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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 70/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
17.03.2011
Erstellt
11.03.11, 18:35
Aktualisiert
06.06.11, 18:37

Inhalt der Datei

Rahmenkonzept der Schulsozialarbeit an der Förderschule „Schule an der Jahnstraße“ in Pulheim-Brauweiler Stand Februar 2011 Dipl. Sozialarbeiterin Karen Fechner Jugendamt Pulheim Alte Kölner Str. 26 50259 Pulheim Schule an der Jahnstraße Jahnstr. 16 50259 Pulheim-Brauweiler Tel.: 02234 / 986039 Fechner@Foerderschule-Pulheim.de Inhaltsverzeichnis 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen………………………………………...2 2. Kurzbeschreibung Förderschule und Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung für Lern- und Entwicklungsstörungen (KsF)……………………………………………...2 3. Träger & personelle Besetzung der Schulsozialarbeit………………...3 4. Ziele der Schulsozialarbeit………………………………………………….3 5. Leitgedanke……………………………………………………………………5 6. Prinzipien der Schulsozialarbeit…………………………………………...5 7. Aufgabenbereiche der Schulsozialarbeit………………………………...6 8. Schlussbemerkung und Ausblick……………………………………...….6 9. Literatur…………………………………………………………………………8 1 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen Der Auftrag zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe ist für beide Seiten gesetzlich verankert. So sollen Schulen u.a. gem. § 5 SchulG NRW „in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe (…) die Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen und Hilfen zur beruflichen Orientierung geben.“ Seitens der Jugendhilfe findet sich die gesetzliche Grundlage zur Zusammenarbeit im § 81 SGB VIII: „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, insbesondere mit (…) Schulen und Stellen der Schulverwaltung (…) im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zusammenzuarbeiten.“ Insbesondere für die Schulsozialarbeit sind §§ 11, 13, 14 SGB VIII als Grundlagen anzusehen, auf die in Punkt 4 noch einmal gesondert eingegangen wird. 2. Kurzbeschreibung Förderschule und Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung für Lernund Entwicklungsstörungen (KsF) Die Schule an der Jahnstraße (Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und Soziale Entwicklung und Sprache) befindet sich im Stadtteil PulheimBrauweiler. Seit dem Schuljahr 2010/2011 ist sie im Rahmen eines Pilotprojekts zum Kompetenzzentrum ausgebaut worden. Das heißt, dass sonderpädagogische Förderung sowohl in der Schule an der Jahnstraße als auch an den Regelschulen angeboten wird. Hierbei spielen folgende vier Kernbereiche eine bedeutende Rolle: Beratung, Diagnose, Prävention und Unterricht. Der Leitgedanke der Schule an der Jahnstraße „Fit für Leben und Beruf“ spielt in der Förderschule sowie im Rahmen des KsF eine wichtige Rolle. Momentan besuchen 74 Kinder die Schule an der Jahnstraße. Die Schule umfasst die Primarstufe sowie Sekundarstufe I. Sie ist mit 13 Lehrkräften besetzt, welche mit Stellenanteilen an den Regelschulen im Rahmen des KsF eingesetzt sind. Zudem sind zwei Lehrkräfte mit einer Stundenanzahl von 12 Unterrichtsstunden für den Gemeinsamen Unterricht (GU) an der Gemeinschaftshauptschule Pulheim abgeordnet. Die OGS der Förderschule befindet sich in Trägerschaft des Vereins GiP e.V. (Ganztag in Pulheim) und bietet unter dem Dreiklang „Bildung – Erziehung – Förderung“ eine Betreuung für 36 Schüler der Primar- und Sekundarstufe I an. Das Team der OGS besteht aus 2 3. Träger & personelle