Daten
Kommune
Pulheim
Größe
115 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
19.07.11, 13:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Termin
05.07.2011
19.07.2011
III / 20 - gs
(Amt/Aktenzeichen)
ö. S.
X
X
David Gerhards
(Verfasser/in)
152/2011
nö. S.
TOP
30.05.2011
(Datum)
BETREFF:
Betriebsabrechnung Straßenreinigung 2010
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
ja
nein
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
*€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
0€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr: 2012
Jahr:
Jahr:
*€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
*Die höheren Kosten für den städtischen Anteil werden im Rahmen der
Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 ermittelt und müssen im Haushaltsjahr 2012 finanziert werden.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
-1-
Der Rat beschließt
1.
2.
die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung 2010 und
die für das Jahr 2010 festgestellte Unterdeckung von 290.860 € in die Gebührenkalkulationen Straßenreinigung für die Jahre 2012 und 2013 jeweils zur Hälfte als Kostenpositionen aufzunehmen.
ERLÄUTERUNGEN:
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2010 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung 2010 erstellt. Sollten sich im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2010 noch Korrekturen insbesondere bei den Personalkosten durch die Abrechnung von Pensionsrückstellungen auf der Grundlage von Daten
der Rheinischen Versorgungskasse - ergeben, werden diese in die Betriebsabrechnung 2011 aufgenommen.
Die Betriebsabrechnung 2010 schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 52,65 % und einer Unterdeckung
von 290.860 € ab.
Der Gesamtaufwand stieg aufgrund der hohen Winterdienstkosten von 410.969 € gegenüber der Kalkulation um
302.481 € (+73,60%).
Die Gebührenerträge sind um 18.663 € (-5,46%) bei der maschinellen Straßenreinigung für alle drei Straßentypen niedriger als kalkuliert ausgefallen. Dies ist Folge einer flächendeckenden Überprüfung aller städtischen Grundstücke durch
das Fachamt.
Gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 KAG NW sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2010 ausgewiesene Unterdeckung von 290.860 € in die
Gebührenkalkulationen Straßenreinigung für die Jahre 2012 und 2013 jeweils zur Hälfte als Kostenpositionen aufzunehmen. Dies wird zur Folge haben, dass die Straßenreinigungsgebühren ab 2012 weiter steigen werden.
-2-