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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 227/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
900 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
04.07.11, 08:16
Aktualisiert
19.07.11, 13:33

Inhalt der Datei

Ministeriumfür Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für SchuleundWeiterbilduno NRW. 40190Düsseldorf HerrnBürgermeister FrankKeppeler AlteKölnerStr.26 50259Pulheim /b.Mai 2011 Seite1 von 14 t Fulhelm - SeketariatBürgermeister üte 1 g. MAxj--201] Aktenzeichen: 512-6.03.17.04-85286 bei Antwortbitte angeben Auskunfierteilt: HerrKobe Telefon Telefax Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpäda- 0211 5867-3435 02'11 5867-3672 karsten.kobe@msw.nr gogischeFörderung(KsF)gemäßg 20 Abs. 5 schulgesetzfür das LandNordrhein-westfalen (schulG)- Genehmigung der Teilnahme lhrAntragvom09.10.2009 Sehrgeehrter HerrBürgermeister, hiermit wirdgemäßS 25 Abs.1 i.V.m.g 25 Abs.4 SchulGdie Genehmigung zur Teilnahme an der Pilotphase zum ,,Ausbauvon Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderunggem.g 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW.' erteilt.DieGenehmigung umfasstdenAusbauder städt.Förderschule an der Jahnstraße, Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen,Emotionaleund sozialeEntwicklung sowie Sprachein Pulheim(Primarstufe und sekundarstufe l), zu einemKompetenzzentrum für sonderpädagogische (KsF),gemäßden Förderung aufgeführten Bedingungen undAuflagen. lnnerhalbder regionalenSchulentwicklungsplanung ist darauf zu achten, dass keine Doppelstrukturen entstehenoder dauerhaftetabliert werden. D i e G e n e hmi g u nigst b i s zu m 0 1 .0 8.2013 befr istet. Anschrift: VölklingerStraße49 4022'l Düsseldorf Telefon 0211 5867-40 Telefax 0211 5867-322C poststelle@msw. nrw.de www.schulministerium. nrw.de OffentlicheVerkehrsmittei: S-BahneS n I , S 1 1 ,S 2 8 (Völklinger Straße) RheinbahnLinien704,709 (Georg-Sch ulhoff-Platz) Seite2 von 14 l . Be s t a n d te idl e r Ge n e h mi g u n g Die nachfolgend aufgelisteten Unterlagensind Bestandteil dieserGenehmigung: Antrag des Schulträgers/ PädagoqischesKonzept StadtPulheim 09.10.2009 Beschlussdes Ratesder StadtPulheim 22.09.2009 Berichtedes Schulamteszur Personalausstattunq 20.12.2010 Schulamtfür den Rhein-Erft-Kreis und 08.02.2011 WeitereUnterlaqen Vorqabendes MSW - Eckpunkte-Papier - Erlassdes MSW M a i ld es MS W a n d e n S ch u l träqer ll. Auftragund Ziele ll.1Auftrag vom 17.10.2007 vom25.02.2008 vom15.12.2009 uW/ soll erprobtwerden,wie $ 20 Abs. 5 SchulGMit dem Pilotprojekt für die sonderpädazu Kompetenzzentren Ausbauvon Förderschulen - in der Schulpraxis gogischFörderung umgesetzt werdenkann. Förderungin für sonderpädagogische Auftragdes Kompetenzzentrums Unterricht, der Handlungsfelder Pulheimist es, durchdie Vernetzung im EinKinderund Jugendliche Beratungund Prävention Diagnostik, zu fördern.DurchengeKozugsbereich früherund gezielterpräventiv Netzwerkschulen und außerschulischen mit den allgemeinen operation seltenerzu Institutionen sollensich Lern-und Entwicklungsstörungen und ein höherer Förderbedaf verfestigen einemsonderpädagogischen im Förderung integrativer sonderpädagogischer Gradan wohnortnaher, erzieltwerden. des