Daten
Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
07.07.11, 18:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/61 - ri/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
06.07.2011
X
Herr Ritter
(Verfasser/in)
203/2011
nö. S. TOP
24.05.2011
(Datum)
BETREFF:
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.1 - Ortsteil Stommelerbusch
Hier: Änderung einer Teilfläche des Sondergebietes Schießplatz in Fläche für die Landwirtschaft
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß § 32 LPlG
zu stellen und die Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)
zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) durchzuführen. Die
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der
Verwaltung.
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
Die Schießanlage Stommelerbusch ist im Flächennutzungsplan der Stadt als Sondergebietsfläche
dargestellt. Obgleich Anfang der 90er-Jahre eine Aufgabe der Schießplatznutzung diskutiert wurde, stellt der FNP der Stadt Pulheim weiterhin eine mögliche Erweiterungsfläche dar.
Dies würde grundsätzlich die Möglichkeit eröffnen, auch zivile Schießplatznutzungen nach § 35 (2)
BauGB zu genehmigen, wie es bereits in der Vergangenheit für einen zivilen Club geschehen ist.
Die Darstellung erfolgte jedoch im Ursprung, um den Belangen der Landesverteidigung Rechnung
zu tragen. Soweit dies aus heutiger Sicht nicht mehr der Fall ist, besteht aus Sicht der Stadtverwaltung ein Planungsanlass zur Änderung des FNP, um den Belangen des Schutzes der Bevölkerung von Stommelerbusch vor Geräuschimmissionen und dem Schutz des Außenbereiches gerecht zu werden.
Die Verwaltung hat die zuständige Wehrbereichsverwaltung um Informationen gebeten, ob erkennbar Verteidigungsbelange einem entsprechenden Änderungsverfahren entgegen stünden.
Die Anfrage ergab, dass dort keine Bestrebungen bekannt sind, die vorhandene Schießanlage
räumlich auszuweiten. Vielmehr sei der Bereich recht aufwendig mittels Wällen umgrenzt worden
und dort könnten auf der vorhandenen Fläche noch Schießbahnen angelegt werden.
Entsprechend dem Beschluss aus 2010 soll daher nun die förmliche Durchführung des Bauleitplanverfahrens mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden als erstem
Schritt betrieben werden. Für die Erarbeitung des Umweltberichtes - der formal vorgeschrieben ist
und daher auch Teil der Begründung sein wird - wird auf eine inhaltliche Ermittlung weitgehend
verzichtet, da die Planänderung gerade den Verzicht auf Eingriffe in die bestehende landwirtschaftliche Fläche zum Ziel hat.
-2-