Daten
Kommune
Pulheim
Größe
46 kB
Datum
30.06.2011
Erstellt
27.06.11, 11:09
Aktualisiert
27.06.11, 11:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Liebe Leserin, lieber Leser,
Kontakt:
im achten Jahr nach ihrer Einführung hat die offene Ganztagsschule ihren Platz in der Gesellschaft eingenommen.
Erinnerungen an “den guten alten Hort” sind verblasst, die
früheren Vorbehalte gegenüber dem System der offenen
Ganztagsschule sind weitestgehend verstummt.
Die stetig wachsende Zahl von Kindern, deren Eltern sich
für die offene Ganztagsschule entscheiden, zeugt offenbar
von einer grundsätzlich gelingenden Kooperation zwischen
der Schule und den außerunterrichtlichen Kooperationspartnern.
Das alles sind gute Gründe, mit Bedacht und Wohlwollen
auf das bislang Erreichte zu blicken, und gute Gründe, das
Erreichte nachhaltig zu sichern, aber auch qualitativ weiter
zu entwickeln – denn noch gibt es die vielen kleinen, aber
auch großen noch ungelösten Probleme der offenen
Ganztagsschule.
Wir entdecken sie im „Alltagshandeln“ der offenen Ganztagsschulen vor Ort, wir erfahren sie auf der Ebene der
kommunalen Steuerung und fachlichen Begleitung der
OGS. Sie machen sich in fehlenden Vorgaben schulrechtlicher Belange bemerkbar. Und sie drücken sich auf
politischer Ebene darin aus, einerseits zwar auf die
Weiterentwicklung der offenen Ganztagsschule zu setzen
und von ihr immer mehr und Besseres zum Wohle der
Kinder und ihrer Familien zu erwarten, es andererseits aber
an der notwendigen Anpassung der finanziellen und
personellen Ressourcen fehlen zu lassen.
Die regionalen Qualitätszirkel in den Regierungsbezirken
Düsseldorf und Köln* kommen nach umfassender und
intensiver Untersuchung zu dem gemeinsamen Ergebnis,
dass sich die wahre Stärke der offenen Ganztagsschule bis
heute noch nicht entfalten konnte, denn noch immer sind
methodische
und
organisatorische
Ansätze
und
Notwendigkeiten nicht verwirklicht worden.
Wir möchten alle an der Bildung und Betreuung von
Kindern Interessierten herzlich einladen, die nachfolgenden
Punkte als „Denk-Anstöße“ aufzugreifen und sich für eine
gelingende Zukunft der OGS einzusetzen.
Düsseldorf/Köln im Dezember 2010
Regionaler Qualitätszirkel Düsseldorf*
Regionaler Qualitätszirkel Köln*
für den regionalen Qualitätszirkel
im Regierungsbezirk Köln:
Es wird Zeit,
Rolf Brendecke
Katholische Jugendwerke Rhein-Berg e.V.
Katholische Jugendwerke Leverkusen e.V.
Tel.:
02202-93622-14
E-Mail: rolf.brendecke@kja.de
für den regionalen Qualitätszirkel
im Regierungsbezirk Düsseldorf:
Johannes Bienefeld
Stadt Neuss - Schulverwaltungsamt
Tel.:
02131-90-4014
E-Mail: johannes.bienefeld@stadt.neuss.de
dass sich was dreht
*
In den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln werden
derzeit mehr als 50 Qualitätszirkel durch die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ NRW gefördert. Diese sind wiederum in regionalen Qualitätszirkeln auf Regierungsbezirksebene zusammengefasst.
Hier arbeiten Personen mit, die in verschiedenen Rollen
und Positionen unmittelbar mit der Umsetzung der OGS
befasst sind und diese Prozesse verantwortlich steuern und
begleiten: Vertreter/innen der Schulverwaltungen, der
Schul- und der Jugendämter (Amtsleiter, Schulaufsicht,
Fachberatung, Sachbearbeitung); auf Trägerebene: Fachberatung, Geschäftsführung; auf der Ebene der offenen
Ganztagsschule: Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer,
Koordinatorinnen/Gruppenleitungen des offenen Ganztags.
