplätze in Pulheim. Dies ist originäres Interesse der Pulheimer Wirtschaftsförderung. Sie steht hier ggf. auch in Konkurrenz zu den benachbarten Kommunen des Rhein-Erft-Kreises. -1- Das Ansiedlungsgeschäft beinhaltet die Begleitung der Schaffung des notwendigen Planrechtes, den Grunderwerb, die Begleitung der notwendigen Erschließungsplanung und Erschließung sowie die Vermarktung. Diese Aufgaben können tatsächlich nur „vor Ort“ geleistet werden. Ziel ist immer ein ausreichendes Flächenpotential für ansiedlungswillige Unternehmen bereitzuhalten. Die städtische Wirtschaftsförderung ist innerhalb der Stadtverwaltung die Ansprechpartnerin für alle in Pulheim ansässigen Unternehmen. Sie ist für die Unternehmen der Lotse durch die Stadtverwaltung. Dies ist eine Aufgabe, die nur von der örtlich tätigen Wirtschaftsförderung geleistet werden kann. Die WfG kann hier in Einzelfällen unterstützend tätig sein. Besuche bei Pulheimer Unternehmen, Veranstaltungen für Pulheimer Unternehmen und alle weiteren Tätigkeiten der Bestandspflege können ebenfalls sinnvollerweise nur vor Ort durch die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung geleistet werden. Auch hier kann die WfG allenfalls in Einzelfällen unterstützend tätig sein. Die vor beschriebene Aufgabenteilung bzw. Aufgabentrennung vermeidet soweit möglich Doppelstrukturen bei der WfG bzw. der Wirtschaftsförderung der Stadt Pulheim. Die WfG soll dort tätig sein, wo das Erfordernis einer erheblichen Spezialisierung (Fördermittelakquise, Existenzgründerberatung) besteht und dieses Fachwissen nicht gleichzeitig bei allen Kommunen des Kreises vorgehalten werden kann. Gleichzeitig soll die WfG in den Bereichen tätig sein, für die nicht jede Kommune des Kreises zusätzliches Personal vorhalten kann, wie z. B. das regionale Marketing für alle Kommunen des Rhein-Erft-Kreises. Aufgabenfelder der Wirtschaftsförderung, bei denen die Stadt Pulheim ausschließlich eigene Interessen verfolgt, wie z. B. im Ansiedlungsgeschäft sind originäre Tätigkeiten der hiesigen Wirtschaftsförderung. Dies gilt ebenso für die Aufgabenfelder der Bestandspflege und der Lotsenfunktion, in denen die dauernde direkte Ansprechbarkeit der Wirtschaftsförderung für die Pulheimer Unternehmen gewährleistet werden muss. -2-