Daten
Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
17.03.2011
Erstellt
11.03.11, 18:35
Aktualisiert
06.06.11, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Rahmenkonzept der Schulsozialarbeit an der
Förderschule „Schule an der Jahnstraße“
in Pulheim-Brauweiler
Stand Februar 2011
Dipl. Sozialarbeiterin Karen Fechner
Jugendamt Pulheim
Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim
Schule an der Jahnstraße
Jahnstr. 16
50259 Pulheim-Brauweiler
Tel.: 02234 / 986039
Fechner@Foerderschule-Pulheim.de
Inhaltsverzeichnis
1. Gesetzliche Rahmenbedingungen………………………………………...2
2. Kurzbeschreibung Förderschule und Kompetenzzentrum
sonderpädagogische Förderung für Lern- und
Entwicklungsstörungen (KsF)……………………………………………...2
3. Träger & personelle Besetzung der Schulsozialarbeit………………...3
4. Ziele der Schulsozialarbeit………………………………………………….3
5. Leitgedanke……………………………………………………………………5
6. Prinzipien der Schulsozialarbeit…………………………………………...5
7. Aufgabenbereiche der Schulsozialarbeit………………………………...6
8. Schlussbemerkung und Ausblick……………………………………...….6
9. Literatur…………………………………………………………………………8
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1. Gesetzliche Rahmenbedingungen
Der Auftrag zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe ist für beide
Seiten gesetzlich verankert. So sollen Schulen u.a. gem. § 5 SchulG NRW „in
gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien
Jugendhilfe (…) die Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen
und jungen Volljährigen tragen und Hilfen zur beruflichen Orientierung geben.“
Seitens der Jugendhilfe findet sich die gesetzliche Grundlage zur
Zusammenarbeit im § 81 SGB VIII: „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
haben mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich
auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt,
insbesondere mit (…) Schulen und Stellen der Schulverwaltung (…) im
Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zusammenzuarbeiten.“ Insbesondere
für die Schulsozialarbeit sind §§ 11, 13, 14 SGB VIII als Grundlagen
anzusehen, auf die in Punkt 4 noch einmal gesondert eingegangen wird.
2. Kurzbeschreibung Förderschule und Kompetenzzentrum
sonderpädagogische
Förderung
für
Lernund
Entwicklungsstörungen (KsF)
Die Schule an der Jahnstraße (Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und
Soziale Entwicklung und Sprache) befindet sich im Stadtteil PulheimBrauweiler.
Seit dem Schuljahr 2010/2011 ist sie im Rahmen eines Pilotprojekts zum
Kompetenzzentrum ausgebaut worden. Das heißt, dass sonderpädagogische
Förderung sowohl in der Schule an der Jahnstraße als auch an den
Regelschulen angeboten wird. Hierbei spielen folgende vier Kernbereiche eine
bedeutende Rolle: Beratung, Diagnose, Prävention und Unterricht.
Der Leitgedanke der Schule an der Jahnstraße „Fit für Leben und Beruf“ spielt
in der Förderschule sowie im Rahmen des KsF eine wichtige Rolle.
Momentan besuchen 74 Kinder die Schule an der Jahnstraße. Die Schule
umfasst die Primarstufe sowie Sekundarstufe I. Sie ist mit 13 Lehrkräften
besetzt, welche mit Stellenanteilen an den Regelschulen im Rahmen des KsF
eingesetzt sind. Zudem sind zwei Lehrkräfte mit einer Stundenanzahl von 12
Unterrichtsstunden für den Gemeinsamen Unterricht (GU) an der
Gemeinschaftshauptschule Pulheim abgeordnet.
Die OGS der Förderschule befindet sich in Trägerschaft des Vereins GiP e.V.
(Ganztag in Pulheim) und bietet unter dem Dreiklang „Bildung – Erziehung –
Förderung“ eine Betreuung für 36 Schüler der Primar- und Sekundarstufe I an.
Das Team der OGS besteht aus
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3. Träger & personelle Besetzung der Schulsozialarbeit
Träger der Schulsozialarbeit der Förderschule ist die Stadt Pulheim. Die
Funktionsstelle zur Umsetzung der Schulsozialarbeit ist angesiedelt im
Jugendamt - Abteilung Kinder- und Jugendförderung und steht dort unter
entsprechender Dienst- und Fachaufsicht.
