Daten
Kommune
Pulheim
Größe
5,1 MB
Datum
19.07.2011
Erstellt
14.07.11, 21:20
Aktualisiert
19.07.11, 13:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage zq.TOE13
Werner
Mitglied
Kauth
im:
Bunid der
steuerzahre.
Axtt-AG€ 3
50259 Pulheim, den 16.06.2011
Sinnersdorf
+:fä:ii[??gft'Werner. kauth@t-online.de
Per Mail
..
€" :
Herrn
Bürgermeister Frank KePPeler
und
die Damen und Herren
des Rates
Rathaus
Alte Kölner str.26
50259 Pulheim
Planung Neubau Hallenbad Stommeln/Pulheim
hier:
Pla n ungskosten/HOAI Vertrag
Bezug:
-Meine Anregungen gemäss $24 GO NW vom
30.05.2011 + 05.06.2011
- Presseveröffe ntl ich u n g e n
Anlage:
- RLBau, Seiten 115,118,127,L28
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
den PresseveröfFentlichungen ist zu entnehmen, dass die bisher angefallenen
planungskosten ca. 700.000,00 € begragen sollen, dies bedingt durch fehlende
Fachkompetenz in der Verwaltung. In diesem Zusammenhang stellen sich fÜr
mich einige Fragen zum Veftrag.
Ich gehe davon aus,.dass dem Planungsvertrag u.a. zugrunde liegen:
- die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI 2009
- RLBau NW = Richtlinien für die Durchführung der Bauaufgaben der Staatlichen
Bauverwaltung.
als Grundlage für die nach HOAI abzuschließenden und abzurechnenden Verträge.
gEXgJftB T 3
-2und weiter:
folgende Grundlagen für die Honorarberechnungr
- Anlage 3
Honorarzone IV = Hallenschwimmbäder, Sportleistungszentren, Großsportstätten
Für die nachfolgenden Berechnungen:
- $4 Anrechenbare Kosten
(1),,.....Die auf die Kosten von Objekten entfallende Umsatzsteuer ist nicht
Bestandteil der anrechenbaren Kosten.
Dementsprechend
Angenommene anrechenbare Kosten = netto 7.500.000,00 €
Dazu aus der Honorartafel zu $34 Abs. 1 Gebäude und raumbildende Ausbauten,
unter Berücksichtigung :
von 100 vH erbrachte Grundleistungen
der Honorarzone IV ,,von" und 100 vH
anrechenbare Kosten 5.000.000,00 : 467.649,00 €
10.000.000,00 : 908.967,00 €
7.500.000.00 : 567.649.00 €
Nun zur Frage 1, + 2
Wurde folgendes Beachtet?
$ 1O Mehrere Vorentwurfs- oder Entwurfsplanungen
Werden auf Veranlassung des Auftraggebers mehrere Vorentwurfs-
oder
Entwurfsplanungen für dasselbe Objekt nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen
gefertigt, so sind für die vollständige Vorentwurfs- oder Entwurfsplanung die vollen
Prozentsätze dieser Leistungsphasen nach $3 Absatz 4* vertraglich zu vereinbaren. Bei
der Berechnung des Honorars für jede weitere Vorentwurfs- oder Entwurfsplanung sind
die anteiligen Prozentsätze der entsprechenden Leistungen vertraglich zu vereinbaren.
Beispiel: Nicht mehr gültige HOAI = 520
= umfassendste Vor- oder Entwurtsplanung die vollen Vomhundertsät2e.....
für jede andere die Hälfte der Vomhundertsätze
= 533 Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten
2. für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit 7 vH
3. für die Leistungsphase 3 (Entwurtsplanung) mit 11 vH
Honorarberechnung
Vorplanung
Netto
Vorentwurf für Variante 1-5
= 567.649,00x 7vH =39.735,43€x5 = L98.677,15€
= 3,5 vH
= 5,5 vH
'
Unter Berücksichtigung von $1O
Vorentwurf für Variante 1
= 567.649,40 x 7 vH =
Vorentwurf für Variante 2-5
= 567.649,00 x 3,5 vH : t9.867,71 € x 4
Differenz
Brutto
Brutto
236.425,8A€
39.735,43 €
=
79.47A.84€
119.206.27€
141.855,46€
94.57}'34
€,
Yqlsss-r*, Tfl}P
T.3
-3Netto
Entwurfsplanung
Entwurf für Variante 1-5
= 567.649,00 x 11 vH = 62.44L,39
Unter Berücksichtigung von $1O
Entwurf für Variante 1
= 567.649,00 x 11 vH =
Entwurf für Variante 2-5
= 567.649,00 x 5,5 vH = 3L.22O,69
€x5=3L2.2O6,95€
Brutto
371.526,27€
62.441,39 €
€x4=t24.882.76€
L87.324,15 €
Differenz Brutto
222.915,73€
148.61O,54€
Vorentwurf und Entwurf
Vorentwurf und Entwurf Variante 1-5
= 567.649,00 x 18 vH = !O2,L76,82 x
510.884,10 €
5
607.952,07€
Untzer Berücksichtigung von $1O
Vorentwurf und Entwurf Variante 1
= 567.649,00 x 18 vH =
Vorentwurf und Entwurf Variante 2-5
=567.649,00
x
9vH=51.088,41
1O2.L76,82 €
€x5
255.442.05 €
357.618,87 €
425.566,45€
182.385,62€
Differenz Brutto
S14 Nebenkosten
(3) ,,...können pauschal oder nach Einzelnachweis abgerechnet werden. Sie
sind nach Einzelnachweis abzurechnen, sofern bei Auftragserteilung
keine pauschale Abrechnung schriftlich vereinbart worden ist.