Besetzung der Schulsozialarbeit Träger der Schulsozialarbeit der Förderschule ist die Stadt Pulheim. Die Funktionsstelle zur Umsetzung der Schulsozialarbeit ist angesiedelt im Jugendamt - Abteilung Kinder- und Jugendförderung und steht dort unter entsprechender Dienst- und Fachaufsicht. Das Mitarbeiterbüro der Schulsozialarbeit befindet sich im Schulgebäude in Pulheim-Brauweiler. Die Stelle der Schulsozialarbeit an der Förderschule im Umfang von 19,5h/Woche ist zum 01.01.2010 eingerichtet worden und seit dem 15.04.2010 besetzt. Durch das Konstrukt – die personelle Besetzung (Schulsozialarbeiterin) durch das Jugendamt mit räumlicher Anbindung an die Schule (Mitarbeiterbüro) – kommt der Schnittstellenfunktion der Schulsozialarbeit noch einmal eine besondere Gewichtung zu und die enge Verbindung zwischen Schule und Jugendhilfe ist gewährleistet. 4. Ziele der Schulsozialarbeit Die Schulsozialarbeit richtet sich an Schüler (insbesondere sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte), deren Familien und Erziehungsberechtigten. Die übergeordneten Ziele der Schulsozialarbeit ergeben sich aus dem SGB VIII. In § 1 SGB VIII begründet sich das Recht eines jeden jungen Menschen auf „Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person.“ Die Jugendhilfe soll hier zu Verwirklichung dieses Rechts insbesondere „junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“. (§1 III 1. SGB VIII) §11 SGB VIII besagt, dass jungen Menschen „die zu Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen“ sind. In § 13 I SGB VIII wird die Aufgabe der Jugendsozialarbeit noch einmal spezifiziert: „Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“ Insbesondere bei der Schulsozialarbeit an der Schulform Förderschule kommt diesem Paragraphen eine besondere Bedeutung zu. Auch § 14 SGB VIII, gemäß dessen jungen Menschen und Erziehungsberechtigten Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden sollen, bildet eine Grundlage für die Zielformulierung von Schulsozialarbeit. Ohne es noch weiter an dieser Stelle ausführen zu wollen, sei darauf verwiesen, dass natürlich noch andere gesetzliche Vorgaben die Ziele der 3 Schulsozialarbeit steuern und beeinflussen, z.B. der Paragraphenkatalog des Kinder- u. Jugendhilfegesetzes. Wie oben dargelegt, ist das übergeordnete Ziel von Schulsozialarbeit, die individuelle und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern und Benachteiligungen abzubauen. Um diesen Auftrag erfüllen zu können, basiert Schulsozialarbeit auf drei Säulen: Prävention, Intervention und Vernetzung. Bei der Prävention geht es vor allem um - Förderung von sozialen Kompetenzen (im individuellen Bereich sowie in der Gruppenfähigkeit) - Förderung von Kommunikationsfähigkeiten - Entwicklung konstruktiver Konfliktlösungsstrategien - Selbstwertstärkung - Entwicklung von Eigenverantwortung und Lebenskompetenzen - Erfolgreiche Alltagsbewältigung - Erfolgreiche Bewältigung der Schulanforderungen sowie des Übergangs Schule-Beruf - Gewalt- und Suchtprävention. Allgemeiner formuliert bedeutet dies also, dass die Schulsozialarbeit die Schüler bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung begleitet und unterstützt. Intervention meint vor allem das Handeln in Konflikt- und Krisensituationen. Dies geschieht nicht selten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bezirkssozialarbeitern, Beratungsstellen und anderen Fachdiensten. Vernetzung ist ein grundlegendes Element, ohne welches Prävention und Intervention