Daten
Kommune
Pulheim
Größe
900 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
04.07.11, 08:16
Aktualisiert
19.07.11, 13:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Ministeriumfür
Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium
für SchuleundWeiterbilduno
NRW. 40190Düsseldorf
HerrnBürgermeister
FrankKeppeler
AlteKölnerStr.26
50259Pulheim
/b.Mai
2011
Seite1 von 14
t Fulhelm
- SeketariatBürgermeister
üte 1 g. MAxj--201]
Aktenzeichen:
512-6.03.17.04-85286
bei Antwortbitte angeben
Auskunfierteilt:
HerrKobe
Telefon
Telefax
Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpäda-
0211 5867-3435
02'11 5867-3672
karsten.kobe@msw.nr
gogischeFörderung(KsF)gemäßg 20 Abs. 5 schulgesetzfür das
LandNordrhein-westfalen
(schulG)- Genehmigung
der Teilnahme
lhrAntragvom09.10.2009
Sehrgeehrter
HerrBürgermeister,
hiermit
wirdgemäßS 25 Abs.1 i.V.m.g 25 Abs.4 SchulGdie
Genehmigung
zur Teilnahme
an der Pilotphase
zum ,,Ausbauvon
Förderschulen
zu Kompetenzzentren
für sonderpädagogische
Förderunggem.g 20 Abs. 5 Schulgesetz
NRW.'
erteilt.DieGenehmigung
umfasstdenAusbauder
städt.Förderschule
an der Jahnstraße,
Förderschule
mit den Förderschwerpunkten
Lernen,Emotionaleund sozialeEntwicklung
sowie
Sprachein Pulheim(Primarstufe
und sekundarstufe
l), zu einemKompetenzzentrum
für sonderpädagogische
(KsF),gemäßden
Förderung
aufgeführten
Bedingungen
undAuflagen.
lnnerhalbder regionalenSchulentwicklungsplanung
ist darauf zu achten, dass keine Doppelstrukturen
entstehenoder dauerhaftetabliert
werden.
D i e G e n e hmi g u nigst b i s zu m 0 1 .0 8.2013
befr istet.
Anschrift:
VölklingerStraße49
4022'l Düsseldorf
Telefon
0211 5867-40
Telefax
0211 5867-322C
poststelle@msw.
nrw.de
www.schulministerium.
nrw.de
OffentlicheVerkehrsmittei:
S-BahneS
n I , S 1 1 ,S 2 8
(Völklinger
Straße)
RheinbahnLinien704,709
(Georg-Sch
ulhoff-Platz)
Seite2 von 14
l . Be s t a n d te idl e r Ge n e h mi g u n g
Die nachfolgend
aufgelisteten
Unterlagensind Bestandteil
dieserGenehmigung:
Antrag des Schulträgers/ PädagoqischesKonzept
StadtPulheim
09.10.2009
Beschlussdes Ratesder StadtPulheim
22.09.2009
Berichtedes Schulamteszur Personalausstattunq
20.12.2010
Schulamtfür den Rhein-Erft-Kreis
und
08.02.2011
WeitereUnterlaqen
Vorqabendes MSW
- Eckpunkte-Papier
- Erlassdes MSW
M a i ld es MS W a n d e n S ch u l träqer
ll. Auftragund Ziele
ll.1Auftrag
vom 17.10.2007
vom25.02.2008
vom15.12.2009
uW/
soll erprobtwerden,wie $ 20 Abs. 5 SchulGMit dem Pilotprojekt
für die sonderpädazu Kompetenzzentren
Ausbauvon Förderschulen
- in der Schulpraxis
gogischFörderung
umgesetzt
werdenkann.
Förderungin
für sonderpädagogische
Auftragdes Kompetenzzentrums
Unterricht,
der Handlungsfelder
Pulheimist es, durchdie Vernetzung
im EinKinderund Jugendliche
Beratungund Prävention
Diagnostik,
zu fördern.DurchengeKozugsbereich
früherund gezielterpräventiv
Netzwerkschulen
und außerschulischen
mit den allgemeinen
operation
seltenerzu
Institutionen
sollensich Lern-und Entwicklungsstörungen
und ein höherer
Förderbedaf
verfestigen
einemsonderpädagogischen
im
Förderung
integrativer
sonderpädagogischer
Gradan wohnortnaher,
erzieltwerden.
