Daten
Kommune
Pulheim
Größe
225 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
11.07.11, 18:56
Aktualisiert
19.07.11, 13:33
Stichworte
Inhalt der Datei
BezirksregierungKöln
i
i
,l
Köln, 50606 Köln
Bezirksregierung
StadtPulheim
Alte KölnerStr.26
50259Pulheim
,1
21.06.2011
Datum:
4
von
1
Seite
t\ 't'
r,ur/,
des l-andesfür die Durchführung
Gewährungvon Zr"rwendungen
außerunteirichtlicher An gebote offener Ganzt4ssch u len im
Primarbereich(inkl. Betreuungspauschale)
lhr Antragzum Schuliahr2011112
zur
für Zuwendungen
AllgemeineNebenbestimmungen
Anlagen:
"
bzw'
(fNB-est-G)
an Gemeinden
erölektförderung
zur
für Zuwendungen
N e b e n b e sti mm ungen
Al l g e me i n e
(ANBest-P)
Projektförderung
ungsnachweis
Vordruck Venruend
Aktenzeichen:
48. 3 GanzTag
Auskunfterteilt:
H. Giesa
harald.giesa@bezregkoeln.nrw.de
Ltmmef: u zö4
Telefon:(0221) 147 -2739
Fax (0221) 147 - 4831
2-10,
Zeughausstraße
50667 Köln
DB bis Köln Hbf,
U - B a h n3 , 4 , 5 , 1 6 , 1 8
bis AppellhofPlatz
(HauPtPforte):
Besuchereingang
S
Zeughausstr.
Zuwendungsbescheid
TelefonischeSPrechzeiten:
m o .- d o . :8 : 3 0- 1 5 : 0 0U h r
Auf lhren Antrag hin bewillige ich lhnen zut Durchführung
außerunterrichtticherAngebote offener Ganztagsschulen im.
eine Landeszuweisung/
für das schuljahr201112012
Primarbereich
in Höhevon
einenLandeszuschuss
8 4 1 . 5 0 0 ,0 0 E U R fü r 9 0 0 schüler innen und Schüler in
und Schülermit
37.800,00EUR für 20 Schüterinnen
Grundschulen,
in Grundschulen,
Förderbedarf
sonderpädagogischem
und Schülerin Förderschulen
68.040,00fÜn tur 36 Schülerinnen
i m Pr i m a rb e re i ch .
werdenmit gesondertem
Lehrerstellenanteile
Die beantragten
Erlasszugewiesen.
Darüberhinausbewilligeich lhnenauf lhrenAntragfür 9 offene
Ganztagsgru n dschuleh Betreuungspauschalen in.einer
von 49'500,00EUR sowiefür 1 offene
Gesamfsurmme
in einer
ulenBetreuungspauschalen
Ganztagsfördersch
EUR'
Gesamtsummevon 6'500,00
der Zuwendungbeträgt 1.003.340,00EUR.
Der Gesamtbetrag
Der Berechnuni des Zuwendungsbetragesliegen folgende
zu Grunde:
Schülerzahlen
Besuchertag:
8:30- 15:00Uhr
donnerstags:
(weitereTerminenach
Vereinbarung)
Landeskasse Düsseldorf:
WestlB, Düsseldorf
BLZ 300 500 00,
965 60
Kontonummer
IBAN:
DE34300500000000096560
BIC:WELADEDD
Hauptsitz:
Zeughausstr.2-10, 50667Köln
Telefon:(0221) 147 - O
Fax:(0221)147 - 3185
poststelle@brk.
nrw.de
-koel
n.nrw.de
reg
www.bez
BezirksregierungKöln
21.06.2011
ichülerinnenund Schüler
)hne
;onderoädaooois
chem Förderbedarf
\
ln:
lrundschulen
und Schüler
,qischem Förderbedarf
nit 0,1 Lehrerstellenantei
nit 0,2 Lehrerstellenant
eil nit 0,1 Lehrerstellenanteilnit 0,2 Lehrerstellenanteil
rlus 0,1 Kapitalisierunq ohne Kapitalisierunq) llus 0,1 Kapitalisierunq ohne Kapitalisierunq)
900
:örderschulen
20
36
nur für ErsatzschulträoerSchüler und Schülerinnenohne Lehrerstellenanteil:
ohne sonderpädagogis
chem Förderbedarf
ischemFörderbedarf
mit sonderpädagog
gewährt
Die Zuwendungwird in Form der Festbetragsfinanzierung
und kann eigenverantwortlich
auf die o.a. Angebote in lhrem
Schulbezirkaufgeteiltwerden.Die Zuwendungwird in zwei gleichen
Raten, und zwar zum 1. Septemberdieses und zum 1. März
nächstenJahres ausgezahlt.Eine Anforderungdurch Sie ist nicht
erforderlich.
In die Ermittlungder Zuwendungwurdedie Umwandlung
folgender
Ganztagsschule/n
O
O
o
in offeneGanztagsschulen
einbezogen.Der bishergewährte
Zuschlagauf die Grundstellen
entfälltfür die o. g. umgewandelte/n
Ganztagsschule/n.
Zum Nachweisder zweckentsprechenden
Verwendungist der als
Anlage beigefügteVenrrrendungsnachweis
zu fuhren und mir bis
zum 31. 10. nächstenJahresvorzulegen.