Das Mitarbeiterbüro der Schulsozialarbeit befindet sich im Schulgebäude in
Pulheim-Brauweiler.
Die Stelle der Schulsozialarbeit an der Förderschule im Umfang von
19,5h/Woche ist zum 01.01.2010 eingerichtet worden und seit dem
15.04.2010 besetzt.
Durch das Konstrukt – die personelle Besetzung (Schulsozialarbeiterin) durch
das Jugendamt mit räumlicher Anbindung an die Schule (Mitarbeiterbüro) –
kommt der Schnittstellenfunktion der Schulsozialarbeit noch einmal eine
besondere Gewichtung zu und die enge Verbindung zwischen Schule und
Jugendhilfe ist gewährleistet.
4. Ziele der Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit richtet sich an Schüler (insbesondere sozial
benachteiligte und individuell beeinträchtigte), deren Familien und
Erziehungsberechtigten.
Die übergeordneten Ziele der Schulsozialarbeit ergeben sich aus dem SGB
VIII. In § 1 SGB VIII begründet sich das Recht eines jeden jungen Menschen
auf „Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person.“ Die Jugendhilfe soll
hier zu Verwirklichung dieses Rechts insbesondere „junge Menschen in ihrer
individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen,
Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“. (§1 III 1. SGB VIII)
§11 SGB VIII besagt, dass jungen Menschen „die zu Förderung ihrer
Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu
stellen“ sind.
In § 13 I SGB VIII wird die Aufgabe der Jugendsozialarbeit noch einmal
spezifiziert: „Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen
oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf
Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe
sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und
berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale
Integration fördern.“ Insbesondere bei der Schulsozialarbeit an der Schulform
Förderschule kommt diesem Paragraphen eine besondere Bedeutung zu.
Auch § 14 SGB VIII, gemäß dessen jungen Menschen und
Erziehungsberechtigten Angebote des erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes gemacht werden sollen, bildet eine Grundlage für die
Zielformulierung von Schulsozialarbeit.
Ohne es noch weiter an dieser Stelle ausführen zu wollen, sei darauf
verwiesen, dass natürlich noch andere gesetzliche Vorgaben die Ziele der
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Schulsozialarbeit steuern und beeinflussen, z.B. der Paragraphenkatalog des
Kinder- u. Jugendhilfegesetzes.
Wie oben dargelegt, ist das übergeordnete Ziel von Schulsozialarbeit, die
individuelle und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern
und Benachteiligungen abzubauen.
Um diesen Auftrag erfüllen zu können, basiert Schulsozialarbeit auf drei
Säulen: Prävention, Intervention und Vernetzung.
Bei der Prävention geht es vor allem um
- Förderung von sozialen Kompetenzen (im individuellen Bereich
sowie in der Gruppenfähigkeit)
- Förderung von Kommunikationsfähigkeiten
- Entwicklung konstruktiver Konfliktlösungsstrategien
- Selbstwertstärkung
- Entwicklung von Eigenverantwortung und Lebenskompetenzen
- Erfolgreiche Alltagsbewältigung
- Erfolgreiche Bewältigung der Schulanforderungen sowie des
Übergangs Schule-Beruf
- Gewalt- und Suchtprävention.
Allgemeiner formuliert bedeutet dies also, dass die Schulsozialarbeit die
Schüler bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung begleitet und unterstützt.
Intervention meint vor allem das Handeln in Konflikt- und Krisensituationen.
Dies geschieht nicht selten in Zusammenarbeit mit den zuständigen
Bezirkssozialarbeitern, Beratungsstellen und anderen Fachdiensten.
Vernetzung ist ein grundlegendes Element, ohne welches Prävention und
Intervention nicht konstruktiv umgesetzt werden können. Sie vollzieht sich
ständig und fortlaufend und meint die Kooperation mit anderen Schulen,
Schulsozialarbeitern,
pädagogischen
Mitarbeitern,
Institutionen,
Beratungsstellen, Fachdiensten, Ämtern und Offener Jugendarbeit.
