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Beschlussvorlage (Anlage 3 zur Beschlussvorlage 279/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
5,1 MB
Datum
19.07.2011
Erstellt
14.07.11, 21:20
Aktualisiert
19.07.11, 13:33

Inhalt der Datei

Vorlage zq.TOE13 Werner Mitglied Kauth im: Bunid der steuerzahre. Axtt-AG€ 3 50259 Pulheim, den 16.06.2011 Sinnersdorf +:fä:ii[??gft'Werner. kauth@t-online.de Per Mail .. €" : Herrn Bürgermeister Frank KePPeler und die Damen und Herren des Rates Rathaus Alte Kölner str.26 50259 Pulheim Planung Neubau Hallenbad Stommeln/Pulheim hier: Pla n ungskosten/HOAI Vertrag Bezug: -Meine Anregungen gemäss $24 GO NW vom 30.05.2011 + 05.06.2011 - Presseveröffe ntl ich u n g e n Anlage: - RLBau, Seiten 115,118,127,L28 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, den PresseveröfFentlichungen ist zu entnehmen, dass die bisher angefallenen planungskosten ca. 700.000,00 € begragen sollen, dies bedingt durch fehlende Fachkompetenz in der Verwaltung. In diesem Zusammenhang stellen sich fÜr mich einige Fragen zum Veftrag. Ich gehe davon aus,.dass dem Planungsvertrag u.a. zugrunde liegen: - die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI 2009 - RLBau NW = Richtlinien für die Durchführung der Bauaufgaben der Staatlichen Bauverwaltung. als Grundlage für die nach HOAI abzuschließenden und abzurechnenden Verträge. gEXgJftB T 3 -2und weiter: folgende Grundlagen für die Honorarberechnungr - Anlage 3 Honorarzone IV = Hallenschwimmbäder, Sportleistungszentren, Großsportstätten Für die nachfolgenden Berechnungen: - $4 Anrechenbare Kosten (1),,.....Die auf die Kosten von Objekten entfallende Umsatzsteuer ist nicht Bestandteil der anrechenbaren Kosten. Dementsprechend Angenommene anrechenbare Kosten = netto 7.500.000,00 € Dazu aus der Honorartafel zu $34 Abs. 1 Gebäude und raumbildende Ausbauten, unter Berücksichtigung : von 100 vH erbrachte Grundleistungen der Honorarzone IV ,,von" und 100 vH anrechenbare Kosten 5.000.000,00 : 467.649,00 € 10.000.000,00 : 908.967,00 € 7.500.000.00 : 567.649.00 € Nun zur Frage 1, + 2 Wurde folgendes Beachtet? $ 1O Mehrere Vorentwurfs- oder Entwurfsplanungen Werden auf Veranlassung des Auftraggebers mehrere Vorentwurfs- oder Entwurfsplanungen für dasselbe Objekt nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen gefertigt, so sind für die vollständige Vorentwurfs- oder Entwurfsplanung die vollen Prozentsätze dieser Leistungsphasen nach $3 Absatz 4* vertraglich zu vereinbaren. Bei der Berechnung des Honorars für jede weitere Vorentwurfs- oder Entwurfsplanung sind die anteiligen Prozentsätze der entsprechenden Leistungen vertraglich zu vereinbaren. Beispiel: Nicht mehr gültige HOAI = 520 = umfassendste Vor- oder Entwurtsplanung die vollen Vomhundertsät2e..... für jede andere die Hälfte der Vomhundertsätze = 533 Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten 2. für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit 7 vH 3. für die Leistungsphase 3 (Entwurtsplanung) mit 11 vH Honorarberechnung Vorplanung Netto Vorentwurf für Variante 1-5 = 567.649,00x 7vH =39.735,43€x5 = L98.677,15€ = 3,5 vH = 5,5 vH ' Unter Berücksichtigung von $1O Vorentwurf für Variante 1 = 567.649,40 x 7 vH = Vorentwurf