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Beschlussvorlage (Erhöhung der Fördersätze für die Offenen Ganztagsschulen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
11.07.11, 18:56
Aktualisiert
19.07.11, 13:33
Beschlussvorlage (Erhöhung der Fördersätze für die Offenen Ganztagsschulen) Beschlussvorlage (Erhöhung der Fördersätze für die Offenen Ganztagsschulen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat II / 40 11 20 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 19.07.2011 X Frau Brandt (Verfasser/in) 269/2011 nö. S. TOP 28.06.2011 (Datum) BETREFF: Erhöhung der Fördersätze für die Offenen Ganztagsschulen VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: € 104.267,- € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € x ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Die zusätzliche Einnahme der erhöhten Fördersätze ist zweckgebunden auf den entsprechenden AusgabeSachkonten anzupassen. BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat beschließt ohne Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKS) und im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) 1. aufgrund einer überplanmäßigen Einnahme i.H.v. 104.267 Euro auf den Buchungsstellen 003001001/4141020 Landeszuweisung Offene Ganztagsschule im Primarbereich und 003005001/4141010 Landeszuweisung Offene Ganztagsschule (Förderschule) die Genehmigung und Auszahlung einer überplanmäßigen Ausgabe in gleicher Höhe auf den Buchungsstellen 003001001/ 5312010 Offene Ganztagsschulen im Primarbereich und 003005001/5318010 Offene Ganztagsschule (Förderschule) im laufenden Haushaltsjahr 2. die zweckgebundene Erhöhung der Fördersätze für die Offenen Ganztagsschulen bei den Haushaltsanmeldungen für das Haushaltsjahr 2012 als budgetneutrale Erhöhung der Einnahme- und der Ausgabeansätze zu berücksichtigen und an den Träger der Maßnahmen auszuzahlen. -1- 3. die vom Rat in 2011 gewährte Erhöhung des städtischen Eigenanteils i.H.v. 65 Euro pro Kind und Jahr aufgrund der Erfordernisse der Haushaltskonsolidierung nicht mehr zu gewähren. ERLÄUTERUNGEN: Die Landesregierung hatte mit Erlass des MSW für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen (OGS) vom 23.12.2010 (BASS 11 – 02 Nr. 19) die Fördersätze zum 01.02.2011 erhöht. Aufgrund der haushaltsrechtlichen Probleme des Landes war es bislang nicht zu einer Auszahlung der erhöhten Fördersätze gekommen. Mit Ergänzungs- und Zuwendungsbescheid vom 21.06.2011 bewilligt die Bezirksregierung nunmehr die Nachzahlung für das laufende und den erhöhten Landeszuschuss für das kommende Schuljahr 2011/2012 (Anlagen 1 und 2). Mit Schreiben vom 28.06.2011 erfolgt die Mitteilung durch den Städte- und Gemeindebund (Anlage 3). Aufgrund der Kurzfristigkeit der Mitteilungen war eine Vorberatung im BKS und HFA nicht möglich. Die Einhaltung der Beratungsfolge durch den nächsten BKS/HFA im Oktober ist ausgeschlossen, weil die zusätzlich gewährten Fördermittel für das Schuljahr 2010/2011 gem. ausdrücklichem Hinweis im Bescheid bis zum 31.07.2011 verwendet werden müssen und nicht in das kommende Schuljahr übertragbar sind. Die Erhöhung der Fördersätze kann im kommenden Haushaltsjahr 2012 durch Erhöhung der Einnahme- und der Ausgabeansätze budgetneutral erfolgen, entsprechende Zweckbindungsvermerke bestehen bei den Buchungsstellen. Die Höhe der Einnahme- und der entsprechenden Ausgabeansätze für das Schuljahr 2011/2012 ist zunächst anhand der derzeitigen Schülerzahl kalkuliert und wird erst nach dem im Erlass genannten Stichtag für die Zahl der förderfähigen Ganztagsplätze (erster Schultag nach den Herbstferien des jeweils laufenden Schuljahres) angepasst. In 2011 hatte der Rat der Stadt Pulheim zusätzlich zu dem aus Elternbeiträgen finanziertem Eigenanteil i.H.v. 780 Euro pro Kind und Jahr 65 Euro als budgetrelevanten und nicht gegenfinanzierten Eigenanteil bewilligt, um dem Träger der außerunterrichtlichen Maßnahmen in den OGS Ganztag in Pulheim, GiP e.V., die Anpassung der Gehälter des Personals zu ermöglichen. Aufgrund der nunmehr durch die Erhöhung der Fördersätze des Landes möglichen Finanzierung der Tariferhöhung schlägt die Verwaltung aus Gründen der Haushaltskonsolidierung vor, diesen Betrag in 2012 nicht erneut zu gewähren. -2-