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Mitteilungsvorlage (Pulheimpass für Jugendliche)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
62 kB
Datum
30.06.2011
Erstellt
27.06.11, 11:09
Aktualisiert
27.06.11, 11:09
Mitteilungsvorlage (Pulheimpass für Jugendliche) Mitteilungsvorlage (Pulheimpass für Jugendliche)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Jugendhilfeausschuss II/501 (Amt/Aktenzeichen) Termin 30.06.2011 Herr Darius (Verfasser/in) ö. S. X 197/2011 nö. S. TOP 18.05.2011 (Datum) BETREFF: Pulheimpass für Jugendliche Veranlasser: SPD- Fraktion MITTEILUNG: Die SPD- Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen einen Pulheimpass für Jugendliche aus finanziell benachteiligten Familien zu konzipieren und später zu realisieren (s. Anlage). Dieser Pass soll den Inhabern ermöglichen, städtische und andere Angebote ermäßigt oder sogar kostenfrei in Anspruch zu nehmen. Derzeit sprechen zwei Faktoren dafür, die Behandlung der Thematik nochmals zu verschieben. Erstens beschäftigt sich das Projekt Armutsbericht Pulheim im Rahmen eines „Runden Tisches“ und mit Hilfe von Arbeitsgruppen mit möglichen kommunalen Maßnahmen. Es ist naheliegend, dass sich die Arbeitsgruppe Bildung, Kinder und Jugend mit dem beantragten Thema befassen wird. Zweitens startet derzeit das von der Bundesregierung beschlossene Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche einkommensschwacher Familien. Hierbei gibt es in der Handhabung noch keinerlei Erfahrungen. Sicher ist aber, dass hiervon zumindest Teilbereiche des vorgeschlagenen Jugendpasses und auch des schon existierenden Familienpasses erfasst werden. Auch die vergünstigte oder geförderte Mitgliedschaft in Vereinen stellt einen Bereich des Bildungsund Teilhabepaketes dar. Der Vorschlag im Antrag der SPD- Fraktion wird zumindest teilweise bereits schon jetzt vom derzeitigen Familienpass abgedeckt. -1- Alleinerziehende mit einem Kind und einem Familieneinkommen bis zu 30.000,- € erhalten alle Vergünstigungen. Familien, die ihren Lebensunterhalt überwiegend erzielen aus Arbeitslosengeld, aus Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten ebenfalls diese Vergünstigungen. Allerdings ist hier die Voraussetzung, dass die Familien 2 oder mehr Kinder haben. Als Kinder gelten nach den gültigen Richtlinien auch Schüler und Jugendliche, für die dem Grunde nach ein Anspruch auf Kindergeld besteht bzw. die noch auf der Steuerkarte anerkannt sind. -2-