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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 17.4 - Ortsteil Geyen Bereich: Rather Straße Änderung der Darstellung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche bzw. in Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage / Ortsrandeingrünung Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA vom 09.02.2011, TOP 10, Niederschrift Vorlage 17/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
07.07.11, 18:45
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.4 - Ortsteil Geyen
Bereich: Rather Straße
Änderung der Darstellung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche bzw. in Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage / Ortsrandeingrünung
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA vom 09.02.2011, TOP 10, Niederschrift Vorlage 17/2011) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.4 - Ortsteil Geyen
Bereich: Rather Straße
Änderung der Darstellung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche bzw. in Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage / Ortsrandeingrünung
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA vom 09.02.2011, TOP 10, Niederschrift Vorlage 17/2011)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/61 br/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 06.07.2011 X Herr Brozio (Verfasser/in) 243/2011 nö. S. TOP 10.06.2011 (Datum) BETREFF: Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 17.4 - Ortsteil Geyen Bereich: Rather Straße Änderung der Darstellung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche bzw. in Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage / Ortsrandeingrünung Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA vom 09.02.2011, TOP 10, Niederschrift Vorlage 17/2011 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Investor / Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB mit dem vorgelegten Entwurf der Teilbereichsänderung Nr. 17.4 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim und der dazugehörigen vorgelegten Begründung, durchzuführen. -1- - Auslegungsbeschluss ERLÄUTERUNGEN: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 09.02.2011 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen. Ziel der Planung ist es, die vorbereitenden planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und eine Ortsrandeingrünung zu schaffen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 06.04.2011 bis 05.05.2011 einschließlich statt. Es gingen keine Stellungnahmen ein. Die Behörden wurden mit Schreiben vom 30.03.2011 um Stellungnahme zu dem Plankonzept gebeten. Von Seiten der beteiligten Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden vier Anregungen und Hinweise vorgetragen. Von diesen beinhaltete eine Bedenken gegen die Flächennutzungsplanänderung. Die eingegangene Stellungnahme mit Bedenken T 1 fBÖ ist in Anlage beigefügt. In dem Schreiben T 1 fBÖ weist die Untere Landschaftsbehörde beim Rhein-Erft-Kreis auf die Notwendigkeit der Erarbeitung einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung hin. Im Rahmen der parallel zur FNP-Änderung 17.4 durchgeführten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 Geyen ist seitens eines externen Landschaftsplanungsbüros im Auftrag des Investors eine Artenschutzprüfung erarbeitet worden. Diese ist Bestandteil des Umweltberichtes zum Bebauungsplanentwurf. Darüber hinaus wird die Versickerung des Niederschlagswassers über eine Belebtbodenschicht sowie die Erarbeitung eines hydrologischen Gutachtens zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes angeregt. Entsprechend der Stellungnahme des zuständigen Fachamts ist die Versickerungsfähigkeit des Bodens in dem Plangebiet nicht gegeben. Somit muss das gesamte Niederschlagswasser über eine Rückhaltung in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden (siehe hierzu Begründung und textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 103 Geyen). Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung vor, die Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung zu stellen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen. -2-