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Mitteilungsvorlage (Neubau Hallenbad hier: Anfragen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 06.06.2011, 08.06.2011, 27.06.2011 und 05.07.2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
273 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
19.07.11, 09:26
Aktualisiert
19.07.11, 13:33

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat III / 26 - Ba (Amt/Aktenzeichen) Termin 19.07.2011 Herr Batist / Herr Ritter (Verfasser/in) ö. S. X 283/2011 nö. S. TOP 13.07.2011 (Datum) BETREFF: Neubau Hallenbad hier: Anfragen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 06.06.2011, 08.06.2011, 27.06.2011 und 05.07.2011 Veranlasser: MITTEILUNG: Mit den o.a. Schreiben hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen diverse Anfragen gestellt, die nachfolgend beantwortet werden: Ergänzende Nachfrage zur Anfrage vom 05.05.2011 (Ursprungsanfrage in Klammern) Frage 1 (Wie hoch sind die geplanten Kosten für jede einzelne Variante gem. HOAI? Bitte teilen Sie die Kosten nach den einzelnen Leistungsphasen auf: Hier wird nicht auf die Detaillierung nach Leistungsphasen eingegangen. Auch fehlt die Gegenüberstellung der Kostenschätzung zu den Kostenberechnungen. Des Weiteren verweise ich auf meine Konkretisierung per Email vom 09.05.2011 an Herrn Batist. Wir bitten nun zusätzlich um Veröffentlichung der kompletten Berechnung nach DIN 276. Antwort Verwaltung: Die Kostenschätzung ist in dem Pflichtenheft mit Raum- und Flächenprogramm enthalten, das Grundlage der beauftragten Planungen war. Eine Ablichtung ist anliegend beigefügt (Anlage 1). Die kompletten Kostenberechnungen nach DIN 276 für die Varianten 1 – 4 sind als nicht öffentliche Anlagen 2 - 5 ebenfalls beigefügt. Eine Veröffentlichung würde die Position der Stadt Pulheim in einem späteren Ausschreibungsverfahren schwächen, da die kalkulierten Preise öffentlich zugänglich wären und somit auch den Bietern zur Verfügung stünden. Darüber hinaus wäre eine Veröffentlichung nur mit Zustimmung des Generalplaners möglich, diese wurde angefragt, lag aber zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage nicht vor. Unklar ist, was mit der Detaillierung nach Leistungsphasen gemeint ist. Auch aus der Konkretisierung vom 09.05.2011 geht dies nicht hervor. -1- Frage 2: Herr Kauth regte in seinem Schreiben vom 22.02.2010 an, Erfahrungsberichte von anderen Kommunen einzuholen. Laut Ihrer Antwort wurde die Anregung berücksichtigt. Die Antwort selber geht aber in keiner Weise darauf ein, aus welchen Städten die Erfahrungsberichte eingeholt wurden. Wir bitten daher um konkrete Nennung der angefragten Kommunen und Veröffentlichung der Erfahrungsberichte. Antwort Verwaltung: Bäderlandschaften in den einzelnen Kommunen lassen sich nicht miteinander vergleichen. Es gibt allein auf den Rhein-Erft-Kreis bezogen einen völlig unterschiedlichen Bestand an Bädern und diverse Prioritätensetzungen für die Zukunft. Hier ist vom einfachen Hallenbad, über ein Spaßbad bis hin zum Wellnesstempel alles vorhanden. Im Übrigen gibt es völlig unterschiedliche Betriebsformen, die von den einzelnen Kommunen bevorzugt werden. Frage 3 (Gibt es verlorene Kosten, wenn wir uns für eine der Varianten entscheiden, die nicht Bestandteil der ursprünglichen Planvarianten 1 – 3 waren ?): Hier erwarten wir die Nennung von konkreten Zahlen. Wir bitten daher nun nochmals um konkrete Darlegung der verlorenen Kosten je Variante. Antwort Verwaltung: Sofern der Rat sich für Variante 4 entscheidet gibt es keine verlorenen