Insbesondere im Rahmen eines Kompetenzzentrums ist die Vernetzung eine
notwendige Voraussetzung, um alle Institutionen, die die Lebenswelt von
Kindern und Jugendlichen tangieren, als potentielle Kooperationspartner
einzubeziehen.
Arbeitet Schulsozialarbeit aufbauend auf diesen drei Säulen, so stellt sie
professionelle sozialpädagogische Ressourcen in der Arbeit an Schule zur
Verfügung. Sie unterstützt die Schule in ihrem Erziehungsauftrag, ohne sie
aus ihrer pädagogischen Verantwortung zu entlassen. (vgl. Bieniek, Anke in
jugendhilfereport 04.09)
Schulsozialarbeit bringt eine zusätzliche sozialfachliche Sichtweise in die
Schule und ermöglicht so eine echtzeitgerechte Multiprofessionalität vor Ort,
welche eine vieldimensionale Sicht auf die Lebenslagen und
Bildungsprozesse von Kindern und Jugendlichen fördert.
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5. Leitgedanke
Aus den formulierten Zielen und den Ressourcen von Schulsozialarbeit lassen
sich die Leitgedanken der Schulsozialarbeit der Schule an der Jahnstraße
ableiten.
Das Handeln der Schulsozialarbeit basiert auf dem Grundgedanken der
Lebensweltorientierung in der Sozialen Arbeit, welche bei dem Blick auf das
Kind seine vielfältigen Lebensbereiche mit einbezieht.
Sie hat das Ziel, soziale Handlungskompetenzen der Schüler zu erweitern und
negativen Entwicklungen sowie weiteren Benachteiligungen, denen Kinder
und Jugendliche - insbesondere die Zielgruppe von Schulsozialarbeit - im
Laufe ihres Heranwachsens ausgesetzt sein können, vorzubeugen.
Ausgehend von dem Gedanken, dass Schule (nach dem Elternhaus) die
zweitwichtigste Sozialisationsinstanz darstellt, sieht Schulsozialarbeit ihren
Leitgedanken darin - adaptiv zum Leitgedanken der Förderschule PulheimBrauweiler – die Schüler dabei zu unterstützen, „Fit für das Leben während
der Schule und nach der Schule“ zu werden.
6. Prinzipien der Schulsozialarbeit
Voraussetzungen für wirksame und nachhaltige Schulsozialarbeit sind drei generell in Sozialer Arbeit gültige - Grundprinzipien:
Freiwilligkeit, Verbindlichkeit und Vertraulichkeit.
Sämtliche Angebote der Schulsozialarbeit basieren auf Freiwilligkeit der
Teilnehmenden. Dies gilt für Gruppenangebote sowie für Einzelfallhilfe und
Beratungsgespräche.
Verbindlichkeit herrscht auf beiden Seiten; so haben sich alle Parteien an
einmal gemachte Vereinbarungen zu halten und fortlaufende Angebote für den
ausgemachten Zeitraum wahrzunehmen.
Vertraulichkeit meint, dass die Schulsozialarbeit gem. § 203 I Nr. 5 StGB der
Schweigepflicht unterliegt. Dies bedeutet, dass mit dem Schulsozialarbeiter
besprochene Dinge von diesem nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen,
es sei denn, der Klient gibt seine Einwilligung oder es gibt eine gesetzliche
Regelung. Eine solche liegt vor, wenn i.S. von § 34 StGB ein rechtfertigender
Notstand oder i.S. von § 138 StGB eine Offenbarungspflicht besteht. Somit
stellt sie für Schüler, Eltern u.a. noch einmal einen besonderen und von den
Lehrern unabhängigen Ansprech- und Vertrauenspartner dar.
Der besondere Ansatz, dass durch Schulsozialarbeit die Arbeit der
Jugendhilfe am Ort Schule realisiert wird, benötigt in seiner praktischen
Umsetzung zum einen das Verständnis der dort tätigen Pädagogen, dass
Schulsozialarbeit eine eigene Institution im Schulsystem darstellt. Zum
anderen besteht an die Schulsozialarbeit der Anspruch, dass sie diese
Differenzierung zwar bewahrt, sich aber trotzdem so in das System Schule
integriert, dass Jugendhilfe nicht parallel zu den Beteiligten in der Schule,
sondern kooperierend, adaptiv ergänzend und erweiternd effektiv praktiziert
wird. Neben anderen ist eine Grundvoraussetzung dafür das Anpassen an die
zeitlichen Strukturen der Schule (Unterrichts-, Pausen-, Ferienzeiten).
