Daten
Kommune
Pulheim
Größe
86 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
07.07.11, 18:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/61 - kl
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
06.07.2011
X
Herr Klein
(Verfasser/in)
215/2011
nö. S. TOP
30.05.2011
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim (Kindertagesstätte)
Bereich: Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstück 829
Südlicher Ortsrand von Pulheim, Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und angrenzend an
die Bebauung Luxemburger Weg
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I
S. 2585) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 Pulheim (Bereich: Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstück 829, südlicher Ortsrand von Pulheim, Verlängerung
der Straße Am Lindenkreuz und angrenzend an die Bebauung Luxemburger Weg).
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer städtischen Kindertagesstätte zu schaffen.
-1-
Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
ERLÄUTERUNGEN:
Die Ermittlung und Fortschreibung der erforderlichen Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren
erfolgt jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Geburtenzahlen und der prognostizierten
Bevölkerungsentwicklung. Mit den Vorlagen 190/2009 und 224/2010 (beraten und beschlossen im
Jugendhilfeausschuss am 28.05.2009 und 17.06.2010) wurde durch die entsprechenden Beschlüsse den rechtlichen Anforderungen zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren entsprochen.
Auf der Grundlage der Bedarfsfeststellungen zum 17.06.2010 wurde für den Bezirk Pulheim ein
Ausbau um 7 Gruppen an zwei Standorten beschlossen. In der Fortschreibung der Ausbauplanung auf der Grundlage der aktuellen Geburtenzahlen und unter Berücksichtigung des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes (Vorlage 198/2011, Jugendhilfeausschuss vom 30.06.2011) wird für
den Bezirk Pulheim ein erweiterter Bedarf von nunmehr 8 Gruppen festgestellt, der auf die Auswahl möglicher Standorte entscheidenden Einfluss hat. Es ist vorgesehen, an zwei Standorten
Kindertageseinrichtungen mit jeweils vier Gruppen zu realisieren. Der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine spätere Realisierung dient das hier mit dem Aufstellungsbeschluss einzuleitende Bebauungsplanverfahren.
Bei der Bemessung der Grundstücksgrößen ist nach den Empfehlungen des Landschaftsverbandes Rheinland / Landesjugendamt pro Gruppe eine Außenspielfläche von 300 m² zu berücksichtigen. Die Stadtverwaltung hatte mehrere in Frage kommende Standorte in dem Bereich zwischen
der Geyener Straße, der Bahnlinie und dem Elchweg geprüft. Aufgrund des Flächenanspruchs,
der sich aus dem Bedarf für eine 4-gruppige Einrichtung ergibt, waren viele Standorte nicht geeignet. Für den südlichen Stadtbereich wird unter Berücksichtung der zukünftigen Entwicklungen und
der Erwerbsoption für eine ausreichend große Fläche der hier zu behandelnde Standort vorgeschlagen.
Der Geltungsbereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Somit besteht die Notwendigkeit einer Flächennutzungsplanänderung, die im
Parallelverfahren erfolgen soll. Der Regionalplan weist für die Fläche „allgemeinen Siedlungsbereich“ aus. Der derzeit sich anhand der derzeitigen Bebauung darstellende Eindruck einer Randlage relativiert sich unter der Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklungen. Da mittelfristig auch
unter demographischen Aspekten eine Entwicklung der umliegenden Flächen zu neuen Wohngebieten angestrebt wird, ist zukünftig von einer in den Siedlungsbereich integrierten Lage der Kindertageseinrichtung auszugehen.
Von Seiten der zuständigen Fachämter wird eine Vorentwurfsplanung beauftragt, in deren Rahmen auch das Thema der Erschließungssituation und der abschließende Flächenzuschnitt zu
konkretisieren ist.
Der hier vorgeschlagene Geltungsbereich bezieht sich auf die Vorlage Nr. 190/2011 für die Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau vom 26.05.2011 und die Ratssitzung vom
07.06.2011 zum Erwerb einer Grundstücksteilfläche für die Kindertageseinrichtung. Sollten sich
aus der Vorentwurfsplanung Flächenanpassungen ergeben, so kann dies im Rahmen der Beschlussfassung zur frühzeitigen Beteiligung im nachfolgenden Verfahrensschritt durch den Umwelt- und Planungsausschuss erfolgen.
Zur Einleitung des Verfahrens empfiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss,
den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
-2-