Kosten, da die erarbeiteten Grundlagen der Varianten 1 – 3 verwendet werden konnten. Es sind jedoch zusätzliche Kosten in Höhe von 48.000 € netto entstanden um die Variante 4 bis zum Stand der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) durchzuarbeiten. Ähnliches gilt für Variante Vb („abgespecktes Sportbad“ in Stommeln). Die Verwaltung geht davon aus, dass auch bei dieser Variante große Teile der bisher erarbeiteten Planungsgrundlagen weiter verwendet werden können. In welchem Umfang lässt sich aus heutiger Sicht noch nicht abschließend beurteilen. Hierzu müsste -wie für die Variante IV- ein entsprechender Planungsauftrag erteilt werden, der entsprechend zu honorieren wäre. Bei der Variante Va ist davon auszugehen, dass alle bislang erbrachten Planungsleistungen und die damit verbundenen Kosten als verloren anzusehen wären. Da diese Variante sich so weit von den bisherigen Planungsgrundlagen entfernt, dass eine Verwendung der bislang erarbeiteten Grundlagen nicht denkbar erscheint. Darüber hinaus geht die Verwaltung davon aus, dass vor Erteilung eines Planungsauftrags für ein neues Hallenbad in Pulheim zunächst ein neues VOFVerfahren durchzuführen wäre. Frage 4 (Wie hoch sind die bisher entstandenen externen Kosten im Rahmen der Planungen zum Hallenbadneubau ?): Hier wird nur eine Summe genannt. Wir bitten nun um konkrete Aufschlüsselung der bisher entstandenen Kosten. Antwort Verwaltung: Eine Auflistung der bislang aufgelisteten Nebenkosten ist als nicht öffentliche Anlage 6 beigefügt. -2- Frage 8 (Bitte nennen Sie uns 10 Städte, die eine Cabriobadlösung umgesetzt haben. Wie sind deren Erfahrungen mit diesem Konzept?): Der Teil zwei unserer Frage ist in der Antwort nicht enthalten. Wir möchten Sie bitten , uns diese Erfahrungsberichte noch zukommen zu lassen. Inhalt dieser Erfahrungsberichte sollte mindestens eine kurze Spezifikation des Bades, die getätigten Investitionen (aufgeschlüsselt nach DIN 276) , der jährliche Zuschussbedarf (DB1 und DB2) und die Nennung gravierender Mängel sein. Antwort Verwaltung: Folgende zehn Bäder wurden in den vergangenen Jahren als Cabriobäder gebaut bzw. sind geplant: 1. „Friesentherme“ Emden - Eröffnung 12/2006 2. Neuss „Südbad“ - Eröffnung 05/2007 3. „cabrio“ Senden - Eröffnung 09/2007 4. Neuss „nordbad“ - Eröffnung 07/2009 5. „Westfalenbad“ Hagen - Eröffnung 04/2010 6. „CabrioSol“ Pegnitz - Eröffnung 12/2010 7. „7BergeBad“ Alfeld (Leine) - Eröffnung 12/2010 8. „Dinamare“ Dinslaken - Geplante Eröffnung 7/2011 9. Kirchen-Molzberg - Geplante Eröffnung 10/2011 10. Lippstadt - Geplante Eröffnung 12/2012 Bei den Bädern 1 – 4 wird um einen Erfahrungsbericht gebeten. Frage 9 Hier erwarten wir die Nennung der konkreten Life-Cycle-Kosten für die vorgestellten Pulheimer Varianten. Ein alleiniger Verweis auf eine Wissensdatenbank ist äußerst unbefriedigend und reicht uns nicht aus. Auch eine Nennung einer Internetadresse, bei der für einen Preis von 350 € ein Report über Kennzahlen bestellt werden kann, ist nicht ausreichend. Ohne verlässliche Vergleichswerte ist uns aber eine Bewertung der Pulheimer Varianten schwer möglich. Antwort Verwaltung: Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die jährlichen operativen Kosten und Erträge (und damit der Deckungsbeitrag 1) über die Gesamtlaufzeit nicht wesentlich verändern werden. Hinsichtlich der Kapitalkosten ist zu berücksichtigen, dass die jährlichen Zinsbelastungen mit zunehmender Tilgung sinken. Vereinfacht kann hier über die Gesamtlaufzeit von einer Halbierung der jährlichen Zinsbelastung ausgegangen