Davon ausgehend, dass eine Pauschale vereinbart wurde,
Beispiel: Netto-Honorar = 510.884,10 €
Brutto
Netto
25.544,20€ 31.536,04€
z.B. 5 vH =
51.884,10€ 64.O54,44€
z.B. 10 vH :
Brutto
Differenz
32.518,40€
Diese Ergebnisse belegen, dass bei Vertragsverhandlungen auch diese
prozentuale Festlegung einer besonderen Beachtung bedart.
i
Nachweis der erbrachten Leistungen des Planers
Dazu Auszug aus gZ Begriffsbestimmungen:
1
3.,,Kostenschätzung"
ist eine überschlägige Ermittlung der Kosten auf der: Grundlage der Vorplanung; sie ist
die vorläufige Grundlage für Finanzierungsüberlegungen; ihr liegen
Vorplanungsergebnisse, Mengenschätzungen, erläuternde Angaben zu den planerischen
Zusammenhängen, Vorgängen und Bedingungen sowie Angaben zum Baugrundstück und
zur Erschließung zugrunde; wird die Kostenschätzung nach $4 Abs.1 Satz 3 auf der
Grundlage der DIN 276, in der Fassung vom Dezember 2008 (DIN 276-t: 2008-12)
VorlagellJ TQE
1.3
-4-
erstellt, müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen bis zur ersten Ebene der
Kostengliederung ermittelt werden,
Anmerkung
Die Ermittlung und Darstellung der Kosten nach DIN 276
erfolgt gemäss RLBau, Muster 6 -Kostenermitilung mit Anlagen
(Als Anlage beigefügt die Seiten 115, 1tB, IZ7,I2B)
14.,,Kosten berechn ung..
Ist eine Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Entwurfsplanung; ihr liegen
durchgearbeitete Entwurfszeichnungen oder auch Detailzeichnungen wiederkehrender
Raumgruppen, Mengenberechnung"n und für die Berechnung und BÄurteilung der Kosten
Relevante Erläuterungen zugrunde; wird sie nach g4 Absatz 1 Satz 3 auf der Grundlage
der DiN 276 erstellt, müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen bis zur zweiten
Ebene der Kostengliederung ermittelt werden.
Anmerkung
Die Ermittlung und Darstellung der Kosten nach DIN 276
Erfolgt gemäss RLBau, Muster 6 -Kostenermittlung mit Anlagen.
(Als Anlage beigefügt die Seiten 115,1L8,I27,L28)
Frage 3
Werden für die ermittelten Kosten für die Kostenschätzung und
getrennt für die Kostenberechnung, entsprechend Muster 6 RLBau
aufgelistet?
Ihrer Rückäusserung entgegensehend,
mit freundlichem Gruss
gez. Werner Kauth
W!-ese-zu-IAf T =
Mustor 6
-6r09-
Huster 6- Kdrst8mmittlung mil Anftag€n
Kostenermittlung
Seite
1
der ErEcheidung3untedage - Bau dai Entueürf€ünterlage - Bau dea --------- Hachttages zw
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Baumaßnahme
der Eauwefke
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Pmsrammkosten
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Kosteaemittlung
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Kostenansctrlae
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Allgemeine Angaben
Bauwerkszuordnuns
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K€nn-Nr. Baumaßnähms
Baumaßnahmen-Nr.
