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Beschlussvorlage (Umstufung von Straßen des überörtlichen Verkehrs in Brauweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
17.05.11, 05:38
Aktualisiert
17.05.11, 05:38
Beschlussvorlage (Umstufung von Straßen des überörtlichen Verkehrs in Brauweiler) Beschlussvorlage (Umstufung von Straßen des überörtlichen Verkehrs in Brauweiler) Beschlussvorlage (Umstufung von Straßen des überörtlichen Verkehrs in Brauweiler) Beschlussvorlage (Umstufung von Straßen des überörtlichen Verkehrs in Brauweiler)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss IV / 66 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 24.05.2011 X Herr Kleine-Erwig (Verfasser/in) 147/2011 nö. S. TOP 9 19.04.2011 (Datum) BETREFF: Umstufung von Straßen des überörtlichen Verkehrs in Brauweiler VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: SPD-Fraktion HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA nimmt die Darstellung der Verwaltung zur Kenntnis und verweist die Angelegenheit entsprechend der Zuständigkeitsordnung an den TVA. Als Grundlage für die dortige Beratung wird die Verwaltung beauftragt, ein Verkehrskonzept mit dem Ziel einer erhöhten Fußgängerfreundlichkeit für den zentralen Bereich Brauweilers zu erstellen und die damit verbunden Umbaumaßnahmen darzustellen. Hierbei sollen die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt und die Ideen von Prof. Fritschi einbezogen werden. Das Ergebnis soll dem TVA vorgestellt werden. Der HFA / RAT müssten danach entscheiden, ob und ggf. in welchem Maße Umbaumaßnahmen weiterverfolgt und Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden. Die Frage ob sich aus dem Konzept und den gewünschten Umbaumaßnahmen ein Umstufungsbedarf ergibt, wird bis dahin zurückgestellt. -1- ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 01.03.2011 (Anlage) beantragt die SPD-Fraktion: 1. 2. 3. die Abstufung der Ehrenfriedstraße zu einer kommunalen Straße, die Entwicklung eines Umstufungskonzeptes für die Straßen in Brauweiler, das vor der Neugestaltung des Guidelplatzes umgesetzt werden kann und eine Berichtsvorlage für den HFA zum 24.05.2011. Begründet werden die Anträge damit, dass die Ehrenfriedstraße zur Aufwertung des Ortskerns von Brauweiler im Rahmen der Neugestaltung des Guidelplatzes ebenfalls umgestaltet werden sollte. Um die trennende Wirkung der Landesstraße zu überwinden, soll dabei der Durchgangsverkehr verdrängt und der Guidelplatz inklusive der dort geplanten Pflasterung über die gesamte Platzfläche bis zum Abteigebäude gezogen werden. Der Professor Fritschi erteilte Auftrag solle entsprechend ergänzt werden. Um die Leistungsfähigkeit der Umgehungsstraße zu erhöhen, solle zudem der Rechtsabbieger von der K 10 in die Bonnstraße ertüchtigt werden. Die Verkehrsbelastung auf der Ehrenfriedstraße liegt heute bei über 10.000 Kfz/Tag. Der Schwerverkehrsanteil ist relativ gering. Allerdings wird die Straße von mehreren Buslinien genutzt. Innerörtliche Alternativstrecken stehen nicht zur Verfügung. Bei einem großen Teil des Verkehrs dürfte es sich nicht um Durchgangs- sondern um Quell- und Zielverkehr des Ortsteils Brauweiler handeln. Die Erwartungen an das Entlastungspotential durch eine Ertüchtigung der Umgehungsstraße dürfen folglich nicht zu hoch gesetzt werden. Dies gilt umso mehr als in einem aktuellen Verkehrsgutachten dargelegt wird, dass der Verkehr auf der Bonnstraße bis zum Jahr 2020 / 2025 um weitere 1.600 auf dann 23.300 Kfz pro Tag zunehmen wird. (siehe Mitteilungsvorlage 129/2011 für den TVA am 13.04.2011) Die Möglichkeiten einer Umgestaltung einer Straße, die so stark belastet ist wie die Ehrenfriedstraße, sind