Kompetenzzentrums Einzugsbereich dem zentralenschulpolitischen Es ist das Ziel der Landesregierung, KinderundJugendliche Anliegender UN-Behindertenrechtskonvention, Bildungssystem einzubeziehen in das allgemeine mit Behinderungen (inklusive Rechnung zu tragen.Bis zur anBildung),landesgesetzlich gestrebten Verankerung des Rechtsauf inklusive landesgesetzlichen RechtsdemWunschder Eltern, Bildungsollim Rahmendes geltenden Lernenmit Kindern das gemeinsame ihrenKindernmit Behinderung soweitwie möglichRechnunggezu ermöglichen, ohneBehinderung zugrundeliegenden,,Ecktragenwerden.Bereitsdie der Pilotphase für die punktefür denAusbauvon Förderschulen zu Kompetenzzentren sonderpädagogische Förderunggem. S 20 Abs. 5 SchulG"aus dem seite3vonl4 Jahr 2007 formulierten die Zielsetzung, Kinderund Jugendliche mit Förderbedarf sonderpädagogischem möglichst wohnortnah undintegrativ zu beschulen. Darüberhinaussinddie Schulträger mit dem Inkrafttretender UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, in ihrenregionalenSchulentwicklungsplänen für die Bildung die Voraussetzungen einesinklusiven Schulsystems zu schaffen. Das bedeutetkonkret,dassauchin den Pilotregionen die präzisieren(BASS13 - 41 Nr. vom 15.12.2010 den Vorgabender mit Runderlass W zu S 37 AO-SFzu berücksichtigen 2.2)geänderten sind. für den Bereichder Lern- und Entll.2 Zieleder Kompetenzzentren wicklungsstörungen dass alle Kompetenzen Der Auftrageines KsF machtes erforderlich, gebündelt werNetzwerkpartner der schulischen undaußerschulischen den, um für jede einzelneSchülerinund jedeneinzelnenSchülerim FörEinzugsbereich des KsFgem.$ 84 Abs. 1 SchulGentsprechende Die Kompetenzzenlren entwickelnzu dermaßnahmen zu organisieren. (Diazu den vier Handlungsfeldern diesemZweckHandlungsleitlinien diesefort.Eine gnostik;Beratung; Prävention; Unterricht) undschreiben Bereichi des Auftragsdes KsF auf den vorschulischen Ausweitung nichtGegenstanddiesesPilotprojekts. des KsFein Gesamtkondes Einzugsbereichs Es istdasZiel,innerhalb das strukturelle Förderung zu entwickeln, zeptfür sonderpädagogische Maßnahmen aufzeigtund die Basisfür flexible und organisatorische zwischendem KsF,den Netzwerkschuund effektiveZusammenarbeit den Schulträder Schulaufsicht, Schulformen, len der verschiedenen gernund den außerschulischen auf lnstitutionen bildet.Bestrebungen regionaler Ebene,im Rahmender Schulentwicklungsübergeordneter planungfür die sonderpädagogische eine Neuorientierung Förderung Die Kompetenzzenlvorzunehmen, sind von den KsF zu unterstützen. - Förderschwerren im Bereichder Lern-und Entwicklungsstörungen punkteLernen,SprachesowieEmotionale und sozialeEntwicklung und Schülermit Auffälligkeialle Schülerinnen habensichverpflichtet, in ihrem(gegebeten im Bereichder Lern-und Entwicklungsstörungen Einzugsbereich gem S 84 Abs. 1 SchulGneufestzulegenden) nenfalls als auch wirdsowohlan den Förderschulen zu fördern.Die Förderung wohnSchulenmöglichst Maßean den allgemeinen in zunehmendem des KsF Zu diesemZweckarbeitendie Lehrkräfte ortnahsichergestellt. gleichSchulenim Einzugsbereich der allgemeinen und die Lehrkräfte in allenviero.g.Handlungsfeldern. berechtigt Ein Schwerpunktdes Pilotprojektes ist es zu erproben,ob mit Hilfedes Seite4 von 14 regionalenGesamtkonzeptes