BaffiBaliung
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(Datum, Umeßchrittl
(Datum, Untershrift)
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Fschäütoicht iührcnds Ebene
{Datum, Urnerschrift}
Tshni$he
{Dafrm, UnteHhriftl
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13-
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Ulu3ter 6
-6l(l9Kost€n nach DtN 276 - Zusammen$tellung
3. Soite
-----------
Angwandte Kostenermittlüngsmdhads:
KG
c
Kostilgruppon
2ft)
Herrichten und Ebcftließen
300
Bauwrk - qaukondruktienq ohne besnd€c
v.tl.
nachzuwoisnde Kosten {312 u. a-}
86ond€rs nachdreisBnde Kosteo
312 ff
31
2, 313, ?21, 3?3,
32g,rnd
W
4N
Bsmrk - Tehniscie Anlagen
500
Aqßenaolaggn
610
Ausstattung ohne
51 1,
620
Kunstw€rke ohne
e l, 629 'r
700
BaunebeokGlen ohne'1 10, 72O, 73O, 740
612
a
zur Aufrundung
Summe
bei NachtEg zur Kostenemittlung
4r
hausmanerk, ES - Eltu -
Summa der Kosten€mittlung. ein$hließlich
1. bis.-_--_--_ Nachtrag6
d6
nech.ichtlich:
100
Baugruodslück
611
Allgemeine Ausstattutrg
Besondere Au$tattung
Kunsobjekt€ "l
Kurstwerke, Sonstig€
629
710
a
Hauneb€nl(osten
ff
710,720.730,74A
Frei filr Vemerke / bsondere Hinweisei
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Baumaßnahm€ / Bauwerk:
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Einbüütcn In Aqß@rdrgu
650
Allgemeine Einb€ui6n
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Einbauten in Außenaolagen, Sonstiges
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Son8tige HrßnrhrEn füt Auß.md.gd
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Gutaclun und Seratung
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Th€mis+re Bauptrysik
Schall$h{E und Bilmakustik
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Bod€nmechani& Efd- und Grundbau
74
V€msung
745
Lichltechnik, Tag€slichttecitnil
74
Brandschue
741
78
Umweltschurz Attlasten
749
Gstaciten und B€rubng, Sonstiges
7fi
Xünddischq La.ürtrgd
Hono6re
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Kühstleti$he Leistunqen, Sonstiges
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Allgsmaitro 8luncöcrko|ton
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VeFich6rungen
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|tt26
Herr Batist
Tel.: 243
08.07.2011
Stellungnahme zur Anregung des Herrn Kauth vom 16.06.2011
Einleitend ist zunächst darauf hinzuweisen, dass bislang Baunebenkosten i.H.v . rd. 689.000 €
entstanden sind. Hierin sind nicht nur die Planungsleistungen des Generalplaners enthalten, sondern
auch Kosten für die Erstellung des Pflichtenhefts, die Durchführung des VOF-Verfahrens, die
Bekiebsberatung, die Prolektsteuerung sowie mehrere Gutachten zu den bestehenden Bädern,
Das diese Kosten durch fehlende Fachkompetenz der Verwaltung entstanden sein sollen ist zumindest
missverständlich formuliert. Zutreffend ist, dass innerhalb Stadtverwaltung keine entsprechenden
Personalressourcen zur Verfügung stehen, um die jeweils beauftragte Leistung selbst zu erbringen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die von Herrn Kauth für seine Berechnung zugrunde gelegten
Zahlen nur beispielhaft gemeint sind und interpretiert die Anfrage hinsichtlich der Fragen 1 + 2 wie folgt:
Fraqe 1:
Wurde beachtet, dass wenn mehrere Entwutfsplanungen beauftragt werden, nach $ 10 HOAI nur für die
vollständige Entwurfsplanung die vollen Prozentsätze nach HOAI zu vereinbaren sind und für jede
weitere Entw u rf spl an ung led iglich anteilige P rozentsätze ?
Antwort
1:
Herr Kauth geht in seiner beispielhaften Berechnung davon aus, dass für die Entwurfsplanung der
Varianten jeweils ,,nul' ein halbes Honorar zu zahlen sei. Die Planung der Varianten ist nicht nach $ 10
HOAI beauftragt worden, sondern als besondere Leistung nach $ 3 Abs. 3 HOAI. Hierfür wurde im
Rahmen der Bietergespräche ein pauschales Honorar ausgehandelt. Aus datenschutzrechtlichen
Gründen können keine konkreten Zahlen benannt werden, das tatsächlich vereinbarte Honorar ist
jedoch deutlich günstiger ist als die von Herrn Kauth zugrunde gelegten Annahmen. Die Planung der
Varianten hat einen Anteil von rd. 15 % des Gesamthonorars.
Frage2:
Wurde beachtet, dass Nebenkosfen pauschal oder nach Einzelnachweis abgerechnet werden können ?
Antwort 2:
Für die Erstattung der Nebenkosten wurde eine Pauschale i.H.v. 5 % des Nettohonorars vereinbart.
Fraqe 3:
Werden für die ernittelten Kosten für die Kostenschätzung und getrenntfür die Kostenberechnung,
entsprechend Muster 6 RLBaU aufgelistet ?
Die Kostenberechnungen wurden durch den Generalplaner bis zur 3. Ebene der Kostengruppen nach
DIN 276 aufgelistet. Dies entspricht der Auflistung nach Muster 6 RLBau.
gez.
Jens Batist
3