Daten
Kommune
Pulheim
Größe
62 kB
Datum
30.06.2011
Erstellt
27.06.11, 11:09
Aktualisiert
27.06.11, 11:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Jugendhilfeausschuss
II/501
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
30.06.2011
Herr Darius
(Verfasser/in)
ö. S.
X
197/2011
nö. S. TOP
18.05.2011
(Datum)
BETREFF:
Pulheimpass für Jugendliche
Veranlasser: SPD- Fraktion
MITTEILUNG:
Die SPD- Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen einen Pulheimpass für Jugendliche
aus finanziell benachteiligten Familien zu konzipieren und später zu realisieren (s. Anlage). Dieser
Pass soll den Inhabern ermöglichen, städtische und andere Angebote ermäßigt oder sogar kostenfrei in Anspruch zu nehmen.
Derzeit sprechen zwei Faktoren dafür, die Behandlung der Thematik nochmals zu verschieben.
Erstens beschäftigt sich das Projekt Armutsbericht Pulheim im Rahmen eines „Runden Tisches“
und mit Hilfe von Arbeitsgruppen mit möglichen kommunalen Maßnahmen. Es ist naheliegend,
dass sich die Arbeitsgruppe Bildung, Kinder und Jugend mit dem beantragten Thema befassen
wird.
Zweitens startet derzeit das von der Bundesregierung beschlossene Bildungs- und Teilhabepaket
für Kinder und Jugendliche einkommensschwacher Familien. Hierbei gibt es in der Handhabung
noch keinerlei Erfahrungen. Sicher ist aber, dass hiervon zumindest Teilbereiche des vorgeschlagenen Jugendpasses und auch des schon existierenden Familienpasses erfasst werden.
Auch die vergünstigte oder geförderte Mitgliedschaft in Vereinen stellt einen Bereich des Bildungsund Teilhabepaketes dar.
Der Vorschlag im Antrag der SPD- Fraktion wird zumindest teilweise bereits schon jetzt vom derzeitigen Familienpass abgedeckt.
-1-
Alleinerziehende mit einem Kind und einem Familieneinkommen bis zu 30.000,- € erhalten alle
Vergünstigungen.
Familien, die ihren Lebensunterhalt überwiegend erzielen aus Arbeitslosengeld, aus Leistungen
nach dem SGB II oder SGB XII erhalten ebenfalls diese Vergünstigungen. Allerdings ist hier die
Voraussetzung, dass die Familien 2 oder mehr Kinder haben.
Als Kinder gelten nach den gültigen Richtlinien auch Schüler und Jugendliche, für die dem Grunde
nach ein Anspruch auf Kindergeld besteht bzw. die noch auf der Steuerkarte anerkannt sind.
-2-