nicht konstruktiv umgesetzt werden können. Sie vollzieht sich ständig und fortlaufend und meint die Kooperation mit anderen Schulen, Schulsozialarbeitern, pädagogischen Mitarbeitern, Institutionen, Beratungsstellen, Fachdiensten, Ämtern und Offener Jugendarbeit. Insbesondere im Rahmen eines Kompetenzzentrums ist die Vernetzung eine notwendige Voraussetzung, um alle Institutionen, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen tangieren, als potentielle Kooperationspartner einzubeziehen. Arbeitet Schulsozialarbeit aufbauend auf diesen drei Säulen, so stellt sie professionelle sozialpädagogische Ressourcen in der Arbeit an Schule zur Verfügung. Sie unterstützt die Schule in ihrem Erziehungsauftrag, ohne sie aus ihrer pädagogischen Verantwortung zu entlassen. (vgl. Bieniek, Anke in jugendhilfereport 04.09) Schulsozialarbeit bringt eine zusätzliche sozialfachliche Sichtweise in die Schule und ermöglicht so eine echtzeitgerechte Multiprofessionalität vor Ort, welche eine vieldimensionale Sicht auf die Lebenslagen und Bildungsprozesse von Kindern und Jugendlichen fördert. 4 5. Leitgedanke Aus den formulierten Zielen und den Ressourcen von Schulsozialarbeit lassen sich die Leitgedanken der Schulsozialarbeit der Schule an der Jahnstraße ableiten. Das Handeln der Schulsozialarbeit basiert auf dem Grundgedanken der Lebensweltorientierung in der Sozialen Arbeit, welche bei dem Blick auf das Kind seine vielfältigen Lebensbereiche mit einbezieht. Sie hat das Ziel, soziale Handlungskompetenzen der Schüler zu erweitern und negativen Entwicklungen sowie weiteren Benachteiligungen, denen Kinder und Jugendliche - insbesondere die Zielgruppe von Schulsozialarbeit - im Laufe ihres Heranwachsens ausgesetzt sein können, vorzubeugen. Ausgehend von dem Gedanken, dass Schule (nach dem Elternhaus) die zweitwichtigste Sozialisationsinstanz darstellt, sieht Schulsozialarbeit ihren Leitgedanken darin - adaptiv zum Leitgedanken der Förderschule PulheimBrauweiler – die Schüler dabei zu unterstützen, „Fit für das Leben während der Schule und nach der Schule“ zu werden. 6. Prinzipien der Schulsozialarbeit Voraussetzungen für wirksame und nachhaltige Schulsozialarbeit sind drei generell in Sozialer Arbeit gültige - Grundprinzipien: Freiwilligkeit, Verbindlichkeit und Vertraulichkeit. Sämtliche Angebote der Schulsozialarbeit basieren auf Freiwilligkeit der Teilnehmenden. Dies gilt für Gruppenangebote sowie für Einzelfallhilfe und Beratungsgespräche. Verbindlichkeit herrscht auf beiden Seiten; so haben sich alle Parteien an einmal gemachte Vereinbarungen zu halten und fortlaufende Angebote für den ausgemachten Zeitraum wahrzunehmen. Vertraulichkeit meint, dass die Schulsozialarbeit gem. § 203 I Nr. 5 StGB der Schweigepflicht unterliegt. Dies bedeutet, dass mit dem Schulsozialarbeiter besprochene Dinge von diesem nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen, es sei denn, der Klient gibt seine Einwilligung oder es gibt eine gesetzliche Regelung. Eine solche liegt vor, wenn i.S. von § 34 StGB ein rechtfertigender Notstand oder i.S. von § 138 StGB eine Offenbarungspflicht besteht. Somit stellt sie für Schüler, Eltern u.a. noch einmal einen besonderen und von den Lehrern unabhängigen Ansprech- und Vertrauenspartner dar. Der besondere Ansatz, dass durch Schulsozialarbeit die Arbeit der Jugendhilfe am Ort Schule realisiert wird, benötigt in seiner praktischen Umsetzung zum einen das Verständnis der dort tätigen Pädagogen, dass Schulsozialarbeit eine eigene Institution im Schulsystem darstellt. Zum anderen besteht an die Schulsozialarbeit der Anspruch, dass sie diese Differenzierung zwar bewahrt, sich aber trotzdem so in das System Schule integriert, dass Jugendhilfe nicht parallel zu den Beteiligten in der Schule, sondern kooperierend, adaptiv ergänzend und erweiternd effektiv praktiziert wird. Neben anderen ist eine Grundvoraussetzung dafür das Anpassen an die zeitlichen Strukturen der Schule (Unterrichts-, Pausen-, Ferienzeiten). 