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Ebenso sind projektive Absprachen, Reflexionen und Evaluationen mit der
Schulleitung, den Lehrern und den OGS-Mitarbeitern auf kürzestem Weg und
zeitgerecht Voraussetzung für erfolgreiche Schulsozialarbeit, da die
verschiedenen Professionen unterschiedliches Herangehen praktizieren und
bei systemischem Arbeiten mit mehreren Beteiligten ein enger Austausch
sowie eine enge Kooperation unabdingbar sind.
7. Aufgabenbereiche der Schulsozialarbeit
Um die in Punkt 4 beschrieben Ziele zu erreichen, bedarf es verschiedener
Angebote der Schulsozialarbeit. Basisarbeit ist hier der Beziehungsaufbau.
Die Schulsozialarbeit der Schule an der Jahnstraße arbeitet in folgenden
Aufgabenbereichen, in denen sie verschiedene Methoden und Instrumente der
Sozialarbeit einsetzt.
Tätigkeitsbereiche:
-
Berufsorientierung
Einzelfallhilfe
Einzelförderung
Krisenintervention
Streitschlichtung
Netzwerkarbeit, Kooperation, Arbeitskreise
Teilnahme an Konferenzen
Soziale Gruppenarbeit
Projektarbeit
Elternarbeit
Beratung
Begleitung bei Klassenfahrten und Schulveranstaltungen
Administrative Aufgaben im Rahmen des KsF
8. Schlussbemerkung und Ausblick
Da das System Schule sich in einem ständigen Entwicklungsprozess befindet
und insbesondere die Schule an der Jahnstraße durch den Ausbau zum
Kompetenzzentrum neue Aufgaben übernimmt, ist ein ständiges Anpassen an
neue Umstände erforderlich. Im Rahmen des Pilotprojekts KsF erweitert sich
der Zuständigkeits- und somit auch der Tätigkeitsbereich fortlaufend und es
ergeben sich immer – teilweise unvorhersehbare – Aufgaben, die es zu
bewältigen gilt.
Aber nicht nur das System ändert sich. Es findet eine parallele – zum Teil
kausal bedingte – ständige Veränderung in der Lebenswelt der Kinder und
Jugendlichen statt, welche sich auf ihre Interessen, ihre Probleme und ihre
Entwicklung auswirkt.
Schulsozialarbeit hat hier den Auftrag, die sozialfachliche Konsequenz daraus
zu ziehen und ihre Arbeit an die Veränderungen im strukturellen wie auch im
persönlichen Bereich der Klientel anzupassen. Hierzu ist eine regelmäßige
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Evaluation notwendig, verbunden mit der daraus
bedarfsgerechten Umstrukturierung und Aufgabenanpassung.
resultierenden
Die Schulsozialarbeit der Schule an der Jahnstraße will und muss sich - in
einer sich ständig verändernden Lebenswelt – zu einer konstanten Größe für
Schüler und Schülerinnen entwickeln.
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9. Literatur
Bieniek, Anke:
„Schulsozialarbeit an der Förderschule“
in jugendhilfereport 04.09 LVR 2009
Ermel, Nicole:
„Schulsozialarbeit: Wichtige Schnittstelle zwischen
Jugendhilfe und Schule“ in jugendhilfereport 04.09
LVR 2009
Pedro Graf,
Maria Spengler:
Stascheit, Ulrich:
Leitbild- und Konzeptentwicklung, ZIEL Verlag
(Augsburg) 2004 4. Auflage.
Gesetze für Sozialberufe, Textsammlung,
Nomos 2010 18. Aufl.
Sturzenhecker, Benedikt
Deinet, Ulrich:
Konzeptentwicklung in der Kinder –und
Jugendarbeit, Reflexionen und Arbeitshilfen für die
Praxis, Juventa Verlag Weinheim/München 2009
2. Auflage,
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