des Kompetenzzentrums
Einzugsbereich
dem zentralenschulpolitischen
Es ist das Ziel der Landesregierung,
KinderundJugendliche
Anliegender UN-Behindertenrechtskonvention,
Bildungssystem
einzubeziehen
in das allgemeine
mit Behinderungen
(inklusive
Rechnung
zu tragen.Bis zur anBildung),landesgesetzlich
gestrebten
Verankerung
des Rechtsauf inklusive
landesgesetzlichen
RechtsdemWunschder Eltern,
Bildungsollim Rahmendes geltenden
Lernenmit Kindern
das gemeinsame
ihrenKindernmit Behinderung
soweitwie möglichRechnunggezu ermöglichen,
ohneBehinderung
zugrundeliegenden,,Ecktragenwerden.Bereitsdie der Pilotphase
für die
punktefür denAusbauvon Förderschulen
zu Kompetenzzentren
sonderpädagogische
Förderunggem. S 20 Abs. 5 SchulG"aus dem seite3vonl4
Jahr 2007 formulierten
die Zielsetzung,
Kinderund Jugendliche
mit
Förderbedarf
sonderpädagogischem
möglichst
wohnortnah
undintegrativ zu beschulen.
Darüberhinaussinddie Schulträger
mit dem Inkrafttretender UN-Behindertenrechtskonvention
verpflichtet,
in ihrenregionalenSchulentwicklungsplänen
für die Bildung
die Voraussetzungen
einesinklusiven
Schulsystems
zu schaffen.
Das bedeutetkonkret,dassauchin den Pilotregionen
die präzisieren(BASS13 - 41 Nr.
vom 15.12.2010
den Vorgabender mit Runderlass
W zu S 37 AO-SFzu berücksichtigen
2.2)geänderten
sind.
für den Bereichder Lern- und Entll.2 Zieleder Kompetenzzentren
wicklungsstörungen
dass alle Kompetenzen
Der Auftrageines KsF machtes erforderlich,
gebündelt
werNetzwerkpartner
der schulischen
undaußerschulischen
den, um für jede einzelneSchülerinund jedeneinzelnenSchülerim
FörEinzugsbereich
des KsFgem.$ 84 Abs. 1 SchulGentsprechende
Die Kompetenzzenlren
entwickelnzu
dermaßnahmen
zu organisieren.
(Diazu den vier Handlungsfeldern
diesemZweckHandlungsleitlinien
diesefort.Eine
gnostik;Beratung;
Prävention;
Unterricht)
undschreiben
Bereichi
des Auftragsdes KsF auf den vorschulischen
Ausweitung
nichtGegenstanddiesesPilotprojekts.
des KsFein Gesamtkondes Einzugsbereichs
Es istdasZiel,innerhalb
das strukturelle
Förderung
zu entwickeln,
zeptfür sonderpädagogische
Maßnahmen
aufzeigtund die Basisfür flexible
und organisatorische
zwischendem KsF,den Netzwerkschuund effektiveZusammenarbeit
den Schulträder Schulaufsicht,
Schulformen,
len der verschiedenen
gernund den außerschulischen
auf
lnstitutionen
bildet.Bestrebungen
regionaler
Ebene,im Rahmender Schulentwicklungsübergeordneter
planungfür die sonderpädagogische
eine Neuorientierung
Förderung
Die Kompetenzzenlvorzunehmen,
sind von den KsF zu unterstützen.
- Förderschwerren im Bereichder Lern-und Entwicklungsstörungen
punkteLernen,SprachesowieEmotionale
und sozialeEntwicklung
und Schülermit Auffälligkeialle Schülerinnen
habensichverpflichtet,
in ihrem(gegebeten im Bereichder Lern-und Entwicklungsstörungen
Einzugsbereich
gem S 84 Abs. 1 SchulGneufestzulegenden)
nenfalls
als auch
wirdsowohlan den Förderschulen
zu fördern.Die Förderung
wohnSchulenmöglichst
Maßean den allgemeinen
in zunehmendem
des KsF
Zu diesemZweckarbeitendie Lehrkräfte
ortnahsichergestellt.
gleichSchulenim Einzugsbereich
der allgemeinen
und die Lehrkräfte
in allenviero.g.Handlungsfeldern.
berechtigt
Ein Schwerpunktdes Pilotprojektes
ist es zu erproben,ob mit Hilfedes Seite4 von 14
regionalenGesamtkonzeptes
durcheinenverändertenPersonaleinsatz
- bei insgesamtunverändertem
- ein flexibleres,effektiStellenvolumen
veresund dem individuellen
Förderbedarf
des einzelnenKindesbesser
gerechtwerdendesSystemsonderpädagogischer
Förderungermöglicht
geht
wird. Dabei
es mit Blick auf die Stellenressourcen
also nicht um
ein ,,Mehr",sondernum ein ,,Anders".
