Daten
Kommune
Pulheim
Größe
110 kB
Datum
22.06.2011
Erstellt
15.06.11, 18:31
Aktualisiert
15.06.11, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
IV-66-12-14-9922
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
22.06.2011
X
Frau Seimetz
(Verfasser/in)
219/2011
nö. S. TOP
5
01.06.2011
(Datum)
BETREFF:
Verkehrsberuhigung in der Sinnersdorfer Straße
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Bürger
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
ja
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
nein
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
davon:
760,00 €
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss stimmt der vorgestellten Umgestaltung der Kreuzung Sinnersdorfer
Straße/ Auweilerstraße zu.
ERLÄUTERUNGEN:
Eine Anwohnerin hatte in der Bürgermeistersprechstunde am 29.09.2010 darauf hingewiesen, dass die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Sinnersdorfer Str./ Auweilerstr. aufgrund des hohen Parkaufkommens
bzw. Kfz-Verkehrs und der damit einhergehenden eingeschränkten Sichtbeziehungen für Fußgänger kritisch
sei. Zudem befindet sich die Kreuzung auf der Schulwegroute Auweilerstraße und wird dementsprechend
häufig von Schulkindern frequentiert.
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Nach einem gemeinsamen Ortstermin am 23.03.2011 mit dem Tiefbauamt, dem Ordnungsamt und der Polizei
wurde zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten die Anlage von Fahrbahnverengungen als sinnvoll erachtet. Nachfolgend ist die Umgestaltung näher erläutert.
Damit besonders in diesem Bereich der Sinnersdorfer Straße verdeutlicht wird, dass es sich hierbei um eine
Tempo-30-Zone handelt, sollen im Kreuzungsbereich Sinnersdorfer Straße/ Auweilerstr. Fahrbahnverengungen vorgesehen werden. Die Fahrbahnverengungen sollen entsprechend der Skizzen (Anlage) durch eine
Sperrfläche markiert und mit einer Warnbake versehen werden. Innerhalb der beiden Sperrflächen soll ein ca.
2,0 m breiter Aufstellbereich zum Queren der Straße vorgesehen werden. Auf diese Weise sollen besonders
Kinder die Fahrbahn besser überblicken und somit sicherer queren können.
Die Kosten für die Markierung und die Warnbake belaufen sich auf ca. 760 €
-2-