Daten
Kommune
Pulheim
Größe
86 kB
Datum
22.06.2011
Erstellt
15.06.11, 18:31
Aktualisiert
15.06.11, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
IV/660
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
22.06.2011
X
Herr Kleine-Erwig
(Verfasser)
235/2011
nö. S. TOP
08.06.2011
(Datum)
BETREFF:
Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zur Verlagerung des Frischezentrums nach Köln-Marsdorf
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
SPD-Fraktion
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der TVA beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis, der Stadt Köln und
anderen Umlandgemeinden der Stadt Köln Optimierungsansätze für die Verkehrssituation im Bereich der Bonnstraße unter Beachtung der Ergebnisse der Bürgerwerkstatt Brauweiler zu erarbeiten. Das Ergebnis ist dem TVA vorzustellen. Den Antrag eine Konzeption zu erarbeiten, die eine
aktive Beeinflussung der Verkehrsentwicklung auf der Bonnstraße etc. erlaubt, lehnt der TVA im
Übrigen mangels Zuständigkeit ab.
2. Der TVA beauftragt die Verwaltung, beim Landesbetrieb Straßenbau NRW Maßnahmen zum
Schutz vor steigendem Verkehrslärm anzumahnen.
3. Der TVA verzichtet auf die Vorlage der Berichte über die Sitzungen der Konferenz der Bürgermeister.
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ERLÄUTERUNGEN:
Mit Schreiben vom 03.05.2011 wird von der SPD-Fraktion unter Bezugnahme auf die Mitteilungsvorlage 129/2011 zum TVA am 13.04.2011 eine mindestens aktive Rolle der Stadt bei der Gestaltung der Verkehrsentwicklungen im Bereich der Bonnstraße gefordert und beantragt:
-
eine Konzeption zu erarbeiten, die eine aktive Beeinflussung der Verkehrsentwicklung auf
der Bonnstraße etc. erlaubt.
-
bei den verantwortlichen Straßenbaulastträgern bereits jetzt einen geeigneten Schutz vor
steigendem Verkehrslärm anzumahnen.
-
dass bei sich abzeichnenden Veränderungen der Straßen, die Vorschläge zur Straßenführung aus der Bürgerwerkstatt vertreten werden.
-
dass Verlauf und Ergebnis der Konferenz der Bürgermeister von Köln und den Umlandkommunen aus der Vergangenheit und für die Zukunft zur Regionaltangente im TVA vorgestellt werden.
Die Entwicklung des Verkehrsaufkommens auf der Bonnstraße hängt u.a. von folgenden Parametern ab:
-
allgemeine Entwicklung des Straßenverkehrs
-
Entwicklung und Belastungszustand des Straßennetzes in der Region
-
Stadtentwicklung – insb. Neuansiedlungen – in Pulheim und der Region
-
Entwicklung des Motorisierungsgrades der Bevölkerung
-
Verkehrsregelungen für die Bonnstraße
Die Möglichkeiten der Stadt Pulheim zur Beeinflussung der Verkehrsentwicklung auf der Bonnstraße etc. sind folglich äußerst begrenzt. Von der Steuerung der eigenen Stadtentwicklung abgesehen liegen hier lediglich die Zuständigkeiten für die Anordnung von Verkehrszeichen sowie den
Entwurf und die Anordnung von Signalplänen für die Lichtsignalanlagen. Diese Möglichkeiten wurden mit der erfolgten Optimierung der Signalschaltung auf der Bonnstraße im Bereich Brauweiler
faktisch ausgeschöpft. Weitergehende Maßnahmen fallen im Wesentlichen in die Zuständigkeit
des Landesbetriebs Straßenbau als zuständigem Baulastträger.
Die Verwaltung engagiert sich allerdings in einem Arbeitskreis mit der Stadt Köln, dem Rhein-ErftKreis und anderen Umlandgemeinden der Ansätze für ein gemeinsames Vorgehen zur Lösung der
Verkehrsprobleme der Region erarbeiten soll. Die Bürgermeister der beteiligten Städte haben abgestimmt, dass hierbei zunächst die Verwaltungen Grundlagen erarbeiten sollen bevor die politischen Gremien aller Beteiligter gemeinsam informiert und eingebunden werden. Vor diesem Hintergrund bittet die Verwaltung um Verständnis, dass noch keine Information erfolgen kann. Dies
wird frühestens im vierten Quartal dieses Jahres zu erwarten sein.
Die Ergebnisse der Bürgerwerksatt werden von der Verwaltung selbstverständlich beachtet und
bei allen Prüfungen und Diskussionen einbezogen. Eine verbindliche Festlegung auf die Ergebnisse der Bürgerwerksatt zum jetzigen Zeitpunkt könnte aber ggf. zu ungewünschten Einschränkungen führen.
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