Daten
Kommune
Pulheim
Größe
84 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
17.05.11, 05:38
Aktualisiert
17.05.11, 05:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
III/501 - IV 60.01
Termin
ö. S.
24.05.2011
X
Frau Vollmer,
Herr Enders
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
158/2011
nö. S. TOP
4. Mai 2011
(Datum)
BETREFF:
Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung für ältere Bürgerinnen und Bürger in
Sinnersdorf
Antrag der SPD Fraktion vom 8. Februar 2011
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
SPD-Fraktion
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Entwicklung eines Konzeptes,
das geeignet ist, die Wohnraumversorgung im Hinblick auf seniorengerechte Wohnmöglichkeiten
im Ortsteil Sinnersdorf zu verbessern.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
I
Mit Schreiben vom 8. Februar 2011 (Anlage) beantragt die SPD Fraktion die Beschlussfassung
des Haupt- und Finanzausschusse gem. Beschlussvorschlag zum Ortsteil Sinnersdorf
Der Antrag wird begründet mit einem durch die örtliche AWO durch Umfrage ermittelten erheblichen Bedarf. Anders als in den Nachbarorten sei in Sinnersdorf bisher kein Angebot für seniorengerechtes bzw. betreutes Wohnen geschaffen worden.
Die SPD Fraktion bittet um Berücksichtigung folgender Punkte:
1.
2.
3.
Gewinnung privater Investoren für den Bau seniorengerechter Wohnungen sowie für betreutes Wohnen im Ortsteil Sinnersdorf
Die Einbindung des städtischen Immobilienmanagements
Berücksichtigung von Belangen des Sozialen Wohnungsbaus
II
Das Thema war bereits in der Vergangenheit Gegenstand von Anfragen und Anträgen. In 2007
wurde folgendes Fazit gezogen:
1.
2.
3.
Die Stadt verfügt über kein geeignetes Grundstück
Es existiert kein Planungsrecht, das den Anforderungen, die an eine Senioreneinrichtung
zu richten wären, gerecht werden könnte.
Der Stadt liegen keine gesicherten Bedarfsdaten vor.
In Sinnersdorf ist infolge umfangreicher Siedlungsmaßnahmen, die in den Sechziger und frühen
Siebziger Jahren statt gefunden haben, überwiegend eine Einfamilienhausbebauung vorhanden.
Die allgemein diskutierte demografische Entwicklung dürfte dazu führen, dass aus der Bewohnerschaft heraus eine vermehrte Nachfrage nach seniorengerechten Wohnformen aufkommen könnte. Dieses Ergebnis hat auch die seinerzeit von der AWO durchgeführte Umfrage ergeben.
III
An der Entwicklung eines Konzeptes wären vorrangig zuständige Ämter der Stadt (Sozialamt,
Bauverwaltungsamt, Planungsamt und Immobilienmanagement), der Rhein-Erft-Kreis (Bewilligungsbehörde für öffentliche Mittel) sowie geeignete Investoren (Wohnungsbaugesellschaften) zu
beteiligen.
Aus städtischer Sicht dürften vorrangig Fragen nach geeigneten Standorten, dem hierauf bezogenen Planungsrecht und einem in wirtschaftlicher Hinsicht angemessenen Grundstücksangebot zu
beurteilen sein.
Sollte der Ausschuss dem Beschlussentwurf nachkommen, würde die Verwaltung den für Seniorenfragen zuständigen Haupt- und Finanzausschuss über die weitere Entwicklung informieren.
Die Verwaltung behält sich vor, im Anschluss an ein Konzept für den Ortsteil Sinnersdorf die gewonnenen Erkenntnisse in entsprechende Konzepte für andere Stadtteile einzubringen. Der
Haupt- und Finanzausschuss würde auch insoweit beteiligt.
-2-