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Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragung für Auszahlungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
11.07.11, 18:56
Aktualisiert
19.07.11, 13:33
Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragung für Auszahlungen) Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragung für Auszahlungen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat III / 20 /200 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 19.07.2011 X Herr Käsgen (Verfasser/in) 271/2011 nö. S. TOP 30.06.2011 (Datum) BETREFF: Ermächtigungsübertragung für Auszahlungen VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat nimmt die, in der beigefügten Übersicht, dargestellten Übertragungen von Ermächtigungen für Auszahlungen von bilanziell zu bildenden Rückstellungen in das Haushaltsjahr 2011 zur Kenntnis. -1- ERLÄUTERUNGEN: Dem Rat wurden bereits in seiner Sitzung am 12.04.2011 (Vorlage 79/2011), die Ermächtigungsübertragungen gem.§ 22 GemHVO für das Jahr 2011 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Da zu diesem Zeitpunkt die Bewertung der Rückstellungen zum 31.12.2010 noch nicht abgeschlossen werden konnte wurde darauf hingewiesen, dass die Übertragung der Auszahlungsmittel zur Finanzierung der Rückstellungen dem Rat mit gesonderter Vorlage zur Kenntnis gebracht wird. Nach § 36 Abs. 3 GemHVO sind für unterlassene Instandhaltungen Rückstellungen zu bilden. Bereits in der Eröffnungsbilanz hat die Stadt Pulheim Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von ca. 3.300.000 € gebildet. Diese Instandhaltungen sind zum Großteil abgearbeitet. Es verbleiben Instandhaltungen für den Bereich der Immobilien in Höhe von 1.200.000 €, die zu Auszahlungen in 2011 führen können. Im Bereich der Straßen wurden für ca. 155.000 € und im Bereich Kanalsanierung für ca. 224.000 € Instandhaltungsrückstellungen gebildet, da verschiedene Decken- bzw. Kanalsanierungen, zum Teil wegen des frühen Wintereinbruchs, nicht rechtzeitig durchgeführt werden konnten. Hierfür müssen Ermächtigungen für Auszahlungen in den Finanzplan 2011 übertragen werden. Darüber hinaus ist die Stadt verpflichtet, für Verpflichtungen die sie vor dem 31.12.2010 eingegangen ist Rückstellungen zu bilden. Diese Verpflichtungen belaufen sich auf ca. 200.220 €. Auch hierfür müssen Finanzmittel im Finanzplan 2011 übertragen werden. In Höhe der Ermächtigungsübertragungen in das Jahr 2011 ergeben sich Einsparungen im Jahr 2010. -2-