grundsätzlich – unabhängig davon, bei wem die Baulast liegt – begrenzt. Insbesondere muss aus bautechnischen Gründen infrage gestellt werden, ob eine dauerhafte, attraktive Pflasterung des befahrenen Bereichs möglich und diese zu vertretbaren Konditionen herstellbar wäre. Maßnahmen, die Fußgängern ein Queren der Fahrbahn erleichtern würden, wären aber denkbar. Um Diskussionsgrundlagen zu entwickeln, schließt der Prof. Fritschi erteilte Gestaltungsauftrag daher explizit die Gestaltung der Fahrbahn im Bereich des Guidelplatzes mit ein. Auf die Einbeziehung der Vorfläche der Abtei wurde bewusst verzichtet, da sich diese im Eigentum des LVR befinden. Die Planung befindet sich gerade in der ersten Abstimmungsphase. Bereits im Rahmen der Bürgerwerkstatt Verkehr im Jahr 2008 wurden Zielvorstellungen für den zentralen Bereich der Ehrenfriedstraße erarbeitet. Die Ergebnisse wurden dem TVA in seiner Sitzung am 04.02.2009 – Vorlage 35/2009 – präsentiert. Als Leitlinie für die weitere Umsetzung hat der TVA in seiner Sitzung am 16.09.2009 – Vorlage 307/2009 – einstimmig unter anderem folgende Prioritäten für die Maßnahmen des zentralen Bereichs beschlossen: Nr. Beschreibung Priorität B11 Umbau des Knotens Ehrenfriedstraße / Mathildenstraße / Bernhardstraße in einen MiniKreisverkehr 1 B15 Umbau Knoten Brauweilerstraße / Von-Werth-Straße / Ehrenfriedstraße / Glessener Straße zum Kreisverkehr zur Verdeutlichung der Ortseingangsituation 2 B16 Verkehrssicherer und barrierefreier Ausbau der Rendezvous-Haltestelle an der Ehrenfriedstraße, kurzfristige Sicherung der Fußgängerquerung 3 B17 Historischer Ortskern zwischen Konrad-Adenauer-Platz und Knoten Mathildenstraße / Ehrenfriedstraße / Bernhardstraße soll einen einheitlich gestalteten Platzcharakter erhalten, ggf. unter Auflösung der Trennung zwischen Fahrbahn und Aufenthaltsbereich ohne Natursteinpflaster-Rinne 3 B18 Zwischen Konrad-Adenauer-Platz und Knoten Mathildenstraße / Bernhardstraße soll ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit Tempo 20 eingerichtet werden 3 -2- Das Verkehrsgutachten von Brilon, Bondzio, Weiser aus dem Jahr 2005 für den Guidelplatz kam zu dem Ergebnis, dass die Einmündung der Kaiser-Otto-Straße in die Ehrenfriedstraße mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet werden müsste, wenn der Verkehr auf der Ehrenfriedstraße nicht um ca. 30 % durch Verkehrsverlagerung reduziert werden kann. Allerdings gingen die Gutachter entgegen dem derzeitigen Planungsstand davon aus, dass im Bereich des Guidelplatzes ein Supermarkt existiert, sodass die Notwendigkeit einer Lichtsignalregelung derzeit offen ist. Sofern die Ausstattung der Einmündung mit einer Lichtsignalanlage erforderlich wird, könnten auch Fußgänger dort sicher die Fahrbahn queren. Auf die Möglichkeit flächenhafter, ungeregelter Fußgängerquerungen, die bei verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen üblicherweise angestrebt werden, müsste dann aber aus Sicherheitsgründen verzichtet werden. Der Landesbetrieb Straßenbau– Straßen NRW – hat gegenüber der Stadt zum Ausdruck gebracht, dass ein verkehrsberuhigter Umbau der Ehrenfriedstraße nur im Anschluss an eine Abstufung infrage käme. Gemäß § 3 Straßen- und Wegegesetz NRW sind auch Kreisstraßen Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, die den zwischenörtlichen Verkehrsverbindungen dienen oder zu dienen bestimmt sind. Verkehrsberuhigungen sind folglich auch mit der Funktion dieses „klassifizierten“ Straßentypus nur begrenzt vereinbar. Für die weitere Diskussion gibt die Verwaltung bereits jetzt folgende Hinweise: Durch Umstufung wird eine öffentliche Straße bei Änderung ihrer Verkehrsbedeutung einer anderen Straßengruppe