werden. Eine vereinfachte Darstellung der gesamten Lebenszykluskosten ist nachstehend aufgeführt:. -3- Nicht berücksichtigt sind hierbei die Abrisskosten zum Ende der Lebenszeit, die Kapitalkosten für Bestandsgebäude sowie allgemeine Preissteigerungsraten. Variante 1 Erträge / Kosten 1. Betriebsjahr Rohertrag operative Kosten Zinsaufwendungen neu AfA neu Variante 2 523.144,80 € 1.247.980,00 € 493.500,00 € 345.450,00 € 755.153,43 € 1.385.320,00 € 646.500,00 € 452.550,00 € Variante 3 777.450,92 € 1.369.220,00 € 636.500,00 € 445.550,00 € Erträge / Kosten über die 30-jährige Gesamtlaufzeit Rohertrag operative Kosten DB 1 15.694.344,00 € 22.654.602,90 € 23.323.527,60 € 37.439.400,00 € 41.559.600,00 € 41.076.600,00 € 21.745.056,00 € 18.904.997,10 € 17.753.072,40 € Zinsaufwendungen neu AfA neu DB 2 7.402.500,00 € 9.697.500,00 € 9.547.500,00 € 9.870.000,00 € 12.930.000,00 € 12.730.000,00 € 39.017.556,00 € 41.532.497,10 € 40.030.572,40 € Variante 4 Erträge / Kosten 1. Betriebsjahr Rohertrag operative Kosten Zinsaufwendungen neu AfA neu 833.765,74 € 1.249.140,00 € 595.000,00 € 416.500,00 € Variante 5 A Variante 5 B 319.556,07 € 1.103.000,00 € 438.250,00 € 306.775,00 € 336.378,50 € 1.029.000,00 € 431.350,00 € 301.945,00 € Erträge / Kosten über die 30-jährige Gesamtlaufzeit Rohertrag operative Kosten DB 1 25.012.972,20 € 9.586.682,10 € 10.091.355,00 € 37.474.200,00 € 33.090.000,00 € 30.870.000,00 € 12.461.227,80 € 23.503.317,90 € 20.778.645,00 € Zinsaufwendungen neu AfA neu 8.925.000,00 € 6.573.750,00 € 6.470.250,00 € 11.900.000,00 € 8.765.000,00 € 8.627.000,00 € 33.286.227,80 € 38.842.067,90 € 35.875.895,00 € DB 2 -4- Ergänzende Nachfrage zur Anfrage vom 17.05.2011 Frage 2 Ergänzend würden wir gerne wissen, ob die Pre-Openingkosten und Betriebsausstattungskosten im städtischen Haushalt berücksichtigt sind. Wenn ja, mit welcher Höhe sind sie berücksichtigt? Antwort Verwaltung: Pre-Openingkosten und Betriebsausstattungskosten sind im städt. Haushalt noch nicht berücksichtigt. Frage 3 Bei der Thematik „Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien“ wird auch die Frage nach einem Contractingmodell mit den Stadtwerken aufgeworfen. Wir bitten um Darlegung, ob Gespräche in dieser Richtung gelaufen sind und wie deren Ergebnisse waren. Zum Thema Geothermie ist die gegebene Stellungnahme nicht nachvollziehbar. Laut Informationen des geologischen Dienstes des Landes NRW (CD Geothermie) sehen die Voraussetzung ähnlich aus wie im Bereich des Rossackerweges. Hier wurde bei zahlreichen Neubauten eine Wärmepumpe eingebaut. Eine konkrete Wirtschaftlichkeitsbetrachtung würde hier Klarheit bringen. Antwort Verwaltung: Die Thematik Contracting ist mit den Stadtwerken vor dem Hintergrund des möglichen Betriebes eines gemeinsamen Heizkraftwerkes mit der angrenzenden kirchlichen Schule erörtert worden. Zu einem konkreten Angebot ist es jedoch nicht gekommen, da das Erzbistum sich für eine autarke Lösung entschieden hat, die mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket 2 gefördert wird. Die Frage ob das geplante Bad geothermisch beheizbar ist, wurde gutachterlich untersucht. Als Ergebnis ist festgestellt worden, dass die Errichtung einer geothermischen Brunnenanlage an dem Standort für die erforderliche Heizleistung nicht möglich ist und für eine Erdwärmesondenanlage eine Freifläche von 13.400 m² erforderlich wäre, die auf dem Gelände nicht darstellbar ist. Das entsprechende Gutachten ist zur Kenntnisnahme als nicht öffentliche Anlage 7 beigefügt. Frage 5 (Kann durch den Erhalt des jetzigen Umkleidetraktes