durcheinenverändertenPersonaleinsatz - bei insgesamtunverändertem - ein flexibleres,effektiStellenvolumen veresund dem individuellen Förderbedarf des einzelnenKindesbesser gerechtwerdendesSystemsonderpädagogischer Förderungermöglicht geht wird. Dabei es mit Blick auf die Stellenressourcen also nicht um ein ,,Mehr",sondernum ein ,,Anders". Es wird enruartet, dass die Zahl der Schülerinnenund Schüler,die in Förderschulen unterrichtetwerden, sinkt. Möglicherweisevollziehtsich diese Entwicklungauch im GemeinsamenUnterricht;denn in der langfristigen Perspektivewird b e i g e l i n g e n d ePr rä ve n ti o-n i n sg esamder t Anteilder Schüler innen und Schüler,für die ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird, rückläufigsein. Auf die Stellenzahlfür sonderpädagogische Lehrkräfte im Einzugsbereich des Kompetenzzentrums in Pulheimhat das keine Auswirkungen. Maßgeblichist hieralleindie landesweite Entwicklung. Für die Schülerinnenund Schüler,für die ein besondererFörderbedarf angenommenwird und die präventivzu fördern sind, entwickelndie Kompetenzzenlrenmit den Netzwerksch ulen Instrumentezur individuellen Förderplanung. Das edolgreichelnstrumentder individuellenFörderplanuna g u s $ 1 9 A b s. 6 d e r V er or dnung überdie sonder pädagogiund die Schulefür Kranke(AO-SF) sche Förderung,den Hausunterricht wird für die Pilotphaseauf den Bereichder Präventionübertragenund bildet die Grundlageund Voraussetzungder besonderenFörderung und eines damit ggf. verbundenenPersonaleinsatzes. Es beschreibt, gewichtetund dokumentiert die Fördermaßnahmen und die außerschuin der BildungslauflischenUnterstützungsangebote. Entscheidungen ( 2. B. Bildungsgang im För b a h nw i e e i n We ch se ld e s B i l d u ngsgangs derschwerpunktLernen; eventuell verbunden mit einem Förderortswechsel)sind gem SS 11 ff. AO-SF (Eröffnungdes Verfahrenszur Förderbedarfs)schulrechtlich Feststellungdes sonderpädagogischen und Transparenz abzusichern,um allen BeteiligtenRechtssicherheit ü b e rd i e Bi l d u n g sl a u fb a hd ne r S chüler inoderdes Schüler szu gewähr leisten.Ein Wechseldes Förderortes innerhalbdes erfolgtgrundsätzlich des KompetenzzentrumssoferndamitkeinWechsel Einzugsbereiches (2.8.Körperlicheund motozu einemneu verfügtenFörderschwerpunkt rischeEntwicklung, Sehen u. a.) verbundenist, der nichtvom Kompetenzzentrum abgedecktwird. w l l l . B e s c h l ü sse Die notwendigenBeschlüsse(2.8.Zustimmungder Gremiender Schulder Förderschulenund Zuträger, Beteiligungder Schulkonferenzen stimmungvon mindestensDreiviertelder allgemeinenSchulenim vom lieSchulträgernach $ 84 Abs. 1 SchulGfestgelegtenEinzugsbereich) gen vor. Die geltendenrechtlichenVorschriftensind einzuhalten(u.a. seite5vonl4 S S4 , 5 Sc hu l G). lm Einzugsbereich des KsF habenalle Schulen(s. ZifferlV. 