Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 139/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
99 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
17.05.11, 05:38
Aktualisiert
17.05.11, 05:38
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 139/2011)

öffnen download melden Dateigröße: 99 kB

Inhalt der Datei

A n l a g e zur Vorlage Nachtragssatzung vom gemäß § 6 Abs. 2 S. 4 der Straßenbaubeitragssatzung vom 12.12.2005 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2010 (GV NRW S. 688) und des § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S.712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 394) in Verbindung mit § 6 Abs. 2 S. 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes – KAG – für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Pulheim vom 12. Dezember 2005 hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am folgende Nachtragssatzung beschlossen: Präambel In den nachfolgenden Straßen Christianstraße von Blumachergasse bis Orrer Straße Schulstraße Birkenweg Ulmenweg Heideweg wurde die Straßenbeleuchtung erneuert und bezüglich der Ausleuchtung verbessert. Nach Maßgabe des § 8 KAG NRW und der Vorschriften der Satzung der Stadt Pulheim sind die Eigentümer /Erbbauberechtigten hiervon erschlossener Grundstücke zur Zahlung von Straßenbaubeiträgen heranzuziehen. I Als Zahl der Vollgeschosse gilt für die genannten Abrechnungsmaßnahmen die im jeweiligen Bebauungsplan festgesetzte Traufhöhe geteilt durch 3, wobei Bruchzahlen nach kaufmännischen Regeln auf volle Zahlen aufoder abgerundet werden. II Diese Nachtragssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft. Die durch diese Nachtragssatzung nicht geänderten Bestimmungen der KAG-Satzung bleiben weiterhin in Kraft.