StehenAnteileder hier zugewiesenenLandesmittelDrittenzu, so
sind sie nach Erhalt unverzüglichan diese weiterzuleiten.Die
ordnungsgemäße
Venryendung
dieserMittelist von lhnenzu prüfen,
in den von lhnen vorzulegenden Venruendungsnachweis
einzubeziehen und mir ohne Anlagen als Anlage zum
Verwendungsnachweisvorzulegen.
Solltenan Schulen,für die die Landeszuwendung
beantragtwurde,
keine außerunterrichtlichen
AngeboteoffenerGanztagsschulen
im
Primarbereich
zustandekommenoder sich gegenüberdem Antrag
die Zahl der teilnehmendenSchülerinnenund Schülerverringern,
reduziert sich die Zuwendung entsprechend der tatsächlich
teilnehmendenSchülerzahl(auflösendeBedingung).Gleichesgilt
für die Betreuungspauschale.
BezirksregierungKöln
Die tatsächlichenSchülerzahlen(Stichtag:erster Schultag nach
den Herbstferien)sind mir schriftlichbis spätestenseine Woche
nach dem vorgenannten
Terminmitzuteilen.
Soweitdie auflösende
Bedingungzum Tragen kommt,sind mir die entsprechenden
Mittel
umgehend,spätestensinnerhalb3 Wochennach dem Stichtag,zu
erstatten.Dies ist im Venvendungsnachweis
anzugeben.
N e b e n b esti mmu n g e n :
Die beigefügtenANBest-G/Psind Bestandteildieses Bescheides.
Abweichendoder ergänzendhierzuwird Folgendesbestimmt:
.
D i e N u m m e r n1 . 4 , 5 . 4 , 6 , 7 . 1 , 7 . 3 , 7 . 4 , 9 . 3 1 u n d 9 . 5
A N B e s t - Gb z w . 1 . 4 , 5 . 4 , 6 . 1 , 6 . 3 , 6 . 4 , 6 . 5 , 8 . 3 1 u n d 8 . 5
ANBest-Psind nichtanzuwenden.
.
Die außerunterrichtlichenAngebote der offenen
sind in der Regelan allenUnterrichtstagen
Ganztagsschule/n
in einem festenzeitlichenRahmenvon spätestens8.00 Uhr
b i s 1 6 .0 0U h r, b e i B e d a rfauch länger ,mindestens
aber bis
15.00 Uhr durchzuführen.
An beweglichenFerientagensoll
angestrebt werden, außerunterrichtlicheAngebote im
gleichenzeitlichenUmfangdurchzuführen.
In den Feriensoll
in Abstimmungmit den Trägernder Kinder-und Jugendhilfe
Angebotorganisiert
bei Bedarf ein ggf. schulübergreifendes
w e rd e n .
.
Die außerunterrichtlichenAngebote der offenen
sind in geeignetenRäumen in oder im
Ganztagsschulein
Umfeldder Schule(n)durchzuführen.
o
Betreuungspauschale wird
Die
für
andere
Betreuungsformen an einer offenen Ganztagsschule
bewilligt,beispielsweise
Vor- und Übermittagsbetreuung
und
S i l e n ti e n .
Hinweise
Obwohlder Stichtagfür die Zahl der förderfähigenGanztagsplätze
auf
(Ziffer2.5 des Erl. MSW vom
den erstenSchultagnachden Herbstferien
26.01.2006)
festgelegtwurde,wird nach Nummer9 der ANBest-G/
Nummer8 ANBest-Pdie Verzinsungnichtbenötigterund
zurückzuzahlender
Mittelgeprüftund ab dem Tag des Eingangsder
Zuwendungsbeträge
bei lhnenberechnetwerdenfallssichdie
Zuwendungdurch Eintrittder auflösenden
Bedingung(Ziffer9.2.1
AnBest-GlZiffer 8.2.1ANBest-P)reduzierensollte.
lch weisedaraufhin,dass aus dieserBewilligungnichtgeschlossen
werdenkann,dass die Förderungauch in künftigenHaushaltsjahren
im
bisherigenUmfangerfolgt.Es ist nichtauszuschließen,
dass die
Entwicklung
der Haushaltslage
des LandesKürzungenvon
Datum:
Seite 3 von 4
21.06.2011
BezirksregierungKöln
Zuwendungenim Rahmender Haushaltsplanung
erfordertoder
Zuwendungendeswegenganz entfallen.lch bitteSie,dieses
Finanzierungsrisiko
insbesondere
bei Abschluss,Anderungoder
Verlängerung
von Verträgenzu berücksichtigen.
Rechtsbehelfsbeleh ru n g :
GegendiesenBescheidkönnenSie innerhalbeinesMonatsnach
BekanntgabebeimVenrualtungsgericht
in Köln,Appellhofplatz,
50667
Köln,Klageerheben.Die Klageist dem Venryaltungsgericht
schriftlich
(möglichst3fach)einzureichen
oder zur Niederschrift
des Urzu erklären.
kundsbeamten
der Geschäftsstelle
Fallsdie Fristdurchdas Verschuldeneinesvon lhnenBevollmächtigten
versäumtwerdensollte,so würdedessenVerschuldenlhnen
zugerechnetwerden.
lm Auftrag
g e z .H . G i e sa
3:L"J'"""421'06'2011