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Beschlussvorlage (zu Anlage 2 Projektbeschreibung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
07.07.11, 18:45
Beschlussvorlage (zu Anlage 2 Projektbeschreibung)

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Inhalt der Datei

ARCHI TEKTURBÜRO GL ADB ACH A M STADTGARTEN 2 50259 PULHEIM - ZENTRUM TEL.: 0 22 38 / 96 32 33 FAX : 0 22 38 / 96 32 34 FUNK : 0172 / 91 565 53 BV ERWEITERUNG DES HOTEL/RESTAURANT AUERHAHN PULHEIM – SINNERSDORF Um den Standort des Hotel/Restaurant Auerhahn langfristig zu sichern und die Ausnutzung im Verhältnis zu den laufenden Fixkosten des Betriebes zukunftsfähig zu machen, wird eine Erhöhung der Bettenzahl notwendig. Es hat sich in der Praxis der letzten Jahre gezeigt, dass sowohl die Nutzung durch Messe- und Veranstaltungsbesucher, aber auch große Feiergesellschaften häufig zeitgleich anfallen, und die bislang vorhandene Bettenzahl dann zu Absagen zwingt, die sich im Jahresablauf sehr ungünstig auswirken. Eine Erhöhung der Bettenzahl kann diese Spitzen bei nahezu gleichem Kostenaufwand auffangen. Hinzu kommt, dass das Restaurant Auerhahn in der zukünftige Nutzung mehr als gastronomische Basis des Hotelbetriebes aufgenommen werden soll und so in dem Gebäudeensemble eine dichte und sinnvolle Nutzung ergibt. Um dieses Ziel zu erreichen, ist geplant, dem im rheinisch, ländlichen Stil gehaltenen Scheunengebäude des Restaurant Auerhahn ein entsprechendes Wohngebäude, wie es im rheinischen Vierkanthof regional auch üblich ist, zur Seite zu stellen. Eine solche ‚Hofanlage’ ist auch in der unmittelbar angrenzenden, traditionellen Bebauung des Zehnthof, wie auch im gesamten Dorf wiederzufinden. Das Gebäude soll auf der derzeitig als Parkplatz genutzten Fläche errichtet werden. Hierzu werden, entsprechend dem Restaurant, authentische Bauweisen mit den klassischen Materialien wie Feldbrandziegel, dunkle Bedachung und klassische weiße Fenster mit Schlagläden verwendet. Das Gebäude wird mit einem Überbau, ähnlich der Hofdurchfahrten von Bauernhöfen, mit dem Restaurant verbunden. Das entstehende Portal stellt auch den Durchgang für die Bevölkerung vom Fendelweg zur Roggendorfer Strasse dar, die durch ein Wegerecht gesichert ist. Die im Bebauungsplan festgelegten Grünflächen werden von der Größe her gleich bleiben, jedoch an die südliche und südwestliche Seite verlegt, was auch noch mal eine Distanz zu der reinen Wohnbebauung Fendelweg herbeiführt. Die in den derzeitigen Bebauungsplan zugelassenen Nutzungszahlen GRZ und GFZ werden nicht überschritten. Die Bebauung des Parkplatzes hat für die Bevölkerung im Bereich Fendelweg und südwestlich davon den Vorteil, dass die Immissionen von an- und abfahrenden Fahrzeugen demnächst entfallen, weil bis auf wenige, zur Roggendorfer Strasse gelegenen Parkplätze, alle Stellplätze in eine Tiefgarage verlegt werden. Darüber hinaus wird durch den Neubau die Geräuschentwicklung der Roggendorfer Strasse gegenüber der Wohnbebauung abgefangen. Die Rampe für diese Tiefgarage orientiert sich zur Roggendorfer Strasse. Zusätzlich wird die Nutzung der Flächen entlang des Fendelweges durch Lieferanten oder Nutzer der Hotel/Restaurantgebäude mit einer Umgestaltung der Vorflächensituation unterbunden. Die Vervollständigung der Gebäudegruppe stellt für Sinnersdorf und den Ortseingang eine deutliche Verbesserung dar. Auf der einen Seite den Schluss der durch den Parkplatz gerissenen Lücke in der Bebauung und andererseits durch die Entstehung eines authentischen Hofgebäudes, das die Tradition rheinischer Bauweise zitiert. Pulheim, den 7. Juni 2011 André Gladbach