Es wird enruartet,
dass die Zahl
der Schülerinnenund Schüler,die in Förderschulen
unterrichtetwerden, sinkt. Möglicherweisevollziehtsich diese Entwicklungauch im
GemeinsamenUnterricht;denn in der langfristigen
Perspektivewird b e i g e l i n g e n d ePr rä ve n ti o-n i n sg esamder
t Anteilder Schüler innen
und
Schüler,für die ein sonderpädagogischer
Förderbedarf
festgestellt
wird,
rückläufigsein. Auf die Stellenzahlfür sonderpädagogische
Lehrkräfte
im Einzugsbereich
des Kompetenzzentrums
in Pulheimhat das keine
Auswirkungen.
Maßgeblichist hieralleindie landesweite
Entwicklung.
Für die Schülerinnenund Schüler,für die ein besondererFörderbedarf
angenommenwird und die präventivzu fördern sind, entwickelndie
Kompetenzzenlrenmit den Netzwerksch
ulen Instrumentezur individuellen Förderplanung.
Das edolgreichelnstrumentder individuellenFörderplanuna
g u s $ 1 9 A b s. 6 d e r V er or dnung
überdie sonder pädagogiund die Schulefür Kranke(AO-SF)
sche Förderung,den Hausunterricht
wird für die Pilotphaseauf den Bereichder Präventionübertragenund
bildet die Grundlageund Voraussetzungder besonderenFörderung
und eines damit ggf. verbundenenPersonaleinsatzes.
Es beschreibt,
gewichtetund dokumentiert
die Fördermaßnahmen
und die außerschuin der BildungslauflischenUnterstützungsangebote.
Entscheidungen
( 2. B. Bildungsgang
im För b a h nw i e e i n We ch se ld e s B i l d u ngsgangs
derschwerpunktLernen; eventuell verbunden mit einem Förderortswechsel)sind gem SS 11 ff. AO-SF (Eröffnungdes Verfahrenszur
Förderbedarfs)schulrechtlich
Feststellungdes sonderpädagogischen
und Transparenz
abzusichern,um allen BeteiligtenRechtssicherheit
ü b e rd i e Bi l d u n g sl a u fb a hd ne r S chüler inoderdes Schüler szu gewähr leisten.Ein Wechseldes Förderortes
innerhalbdes
erfolgtgrundsätzlich
des KompetenzzentrumssoferndamitkeinWechsel
Einzugsbereiches
(2.8.Körperlicheund motozu einemneu verfügtenFörderschwerpunkt
rischeEntwicklung,
Sehen u. a.) verbundenist, der nichtvom Kompetenzzentrum
abgedecktwird.
w
l l l . B e s c h l ü sse
Die notwendigenBeschlüsse(2.8.Zustimmungder Gremiender Schulder Förderschulenund Zuträger, Beteiligungder Schulkonferenzen
stimmungvon mindestensDreiviertelder allgemeinenSchulenim vom
lieSchulträgernach $ 84 Abs. 1 SchulGfestgelegtenEinzugsbereich)
gen vor. Die geltendenrechtlichenVorschriftensind einzuhalten(u.a. seite5vonl4
S S4 , 5 Sc hu l G).
lm Einzugsbereich
des KsF habenalle Schulen(s. ZifferlV. 3) ihre Mitarbeit in der Pilotphasezugesichert.Sofern Schulen ihre Teilnahme
geknüpfthaben,ist im Laufeder
zeitlichbefristetoder an Bedingungen
Pilotphasedaraufhinzuwirken,dass eine einvernehmliche
Zusammenarbeitfür die gesamteDauerder Pilotphase
erreichtwird.
lV. Das Kompetenzzentrummit Netzwerk
lV. 1 Kompetenzzentrum
KsF in Pulheim
StädtischeFörderschule
An der Jahnstraßemit den Förderschwerpunkten
Lernen,Emotionale
und sozialeEntwicklungund Sprache
Jahnstr.l6
50259Pulheim
Tel. 02234986009
Fax 02234 987731
188426@schule.nrw.de
lV. 2.1Leitungdes Kompetenzzentrums
DasKompelenzzentrum
bedarfeinerLeiterinbzw.einesLeiters.