3) ihre Mitarbeit in der Pilotphasezugesichert.Sofern Schulen ihre Teilnahme geknüpfthaben,ist im Laufeder zeitlichbefristetoder an Bedingungen Pilotphasedaraufhinzuwirken,dass eine einvernehmliche Zusammenarbeitfür die gesamteDauerder Pilotphase erreichtwird. lV. Das Kompetenzzentrummit Netzwerk lV. 1 Kompetenzzentrum KsF in Pulheim StädtischeFörderschule An der Jahnstraßemit den Förderschwerpunkten Lernen,Emotionale und sozialeEntwicklungund Sprache Jahnstr.l6 50259Pulheim Tel. 02234986009 Fax 02234 987731 188426@schule.nrw.de lV. 2.1Leitungdes Kompetenzzentrums DasKompelenzzentrum bedarfeinerLeiterinbzw.einesLeiters. DieseLeiterinoderdieserLeiterist Ansprechpartnerin bzw.Ansprechpartnerfür das KsF nachaußen.Die Leiterinbzw.der Leiterdes KsF ihrerbzw.seinerSchubleibtnachwievor Schulleiterin bzw.Schulleiter le undnimmtdarüberhinausAufgaben wahr,die ausder Repräsentati(2.8.könnendamitmoderierende, on des KsF nachaußenentstehen Tätigkeiten organisatorische verbundensein).Die und repräsentative jeweilige KsF in Pulheim die Leitungdes übernimmt Schulleiterin bzw. jeweilige Schulleiter in Pulheim. der der Städt.Förderschule Zum ZeltpunktderGenehmigung istdies Dr.R. Reinsch. HerrSonderschulrektor der bzw. des Schulleiters Der Wechselder Personder Schulleiterin Pulheimist dem Ministerium für Schuleund WeiStädt.Förderschule aufdas Pilotprojekt unverzüglich, spätesterbildung unterBezugnahme tens aber zum Amtsantrittder neuenSchulleiterin bzw. des neuen Schulleiters mitzuteilen. Seite6 von 14 lV.2.2Organisation der Steuerungdes Kompetenzzentrums Die Leitungdes KsF kannsichgegebenenfalls durcheineSteuerungsgruppe(im überarbeiteten Konzept:,,Lenkungsgruppe" /,,KsF-Beirat") unterstützen lassen.DieLeitungsfunktion unterlV.2.1bleibtdavonaber unberührt. lV. 3 Netzwerkschulen der verschiedenen Schulformen lm Einzugsbereich des KsF befindensichfolgendeSchulen(Schulen, diedemKonzeptzugestimmt haben,sindfettmarkiert): Grundschulen: Barbara-Grundschule 50259Pulheim Christina-Grundschule 50259Pulheim Dietrich-Bonhoeffer-G ru ndschule 50259Pulheim GrundschuleSinthern/Geyen 50259Pulheim Horion-Grundschule 50259Pulheim GrundschuleAm Buschweg 50259Pulheim GrundschuleStommeln 50259Pulheim Richeza-Grundschule 50259Pulheim Wolfhelm-GrundschuleDansweiler 50259Pulheim Hauptschulen: HauptschulePulheim 50259Pulheim Realschulen: @ffi w Arth u r-Koepchen-Realsch ule 50259Pulheim Seite7 von 14 Marion-Doenhoff-Realschu le 50259Pulheim Gesamtschule: PapstJohannes XXlll-Gesamtschule des Erzbistums Köln 50259Pulheim Gvmnasien: Abtei-Gymnasium 50259Pulheim Geschwister-Scholl-Gymnasium 50259Pulheim lV.4Netzwerkaußerschulischer Institutionen DieGenehmigung wirdunterderVoraussetzung erteilt,dassder Schulträgerdie Vernetzung und Zusammenarbeit des KsF undder allgemeinen Schulenmit außerschulischen Partnernim Sinnedes $ 5 SchulG fördert.lm Antragskonzept wurdendie Grundzüge dieserZusammenarbeitdargestellt, im Laufeder Pilotphase soll das außerschulische Netzwerk ausgebautundverfestigt werden. lm Rahmender Dokumentationspflicht berichtetdie Leitungdes KsF überdenStandder Netzwerkbildung. lV.SSonderpädagogische Förderschwerpunkte Das KsF in Pulheimstelltdie sonderpädagogische Förderung für alle Bereiche Lernin der und Entwicklungsstörungen den Schulstufen Primarstufe undSekundarstufe I sicher. V. Schuleinzugsbereich Schuleinzugsbereich des Kompetenzzentrums für sonderpädagogische i n F ö r d e r u n g P u l h e i mi st d a s Stadtqebiet P ulheim . Vl. Bedarfsermittlu ng/Stellenbedarf Seite8 von 14 vl.1 Personalausstattung für den Bereichder Lern-und Entwicklungsstörungen lm Rahmendes Pilotprojekts weichtdas Ministerium für schule und weiterbildung gemäßS 25 Abs. 1 - 3 schulGvon den