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Beschlussvorlage (Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu Familienzentren im Kindergartenjahr 2012/2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
85 kB
Datum
30.06.2011
Erstellt
27.06.11, 11:09
Aktualisiert
27.06.11, 11:09
Beschlussvorlage (Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu Familienzentren im Kindergartenjahr 2012/2013) Beschlussvorlage (Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu Familienzentren im Kindergartenjahr 2012/2013)

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Jugendhilfeausschuss II / 510 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 30.06.2011 X Frau Tatas (Verfasser/in) 214/2011 nö. S. TOP 30.05.2011 (Datum) BETREFF: Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu Familienzentren VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Jugendhilfeausschuss stimmt folgenden Weiterentwicklungen bei den Familienzentren zu: - Das Familienzentrum in Sinthern/Geyen bildet zukünftig mit der Kindertagesstätte Geyen, VonHarff-Str. 1 ein Verbundfamilienzentrum. - Die Kindertageseinrichtungen Görreshofstr. , Sinnersdorf und die neue Einrichtung Erfurther Str. (vormals Helmholtzstr.), Brauweiler, werden zu Familienzentren weiterentwickelt. ERLÄUTERUNGEN: Nach Erlass des Landes vom 08.01.2010 für die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren erhält die Stadt Pulheim zur Zeit insgesamt 7 Förderpakete mit jeweils 12.000 €, die für die Förderung von insgesamt 6 Einrichtungen verwendet werden. -1- Gefördert werden zur Zeit folgende Einrichtungen: Caritas-Kindertagesstätte Pulheim, Nordring 13 Kath. Kindertagesstätte Pulheim, Hackenbroicher Str. 9 Kath. Kindertagesstätte Stommeln, Chr.-Klausmann-Str. Städt. Kindertagesstätte Sinthern, Am Fronhof 12 Kindertagesstätte „Hand in Hand“ Pulheim, v.-Bodelschwingh-Str. 25 EVKa Familienzentrum Brauweiler, Friedhofsweg 4 (Verbund mit Brauweiler, Friedhofsweg 24, Dansweiler, Lindenplatz 7 und Sinthern, Brauweiler Str. 16) 1 Förderpaket 1 Förderpaket 1 Förderpaket 1 Förderpaket 1 Förderpaket 2 Förderpakete Das Erste KiBiz-Änderungsgesetz, welches voraussichtlich zum 01.08.2011 in Kraft tritt, sieht eine Erhöhung der Förderung auf 13.000 € pro Jahr vor. Im Jugendamtsbezirk Pulheim werden als Endstufe insgesamt 9 Familienzentren vorgesehen. Geplant ist daher die Weiterentwicklung der städtischen Kindertagesstätten Görreshofstr., Sinnersdorf und Erfurther Str. (vormals Helmholtzstr.), Brauweiler zu Familienzentren. Die Anforderungen für das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ werden im Qualitätsentwicklungsjahr in Zusammenarbeit mit den Leiterinnen der Einrichtungen und der Fachberaterin im Jugendamt, Frau Streeck, erarbeitet. Darüber hinaus soll das Familienzentrum in Sinthern einen Verbund mit der Kindertageseinrichtung von-Harff-Str. in Geyen bilden. Voraussetzung hierfür ist eine Verbundvereinbarung, die die Kooperation festlegt sowie eine räumliche Nähe der beteiligten Tageseinrichtungen. Die Verbundvereinbarung wird ebenfalls in Zusammenarbeit mit den Leiterinnen der Einrichtungen und der Fachberaterin im Jugendamt, Frau Streeck, erarbeitet. Zur Zeit liegt noch kein neuer Erlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NW über eine Förderung der Familienzentren im Rahmen der freiwilligen Förderung für das Kindergartenjahr 2011/2012 vor. Ob für das kommende Kindergarten-Jahr weitere Kontingente vom Ministerium freigegeben werden, kann vom Landschaftsverband Rheinland zur Zeit nicht beurteilt werden. Daher sollte vorsorglich ein grundsätzlicher Beschluss des Jugendhilfeausschusses zur Weiterentwicklung der Familienzentren in Pulheim erfolgen. Dann wäre die Verwaltung bei der Vergabe weiterer Kontingente handlungsfähig und könnte die bis zur Zertifizierung der Familienzentren gewährte freiwillige Förderung beim Landschaftsverband Rheinland beantragen. Dezernent Amtsleiter -2- Verfasserin