DieseLeiterinoderdieserLeiterist Ansprechpartnerin
bzw.Ansprechpartnerfür das KsF nachaußen.Die Leiterinbzw.der Leiterdes KsF
ihrerbzw.seinerSchubleibtnachwievor Schulleiterin
bzw.Schulleiter
le undnimmtdarüberhinausAufgaben
wahr,die ausder Repräsentati(2.8.könnendamitmoderierende,
on des KsF nachaußenentstehen
Tätigkeiten
organisatorische
verbundensein).Die
und repräsentative
jeweilige
KsF
in
Pulheim
die
Leitungdes
übernimmt
Schulleiterin
bzw.
jeweilige
Schulleiter
in Pulheim.
der
der Städt.Förderschule
Zum ZeltpunktderGenehmigung
istdies
Dr.R. Reinsch.
HerrSonderschulrektor
der
bzw. des Schulleiters
Der Wechselder Personder Schulleiterin
Pulheimist dem Ministerium
für Schuleund WeiStädt.Förderschule
aufdas Pilotprojekt
unverzüglich,
spätesterbildung
unterBezugnahme
tens aber zum Amtsantrittder neuenSchulleiterin
bzw. des neuen
Schulleiters
mitzuteilen.
Seite6 von 14
lV.2.2Organisation
der Steuerungdes Kompetenzzentrums
Die Leitungdes KsF kannsichgegebenenfalls
durcheineSteuerungsgruppe(im überarbeiteten
Konzept:,,Lenkungsgruppe"
/,,KsF-Beirat")
unterstützen
lassen.DieLeitungsfunktion
unterlV.2.1bleibtdavonaber
unberührt.
lV. 3 Netzwerkschulen
der verschiedenen
Schulformen
lm Einzugsbereich
des KsF befindensichfolgendeSchulen(Schulen,
diedemKonzeptzugestimmt
haben,sindfettmarkiert):
Grundschulen:
Barbara-Grundschule
50259Pulheim
Christina-Grundschule
50259Pulheim
Dietrich-Bonhoeffer-G
ru ndschule
50259Pulheim
GrundschuleSinthern/Geyen
50259Pulheim
Horion-Grundschule
50259Pulheim
GrundschuleAm Buschweg
50259Pulheim
GrundschuleStommeln
50259Pulheim
Richeza-Grundschule
50259Pulheim
Wolfhelm-GrundschuleDansweiler
50259Pulheim
Hauptschulen:
HauptschulePulheim
50259Pulheim
Realschulen:
@ffi
w
Arth u r-Koepchen-Realsch
ule
50259Pulheim
Seite7 von 14
Marion-Doenhoff-Realschu le
50259Pulheim
Gesamtschule:
PapstJohannes XXlll-Gesamtschule
des Erzbistums Köln
50259Pulheim
Gvmnasien:
Abtei-Gymnasium
50259Pulheim
Geschwister-Scholl-Gymnasium
50259Pulheim
lV.4Netzwerkaußerschulischer
Institutionen
DieGenehmigung
wirdunterderVoraussetzung
erteilt,dassder Schulträgerdie Vernetzung
und Zusammenarbeit
des KsF undder allgemeinen Schulenmit außerschulischen
Partnernim Sinnedes $ 5 SchulG
fördert.lm Antragskonzept
wurdendie Grundzüge
dieserZusammenarbeitdargestellt,
im Laufeder Pilotphase
soll das außerschulische
Netzwerk
ausgebautundverfestigt
werden.
lm Rahmender Dokumentationspflicht
berichtetdie Leitungdes KsF
überdenStandder Netzwerkbildung.
lV.SSonderpädagogische
Förderschwerpunkte
Das KsF in Pulheimstelltdie sonderpädagogische
Förderung
für alle
Bereiche
Lernin
der
und Entwicklungsstörungen
den Schulstufen
Primarstufe
undSekundarstufe
I sicher.
V. Schuleinzugsbereich
Schuleinzugsbereich
des Kompetenzzentrums
für sonderpädagogische
i
n
F ö r d e r u n g P u l h e i mi st d a s
Stadtqebiet
P ulheim .
Vl. Bedarfsermittlu
ng/Stellenbedarf
Seite8 von 14
vl.1 Personalausstattung
für den Bereichder Lern-und Entwicklungsstörungen
lm Rahmendes Pilotprojekts
weichtdas Ministerium
für schule und
weiterbildung
gemäßS 25 Abs. 1 - 3 schulGvon den bestehenden
Vorschriften
überdie Stellenbedarfsermittlung
und die Zuweisung
von
Lehrerstellen
ab. Dennbei Förderschulen,
diezu Kompetenzzentren
für
sonderpädagogische
Förderungim Bereichder Lern- und Entwicklungsstörungen
ausgebaut
werdenundzum01.08.2010
in die pilotphase eingestiegen
sind,wird dieZahlder ihnenlautASD2009tatsächlich
zustehenden
Lehrerstellen
für das Schuljahr201012011
zugewiesen.