bestehenden Vorschriften überdie Stellenbedarfsermittlung und die Zuweisung von Lehrerstellen ab. Dennbei Förderschulen, diezu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderungim Bereichder Lern- und Entwicklungsstörungen ausgebaut werdenundzum01.08.2010 in die pilotphase eingestiegen sind,wird dieZahlder ihnenlautASD2009tatsächlich zustehenden Lehrerstellen für das Schuljahr201012011 zugewiesen. Die stellenzuweisung in der Pilotphase erfolgtunabhängig von der tatsächlichenZahl von Ao-SF-Verfahren innerhalbdes Netzwerksdes giltfür Förderschulen KsF.Dasselbe mit Förderschwerpunkten ausdem Bereichder Lern-und Entwicklungsstörungen, sofernsie mit dem Kompetenzzentrum in einemNetzwerk verbunden sindundfür die allgemeinen Schulendes Einzugsbereichs, soweitdiese Schülerinnen und Schülermit bereitsfestgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf beschulen. Die Leitungdes KSF erarbeitetin Abstimmungmit den Netzwerkschulen einenVorschlag für die Personaleinsatzplanung aller im Einzugsbereich tätigenSonderpädagoginnen und Sonderpädagogen.DieserVorschlag wird der Schulaufsicht vorgelegt(s. auch unter vil.). Es wirddurchdie Stellenzuweisung der Bezirksregierung Kölnsichergestellt,dass die Lehrerstellenzuweisung für sonderpädagogische Lehrkräfte an den unterschiedlichen Dienst-und Einsatzorten dem tat- eineder sächlichen AVO-Bedarf zu Beginnder Pilotphase entspricht geschuldetemöglicheUnterversorgung Prognoseungenauigkeit wird alsovermieden. Diese"passgenaue" Stellenversorgung ist notwendig, da mit dem Beginnder Pilotphase die Stellenzuweisung für sonderpädagogischeLehrkräftevon der Feststellung eines sonderpädagogischenFörderbedarfs im Bereichder Lern-und Entwicklungsstörungen abgekoppelt und insofernder Grundsatz der Lehrerversorgung einer Förderschule nachdemAVO-BedarfaußerKraftgesetztwird. Eine differenzierte Ausweisung aller Stellenfür sonderpädagogische Lehrkräfte- auch in Abgrenzungzum Bereichder übrigenFörderschwerpunkte und ggf.zu Förderschulen, die nichtvollständig im Einzugsbereich des Kompetenzzentrums liegen-, liegtvor (sieheVl.3). Beiden Kompetenzzenlren, die im Bereichder Lern-und Entwicklungsstörungen arbeiten, erfolgtdie jährliche Anpassung des Stellenbedarfs analogder Entwicklung des Stellenbedarfs für sonderpädagogische Lehrkräfte in den Förderschwerpunkten Seite9 von 14 der Lern-und Entwicklungsstörungenaußerhalbdes Netzwerks der Kompetenzzentren. Das bedeutet für das KsF in Pulheim,dassder Trendder landesweiten Entwicklung der Schülerzahlendieser Förderschwerpunkte zum Schuljahr 201112012 unabhängigvon der tatsächlichen Zahl von AO-SFVedahreninnerhalb des Einzugsbereichs diesesKsF- übertragen wird. Nimmtder Stellenbedarf für sonderpädagogische Lehrkräftelandesweit im Bereichder Lern-und Entwicklungsstörungen beispielweise um ein Prozentab oderzu, so wirddiesentsprechend aufdie Pilotregion übertragen. Beider Planungüberden Einsatzder sonderpädagogischen Lehrkräfte der beteiligten Schulenim Schuleinzugbereich des KsF (Bereichder Lern-und Entwicklungsstörungen) ist sicherzustellen, dass die Lehrkräfteweiterhinauch an den Schulenmit Gemeinsamem Unterricht (GU-Schulen) und an den Schulenmit Integrativen Lerngruppen im notwendigen Umfangzur Verfügungstehen.Keinesfalls darf