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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 222/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
46 kB
Datum
30.06.2011
Erstellt
27.06.11, 11:09
Aktualisiert
27.06.11, 11:09
Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 222/2011) Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 222/2011)

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Inhalt der Datei

Liebe Leserin, lieber Leser, Kontakt: im achten Jahr nach ihrer Einführung hat die offene Ganztagsschule ihren Platz in der Gesellschaft eingenommen. Erinnerungen an “den guten alten Hort” sind verblasst, die früheren Vorbehalte gegenüber dem System der offenen Ganztagsschule sind weitestgehend verstummt. Die stetig wachsende Zahl von Kindern, deren Eltern sich für die offene Ganztagsschule entscheiden, zeugt offenbar von einer grundsätzlich gelingenden Kooperation zwischen der Schule und den außerunterrichtlichen Kooperationspartnern. Das alles sind gute Gründe, mit Bedacht und Wohlwollen auf das bislang Erreichte zu blicken, und gute Gründe, das Erreichte nachhaltig zu sichern, aber auch qualitativ weiter zu entwickeln – denn noch gibt es die vielen kleinen, aber auch großen noch ungelösten Probleme der offenen Ganztagsschule. Wir entdecken sie im „Alltagshandeln“ der offenen Ganztagsschulen vor Ort, wir erfahren sie auf der Ebene der kommunalen Steuerung und fachlichen Begleitung der OGS. Sie machen sich in fehlenden Vorgaben schulrechtlicher Belange bemerkbar. Und sie drücken sich auf politischer Ebene darin aus, einerseits zwar auf die Weiterentwicklung der offenen Ganztagsschule zu setzen und von ihr immer mehr und Besseres zum Wohle der Kinder und ihrer Familien zu erwarten, es andererseits aber an der notwendigen Anpassung der finanziellen und personellen Ressourcen fehlen zu lassen. Die regionalen Qualitätszirkel in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln* kommen nach umfassender und intensiver Untersuchung zu dem gemeinsamen Ergebnis, dass sich die wahre Stärke der offenen Ganztagsschule bis heute noch nicht entfalten konnte, denn noch immer sind methodische und organisatorische Ansätze und Notwendigkeiten nicht verwirklicht worden. Wir möchten alle an der Bildung und Betreuung von Kindern Interessierten herzlich einladen, die nachfolgenden Punkte als „Denk-Anstöße“ aufzugreifen und sich für eine gelingende Zukunft der OGS einzusetzen. Düsseldorf/Köln im Dezember 2010 Regionaler Qualitätszirkel Düsseldorf* Regionaler Qualitätszirkel Köln* für den regionalen Qualitätszirkel im Regierungsbezirk Köln: Es wird Zeit, Rolf Brendecke Katholische Jugendwerke Rhein-Berg e.V. Katholische Jugendwerke Leverkusen e.V. Tel.: 02202-93622-14 E-Mail: rolf.brendecke@kja.de für den regionalen Qualitätszirkel im Regierungsbezirk Düsseldorf: Johannes Bienefeld Stadt Neuss - Schulverwaltungsamt Tel.: 02131-90-4014 E-Mail: johannes.bienefeld@stadt.neuss.de dass sich was dreht * In den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln werden derzeit mehr als 50 Qualitätszirkel durch die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ NRW gefördert. Diese sind wiederum in regionalen Qualitätszirkeln auf Regierungsbezirksebene zusammengefasst. Hier arbeiten Personen mit, die in verschiedenen Rollen und Positionen unmittelbar mit der Umsetzung der OGS befasst sind und diese Prozesse verantwortlich steuern und begleiten: Vertreter/innen der Schulverwaltungen, der Schul- und der Jugendämter (Amtsleiter, Schulaufsicht, Fachberatung, Sachbearbeitung); auf Trägerebene: Fachberatung, Geschäftsführung; auf der Ebene der offenen Ganztagsschule: Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer, Koordinatorinnen/Gruppenleitungen des offenen Ganztags. Damit haben die regionalen Qualitätszirkel Düsseldorf und Köln einen Blick auf die Arbeit von mehr als 1.100 offenen Ganztagsschulen mit über 95.000 Teilnehmerplätzen im Schuljahr 2010/11. ! Plädoyer für die konsequente Weiterentwicklung der offenen Ganztagsschule Eine Einladung zur kritischen Reflexion des Erreichten Ein Aufruf, die notwendige Weiterentwicklung der offenen Ganztagsschule konsequent und nachhaltig fortzuführen 12 gute Gründe für die Weiterentwicklung der offenen Ganztagsschule Grundlegend Vor dem Hintergrund sozialräumlicher Orientierung sollen Mädchen und Jungen mit besonderen Förderbedarfen stärker gefördert werden. Dazu müssen die personellen wie finanziellen Rahmenbedingungen sichergestellt werden. Es braucht analog zum Kinderbildungsgesetz landesweite Qualitätsstandards, die die Disparitäten zwischen den Kommunen ausgleichen, um Chancengerechtigkeit zu gewährleisten. Unerlässlich ist die Einstellung qualifizierten Personals. Verbunden ist damit eine an den üblichen Tarifen orientierte Entlohnung. Fortschreitend und sichernd Die Anzahl der Plätze im offenen Ganztag ist am tatsächlichen Bildungs- und Betreuungsbedarf zu