im Freibad Stommeln eine Kostenreduzierung bei den Varianten 5 erreicht werden?): In der Antwort wird sehr stark mit Vermutungen gearbeitet. Wurde hier zumindest eine Kostenschätzung durchgeführt? Wenn ja, wo liegen die Sanierungskosten? Antwort Firma WSP CBP: Diese Frage lässt sich nicht konkret belastbar beantworten, da die Untersuchung der Variante keinen Entwurf und keine Kostenberechnung darstellt, sondern eine reine Massenermittlung zur -5- grundsätzlichen Machbarkeit der Variante 5, hinterlegt mit Kennzahlen und Vergleichszahlen aus anderen Projekten – insofern kann von Vermutungen keine Rede sein. Die Ermittlung der Kosten ist, wie richtig angemerkt, eine Kostenschätzung mit gewissen Unsicherheiten nach oben, aber auch nach unten. Zu untersuchen, ob und in wie weit Teile des Bestandes in einen neuen Entwurf sinnvoll zu integrieren wären, war nicht Auftragsbestandteil und wäre in der Bearbeitungstiefe der Varianten 5 ohnehin nur sehr wage möglich gewesen. Frage 7: Ergänzend hätten wir hier gerne gewusst, welchen Buchwert die Hallenbadfläche zur Zeit hat? Antwort Verwaltung: Das Hallenbadgrundstück hat einen Buchwert von 24.957 €. Anfrage vom 27.06.2011 Frage1: Wieso hat WSP/CBP nicht von Anfang auf mögliche Patente des Dr. Krieger hingewiesen, zumindest ab dem Zeitpunkt, als dieser mit seiner Cabriobad-Variante auftrat? Antwort Firma WSP CBP: Wir hielten und halten das Patent Zeitbad 21 von Krieger nach wie vor für schlicht irrelevant zum jetzigen Zeitpunkt und halten es nach wie vor für nicht zielführend, die Entscheidungsfindung von etwaigen Patenten abhängig zu machen, die im übrigen nicht nur für ein verschiebbares Dach, sondern auch in anderen Bereichen eines Hallenbades zu finden sind – denkt man alleine an die aufwendige Haustechnik. Bis heute ist uns nicht klar, warum und wo das besagte Patent wirtschaftliche Vorteile für Krieger und/oder Nachteile für die Stadt Pulheim haben sollte?! Selbstverständlich stellt WSP CBP zum richtigen Zeitpunkt auch die richtigen Fragen. Ab der Leistungsphase 5 (folgend 6 und 7) hätten wir das Thema „Dach“ spätestens auf den Tisch gebracht, damit ein fairer Wettbewerb (für die ausführenden FIRMEN) gewährleistet bleibt. Wir halten nochmals fest, dass, wie auch mehrfach durch Krieger mitgeteilt, in jedem Falle eine produktneutrale Ausschreibung gewährleistet bleiben würde. Frage 2: Wie schlüsseln sich die bisher aufgelaufenen Nebenkosten von 689.000 € im Detail auf? Wir bitten um eine genaue Aufsplittung. Welche Gegenleistungen hat die Stadt Pulheim dafür erhalten? Antwort Verwaltung: s. Antwort zu Frage 4 vom 05.05.2011 -6- Frage 3: In unserer Anfrage vom 05.05.2011 hatten wir nach „verlorenen“ Kosten gefragt. Die Beantwortung in der Vorlage zum 24.05.2011 ist sehr ausweichend und unbefriedigend. Wir bitten um konkrete Beantwortung, ggf. unter Mithilfe des Rechnungsprüfungsamtes. Antwort Verwaltung: s. Antwort zu Frage 3 vom 05.05.2011 Frage 4: Wer betreibt in Zukunft den Badebetrieb am Pulheimer See? Ist hier geplant, den Besuch ohne Eintritt zu ermöglichen? Antwort Verwaltung: Es gibt noch kein Konzept zum künftigen Betrieb des Strandbades am Pulheimer See. Schreiben vom 08.06.2011 ….. Ich ersuche Sie hiermit, sich zeitnah mit der Stadtverwaltung in Idar-Oberstein in Verbindung zu setzen und um die Übersendung des Konzeptes inkl. Kostenkalkulation zu bitten. Der Vergleich mit dem Cabriobad in Idar-Oberstein würde einer besseren Entscheidungsfindung dienlich sein. Antwort Verwaltung: Eine entsprechende Anfrage wurde an die Stadtverwaltung