Die stellenzuweisung
in der Pilotphase
erfolgtunabhängig
von der tatsächlichenZahl von Ao-SF-Verfahren
innerhalbdes Netzwerksdes
giltfür Förderschulen
KsF.Dasselbe
mit Förderschwerpunkten
ausdem
Bereichder Lern-und Entwicklungsstörungen,
sofernsie mit dem Kompetenzzentrum
in einemNetzwerk
verbunden
sindundfür die allgemeinen Schulendes Einzugsbereichs,
soweitdiese Schülerinnen
und
Schülermit bereitsfestgestelltem
sonderpädagogischen
Förderbedarf
beschulen.
Die Leitungdes KSF erarbeitetin Abstimmungmit den
Netzwerkschulen
einenVorschlag
für die Personaleinsatzplanung
aller
im Einzugsbereich
tätigenSonderpädagoginnen
und Sonderpädagogen.DieserVorschlag
wird der Schulaufsicht
vorgelegt(s. auch unter
vil.).
Es wirddurchdie Stellenzuweisung
der Bezirksregierung
Kölnsichergestellt,dass die Lehrerstellenzuweisung
für sonderpädagogische
Lehrkräfte
an den unterschiedlichen
Dienst-und Einsatzorten
dem tat- eineder
sächlichen
AVO-Bedarf
zu Beginnder Pilotphase
entspricht
geschuldetemöglicheUnterversorgung
Prognoseungenauigkeit
wird
alsovermieden.
Diese"passgenaue"
Stellenversorgung
ist notwendig,
da mit dem Beginnder Pilotphase
die Stellenzuweisung
für sonderpädagogischeLehrkräftevon der Feststellung
eines sonderpädagogischenFörderbedarfs
im Bereichder Lern-und Entwicklungsstörungen
abgekoppelt
und insofernder Grundsatz
der Lehrerversorgung
einer
Förderschule
nachdemAVO-BedarfaußerKraftgesetztwird.
Eine differenzierte
Ausweisung
aller Stellenfür sonderpädagogische
Lehrkräfte- auch in Abgrenzungzum Bereichder übrigenFörderschwerpunkte
und ggf.zu Förderschulen,
die nichtvollständig
im Einzugsbereich
des Kompetenzzentrums
liegen-, liegtvor (sieheVl.3).
Beiden Kompetenzzenlren,
die im Bereichder Lern-und Entwicklungsstörungen
arbeiten,
erfolgtdie jährliche
Anpassung
des Stellenbedarfs
analogder Entwicklung
des Stellenbedarfs
für sonderpädagogische
Lehrkräfte
in den Förderschwerpunkten
Seite9 von 14
der Lern-und Entwicklungsstörungenaußerhalbdes Netzwerks
der Kompetenzzentren.
Das bedeutet
für das KsF in Pulheim,dassder Trendder landesweiten
Entwicklung
der Schülerzahlendieser Förderschwerpunkte
zum Schuljahr
201112012 unabhängigvon der tatsächlichen
Zahl von AO-SFVedahreninnerhalb
des Einzugsbereichs
diesesKsF- übertragen
wird.
Nimmtder Stellenbedarf
für sonderpädagogische
Lehrkräftelandesweit
im Bereichder Lern-und Entwicklungsstörungen
beispielweise
um ein
Prozentab oderzu, so wirddiesentsprechend
aufdie Pilotregion
übertragen.
Beider Planungüberden Einsatzder sonderpädagogischen
Lehrkräfte
der beteiligten
Schulenim Schuleinzugbereich
des KsF (Bereichder
Lern-und Entwicklungsstörungen)
ist sicherzustellen,
dass die Lehrkräfteweiterhinauch an den Schulenmit Gemeinsamem
Unterricht
(GU-Schulen)
und an den Schulenmit Integrativen
Lerngruppen
im
notwendigen
Umfangzur Verfügungstehen.Keinesfalls
darf die Einbindungvon GU-Schulen
und Schulenmit lntegrativen
Lerngruppen
Arbeiten
erschwert
wird.