für Variante 2-5 = 567.649,00 x 3,5 vH : t9.867,71 € x 4 Differenz Brutto Brutto 236.425,8A€ 39.735,43 € = 79.47A.84€ 119.206.27€ 141.855,46€ 94.57}'34 €, Yqlsss-r*, Tfl}P T.3 -3Netto Entwurfsplanung Entwurf für Variante 1-5 = 567.649,00 x 11 vH = 62.44L,39 Unter Berücksichtigung von $1O Entwurf für Variante 1 = 567.649,00 x 11 vH = Entwurf für Variante 2-5 = 567.649,00 x 5,5 vH = 3L.22O,69 €x5=3L2.2O6,95€ Brutto 371.526,27€ 62.441,39 € €x4=t24.882.76€ L87.324,15 € Differenz Brutto 222.915,73€ 148.61O,54€ Vorentwurf und Entwurf Vorentwurf und Entwurf Variante 1-5 = 567.649,00 x 18 vH = !O2,L76,82 x 510.884,10 € 5 607.952,07€ Untzer Berücksichtigung von $1O Vorentwurf und Entwurf Variante 1 = 567.649,00 x 18 vH = Vorentwurf und Entwurf Variante 2-5 =567.649,00 x 9vH=51.088,41 1O2.L76,82 € €x5 255.442.05 € 357.618,87 € 425.566,45€ 182.385,62€ Differenz Brutto S14 Nebenkosten (3) ,,...können pauschal oder nach Einzelnachweis abgerechnet werden. Sie sind nach Einzelnachweis abzurechnen, sofern bei Auftragserteilung keine pauschale Abrechnung schriftlich vereinbart worden ist. Davon ausgehend, dass eine Pauschale vereinbart wurde, Beispiel: Netto-Honorar = 510.884,10 € Brutto Netto 25.544,20€ 31.536,04€ z.B. 5 vH = 51.884,10€ 64.O54,44€ z.B. 10 vH : Brutto Differenz 32.518,40€ Diese Ergebnisse belegen, dass bei Vertragsverhandlungen auch diese prozentuale Festlegung einer besonderen Beachtung bedart. i Nachweis der erbrachten Leistungen des Planers Dazu Auszug aus gZ Begriffsbestimmungen: 1 3.,,Kostenschätzung" ist eine überschlägige Ermittlung der Kosten auf der: Grundlage der Vorplanung; sie ist die vorläufige Grundlage für Finanzierungsüberlegungen; ihr liegen Vorplanungsergebnisse, Mengenschätzungen, erläuternde Angaben zu den planerischen Zusammenhängen, Vorgängen und Bedingungen sowie Angaben zum Baugrundstück und zur Erschließung zugrunde; wird die Kostenschätzung nach $4 Abs.1 Satz 3 auf der Grundlage der DIN 276, in der Fassung vom Dezember 2008 (DIN 276-t: 2008-12) VorlagellJ TQE 1.3 -4- erstellt, müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen bis zur ersten Ebene der Kostengliederung ermittelt werden, Anmerkung Die Ermittlung und Darstellung der Kosten nach DIN 276 erfolgt gemäss RLBau, Muster 6 -Kostenermitilung mit Anlagen (Als Anlage beigefügt die Seiten 115, 1tB, IZ7,I2B) 14.,,Kosten berechn ung.. Ist eine Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Entwurfsplanung; ihr liegen durchgearbeitete Entwurfszeichnungen oder auch Detailzeichnungen wiederkehrender Raumgruppen, Mengenberechnung"n und für die Berechnung und BÄurteilung der Kosten Relevante Erläuterungen zugrunde; wird sie nach g4 Absatz 1 Satz 3 auf der Grundlage der DiN 276 erstellt, müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen bis zur zweiten Ebene der Kostengliederung ermittelt werden. Anmerkung Die Ermittlung und Darstellung der Kosten nach DIN 276 Erfolgt gemäss RLBau, Muster 6 -Kostenermittlung mit Anlagen. (Als Anlage beigefügt die Seiten 115,1L8,I27,L28) Frage 3 Werden für die ermittelten Kosten für die Kostenschätzung und getrennt für die Kostenberechnung, entsprechend Muster 6 RLBau aufgelistet? Ihrer Rückäusserung entgegensehend, mit freundlichem Gruss gez. Werner Kauth W!