die Einbindungvon GU-Schulen und Schulenmit lntegrativen Lerngruppen Arbeiten erschwert wird. dazuführen,dassderenintegratives für die Prävention Vl.z Personalausstattung Köln trägtdafürSorge,dass nach Erhalteiner Die Bezirksregierung von0,5 Stellenfür das ein Stellenzuschlag Durchschrift diesesErlasses wird,soferndiesim Rahmender StellenKsF in Pulheimzugewiesen gefundenhat. DieserStellennochkeineBerücksichtigung zuweisung der Ausgestaltung des Handlungszuschlagdientschwerpunktmäßig feldesPrävention. und Stellenberechnung Vl. 3 Schülerzahlen, Stellenbedarfe genanntenDatenstehenunterdem Vorbehalt, Die im Nachfolgenden Abweichungen zwischender ASD 2010und den durch dassmögliche gemeldeten Angabennochzu einerAnderungdieses die Schulaufsicht der Datenlage führenkönnen.SoferneineVeränderung erAbschnitts forderlich ist,wirdauchdie Genehmigung an dieserStelleverändert. Vl. 3.1Sonderpädagogische Förderung am KsF in Pulheiminsgewurdenan der Städt.Förderschule Zum 15.10.2009 Die Gesamtschülerzahl samt88 Schülerinnen und Schülerunterrichtet. wiefolgtauf: teiltsichaufdie Förderschwerpunkte a a 64 Förderschwerpunkt Lernen undsozialeEntwicklung 17 Förderschwerpunkt Emotionale 11 DavonnachS 10 AO-SFschwerstbehindert: . 7 Förderschwerpunkt Sprache Seite10 von 14 D i e St ä d t .F ö rd e rsch u lP e u l h e i mhatteam 15.10.2009 einenStellenbed a r f v o n 1 1 ,1 5S te l l e nu n d e i n e Stellenausstattung von 11,65Stellen ( Sc h l P S ) . An der Michael-Ende-Förderschule des Rhein-Erft-Kreises in Elsdorf, Förderschulemit dem Förderschwerpunkt Sprache,wurden am 15.10.2009 10 Schülerinnen und Schülerbeschult, die aus dem Einzugsbereich des KsF stammen.Die Michael-Ende-Förderschule hatte am 15.10.2009 einenStellenbedarf von 15,55StellenundeineStellenausstattung von 15,75Stellen(SchlPS).Die o.g. Schülergruppe löst einenStellenbedarf von 1,1 Stellenaus.der reinrechnerisch dem KsF zuzurechnen ist. An der Heinrich-Böll-Förderschule des Rhein-Erft-Kreises in Frechen, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und sozialeEntwicklung, wurdenam 15.10.2009 5 Schülerinnen undSchülerbeschult, die aus dem Einzugsbereich des KsF stammen.Aus dieserGruppe bzw.Schülernach$ 10 AO-SFschwerstbehindert. sind2 Schülerinnen hatteam 15.10.2009 Die Heinrich-Böll-Förderschule einenStellenbevon 31,36Stellen darf von 30,96Stellenund eine Stellenausstattung (SchlPS).Die o.g. Schülergruppe löst einen Stellenbedarf von 0,86 demKsFzuzurechnen ist. Stellenaus,der reinrechnerisch sind nebenden Grundbedarfen folgende In den o.g. Stellenbedarfen enthaltenl : weitereStellenanteile Städt.FörderschuleAn der Jahnstraße OffeneGanztaqsschule Pädaqoqische Übermittaqbetreuunq 0,4 0,3 Ganztagsunterricht Fachleiter an Studienseminaren Praktische Philosophie / lslamkunde lnteorationshilfe Fortbildung Schulleitunqsentlastunq ne 0,04 Rückqabeder Vorqriffsstunde / Medienund DS Fortbildunq und Qualifizierunq (zusätzliche Rundunqsqewinne Proiekte) 0,07 Steiqerunq der Berufsfähiqkeit n6 Präventionszusch laq AA des KsF V|.3.2IntegrativeFörderungim Einzugsbereich ' Q u e l l eS: c h l P Sv o m 1 5 . 1 0 . 2 0 0 9 dä.