dazuführen,dassderenintegratives
für die Prävention
Vl.z Personalausstattung
Köln trägtdafürSorge,dass nach Erhalteiner
Die Bezirksregierung
von0,5 Stellenfür das
ein Stellenzuschlag
Durchschrift
diesesErlasses
wird,soferndiesim Rahmender StellenKsF in Pulheimzugewiesen
gefundenhat. DieserStellennochkeineBerücksichtigung
zuweisung
der Ausgestaltung
des Handlungszuschlagdientschwerpunktmäßig
feldesPrävention.
und Stellenberechnung
Vl. 3 Schülerzahlen,
Stellenbedarfe
genanntenDatenstehenunterdem Vorbehalt,
Die im Nachfolgenden
Abweichungen
zwischender ASD 2010und den durch
dassmögliche
gemeldeten
Angabennochzu einerAnderungdieses
die Schulaufsicht
der Datenlage
führenkönnen.SoferneineVeränderung
erAbschnitts
forderlich
ist,wirdauchdie Genehmigung
an dieserStelleverändert.
Vl. 3.1Sonderpädagogische
Förderung
am KsF
in Pulheiminsgewurdenan der Städt.Förderschule
Zum 15.10.2009
Die Gesamtschülerzahl
samt88 Schülerinnen
und Schülerunterrichtet.
wiefolgtauf:
teiltsichaufdie Förderschwerpunkte
a
a
64 Förderschwerpunkt
Lernen
undsozialeEntwicklung
17 Förderschwerpunkt
Emotionale
11
DavonnachS 10 AO-SFschwerstbehindert:
.
7 Förderschwerpunkt
Sprache
Seite10 von 14
D i e St ä d t .F ö rd e rsch u lP
e u l h e i mhatteam 15.10.2009
einenStellenbed a r f v o n 1 1 ,1 5S te l l e nu n d e i n e Stellenausstattung
von 11,65Stellen
( Sc h l P S ) .
An der Michael-Ende-Förderschule
des Rhein-Erft-Kreises
in Elsdorf,
Förderschulemit dem Förderschwerpunkt
Sprache,wurden am
15.10.2009
10 Schülerinnen
und Schülerbeschult,
die aus dem Einzugsbereich
des KsF stammen.Die Michael-Ende-Förderschule
hatte
am 15.10.2009
einenStellenbedarf
von 15,55StellenundeineStellenausstattung
von 15,75Stellen(SchlPS).Die o.g. Schülergruppe
löst
einenStellenbedarf
von 1,1 Stellenaus.der reinrechnerisch
dem KsF
zuzurechnen
ist.
An der Heinrich-Böll-Förderschule
des Rhein-Erft-Kreises
in Frechen,
Förderschule
mit dem Förderschwerpunkt
Emotionale
und sozialeEntwicklung,
wurdenam 15.10.2009
5 Schülerinnen
undSchülerbeschult,
die aus dem Einzugsbereich
des KsF stammen.Aus dieserGruppe
bzw.Schülernach$ 10 AO-SFschwerstbehindert.
sind2 Schülerinnen
hatteam 15.10.2009
Die Heinrich-Böll-Förderschule
einenStellenbevon 31,36Stellen
darf von 30,96Stellenund eine Stellenausstattung
(SchlPS).Die o.g. Schülergruppe
löst einen Stellenbedarf
von 0,86
demKsFzuzurechnen
ist.
Stellenaus,der reinrechnerisch
sind nebenden Grundbedarfen
folgende
In den o.g. Stellenbedarfen
enthaltenl
:
weitereStellenanteile
Städt.FörderschuleAn der
Jahnstraße
OffeneGanztaqsschule
Pädaqoqische
Übermittaqbetreuunq
0,4
0,3
Ganztagsunterricht
Fachleiter
an Studienseminaren
Praktische
Philosophie
/ lslamkunde
lnteorationshilfe
Fortbildung
Schulleitunqsentlastunq
ne
0,04
Rückqabeder Vorqriffsstunde
/ Medienund DS
Fortbildunq
und Qualifizierunq
(zusätzliche
Rundunqsqewinne
Proiekte)
0,07
Steiqerunq
der Berufsfähiqkeit
n6
Präventionszusch
laq
AA
des KsF
V|.3.2IntegrativeFörderungim Einzugsbereich
'
Q u e l l eS: c h l P Sv o m 1 5 . 1 0 . 2 0 0 9
dä.ü)
w
l m Ei n z u gsb e re i ch
d e s K sF b e findensich folgendeSchulenm it den
angegebenen
Schülerzahlen:
Schulform/ Schule
Anzahl der
Schülerinnen und
S c h ü l e r2
Integrative
Förderung
Förderschwerpunkt Leh rerstellenanteile im GU
Grundb. Mehrb.