Damit haben die regionalen Qualitätszirkel Düsseldorf und
Köln einen Blick auf die Arbeit von mehr als 1.100 offenen
Ganztagsschulen mit über 95.000 Teilnehmerplätzen im
Schuljahr 2010/11.
!
Plädoyer
für die konsequente
Weiterentwicklung
der offenen Ganztagsschule
Eine Einladung zur kritischen
Reflexion des Erreichten
Ein Aufruf, die notwendige
Weiterentwicklung der offenen
Ganztagsschule konsequent und
nachhaltig fortzuführen
12 gute Gründe für die Weiterentwicklung der offenen Ganztagsschule
Grundlegend
Vor dem Hintergrund sozialräumlicher Orientierung sollen
Mädchen und Jungen mit besonderen Förderbedarfen stärker
gefördert werden. Dazu müssen die personellen wie
finanziellen Rahmenbedingungen sichergestellt werden.
Es braucht analog zum Kinderbildungsgesetz landesweite
Qualitätsstandards, die die Disparitäten zwischen den
Kommunen ausgleichen, um Chancengerechtigkeit zu
gewährleisten.
Unerlässlich ist die Einstellung qualifizierten Personals.
Verbunden ist damit eine an den üblichen Tarifen orientierte
Entlohnung.
Fortschreitend und sichernd
Die Anzahl der Plätze im offenen Ganztag ist am tatsächlichen
Bildungs- und Betreuungsbedarf zu orientieren.
Der Erlass zur offenen Ganztagsschule im Primarbereich ist in
eine gesetzliche Regelung zu überführen, in der die
Kooperation von Jugendhilfe und Schule festgeschrieben wird.
Rhythmisch
Im Erlass zur OGS muss neben den hier beschriebenen
umfangreichen Bildungs- und Förderangeboten auch
ausdrücklich die Bedeutung von Ruhe- und Erholungsphasen
sowie der von Kindern selbst zu gestaltenden Zeit herausgestellt werden.
Entwickelnd
Das als Pflichtaufgabe der Schulkonferenz von jeder Schule
geforderten „Hausaufgaben“konzept (Schulgesetz NRW § 65,
Abs. 2 Pkt. 11; vgl. auch BASS 12-31 Nr. 1, Pkt. 6) muss in
regelmäßigen Abständen auf seine Umsetzung und Wirkung
hin überprüft und evaluiert werden.
Der Hausaufgabenerlass soll in „Erlass zur Gestaltung von
selbstständigen Lernzeiten“ umbenannt werden. Entsprechend
soll der Begriff der Lernzeiten auch im Schulgesetz den der
Hausaufgaben ersetzen.
•
Solange additive Konzepte vorherrschen, ist als Mindeststandard seitens des Lehrerkollegiums ein/e feste/r
Ansprechpartner/in für den offenen Ganztag neben der
Schulleitung und ebenso seitens des Kooperationspartners ein/e Standortverantwortliche/r (Koordinator/in)
einzurichten.
Jede offene Ganztagsschule muss über einen verbindlichen
Personaleinsatzplan (Lehr- und päd. Fachkräfte) verfügen. Er
hält fest, welche Personen mit welchen Aufgaben, welcher
Stundenzahl und zu welchen Zeiten im offenen Ganztag
arbeiten, und regelt den Vertretungsfall.
Beteiligend
Die Mitwirkung der Träger der außerunterrichtlichen Angebote
und ihrer Mitarbeiter/innen in den schulischen Gremien muss
mit Sitz und Stimme verbindlich geregelt sein.
Besondere Formen der Mitwirkung der OGS-Eltern und -Kinder
sind zu etablieren.