Idar-Oberstein übersandt. Eine Antwort liegt bis zum heutigen Tag noch nicht vor. Schreiben vom 05.07.2011 (öffentlicher Teil) In dem vorstehend angegebenen Schreiben hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mehrere Fragen gestellt. Die Fragen 1 – 4 und 6 beziehen sich auf öffentlich diskutierte Sachverhalte und werden daher nachstehend beantwortet, die Fragen 5, 7 und 8 beziehen sich auf einen nicht öffentlichen Bericht des Rechnungsprüfungsamtes und werden daher separat mit einer Mitteilungsvorlage im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beantwortet. Frage 1: Laut Ihrem Schreiben liegen der Stadtverwaltung keinerlei Hinweise vor, dass entscheidungsrelevante Daten und Zahlenwerke fehlerhaft bzw. nicht sach- und fachgerecht aufgestellt oder gar gezielt manipuliert worden seien. Das verwundert sehr. Bereits mehrfach ist die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht worden, dass unterschiedliche Zinssätze angewendet wurden, dass Besucherzahlen in den einzelnen Varianten nicht vergleichbar, geschweige denn nachvollziehbar sind. Und auch ist mehrfach darauf hingewiesen worden, dass die kalkulierten Eintrittspreise in keinster Weise transparent und nachvollziehbar sind. Ist es also richtig, dass die Verwaltung diesen Hinweisen bislang nicht nachgegangen ist? -7- Antwort 1: o o o Auf Wunsch der Verwaltung ist der von der Beraterfirma verwendete Zinssatz hinsichtlich der Kapitalkosten von 4,5 % auf 5 % angepasst worden, da dieser Zins auch für alle übrigen Kalkulationen in der Verwaltung einheitlich angewendet wird. Dies ist dann für alle Varianten erfolgt, so dass eine Vergleichbarkeit gewährleistet ist. Das die Verwaltung dies nicht schon für die Machbarkeitsstudie vorgegeben hatte, ist nicht den Beratern anzulasten. Die Kalkulation der Besucherzahlen wurde von der Beraterfirma in den jeweiligen Präsentationen erläutert. Das die Besucherzahlen in jeder der Varianten unterschiedlich hoch sind, ist für die Verwaltung nachvollziehbar, da auch das Bahn- und Becken- Angebot und die damit verbundenen möglichen Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit in jeder der Varianten unterschiedlich ist. Ein Hinweis auf eine nicht sachgerechte Ermittlung ist nicht erkennbar, zumal diese auf einem Niveau kalkuliert wurden, das etwa bereits den Besucherzahlen der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2008 entspricht. In der Machbarkeitsstudie ist eine nachvollziehbare Bedarfsanalyse einschließlich der Ermittlung der voraussichtlichen Besucherzahlen enthalten. Diese Machbarkeitsstudie ist seinerzeit einvernehmlich akzeptiert worden und war seither Planungs- und Handlungsauftrag der Verwaltung. Auch die Eintrittspreise waren in der jetzt kritisierten Größenordnung bereits in der Machbarkeitsstudie 2008 enthalten (s. S. 68 Vorschlag Tarifstruktur). Sie fußen auf einer umfangreichen Wettbewerbsanalyse sämtlicher Bäder in der Region (s. S. 53 – 61). Auch hier ist keinerlei Hinweis auf eine nicht sachgerechte Ermittlung erkennbar. Für die Verwaltung ist unverständlich warum die jetzt geübte Kritik nicht bereits im Jahr 2008 nach Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie geäußert wurde. Frage 2: Wie sehen die in Ihrem Schreiben angesprochenen Plausibilitätsprüfungen aus? Bitte legen Sie uns diese Prüfungen vor und erläutern Sie diese. Antwort 2: Die Plausibilitätsprüfung ist in dem Schreiben der Verwaltung an Frau Reischauer vom 28.06.2011 auf S. 3 Absatz 1 dargelegt. Nachfolgend wird daraus nochmals zitiert: „Legt man Ihre (Frau