ü) w l m Ei n z u gsb e re i ch d e s K sF b e findensich folgendeSchulenm it den angegebenen Schülerzahlen: Schulform/ Schule Anzahl der Schülerinnen und S c h ü l e r2 Integrative Förderung Förderschwerpunkt Leh rerstellenanteile im GU Grundb. Mehrb. G r u n d s ch u l e Barbara-Gru ndschule, 50259 Pulheim Christina-Grundschule. 50259Pulheim Dietrich-BonhoefferGrundschule,50259 Pulheim GrundschuleSinthern / Geyen,50259Pulheim Horion-Grundsch ule, 50259Pulheim GrundschuleAm Buschweg,50259 Pulheim GrundschuleStommeln. 50259Pulheim Wolfhelm-Grundschule Dansweiler Richeza-Grundschule. 50259Pulheim 292 7 L Ese 2 SQ o L Ese 1,26 0,44 0,93 0,67 222 320 221 208 zzY I tr-7 2 1 SQ 188 227 Hauptschule HauptschulePulheim, 50259Pulheim 314 Realschule Arthur-KoepchenRealschule,50259 Pulheim Marion-DoenhoffRealschule.50259 Pulheim 587 702 Gesamtschule PapstJohannesXXlllGesamtschuledes ErzbistumsKöln, 50259 Pulheim 622 G y m n a s iu m ADter-Uymnas rum, 50259Pulheim 1389 Geschwister-SchollGymnasium,50259 Pulheim 1491 Die integrativeFörderungan den allgemeinenSchulenim Einzugsbereichdes KsF umfasstinsgesamt3,3 Stellen. ' Schülerzahlen des Schuljahres 200912010, Quelle:Bildungsportal seite11v on14 12von14 Sofern integrativeFörderungan StandortenprivaterSchulträgerstatt- seite findet,verbleibendie Stellenbzw. Stellenanteile an diesen Standorten und werdennichtvom KsF in die Personalbewirtschaftung einbezogen. Vll. Personaleinsatzund Arbeitszeit Auf der Basisdes zur VerfügungstehendenStellenrahmens für die sonderpädagogische Förderungvon Kindernund Jugendlichenmit Lernund Entwicklungsstörungen entwickeltdas KsF mit den Netzwerkschulen eine konkreteEinsatzplanung der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen in den im NetzwerkverbundenenSchulen. Die Leiterin/ der Leiterdes KsF erstelltmit den Schulleiterinnen / den Schulleiternder anderen Schulen im Netzwerkeinen abgestimmten Vorschlagüber den geplantenPersonaleinsatz. Der Vorschlagwird der vorgelegt.Bei fehlendemEinvernehmen entscheidetdie Schulaufsicht Schulformenüber den PersonaleinSchulaufsicht der entsprechenden arbeitendensonderpäsatz aller an den Schulendes Einzugsbereichs dagogischenLehrkräfte. lnstruund personalrechtlichen Die derzeitiggültigendienstrechtlichen d ie arbeitszeitrechtlichen sind anzuwenden; menteund Zuständigkeiten entsteRegelungenbleibenunberührt.Bei der Personaleinsatzplanung geFragestellungen hende dienst-,personal-oder haushaltsrechtliche geklärtwerdensollen. hörenzu jenen,die währendder Pilotphase Vlll. FreiwilligeLeistungendes Schulträgers beschriebeneUnterVom Schulträgerim Rahmen der Antragstellung dieserGenehmigung. sind Bestandteil stützungsmaßnahmen lX. Dokumentationder Pilotphase Die Ausgangslageund der Verlaufder Pilotphasesind durch die Leimit den Netzwerkin Zusammenarbeit tung des Kompetenzzentrums in geeigneter schulenund in Absprachemit der Bezirkskoordinatorin soll dazu geeignetsein, Form zu dokumentieren.Die Dokumentation sicherzudie gesetzlichvorgeseheneEvaluationdes Schulversuches Kölnwird dies in geeigneterWeise begleistellen.Die Bezirksregierung wird die Erfahrungen für Schuleund Weiterbildung ten. Das Ministerium Auswertungder Pilotphase des KsF in Pulheimin die wissenschaftliche mit einbeziehen. Mindestenseinmal pro Schuljahrübermitteltder Leiter KsF über die über den dem Ministeriumeine geeigneteDokumentation Schulaufsicht zum