Daten
Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
07.07.11, 18:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/61 br/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
06.07.2011
X
Herr Brozio
(Verfasser/in)
243/2011
nö. S. TOP
10.06.2011
(Datum)
BETREFF:
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.4 - Ortsteil Geyen
Bereich: Rather Straße
Änderung der Darstellung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche bzw. in Grünfläche
mit der Zweckbestimmung Parkanlage / Ortsrandeingrünung
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA vom 09.02.2011, TOP 10, Niederschrift Vorlage 17/2011
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Investor / Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2)
BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB mit dem vorgelegten Entwurf der Teilbereichsänderung
Nr. 17.4 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim und der dazugehörigen vorgelegten Begründung, durchzuführen.
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- Auslegungsbeschluss
ERLÄUTERUNGEN:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 09.02.2011 die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen.
Ziel der Planung ist es, die vorbereitenden planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und eine
Ortsrandeingrünung zu schaffen.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 06.04.2011 bis 05.05.2011 einschließlich statt. Es gingen keine
Stellungnahmen ein.
Die Behörden wurden mit Schreiben vom 30.03.2011 um Stellungnahme zu dem Plankonzept gebeten.
Von Seiten der beteiligten Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden vier Anregungen und Hinweise vorgetragen. Von
diesen beinhaltete eine Bedenken gegen die Flächennutzungsplanänderung.
Die eingegangene Stellungnahme mit Bedenken T 1 fBÖ ist in Anlage beigefügt.
In dem Schreiben T 1 fBÖ weist die Untere Landschaftsbehörde beim Rhein-Erft-Kreis auf die Notwendigkeit der Erarbeitung einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung hin.
Im Rahmen der parallel zur FNP-Änderung 17.4 durchgeführten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 Geyen ist
seitens eines externen Landschaftsplanungsbüros im Auftrag des Investors eine Artenschutzprüfung erarbeitet worden.
Diese ist Bestandteil des Umweltberichtes zum Bebauungsplanentwurf.
Darüber hinaus wird die Versickerung des Niederschlagswassers über eine Belebtbodenschicht sowie die Erarbeitung
eines hydrologischen Gutachtens zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes angeregt.
Entsprechend der Stellungnahme des zuständigen Fachamts ist die Versickerungsfähigkeit des Bodens in dem Plangebiet nicht gegeben. Somit muss das gesamte Niederschlagswasser über eine Rückhaltung in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden (siehe hierzu Begründung und textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 103 Geyen).
Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung vor, die Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz an
die Bezirksregierung zu stellen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen.
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