Daten
Kommune
Pulheim
Größe
199 kB
Datum
22.03.2011
Erstellt
14.03.11, 18:37
Aktualisiert
07.06.11, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Antragsformular für das
VRS-SchülerTicket (Fakultativmodell)
Bitte Zutreffendes
Schuljahr
x
(Beispiel: 2010/2011)
im Abonnement
ankreuzen oder deutlich lesbar in Druckbuchstaben ausfüllen!
Abo-Beginn (Beispiel: August 2010=0810)
Das Abonnement wird für ein Schuljahr abgeschlossen. Die Kündigung innerhalb des Schuljahres ist nur aus wichtigem Grund (z.B. Umzug, Schulwechsel) möglich.
Wenn das SchülerTicket nicht gekündigt, verlängert es sich jeweils um ein weiteres Schuljahr. Bei Wegfall der Anspruchsberechtigung auf ein SchülerTicket
verpflichtet sich der Abonnent zur sofortigen Rückgabe der Trägerkarte. Wenn das SchülerTicket nicht gekündigt wird, verlängert es sich um ein weiteres Schuljahr.
Das VRS-SchülerTicket wird in Form eines elektronischen Tickets auf einer Trägerkarte ausgegeben. Darin eingetragen werden der Name, das Geburtsdatum und
Geschlecht, die Geltungsdauer des Tickets sowie der Schulname. Das SchülerTicket gilt als Fahrberechtigung für den Inhaber nur in Verbindung mit einem aktuellen,
gültigen Schülerausweis mit Lichtbild. Im Übrigen gelten die jeweils aktuellen Tarifbestimmungen des VRS-SchülerTickets.
Das VRS-SchülerTicket soll ausgestellt werden für:
Schulstempel, Unterschrift
Familienname
Geschlecht
Vorname
Geburtsdatum
m / w
Tag
Straße
Postleitzahl
Monat
Jahr
Haus-Nr
Wohnort
Tagsüber für Rückfragen telefonisch erreichbar unter:
Vorwahl
Telefonnummer (freiwillige Angabe)
E-Mail (freiwillige Angabe)
Name der Schule
Klasse
Anschrift der Schule
Fahrweg zu Schule
von
Haltestelle
Gemeinde / Ortsteil
nach
Wohnort
Datum
Unterschrift Ticketinhaber/in (ab 18 Jahren) oder Erziehungsberechtigte/r
Bestellung / Einzugsermächtigung
Ich ermächtige das Vertragsverkehrsunternehmen widerruflich, den für das Ticket zu entrichtenden monatlichen Abonnementpreis im Voraus sowie
eventuelle sonstige Forderungen aus dem Abonnementvertrag bei Fälligkeiten zu Lasten des unten angegebenen Girokontos im Lastschriftverfahren
einzuziehen. Da es bei Bankeinzügen gelegentlich zu Verzögerungen kommen kann, garantiere ich dem Vertragsverkehrsunternehmen eine Deckung des
Girokontos auch sieben Tage nach dem jeweils 1. eines Monats. Die Einzugsermächtigung schließt eine Anpassung der monatlichen Abbuchungsbeiträge
bei Tarifveränderungen ein. Kosten, die aus der Nichteinhaltung meiner vertraglich geregelten Zahlungsverpflichtung resultieren (z. B. Rückbuchung durch
mangelnde Kontodeckung), gehen zu meinen Lasten. Bei vorzeitiger Kündigung des Abonnementvertrages ermächtige ich das
Vertragsverkehrsunternehmen, nach den Bestimmungen des VRS-Gemeinschaftstarifs evtl. nachzuzahlende Beträge über das angegebene Girokonto
einzuziehen. Bei Beanstandungen von Abrechnungen werde ich mich direkt an das Vertragsverkehrsunternehmen wenden.
Kontonummer
Bankleitzahl
Kreditinstitut (Genaue Bezeichnung)
Familienname
Vorname
Straße (falls von Angaben oben abweichend)
Postleitzahl
Haus-Nr.