KsF. Standdes Ausbausder Förderschule Seite13 von 14 X. Informationsaustausch und Transparenz Zwischen den Kooperationspartnern undden Netzwerkschulen sindein regelmäßiger Informationsaustausch undTransparenz des Handelns zu gewährleisten. Die Formder Ausgestaltung bleibtdem Kompetenzzentrumüberlassen. Weiterhinist sicherzustellen, dassdie Elternder im Kompetenzzentrum undan denallgemeinen Netzwerkschulen beschulten Schülerinnen und Schülerangemessen undausreichend informiert werden. Die Schulaufsicht stelltsicher,dasszwischenallenBeteiligten im Einzugsbereich des Kompetenzzentrums ein regelmäßiger Informationsjährlich) gewährleistet austausch(mindestens einmal ist und somit größtmögliche Transparenz der Entwicklungsaufgaben und -schritte hergestellt werdenkann.Weiterhinstelltdie zuständige Schulaufsicht -beamten. sicher,dassalleSchulaufsichtsbeamtinnen und in derenTäein Pilotprojekt tigkeitsbereich erprobtwird,Kenntnis überdie organisatorischen, strukturellen und konzeptionellen Zielsetzungen und Zusammenhängehaben.Die jeweilsgeltendendatenschutzrechtlichen Bestimmungen sinddurchalleBeteiligten einzuhalten. Xl. Ansprechpartner beimSchulträger partnerbeimSchulträger ist im Genehmig Ansprech ungszeitpu nkt: StadtPulheim FraullonaBunk AlteKölnerStr.26 50259Pulheim Te|.02238 808126 Fax02238808477 Ein Wechselin der PersoneinesAnsprechpartners beim Schulträgerist für Schuleund Weiterbildung dem Ministerium unverzüglich mitzuteilen. Xl l . M i n d estg rö ß evo n S ch u l e n Bei der Genehmigungsprüfung des Beschlussesdes Schulträgers durch die obere Schulaufsichtsbehörde nach S 81 Abs. 3 SchulGsind folgende abweichendeRegelungenvon den Vorschriftendes $ 81 Abs.1und der SS78 bis 80, 82 und 83 sowieder SechstenVerordnung zur Ausführungdes Schulverwaltungsgesetzes des LandesNordrheinWestfalen(6. AVOzSchVG;BASS 10-12Nr. 1) zu berücksichtigen: Ein- S e i t e1 4 v o n ' 1 4 am gesamten sinddie Schülerzahlen Fürdie Dauerder Pilotphase nach DieAusnahmegenehmigung des KsF zu bemessen. zugsbereich wirdhiermitfür die Dauerder Pilotphase $ 2 Abs.2 der6. AVOzSchVG erteilt. durchdie Schulaufsicht Xlll.Begleitung und entwickeltzusammenmit den Kompetenzzentren Die Schulaufsicht Ardes Pilotprojektes im sinne der Zielsetzung den Netzwerkschulen und erauf der Basisder Genehmigungsvorgaben beitsschwerpunkte undEvaluationsinstrumente' Dokumentationsentsprechende arbeitet zur Lehrerstellenanteile hat den Bezirksregierungen Das Ministerium und EvaluaBegleitung für die organisation, personellen Unterstützung wurden Mit diesenStellenanteilen zugewiesen. tion der pilotprojekte um die Prozessbegleifreigestellt, und Koordinatoren Koordinatorinnen zwischen und den Informationsaustausch tungdurchdie Schulaufsicht in so dassErfahrungen zu unterstützen, Beteiligten den am Pilotprojekt zurVerfügung schnellauchdenanderenRegionen Regionen einzelnen werdenkönnen. gestellt XIV. an der Jahnstraße' der Städt.Förderschule Das Pilotprojekt ,,Ausbau und Lernen,Emotionale mit den Förderschwerpunkten Förderschule sowieSprachein Pulheim,zu einemKompetenzsozialeEntwicklung (KsF)"wirdmit dieserGeFörderung zentrumfür sonderpädagogische verbindlich. nehmigung Grüßen Mitfreundlichen lm Auftrag l) , i n ( l/ , ürr( *,.'1,/1,.1 ReinhardAldejohanh '\---