Reischauers) Berichterstattung zu Grunde, müsste man eigentlich erwarten, dass nach der Folgekostenermittlung der Varianten V a +b sowie der vergleichenden betriebswirtschaftlichen Betrachtung aller Varianten das Cabriobad besonders günstig und die Variante V eher schlecht abschneidet. Das Gegenteil ist der Fall ! Nach der Überprüfung hat sich die Cabriobadvariante sowohl hinsichtlich der Investitionskosten als auch hinsichtlich der Folgekosten verschlechtert. Die Varianten IV und V haben sich hinsichtlich der Folgekosten bis auf einen vergleichsweise unerheblichen Differenzbetrag einander genähert. Insofern ergibt sich auch hieraus keinerlei Hinweis auf eine Manipulation des Zahlenwerks zu Gunsten oder Ungunsten einer bestimmten Variante.“ Frage 3: Hat die Verwaltung sich bislang tatsächlich ausschließlich auf die Aussage des Büros Dr. Krieger verlassen, dass hinsichtlich der für Pulheim entwickelten Cabriodach-Planung kein Patentrechts- -8- schutz besteht? Hat die Verwaltung keine weiteren Prüfungen durchgeführt, obwohl das Thema spätestens seit der HFA-Sitzung am 24.05.2011 öffentlich bekannt war? Antwort 3: Der Verwaltung war bislang nicht ersichtlich inwieweit ein Patentrechtschutz zu zusätzlichen Kosten für den Bauherrn führen soll. Die Verwaltung geht davon aus, dass diverse Bauteile und Anlagen, die in einem Bauwerk dieser Größenordnung zum Einsatz kommen patentschutzrechtlich gesichert sind, ohne dass dies in der Vergangenheit jemals zu besonderen Kosten geführt hat. Unabhängig davon hat Herr Krieger als Patentinhaber stets erklärt, dass die Pulheimer Planung von dem Patentrechtschutz nicht tangiert ist. Zwischenzeitlich ist per Email angekündigt worden, dass eine entsprechende verbindliche Erklärung auch schriftlich abgegeben werden wird, so dass sich eine weitere Prüfung erübrigt. Frage 4: Ist ein Ausstieg aus dem Planungs- und Durchführungsverfahren nun – nach Abschluss der Leistungsphase 3 – möglich? Ist eine Trennung von den bisherigen Beratern möglich? Wenn ja: Wird das mit weiteren (Mehr-)kosten verbunden sein, und zwar über die bislang schon entstandenen Kosten hinaus? Antwort 4: Sämtliche maßgeblich am Projekt beteiligten Auftragnehmer (Generalplaner, Projektsteuerer und Betriebsberater) sind zunächst nur bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 beauftragt worden. Keiner der Auftragnehmer hat einen vertraglichen Anspruch auf weitere Beauftragung. Insofern ist eine Trennung grundsätzlich möglich. Hinsichtlich des Generalplaners ist jedoch zu beachten, dass für die bislang entwickelten Planungen Urheberrechtsschutz besteht und insofern eine weitere Nutzung dieser Pläne nur mit seiner Zustimmung möglich ist. Sofern das Projekt mit neuen Beteiligten fortgeführt werden soll, wäre zumindest für die Auswahl des neuen Generalplaners ein erneutes europaweites Ausschreibungsverfahren nach VOF erforderlich, das entsprechende Kosten und sonstigen Aufwand mit sich bringen würde. Die übrigen Honorare würden mit Blick auf den Projektstand möglicherweise unterhalb der Schwellenwerte liegen, so dass hier eine Ausschreibung nicht zwingend wäre. Dies wäre noch genauer zu prüfen. Frage 6 Ist ein neues, europaweites Ausschreibungsverfahren nach VOF erforderlich, wenn der Rat sich nun für den Standort Pulheim für das Hallenbad entscheiden würde? Antwort 6: Ja, die Verwaltung geht davon aus, dass bei einer Entscheidung für den Standort Pulheim ein neues Ausschreibungsverfahren nach VOF durchzuführen wäre, da hier auch ein komplett neues Planungsverfahren mit neuen Vorgaben erforderlich wäre. -9-