Verbindlich
Konsequent
Die Entwicklung zur inklusiven Schule muss auch die
außerunterrichtlichen Bildungsangebote der OGS einbeziehen
und strukturell abgesichert sowie fachlich begleitet werden.
Der Kooperationspartner Schule muss in die Lage versetzt
werden, seine originären Aufgaben aus eigener Kraft zu
erfüllen, ohne dass dies zu Lasten des Kooperationspartners
Jugendhilfe geht. Das betrifft insbesondere die geregelte
Zuweisung von Lehrerstellen, klare Vertretungsregelungen, die
Besetzung freier Stellen.
Weitsichtig
Aufgrund des steigenden Bedarfs an OGS-Plätzen sind
weitere Investitionen für die Raumgestaltung erforderlich.
Entsprechende Investitionsprogramme sollen mit einer
Verpflichtung zur konzeptionellen Beratung verbunden werden.
Es sind Standards für die Raumgestaltung zu entwickeln,
denen ein Unterricht und außerunterrichtliche Angebote
miteinander
verzahnendes
(rhythmisiertes)
Bildungsgesamtkonzept zugrunde liegt.
Ganzheitlich
Schulentwicklung und Schulprogramm an offenen Ganztagsschulen müssen auf den ganzen Tag bezogen sein, also die
außerunterrichtlichen Angebote (Mittagessen, geplante Spiel-,
Bewegungs-, Freizeit-, generell Bildungsangebote, freies
selbst bestimmtes Spielen, Lernen, Arbeiten) einbeziehen.
Grundlage hierfür ist die Entwicklung eines gemeinsamen
Bildungsverständnisses sowie eines gemeinsam abgestimmten Konzepts von Schule und Träger.
Transparent
Die Zusammenarbeit von Lehr- und pädagogischen Fachkräften braucht klare Konturen und Strukturen. Es bedarf hier
einer Regelung und deren Überprüfung. Dazu gehören:
• die Transparenz über die zugewiesenen Lehrerstellenanteile
• eine Klärung, wie die zugewiesenen Lehrerstellenanteile in
Stunden berechnet werden (Derzeit gibt es Schwankungen
bei den aus den anteiligen Lehrerstellen erwachsenen
Stundendeputaten zwischen 2,8 und 4,1 Stunden die
Woche. Unklar ist zudem, ob es sich dabei um reguläre
Zeitstunden von 60 Minuten oder – analog zur
Unterrichtsstunde – um 45 Minuten handelt. Hier gibt es im
Land unterschiedliche Berechnungsgrundlagen, die
vereinheitlicht bzw. klar geregelt werden sollten).
• Die Umsetzung der Lehrerstellenanteile muss von der
schulfachlichen Aufsicht unterstützt werden.
Partnerschaftlich
Gemeinsame Fortbildungen von Lehr- und pädagogischen
Fachkräften in der offenen Ganztagsschule sind verpflichtend
durchzuführen und wahrzunehmen.
Formen und Methoden der Teamentwicklung wie gemeinsame
Teamsitzungen, Konferenzen, kollegiale Beratung, Supervision, aber auch Kollegiumsausflüge sind zu etablieren.
Der Erlass muss die hierfür erforderlichen zeitlichen
Ressourcen einräumen.
Die notwendigen finanziellen Mittel sind in den Fortbildungsetat
der Schulen einzustellen.
Die entsprechenden Planungen sollen in gemeinsamer
Abstimmung erfolgen.
Kompetent
Die fachlichen Anforderungen an das Personal finden bislang
sowohl innerhalb der Lehrer/innen- als auch der Erzieher/
innenausbildung keinen Platz.
Aufgrund der sich verändernden Strukturen von Schule durch
den offenen Ganztag (im Sekundarbereich durch die pädagogische Übermittagbetreuung bzw. das Ganztagsangebot) ist es
daher erforderlich, die verschiedenen Professionen innerhalb
ihrer Ausbildungen darauf vorzubereiten.