zugeordnet. Mit der Umstufung geht die Baulast und folglich die Pflicht zur Erhaltung und Verkehrssicherung der Straße auf den neuen Baulastträger über. Eine Entschädigung oder ein finanzieller Ausgleich – z.B. in Form einer Ablösezahlung – für den neuen Baulastträger sieht das Gesetz nicht vor. Gemäß § 10 StrWG NRW hat der vormalige Träger der Straßenbaulast dem neuen Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass sich die Straße in dem durch die bisherige Straßengruppe gebotenen Umfang in einem der Verkehrssicherheit und der ordnungsgemäßen Unterhaltung entsprechenden Zustand befindet. Der abgebende Baulastträger schuldet folglich keine neue oder eine entsprechend den geänderten Bedürfnissen zurückgebaute Straße, sondern nur, dass der bauliche Zustand durch geeignete Unterhaltungsmaßnahmen gesichert wurde. Sofern eine sich in anderer Baulast befindende Straße erneuert oder umgestaltet wird, muss die Stadt lediglich die Kosten für die im Rahmen einer derartigen Maßnahme meist ebenfalls sinnvolle Erneuerung der innerhalb der Ortsdurchfahrt gelegenen Gehwege und Parkstreifen tragen. Wenn die Erneuerung oder Umgestaltung nach Abstufung der Straße zu einer Gemeindestraße erfolgt, muss die Stadt grundsätzlich die gesamten Kosten tragen. In der Regel wird die Stadt die Anlieger dabei an ihren Ausgaben in der Form von Beiträgen nach KAG beteiligen müssen. Bei einer Abstufung der Ehrenfriedstraße würde der gesamte Abschnitt der Landesstraße L 213 von Freimersdorf bis zur zwischen Sinthern und Brauweiler gelegenen Kreuzung auf die Bonnstraße und die K 10 verlegt. Als Folge müsste die Straßenaufsichtsbehörde nach Anhörung der Kreisverwaltung und der Stadt Pulheim entscheiden, in wessen Baulast welcher Abschnitt der bisherigen Landesstraße übergehen soll. Insbesondere wäre dabei zu klären, wie die über die Bernhardstraße führende Kreisstraße K 25 an das übergeordnete Netz angebunden bleiben soll. Hierbei kämen folgende Varianten in Betracht: 1. Umstufung der Ehrenfried- und Brauweiler Straße zur Kreisstraße, so dass der von Königsdorf kommende Teil der K 25 direkt mit dem in Sinthern / Glessen verlaufenden Teil der K 25 (hier Brauweiler Str.) verbunden wäre und Umstufung der Mathildenstraße zur Gemeindestraße, 2. Umstufung der Mathildenstraße zur Kreisstraße, so dass auf klassifizierter Straße eine Verbindung von Königsdorf nach Freimersdorf und folglich in Richtung Köln erhalten bliebe und Umstufung der Ehrenfried- und Brauweiler Straße zur Gemeindestraße, 3. Umstufung der gesamten ehemaligen Landesstraße zur Kreisstraße. Da die Mathildenstraße sich durchgängig in keinem guten und in Teilbereichen sogar in einem erneuerungsbedürftigen Zustand befindet, wäre die Variante 1 aus Sicht der Stadt Pulheim strikt abzulehnen. Bei der Variante 3 wären die Möglichkeiten einer Umgestaltung der Ehrenfriedstraße – z.B. zu einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich – dann mit dem Rhein-Erft-Kreis abzustimmen. Variante 2 würde alle Möglichkeiten eröffnen, allerdings müsste die Stadt dann auch alle mit der Baulast verbundenen Belastungen übernehmen. -3- Finanzielle Mittel stehen im Haushalt bislang ausschließlich für den Guidelplatz und den unmittelbar angrenzenden Teil der Ehrenfriedstraße zur Verfügung. Mittel für weitergehende Umgestaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind bisher auch im IVP nicht eingeplant. Ob bei Umgestaltungen auf Fördermittel zurückgegriffen werden könnte, ist fraglich. Die Verwaltung wird für die Beratung im TVA zunächst die Möglichkeiten und die sich aus eventuellen Umgestaltungen ergebenden finanziellen Belastungen der Stadt und der Anlieger zumindest grob abschätzen. -4-