orientieren. Der Erlass zur offenen Ganztagsschule im Primarbereich ist in eine gesetzliche Regelung zu überführen, in der die Kooperation von Jugendhilfe und Schule festgeschrieben wird. Rhythmisch Im Erlass zur OGS muss neben den hier beschriebenen umfangreichen Bildungs- und Förderangeboten auch ausdrücklich die Bedeutung von Ruhe- und Erholungsphasen sowie der von Kindern selbst zu gestaltenden Zeit herausgestellt werden. Entwickelnd Das als Pflichtaufgabe der Schulkonferenz von jeder Schule geforderten „Hausaufgaben“konzept (Schulgesetz NRW § 65, Abs. 2 Pkt. 11; vgl. auch BASS 12-31 Nr. 1, Pkt. 6) muss in regelmäßigen Abständen auf seine Umsetzung und Wirkung hin überprüft und evaluiert werden. Der Hausaufgabenerlass soll in „Erlass zur Gestaltung von selbstständigen Lernzeiten“ umbenannt werden. Entsprechend soll der Begriff der Lernzeiten auch im Schulgesetz den der Hausaufgaben ersetzen. • Solange additive Konzepte vorherrschen, ist als Mindeststandard seitens des Lehrerkollegiums ein/e feste/r Ansprechpartner/in für den offenen Ganztag neben der Schulleitung und ebenso seitens des Kooperationspartners ein/e Standortverantwortliche/r (Koordinator/in) einzurichten. Jede offene Ganztagsschule muss über einen verbindlichen Personaleinsatzplan (Lehr- und päd. Fachkräfte) verfügen. Er hält fest, welche Personen mit welchen Aufgaben, welcher Stundenzahl und zu welchen Zeiten im offenen Ganztag arbeiten, und regelt den Vertretungsfall. Beteiligend Die Mitwirkung der Träger der außerunterrichtlichen Angebote und ihrer Mitarbeiter/innen in den schulischen Gremien muss mit Sitz und Stimme verbindlich geregelt sein. Besondere Formen der Mitwirkung der OGS-Eltern und -Kinder sind zu etablieren. Verbindlich Konsequent Die Entwicklung zur inklusiven Schule muss auch die außerunterrichtlichen Bildungsangebote der OGS einbeziehen und strukturell abgesichert sowie fachlich begleitet werden. Der Kooperationspartner Schule muss in die Lage versetzt werden, seine originären Aufgaben aus eigener Kraft zu erfüllen, ohne dass dies zu Lasten des Kooperationspartners Jugendhilfe geht. Das betrifft insbesondere die geregelte Zuweisung von Lehrerstellen, klare Vertretungsregelungen, die Besetzung freier Stellen. Weitsichtig Aufgrund des steigenden Bedarfs an OGS-Plätzen sind weitere Investitionen für die Raumgestaltung erforderlich. Entsprechende Investitionsprogramme sollen mit einer Verpflichtung zur konzeptionellen Beratung verbunden werden. Es sind Standards für die Raumgestaltung zu entwickeln, denen ein Unterricht und außerunterrichtliche Angebote miteinander verzahnendes (rhythmisiertes) Bildungsgesamtkonzept zugrunde liegt. Ganzheitlich Schulentwicklung und Schulprogramm an offenen Ganztagsschulen müssen auf den ganzen Tag bezogen sein, also die außerunterrichtlichen Angebote (Mittagessen, geplante Spiel-, Bewegungs-, Freizeit-, generell Bildungsangebote, freies selbst bestimmtes Spielen, Lernen, Arbeiten) einbeziehen. Grundlage hierfür ist die Entwicklung eines gemeinsamen Bildungsverständnisses sowie eines gemeinsam abgestimmten Konzepts von Schule und Träger. Transparent Die Zusammenarbeit von Lehr- und pädagogischen Fachkräften braucht klare Konturen und Strukturen. Es bedarf hier einer Regelung und deren Überprüfung. Dazu gehören: • die Transparenz über die zugewiesenen Lehrerstellenanteile • eine Klärung, wie die zugewiesenen Lehrerstellenanteile in Stunden berechnet werden (Derzeit gibt es Schwankungen bei den aus den anteiligen Lehrerstellen erwachsenen Stundendeputaten zwischen 2,8 und 4,1 Stunden die Woche. Unklar ist zudem, ob es sich dabei um reguläre Zeitstunden von 60 Minuten oder – analog zur Unterrichtsstunde – um 45 Minuten handelt. Hier gibt es im Land unterschiedliche Berechnungsgrundlagen, die vereinheitlicht bzw. klar geregelt werden sollten). • Die Umsetzung der Lehrerstellenanteile muss von der schulfachlichen Aufsicht unterstützt werden. Partnerschaftlich Gemeinsame Fortbildungen von Lehr- und pädagogischen Fachkräften in der offenen Ganztagsschule sind verpflichtend durchzuführen und wahrzunehmen. Formen und Methoden der Teamentwicklung wie gemeinsame Teamsitzungen, Konferenzen, kollegiale Beratung, Supervision, aber auch Kollegiumsausflüge sind zu etablieren. Der Erlass muss die hierfür erforderlichen zeitlichen Ressourcen einräumen. Die notwendigen finanziellen Mittel sind in den Fortbildungsetat der Schulen einzustellen. Die entsprechenden Planungen sollen in gemeinsamer Abstimmung erfolgen. Kompetent Die fachlichen Anforderungen an das Personal finden bislang sowohl innerhalb der Lehrer/innen- als auch der Erzieher/ innenausbildung keinen Platz. Aufgrund der sich verändernden Strukturen von Schule durch den offenen Ganztag (im Sekundarbereich durch die pädagogische Übermittagbetreuung bzw. das Ganztagsangebot) ist es daher erforderlich, die verschiedenen Professionen innerhalb ihrer Ausbildungen darauf vorzubereiten.