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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans für die Windkraftanlagen-Konzentrationszone hier: Änderung der Höhenbeschränkung auf max. 140 m Gesamthöhe)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
89 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
11.07.11, 18:56
Aktualisiert
19.07.11, 13:33
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans für die Windkraftanlagen-Konzentrationszone
hier: Änderung der Höhenbeschränkung auf max. 140 m Gesamthöhe) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans für die Windkraftanlagen-Konzentrationszone
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hier: Änderung der Höhenbeschränkung auf max. 140 m Gesamthöhe)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat IV-61 ho/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 19.07.2011 X Frau Hoss (Verfasser/in) 274/2011 nö. S. TOP 04.07.2011 (Datum) BETREFF: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans für die Windkraftanlagen-Konzentrationszone hier: Änderung der Höhenbeschränkung auf max. 140 m Gesamthöhe VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Firma Solty + Davids HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Stadt Pulheim nimmt den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans zur Änderung der Höhenbeschränkung für Windkraftanlagen zur Kenntnis und lehnt diesen aus untenstehenden Gründen ab. ERLÄUTERUNGEN: -1- Mit Schreiben vom 27.05.2011 teilte die Firma Solty + Davids dem Planungsamt der Stadt Pulheim mit, dass sie Anfang Mai 2011 die Anteile der Firma „Energiekontor GmbH“ zur Errichtung von zwei Windkraftanlagen innerhalb der Konzentrationszone auf Pulheimer Stadtgebiet erworben habe. Der Genehmigungsbescheid des Rhein-Erft-Kreises für die Errichtung dieser zwei WKA datiert vom 11.11.2010; die im Flächennutzungsplan und der Gestaltungssatzung vorgeschriebene Höhenbeschränkung auf eine maximale Gesamthöhe der WKA von 100 m wurde dabei entsprechend berücksichtigt. Die Firma Solty + Davids fragt mit Hinweis auf den in Kürze zu erwartenden Beschluss des überarbeiteten Windkrafterlasses durch die NRW-Landesregierung - in dem u.a. den Kommunen empfohlen wird, die vielerorts bestehenden Höhenbeschränkungen für WKA zu überprüfen - und mit Hinweis auf den mit einer Befreiung von der geltenden Höhenbeschränkung verbundenen Mehrertrag ( ca. 25 %) an, ob von dieser geltenden Höhenbeschränkung befreit werden könne; die beiden WKA würden dann mit einer Nabenhöhe von 100 m und dem gleichbleibenden Rotordurchmesser von 77 m eine Gesamthöhe von annähernd 140 m aufweisen. Eine wie von den Antragstellern formulierte Befreiung von der festgesetzten maximalen Höhe der Windkraftanlagen kommt - als Grundlage für die Herbeiführung der Genehmigungsfähigkeit von höheren WKA – nicht in Betracht, denn: Die Höhenbeschränkung auf maximal 100 m Gesamthöhe stellt einen Grundzug der Planung dar und ist daher einer Befreiung nicht zugänglich. Eine Befreiung kommt zudem aufgrund der Lage der Konzentrationszone in unmittelbarer Nachbarschaft zu zwei angrenzenden Kommunen, deren Belange durch die Errichtung von 40 m höheren WKA in jedem Fall berührt wären, nicht in Betracht. Als Grundlage für die Herbeiführung der Genehmigungsfähigkeit von höheren WKA wäre daher nur die Änderung des Flächennutzungsplanes möglich. Mit der Errichtung dieser beiden WKA – und zwar unabhängig von ihrer Höhe – ist die Kapazität der einzigen im FNP dargestellten Konzentrationszone, innerhalb derer derzeit lediglich erst eine WKA steht, ausgeschöpft. Auf dem als Anlage beigefügten Lageplan sind die Standorte aller drei WKA auf Pulheimer Stadtgebiet (bestehend und beantragt) wie