Wohnort (falls von Angaben oben abweichend)
Wohnort
Datum
Unterschrift Kontoinhaber/in,
ggf. gesetzliche/r VertreterIn oder Erziehungsberechtigte/r
Verpflichtungserklärung Kontoinhaber/in (erforderlich, wenn Ticket- und Kontoinhaber/in nicht identisch)
Ich verpflichte mich gegenüber dem angegebenen Verkehrsunternehmen, für alle Forderungen aus diesem Abonnement-Vertrag zu haften.
________________________
_________________________
_________________________________________________
Wohnort
Datum
Unterschrift Kontoinhaber
Veränderungen in Bezug auf Wohnort, Schule, Bankverbindung sind dem Vertragsverkehrsunternehmen umgehend
schriftlich mitzuteilen.
- Bitte unbedingt Rückseite ausfüllen Ihren Antrag nimmt das Schulsekretariat entgegen
Datenschutz und Abonnementvertragsunterzeichnung
Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung dieses Vertrages. Näheres entnehmen Sie bitte den Abonnementbedingungen
(Anlage 8, Punkt 10). Der Fahrausweiskontrolldienst im VRS erhält nur für die Fahrausweisprüfung relevante Daten. Sonstige nicht
vertragsbezogene Weitergaben an Dritte erfolgen ausschließlich unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.
Den VRS-Gemeinschaftstarif (einschl. der Tarifbestimmungen und der Abonnentenbedingungen mit monatlichem Fahrgeldeinzug) habe
ich zur Kenntnis genommen und erkenne ihn mit meiner Unterschrift an.
Hiermit bestelle ich verbindlich das VRS-SchülerTicket.
I
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten für aktuelle Informationen und Eigenwerbung verwendet werden.
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten für die Markt- und Meinungsforschung zur Erfüllung eigener Zwecke verwendet werden.
Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen.
Sie können mich dazu folgendermaßen kontaktieren (zusätzlich zum Postweg):
Telefon
SMS
E-Mail
Angaben zum aktuellen Status der Schülerin / des Schülers
- durch SCHÜLER/IN oder ERZIEHUNGSBERECHTIGTE/N auszufüllen –
Es besteht Freifahrberechtigung
1. freifahrberechtigtes Kind der Familie (12,00 € je Monat)
2. freifahrberechtigtes Kind der Familie (6,00 € je Monat)
3. oder weiteres freifahrberechtigtes Kind der Familie (0,00 € je Monat)
Volljährige freifahrberechtigte Kinder einer Familie bleiben bei der Staffelung der Eigenanteile unberücksichtigt. Für sie gilt generell der
Eigenanteil wie für das erste freifahrberechtigte Kind..
Die nachfolgenden Angaben sind zur endgültigen Feststellung des Eigenanteils für o.g. Schüler/in erforderlich, wenn im Verlaufe des selben
Schuljahrs weitere freifahrberechtigte Geschwisterkinder aus Ihrer Familie eine Schule oder eine Vollzeitklasse eines Berufskollegs besuchen
und der jeweilige Schulträger das SchülerTicket eingeführt hat.
Name
Vorname
Geburtsdatum
Schule, Ort
Klasse
Es besteht keine Freifahrberechtigung (25,30 € je Monat)
Bestätigung der Angaben zum aktuellen Status der Schülerin / des Schülers
- durch den zuständigen SCHULTRÄGER auszufüllen Es besteht Freifahrberechtigung als
Stempel des Schulträgers,
Unterschrift
1. freifahrberechtigtes Kind der Familie (12,00 € je Monat)
2. freifahrberechtigtes Kind der Familie (6,00 € je Monat)
3. oder weiteres freifahrberechtigtes Kind der Familie (0,00 € je Monat)
Es besteht keine Freifahrberechtigung (25,30 € je Monat)
Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt
nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch/SGB XII
sind von der Zuzahlung der Eigenanteile befreit
Der/die Schüler/in bezieht Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß
SGB XII. Eine entsprechende Bescheinigung liegt vor.
Diese Felder werden durch das Vertragsverkehrsunternehmen ausgefüllt:
Interner Bearbeitungsvermerk:
Vertrags-/Kundennummer: __________________
Datum: _____________
Geprüft
Dienststelle: __________________
Unterschrift: __________________
- Bitte unbedingt Rückseite ausfüllen Ihren Antrag nimmt das Schulsekretariat entgegen
Stempel, Unterschrift Schule /
Sozialamt