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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1.4 Sinnersdorf, 3. Änderung 1301 Bereich: Roggendorfer Straße / Sinnersdorfer Feld / Fendelweg Aufstellung gemäß § 13 a BauGB Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
67 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
07.07.11, 18:45
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1.4 Sinnersdorf, 3. Änderung 1301
Bereich: Roggendorfer Straße / Sinnersdorfer Feld / Fendelweg
Aufstellung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1.4 Sinnersdorf, 3. Änderung 1301
Bereich: Roggendorfer Straße / Sinnersdorfer Feld / Fendelweg
Aufstellung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1.4 Sinnersdorf, 3. Änderung 1301
Bereich: Roggendorfer Straße / Sinnersdorfer Feld / Fendelweg
Aufstellung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/61 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 06.07.2011 X Herr Klein (Verfasser/in) 228/2011 nö. S. TOP 06.06.2011 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 1.4 Sinnersdorf, 3. Änderung 1301 Bereich: Roggendorfer Straße / Sinnersdorfer Feld / Fendelweg Aufstellung gemäß § 13 a BauGB Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bürger HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1.18 Sinnersdorf (Bereich: Roggendorfer Straße / Sinnersdorfer Feld / Fendelweg) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) aufzustellen. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Hotelbetriebes. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. -1- – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) erfüllt sind. 3. Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 1.18 Sinnersdorf". 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. ERLÄUTERUNGEN: Der Bebauungsplan Nr. 1.4 Sinnersdorf, 3. Änderung 1301 (Anlage 1) wurde am 15. April 2003 rechtskräftig. Das Ziel der vereinfachten Änderung war, durch Modifizierung der textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Planes die Errichtung eines Hotels zulässig zu machen. Der Weiterbetrieb des bestehenden Hotels ist unter den heutigen branchenspezifischen Bedingungen des Hotelsektors in der bestehenden Größenordnung wirtschaftlich gefährdet. Der Eigentümer des Hotels strebt zur Sicherung des bestehenden Betriebes die Errichtung eines Ergänzungsbaus an. Im nachgefragten Segment der Messebesucher bevorzugen Firmen generell die Unterbringung ihrer Mitarbeiter an einem Standort. Bedingt durch die eingeschränkte Größe des bestehenden Hotels war dies oftmals nicht möglich. Durch die angestrebte Hotelerweiterung soll die Attraktivität des Standortes für diese Nachfragegruppe gesteigert und der Weiterbetrieb gesichert werden. Eine Beschreibung des Vorhabens und der Vorentwurf sind in der Anlage 2 beigefügt. Die Ergänzungsbebauung ist ausschließlich auf der bisherigen Stellplatzfläche vorgesehen. Die Erschließung des Erweiterungsbaus erfolgt über die bestehende Zufahrt von der Roggendorfer Straße. Die notwendigen Stellplätze werden überwiegend in der geplanten Tiefgarage unter dem Erweiterungsbau errichtet. Das bestehende Gehrecht zu Gunsten der Anlieger als fußläufige Verbindung zwischen Roggendorfer Straße und Fendelweg soll auch in diesen Bebauungsplan übernommen werden. Zur angrenzenden Nachbarbebauung hält der geplante Neubau ausreichend Abstand ein. Eine Andienung über den Fendelweg wird über entsprechende Festsetzungen im späteren Rechtsplan ausgeschlossen. Der hier zum Aufstellungsbeschluss vorliegende Bebauungsplan bezieht sich mit seinem Geltungsbereich lediglich auf die Flächen des bestehenden Hotel- und Restaurantbetriebes. Die im südwestlichen Teil des Geltungsbereiches des BP 1.4 Sinnersdorf, 3. Änderung 1301 festgesetzte WR-Fläche ist nicht Bestandteil dieses Bauleitplanverfahrens. Da sich die bestehenden und geplanten Nutzungen im zu beschließenden Bebauungsplanverfahren wesentlich von den Baugebieten nach den §§ 2 – 10 BauNVO unterscheiden ist die Festsetzung eines Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Hotel und Gastronomiebetrieb“ vorgesehen. Der geplante Neubau ist gestalterisch eine sinnvolle Ergänzung in diesem Bereich. Er fügt sich hinsichtlich seiner Höhenentwicklung und Kubatur in den bestehenden Rahmen der vorhandenen Bebauung ein. Mit einer Traufhöhe von ca. 5,80 m und einer Firsthöhe von ca. 10,00 m entspricht die Höhenentwicklung der in diesem Bereich üblichen zweigeschossigen Bauweise. Die Fläche der Stellplatzanlage erfährt eine städtebauliche Neuordnung. Die lediglich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen dienende Fläche wird mit ihrer Funktion in die geplante Tiefgarage verlegt. Die Fläche selbst kann dadurch mit einer qualitätsvolleren Nutzung ergänzt werden. -2- Da es sich bei der zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO um eine Fläche von deutlich weniger als 20.000 qm handelt und das Verfahren dem Zwecke der Nachverdichtung dient, kann das Bauleitplanverfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden. Um das Planverfahren zu beginnen, empfiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss den Ausstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1.18 Sinnersdorf zu fassen und die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zu beauftragen. -3-