auch die Standorte der bestehenden WKA auf Rommerskirchener und Bergheimer Stadtgebiet eingezeichnet. Die Fa. Solty + Davids wurde gebeten, anhand einer Visualisierungsstudie darzustellen, wie sich die beiden um 40 m höheren WKA auf das Landschaftsbild auswirken würden; die Ergebnisse dieser Studie sind ebenfalls als Anlage beigefügt. Diese lässt erkennen, dass – je nach Standort des Betrachters – die um 40 m höheren WKA entweder deutlich wahrnehmbar wären oder aber – aufgrund der vorgelagerten Hochspannungsleitungen – gar nicht erkennbar in Erscheinung treten. Bei den benachbarten Kommunen Rommerskirchen und Bergheim, deren Konzentrationszonen unmittelbar an die der Stadt Pulheim angrenzen und ebenfalls derzeit eine Höhenbeschränkung auf maximal 100 m Gesamthöhe für WKA aufweisen, bat die Verwaltung um Auskunft, ob Anfragen hinsichtlich eines Repowering mit größerer Anlagenhöhe vorliegen oder auch Bestrebungen bestehen, dort – im Hinblick auf die Empfehlung des neuen WKA-Erlasses – die Höhenbeschränkung zu überprüfen und anzupassen. Beide Kommunen teilten mit, dass Anfragen sowohl zu Standorten als auch zur zulässigen Höhe seit Vorliegen des Entwurfes für den überarbeiteten Windkrafterlass NRW vermehrt zu verzeichnen sind. Während die Gemeinde Rommerskirchen sowohl einer flächenmäßigen Ausweitung der Konzentrationszone/n als auch einer Änderung bezüglich der Höhenbeschränkung eher ablehnend gegenübersteht, wurde von der Stadt Bergheim ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die Eignung des gesamten Stadtgebietes für die Ausweisung von Flächen für regenerative Energien untersuchte. In diesem Zusammenhang wird auch über die bestehenden Höhenbeschränkungen für WKA diskutiert werden, was auch die an Pulheim angrenzende Zone betreffen könnte. (Die Vorlage mit der Nummer 227/2011 kann über das Ratsinformationssystem der Stadt Bergheim eingesehen werden). -2- Die Verwaltung gibt zu Bedenken, dass sich für den grundsätzlich dicht besiedelten Ballungsraum Köln vielfältige Restriktionen im Hinblick auf eine Intensivierung der Windkraftnutzung – hier durch eine größere Höhe der WKA – ergeben. Zum einen liegen die Standorte der beiden noch zu errichtenden WKA mit ca. 500 m zum nächstgelegenen landwirtschaftlichen Betrieb im Außenbereich bzw. ca. 1000 m zum Ortsteil Ingendorf, für den zudem eine Landschaftsschutzausweisung besteht, relativ dicht an bewohnten Bereichen. Für die betroffenen Anwohner wären Beeinträchtigungen durch eine Erhöhung der WKA auf 140 m Gesamthöhe u.U. nicht auszuschließen; möglicherweise wäre auch der Landschaftsschutz für den Ortsteil Ingendorf beeinträchtigt. Darüber hinaus weist das Landschaftsbild gerade in dem betroffenen Bereich u.a. durch die Vielzahl von Überland-Stromleitungen und die im unmittelbaren Umland vorhandenen Kraftwerke bereits jetzt einen hohen Grad an technischer Überformung auf. Bedingt durch die Netzzentrale von Amprion ist ohnehin zu erwarten, dass im Zuge des Ausbaus der regenerativen Energien eine Kapazitätserhöhung der Hochspannungsleitungen auch auf Pulheimer Stadtgebiet erfolgt, wodurch bereits eine weitere Belastung des Landschaftsbildes voraussehbar ist. Pulheim liegt jedoch im Ballungsraum und im Verflechtungsraum Kölns, sodass der Belang der Naherholung für die Bürger dieses Raumes – hierzu gehört auch die Freiraumqualität – in die Abwägung einzustellen ist. Aufgrund der obenstehenden Ausführungen schlägt die Verwaltung – trotz des Bekenntnisses zum Ausbau regenerativer Energien - vor, den Antrag der Fa. Solty abzulehnen und mithin ein Verfahren zur Änderung des FNP mit der Zielsetzung, die Höhenbeschränkung für die WKA auf eine zulässige Gesamthöhe von 140 m zu ändern, nicht einzuleiten. -3-