Daten
Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
19.07.11, 13:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Termin
05.07.2011
19.07.2011
III/20-200
(Amt/Aktenzeichen)
ö. S.
X
X
Frau Löbbert
(Verfasser/in)
200/2011
nö. S.
TOP
20.05.2011
(Datum)
BETREFF:
Budgetierung, 1. Budgetbericht 2011
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
ja
nein
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
2.836.080 €
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
2.836.080 €
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
€
€
€
ja
x
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Ausgleichsrücklage
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, den 1. Budgetbericht 2011 zur Kenntnis zu nehmen und
zunächst auf weitere Vorgaben zur Haushaltsausführung zu verzichten.
ERLÄUTERUNGEN:
In Anlage I werden die Prognosen mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung (Ansatz + übertragene Ermächtigung
gem. Vorlage Nr. 79/2011 für Rat 12.04.2011) verglichen und die Abweichungen dargestellt.
In Spalte 4 werden die Zu-/Überschüsse der Budgets laut Haushaltsplanung zzgl. übertragene Ermächtigungen für
Aufwendungen ausgewiesen. In Spalte 5 sind die prognostizierten Abweichungen dargestellt. Die Zu-/Überschüsse
-1-
gemäß fortgeschriebener Haushaltsplanung wurden in Spalte 6 um die Ergebnisse des 1. Budgetberichts (Spalte 5)
ergänzt.
Soweit sich innerhalb der Unterbudgets Abweichungen zur fortgeschriebenen Haushaltsplanung von mehr als 10.000 €
ergeben, wird auf die Erläuterungen der Fachämter verwiesen.
Diese Erläuterungen werden als Anlage II beigefügt.
Zusammengefasste Ergebnisse zum 1. Budgetbericht 2011 (Anlage I):
Die vom Rat am 21.12.2010 beschlossene Haushaltsplanung 2011 weist ein Defizit von 6.029.251 € aus. Die mit der
Übertragung von Aufwandsermächtigungen fortgeschriebene Haushaltsplanung führt zu einem Defizit von rd. 6.308.300
€. In Höhe der übertragenen Aufwandsermächtigungen (279.047 €) kann im Jahresabschluss 2010 von Aufwandseinsparungen ausgegangen werden.
Freie Budgets (ohne Sonderbudgets, Finanzmasse und Personalkostenbudgets)
Für die freien Budgets wurde eine Verschlechterung gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung von 4.228.840
€ prognostiziert. Dies ist vor allem auf in 2011 nicht realisierbare Grundstücksverkäufe im BP 69 zurückzuführen (vgl.
Anlage II). Der Zuschussbedarf der freien Budgets erhöht sich somit um 28,4 % auf 19.142.160 €.
Sonderbudgets (Gebührenhaushalte)
Der Überschuss der Sonderbudgets (ohne Personalkosten) erhöht sich um 425.830 € auf 6.623.011 €. Die Ergebnisse
der Gebührenhaushalte werden im Rahmen der Betriebsabrechnung 2011 ermittelt und bei den Gebührenkalkulationen
für die Jahre 2013/14 berücksichtigt.
Personalkostenbudgets
Im Bereich der Personalkosten ist nach jetzigem Kenntnisstand mit einer Verbesserung von 137.130 € zu rechnen.
Finanzmasse
Die Finanzmasse wird mit 30.918.240 € prognostiziert. Trotz der negativen Entwicklung durch das beschlossene GFG
2011 mit Einbußen bei den Erträgen aus Schlüsselzuweisungen in Höhe von rd. 3,5 Mio. €, kann mit einer Verbesserung von 829.800 € gegenüber der Haushaltsplanung gerechnet werden. Dies ist vor allem auf die Mehrerträge im Bereich der Gewerbe- und Einkommenssteuer sowie geringerer Kreisumlage zurückzuführen.
Fazit:
Gemäß den Prognosen des 1. Budgetberichts 2011 muss insgesamt mit einer weiteren Verschlechterung von
2.836.080 € gerechnet werden. Das mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung auszuweisende Defizit von rd.
6.308.300 € erhöht sich somit auf rd. 9.144.380 € und müsste aus Mitteln der Ausgleichsrücklage gedeckt werden, soweit im Rahmen der Haushaltsausführung hierfür keine zusätzlichen Finanzierungsmittel aus Mehrerträgen bzw. Minderaufwendungen eingesetzt werden können.
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