-ese-zu-IAf T = Mustor 6 -6r09- Huster 6- Kdrst8mmittlung mil Anftag€n Kostenermittlung Seite 1 der ErEcheidung3untedage - Bau dai Entueürf€ünterlage - Bau dea --------- Hachttages zw Archl Baumaßnahme der Eauwefke I Pmsrammkosten I Kosteaemittlung f] f] Bsuwad( J-l u ar ES- Bau' ro"t"nu.tehnung lur Ew - Eau - Kostenansctrlae Nac{rrag zur Nr:---------- Allgemeine Angaben Bauwerkszuordnuns Objekt-Nt. Bund K€nn-Nr. Baumaßnähms Baumaßnahmen-Nr. BaffiBaliung 8v | | I | I oNBll Nutrendeveruahung Aufttellung der E5 - Bau - N M lJ KNB Baufachl-Gen€hmigungderEs-Bau' M/J I I AlftrEgzAu&.d.Fw-Bau-u. M/J I I Auf6tellungde.Ew-BauBaubeginn MrJ M/J | I | ürersabe MtJ | | BUrZ BM ds Bund6ministeF Nur bei Maßnahmtr Liegen$hafts-Knn-Nr. Austührung d€r Verteidigung tl(NR | | | I 'u til Veriasr (Datum, Umeßchrittl (Datum, Untershrift) Nu?ende Veryaltung fDetum, UnteEchriltl Fschäütoicht iührcnds Ebene {Datum, Urnerschrift} Tshni$he {Dafrm, UnteHhriftl Oberste lnstanz 115 13- tusl*ts. (ffil vorlggp.z:*Jtf "f 3 Ulu3ter 6 -6l(l9Kost€n nach DtN 276 - Zusammen$tellung 3. Soite ----------- Angwandte Kostenermittlüngsmdhads: KG c Kostilgruppon 2ft) Herrichten und Ebcftließen 300 Bauwrk - qaukondruktienq ohne besnd€c v.tl. nachzuwoisnde Kosten {312 u. a-} 86ond€rs nachdreisBnde Kosteo 312 ff 31 2, 313, ?21, 3?3, 32g,rnd W 4N Bsmrk - Tehniscie Anlagen 500 Aqßenaolaggn 610 Ausstattung ohne 51 1, 620 Kunstw€rke ohne e l, 629 'r 700 BaunebeokGlen ohne'1 10, 72O, 73O, 740 612 a zur Aufrundung Summe bei NachtEg zur Kostenemittlung 4r hausmanerk, ES - Eltu - Summa der Kosten€mittlung. ein$hließlich 1. bis.-_--_--_ Nachtrag6 d6 nech.ichtlich: 100 Baugruodslück 611 Allgemeine Ausstattutrg Besondere Au$tattung Kunsobjekt€ "l Kurstwerke, Sonstig€ 629 710 a Hauneb€nl(osten ff 710,720.730,74A Frei filr Vemerke / bsondere Hinweisei ' -J -'r lrg 19. kugqdk dnd NFa, Nfrder IIGFa sed SauwetudmnsElsbhs. hgoh sidruretudid. Enn dio &*hatus dufthdm &uduailjhFde Eheqffif,d VsqiddKA. 3 tu$.{g. izm) ürd tJmrn \torhgg-ä: TQTT3 Irllu6t€r 6 -6/OS 1 0. Seite Baumaßnahm€ / Bauwerk: KG nsch Dft{ 276 / € Gffqko Einbüütcn In Aqß@rdrgu 650 Allgemeine Einb€ui6n 552 B6ondere Einbautm Ä6q Einbauten in Außenaolagen, Sonstiges 590 Son8tige HrßnrhrEn füt Auß.md.gd 5g.2 Görüsb Äaa Sicherungsmaß 594 lret6nda€tzungen 595 Maßnahffi ZusäEliche Plwigorishs tedünischs Anlagen 5!18 Sonstige Maßnahmen für Aug€nanlag€n, Kustwrke 6||0 Au3itottung uod 610 Aurstattr[g 611 Allgemeine Au6rusmng I a 612 Besndere A6tattußg 61S Ausstanung, Sonstig€ 6:l{l l(un tw€rka 6'.21 Kundob 62 Künstlofi$h qgtaltete Bauteile und Bawerte 623 Künsiieri6ch gF€ltete gauteile dor Außenlagen 629 KunsMerke, Sonstigs '' 7{tO 7'to Sumrc I Baure6sko3r6 Scmms Bruhsmmulgnbon '! Prcjehleitung 712 BedErlspla ala PEiektstei6.ung 719 Bauh€rrtraufo abd, Sonstigtr 'r 't n utrg tug€h.ind nur sfsddich, Ngrmi*"xo"lsegabneHit w€nn die Bdatury dud dis 8€udurdfijhßde €M Erg€nommsn Srd' KSdi€ ken in+offilnd€m rrbl @nEdl6gtftttu' g.häß s 19, M-tts. i2o09l 127 - WII3.rlej,ll"IgB T'z lgustar 6 - 6r(xt - 11. Baumaßnahme / Bauwerk KG lreh Dm z75 t Gffirte | 73[} Arc||itahai- ud hrgffii.udeiJ|||ngff 731 Gebäudeplsnung 732 Fr€isnlagenplanung | a u. Ptanung der Ingffiieurbaryske V.rkehßddledEn 734 Inqenieurbauwsrk€ und Verk6hffi nlägen 735 Tragrcrksplanung Planung der Tehnische A6rüstung 739 Ar€$itekt€n- und Inoeniqurl€istungen, Sonstig€ ,& Gutaclun und Seratung a 742 Th€mis+re Bauptrysik Schall$h{E und Bilmakustik 743 Bod€nmechani& Efd- und Grundbau 74 V€msung 745 Lichltechnik, Tag€slichttecitnil 74 Brandschue 741 78 Umweltschurz Attlasten 749 Gstaciten und B€rubng, Sonstiges 7fi Xünddischq La.