G r u n d s ch u l e
Barbara-Gru
ndschule,
50259 Pulheim
Christina-Grundschule. 50259Pulheim
Dietrich-BonhoefferGrundschule,50259
Pulheim
GrundschuleSinthern
/ Geyen,50259Pulheim
Horion-Grundsch
ule,
50259Pulheim
GrundschuleAm
Buschweg,50259
Pulheim
GrundschuleStommeln. 50259Pulheim
Wolfhelm-Grundschule
Dansweiler
Richeza-Grundschule.
50259Pulheim
292
7
L
Ese
2
SQ
o
L
Ese
1,26
0,44
0,93
0,67
222
320
221
208
zzY
I tr-7
2
1
SQ
188
227
Hauptschule
HauptschulePulheim,
50259Pulheim
314
Realschule
Arthur-KoepchenRealschule,50259
Pulheim
Marion-DoenhoffRealschule.50259
Pulheim
587
702
Gesamtschule
PapstJohannesXXlllGesamtschuledes
ErzbistumsKöln,
50259 Pulheim
622
G y m n a s iu m
ADter-Uymnas
rum,
50259Pulheim
1389
Geschwister-SchollGymnasium,50259
Pulheim
1491
Die integrativeFörderungan den allgemeinenSchulenim Einzugsbereichdes KsF umfasstinsgesamt3,3 Stellen.
'
Schülerzahlen
des Schuljahres
200912010,
Quelle:Bildungsportal
seite11v on14
12von14
Sofern integrativeFörderungan StandortenprivaterSchulträgerstatt- seite
findet,verbleibendie Stellenbzw. Stellenanteile
an diesen Standorten
und werdennichtvom KsF in die Personalbewirtschaftung
einbezogen.
Vll. Personaleinsatzund Arbeitszeit
Auf der Basisdes zur VerfügungstehendenStellenrahmens
für die sonderpädagogische
Förderungvon Kindernund Jugendlichenmit Lernund Entwicklungsstörungen
entwickeltdas KsF mit den Netzwerkschulen eine konkreteEinsatzplanung
der Sonderpädagoginnen
und Sonderpädagogen
in den im NetzwerkverbundenenSchulen.
Die Leiterin/ der Leiterdes KsF erstelltmit den Schulleiterinnen
/ den
Schulleiternder anderen Schulen im Netzwerkeinen abgestimmten
Vorschlagüber den geplantenPersonaleinsatz.
Der Vorschlagwird der
vorgelegt.Bei fehlendemEinvernehmen
entscheidetdie
Schulaufsicht
Schulformenüber den PersonaleinSchulaufsicht
der entsprechenden
arbeitendensonderpäsatz aller an den Schulendes Einzugsbereichs
dagogischenLehrkräfte.
lnstruund personalrechtlichen
Die derzeitiggültigendienstrechtlichen
d ie arbeitszeitrechtlichen
sind anzuwenden;
menteund Zuständigkeiten
entsteRegelungenbleibenunberührt.Bei der Personaleinsatzplanung
geFragestellungen
hende dienst-,personal-oder haushaltsrechtliche
geklärtwerdensollen.
hörenzu jenen,die währendder Pilotphase
Vlll. FreiwilligeLeistungendes Schulträgers
beschriebeneUnterVom Schulträgerim Rahmen der Antragstellung
dieserGenehmigung.
sind Bestandteil
stützungsmaßnahmen
lX. Dokumentationder Pilotphase
Die Ausgangslageund der Verlaufder Pilotphasesind durch die Leimit den Netzwerkin Zusammenarbeit
tung des Kompetenzzentrums
in geeigneter
schulenund in Absprachemit der Bezirkskoordinatorin
soll dazu geeignetsein,
Form zu dokumentieren.Die Dokumentation
sicherzudie gesetzlichvorgeseheneEvaluationdes Schulversuches
Kölnwird dies in geeigneterWeise begleistellen.Die Bezirksregierung
wird die Erfahrungen
für Schuleund Weiterbildung
ten. Das Ministerium
Auswertungder Pilotphase
des KsF in Pulheimin die wissenschaftliche
mit einbeziehen.
Mindestenseinmal pro Schuljahrübermitteltder Leiter KsF über die
über den
dem Ministeriumeine geeigneteDokumentation
Schulaufsicht
zum KsF.