5 Ebenso sind projektive Absprachen, Reflexionen und Evaluationen mit der Schulleitung, den Lehrern und den OGS-Mitarbeitern auf kürzestem Weg und zeitgerecht Voraussetzung für erfolgreiche Schulsozialarbeit, da die verschiedenen Professionen unterschiedliches Herangehen praktizieren und bei systemischem Arbeiten mit mehreren Beteiligten ein enger Austausch sowie eine enge Kooperation unabdingbar sind. 7. Aufgabenbereiche der Schulsozialarbeit Um die in Punkt 4 beschrieben Ziele zu erreichen, bedarf es verschiedener Angebote der Schulsozialarbeit. Basisarbeit ist hier der Beziehungsaufbau. Die Schulsozialarbeit der Schule an der Jahnstraße arbeitet in folgenden Aufgabenbereichen, in denen sie verschiedene Methoden und Instrumente der Sozialarbeit einsetzt. Tätigkeitsbereiche: - Berufsorientierung Einzelfallhilfe Einzelförderung Krisenintervention Streitschlichtung Netzwerkarbeit, Kooperation, Arbeitskreise Teilnahme an Konferenzen Soziale Gruppenarbeit Projektarbeit Elternarbeit Beratung Begleitung bei Klassenfahrten und Schulveranstaltungen Administrative Aufgaben im Rahmen des KsF 8. Schlussbemerkung und Ausblick Da das System Schule sich in einem ständigen Entwicklungsprozess befindet und insbesondere die Schule an der Jahnstraße durch den Ausbau zum Kompetenzzentrum neue Aufgaben übernimmt, ist ein ständiges Anpassen an neue Umstände erforderlich. Im Rahmen des Pilotprojekts KsF erweitert sich der Zuständigkeits- und somit auch der Tätigkeitsbereich fortlaufend und es ergeben sich immer – teilweise unvorhersehbare – Aufgaben, die es zu bewältigen gilt. Aber nicht nur das System ändert sich. Es findet eine parallele – zum Teil kausal bedingte – ständige Veränderung in der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen statt, welche sich auf ihre Interessen, ihre Probleme und ihre Entwicklung auswirkt. Schulsozialarbeit hat hier den Auftrag, die sozialfachliche Konsequenz daraus zu ziehen und ihre Arbeit an die Veränderungen im strukturellen wie auch im persönlichen Bereich der Klientel anzupassen. Hierzu ist eine regelmäßige 6 Evaluation notwendig, verbunden mit der daraus bedarfsgerechten Umstrukturierung und Aufgabenanpassung. resultierenden Die Schulsozialarbeit der Schule an der Jahnstraße will und muss sich - in einer sich ständig verändernden Lebenswelt – zu einer konstanten Größe für Schüler und Schülerinnen entwickeln. 7 9. Literatur Bieniek, Anke: „Schulsozialarbeit an der Förderschule“ in jugendhilfereport 04.09 LVR 2009 Ermel, Nicole: „Schulsozialarbeit: Wichtige Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule“ in jugendhilfereport 04.09 LVR 2009 Pedro Graf, Maria Spengler: Stascheit, Ulrich: Leitbild- und Konzeptentwicklung, ZIEL Verlag (Augsburg) 2004 4. Auflage. Gesetze für Sozialberufe, Textsammlung, Nomos 2010 18. Aufl. Sturzenhecker, Benedikt Deinet, Ulrich: Konzeptentwicklung in der Kinder –und Jugendarbeit, Reflexionen und Arbeitshilfen für die Praxis, Juventa Verlag Weinheim/München 2009 2. Auflage, 8