ürtrgd Hono6re 7qo Kühstleti$he Leistunqen, Sonstiges Tfo Allgsmaitro 8luncöcrko|ton 771 n2 Bewirtschaltun ga*Bten B€mustgrungskos{en Bstri€bskosten wähEnd der BauEit 774 VeFich6rungen Allgemein€ Bdunebenkost€o. Sonstiges 779 t 128. n"OAani"m(osm4hn srci gsEß KB di* KM :,: ig au{+lg, i2m} in dfth an|h Id vsldlägl$tr- f S€ite.-,------- VorlqgetU Tol J 3 It AIJIAG€ |tt26 Herr Batist Tel.: 243 08.07.2011 Stellungnahme zur Anregung des Herrn Kauth vom 16.06.2011 Einleitend ist zunächst darauf hinzuweisen, dass bislang Baunebenkosten i.H.v . rd. 689.000 € entstanden sind. Hierin sind nicht nur die Planungsleistungen des Generalplaners enthalten, sondern auch Kosten für die Erstellung des Pflichtenhefts, die Durchführung des VOF-Verfahrens, die Bekiebsberatung, die Prolektsteuerung sowie mehrere Gutachten zu den bestehenden Bädern, Das diese Kosten durch fehlende Fachkompetenz der Verwaltung entstanden sein sollen ist zumindest missverständlich formuliert. Zutreffend ist, dass innerhalb Stadtverwaltung keine entsprechenden Personalressourcen zur Verfügung stehen, um die jeweils beauftragte Leistung selbst zu erbringen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die von Herrn Kauth für seine Berechnung zugrunde gelegten Zahlen nur beispielhaft gemeint sind und interpretiert die Anfrage hinsichtlich der Fragen 1 + 2 wie folgt: Fraqe 1: Wurde beachtet, dass wenn mehrere Entwutfsplanungen beauftragt werden, nach $ 10 HOAI nur für die vollständige Entwurfsplanung die vollen Prozentsätze nach HOAI zu vereinbaren sind und für jede weitere Entw u rf spl an ung led iglich anteilige P rozentsätze ? Antwort 1: Herr Kauth geht in seiner beispielhaften Berechnung davon aus, dass für die Entwurfsplanung der Varianten jeweils ,,nul' ein halbes Honorar zu zahlen sei. Die Planung der Varianten ist nicht nach $ 10 HOAI beauftragt worden, sondern als besondere Leistung nach $ 3 Abs. 3 HOAI. Hierfür wurde im Rahmen der Bietergespräche ein pauschales Honorar ausgehandelt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können keine konkreten Zahlen benannt werden, das tatsächlich vereinbarte Honorar ist jedoch deutlich günstiger ist als die von Herrn Kauth zugrunde gelegten Annahmen. Die Planung der Varianten hat einen Anteil von rd. 15 % des Gesamthonorars. Frage2: Wurde beachtet, dass Nebenkosfen pauschal oder nach Einzelnachweis abgerechnet werden können ? Antwort 2: Für die Erstattung der Nebenkosten wurde eine Pauschale i.H.v. 5 % des Nettohonorars vereinbart. Fraqe 3: Werden für die ernittelten Kosten für die Kostenschätzung und getrenntfür die Kostenberechnung, entsprechend Muster 6 RLBaU aufgelistet ? Die Kostenberechnungen wurden durch den Generalplaner bis zur 3. Ebene der Kostengruppen nach DIN 276 aufgelistet. Dies entspricht der Auflistung nach Muster 6 RLBau. gez. Jens Batist 3