Standdes Ausbausder Förderschule
Seite13 von 14
X. Informationsaustausch
und Transparenz
Zwischen
den Kooperationspartnern
undden Netzwerkschulen
sindein
regelmäßiger
Informationsaustausch
undTransparenz
des Handelns
zu
gewährleisten.
Die Formder Ausgestaltung
bleibtdem Kompetenzzentrumüberlassen.
Weiterhinist sicherzustellen,
dassdie Elternder im Kompetenzzentrum
undan denallgemeinen
Netzwerkschulen
beschulten
Schülerinnen
und
Schülerangemessen
undausreichend
informiert
werden.
Die Schulaufsicht
stelltsicher,dasszwischenallenBeteiligten
im Einzugsbereich
des Kompetenzzentrums
ein regelmäßiger
Informationsjährlich)
gewährleistet
austausch(mindestens
einmal
ist und somit
größtmögliche
Transparenz
der Entwicklungsaufgaben
und -schritte
hergestellt
werdenkann.Weiterhinstelltdie zuständige
Schulaufsicht
-beamten.
sicher,dassalleSchulaufsichtsbeamtinnen
und
in derenTäein Pilotprojekt
tigkeitsbereich
erprobtwird,Kenntnis
überdie organisatorischen,
strukturellen
und konzeptionellen
Zielsetzungen
und Zusammenhängehaben.Die jeweilsgeltendendatenschutzrechtlichen
Bestimmungen
sinddurchalleBeteiligten
einzuhalten.
Xl. Ansprechpartner
beimSchulträger
partnerbeimSchulträger
ist im Genehmig
Ansprech
ungszeitpu
nkt:
StadtPulheim
FraullonaBunk
AlteKölnerStr.26
50259Pulheim
Te|.02238
808126
Fax02238808477
Ein Wechselin der PersoneinesAnsprechpartners
beim Schulträgerist
für Schuleund Weiterbildung
dem Ministerium
unverzüglich
mitzuteilen.
Xl l . M i n d estg rö ß evo n S ch u l e n
Bei der Genehmigungsprüfung
des Beschlussesdes Schulträgers
durch die obere Schulaufsichtsbehörde
nach S 81 Abs. 3 SchulGsind
folgende abweichendeRegelungenvon den Vorschriftendes $ 81
Abs.1und der SS78 bis 80, 82 und 83 sowieder SechstenVerordnung
zur Ausführungdes Schulverwaltungsgesetzes
des LandesNordrheinWestfalen(6. AVOzSchVG;BASS 10-12Nr. 1) zu berücksichtigen:
Ein- S e i t e1 4 v o n ' 1 4
am gesamten
sinddie Schülerzahlen
Fürdie Dauerder Pilotphase
nach
DieAusnahmegenehmigung
des KsF zu bemessen.
zugsbereich
wirdhiermitfür die Dauerder Pilotphase
$ 2 Abs.2 der6. AVOzSchVG
erteilt.
durchdie Schulaufsicht
Xlll.Begleitung
und
entwickeltzusammenmit den Kompetenzzentren
Die Schulaufsicht
Ardes Pilotprojektes
im sinne der Zielsetzung
den Netzwerkschulen
und erauf der Basisder Genehmigungsvorgaben
beitsschwerpunkte
undEvaluationsinstrumente'
Dokumentationsentsprechende
arbeitet
zur
Lehrerstellenanteile
hat den Bezirksregierungen
Das Ministerium
und EvaluaBegleitung
für die organisation,
personellen
Unterstützung
wurden
Mit diesenStellenanteilen
zugewiesen.
tion der pilotprojekte
um die Prozessbegleifreigestellt,
und Koordinatoren
Koordinatorinnen
zwischen
und den Informationsaustausch
tungdurchdie Schulaufsicht
in
so dassErfahrungen
zu unterstützen,
Beteiligten
den am Pilotprojekt
zurVerfügung
schnellauchdenanderenRegionen
Regionen
einzelnen
werdenkönnen.
gestellt
XIV.
an der Jahnstraße'
der Städt.Förderschule
Das Pilotprojekt
,,Ausbau
und
Lernen,Emotionale
mit den Förderschwerpunkten
Förderschule
sowieSprachein Pulheim,zu einemKompetenzsozialeEntwicklung
(KsF)"wirdmit dieserGeFörderung
zentrumfür sonderpädagogische
verbindlich.
nehmigung
Grüßen
Mitfreundlichen
lm Auftrag
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ReinhardAldejohanh
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