Daten
Kommune
Pulheim
Größe
101 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
11.07.11, 18:56
Aktualisiert
19.07.11, 13:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Rat
IV/003, 66
Termin
ö. S.
19.07.2011
X
Frau Dr. Cassens-Sasse/Herr
Kleine-Erwig
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
257/2011
nö. S. TOP
25
20.06.2011
(Datum)
BETREFF:
Regionale 2010
Ausbau des Bolander Weges
Schreiben von Anliegern
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Anlieger
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
ja
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
nein
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
davon:
76.623 €
3.415 €
- im Haushalt des laufenden Jahres:
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr: 2012
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
73.208 €
€
€
x
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat beschließt,
an der Durchführung der geplanten Maßnahme ‚Aussichtspunkt Stommeln / Ausbau des Bolander
Weges’ festzuhalten und die Planung fortzuführen.
Sobald die Ausführungsplanung erstellt ist, soll diese im Umwelt- und Planungsausschuss vorgestellt werden.
Die Belange der Anlieger sollen wie in den Erläuterungen beschrieben hinsichtlich der Thematik
Wasserabfluss berücksichtigt werden.
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ERLÄUTERUNGEN:
Mit Schreiben vom 17. Juni 2011 wenden sich einige Anlieger der Bruchstraße hinsichtlich des im
Rahmen der Regionale 2010 geplanten Ausbaus des Bolander Weges in Stommeln an die Stadt
(s. Anlage 1). Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Umwelt- und Planungsausschuss.
Seitens der Anwohner/innen werden Bedenken zu der Maßnahme geäußert. Insbesondere besteht die Befürchtung, dass durch den geplanten Ausbau des Weges Probleme mit der Wasserableitung entstehen. Es wird vorgebracht, dass die Wegefläche nach dem Ausbau bei Starkregen
kein Wasser mehr aufnehmen könne und außerdem durch die glatte Oberfläche mehr Wasser mit
höherer Fließgeschwindigkeit anfalle.
Neben der Problematik des Wasserabflusses wird von den Anliegern vorgetragen, dass damit
gerechnet wird, dass mehr Radfahrer und Fußgänger, aber auch Roller- und Mofafahrer den Weg
nutzen und dadurch die Privatsphäre und die bisher sehr ruhige Wohnlage stören. Es wird weiterhin befürchtet, dass Erholungssuchende in der Bruchstraße parken, um von dort aus den Aussichtspunkt zu besuchen. Weiterhin wird illegaler PKW und LKW-Verkehr auf dem Weg befürchtet.
Es werden mögliche alternative Radwegeführungen über die Hagelkreuzstraße, an Gut Vinkenpütz vorbei oder noch weiter nördlich von Vinkenpütz vorgeschlagen (s. Karte im Anschreiben).
Außerdem werden Maßnahmen beschrieben, die bei einem Ausbau des Bolander Weges durchgeführt werden sollen, um bei Starkregenereignissen die Gefahr von Überschwemmungen zu verringern. Hierzu wird gefordert, dass diese Maßnahmen vor dem Ausbau des Weges erfolgen sollen.
Aufgrund von Anliegerbeschwerden fand am 07.06.2011 ein Informationstermin durch die
Fachämter am Bolander Weg statt, an dem die betroffenen Anlieger teilgenommen haben.
Seitens der Verwaltung wurde der Stand der Planung zum Ausbau des Bolander Weges im Hinblick auf die Anbindung an das Routennetz der RadRegionRheinland sowie zum Aussichtspunkt
zwischen Hagelkreuzstraße und Bolander Weg erläutert.
Es handelt sich um Maßnahmen, für die im Rahmen der Regionale 2010 Fördermittel beantragt
und Ende letzten Jahres genehmigt wurden.
Bereits 2007 (Vorlage Nr. 1388) wurde die Verwaltung auf der Grundlage der durch das Büro
WGF (Prof. Aufmkolk) durchgeführten qualifizierenden Untersuchung des Grünzuges ‚Am alten
Rhein’ beauftragt, für die in Stommeln an der Hangkante geplanten Aussichtspunkte Fördermittel
zu beantragen. Gleichzeitig hat der UPA dem HFA und Rat empfohlen, die zur Umsetzung notwendigen Mittel bereit zu stellen.
Im Juni 2009 (Vorlage 251/2009) waren Ausschuss und Rat darüber informiert worden, dass die
Förderung von RegioGrün – Projekten, die über den 1. Realisierungsabschnitt des Nordpark Pulheim hinausgehen nur möglich ist, wenn auch EU-Mittel (EFRE, Ziel 2 Förderung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung) in Anspruch genommen werden.
Im Rahmen dieser Vorlage wurden die aus den ursprünglich vorgesehenen Projektfenstern entwickelten Projektbausteine, die seitens der Stadt Pulheim in den Förderantrag aufgenommen werden sollten ausführlich erläutert und mit entsprechenden Plänen verdeutlicht. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Projektbausteine wie beschrieben weiter zu erarbeiten und zu planen.
Bei der Planung der Aussichtskanzeln wurde nur noch der Standort zwischen Hagelkreuzstraße
und Bolander Weg weiter verfolgt.
Hinsichtlich des Ausbaus des Bolander Weges hat der Tiefbau- und Verkehrsausschuss in seiner
Sitzung am 01.04.2009 (Vorlage Nr. 120/2009) die Verwaltung beauftragt, die Förderfähigkeit der
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dargestellten Netzlückenschlüsse (u.a. Bolander Weg) zu ermitteln und bei Förderfähigkeit die
notwendigen Haushaltsmittel anzumelden.
Am 16.09.2009 (Vorlage 308/2009) wurde dem TVA schriftlich mitgeteilt, dass der entsprechende
Förderantrag erstellt wurde und im Rahmen des Projektes RadRegionRheinland bei der Bezirksregierung eingereicht wurde.
Im April 2010 (Vorlage 126/2010) wurde dem TVA mitgeteilt, dass eine Förderung der geplanten
Maßnahmen über das Projekt RadRegionRheinland keine Erfolgsaussichten hat, dass allerdings
für zwei der Projekte (Ausbau Bolander Weg und Ausbau des Wirtschaftsweges Pletschmühle)
eine Förderung über den Förderantrag RegioGrün möglich erscheint., da beide Wege im Korridor
‚Am alten Rhein’ liegen und direkten Bezug zu weiteren RegioGrün – Projektbausteinen aufweisen.
Dementsprechend wurden diese Maßnahmen in den EFRE-Antrag integriert.
Der Zuschussbescheid wurde im Dezember 2010 erteilt. Die Stadt erhält für alle in diesem Rahmen beantragten Maßnahmen Zuschüsse in Höhe von 80%.
Aufgrund der bewilligten Fördermittel wurde mittlerweile die Ausführungsplanung für den Aussichtspunkt und den Ausbau des Bolander Weges beauftragt.
Die von den Anliegern vorgebrachten Bedenken sind teilweise nachvollziehbar. Bereits bei dem
Informationstermin wurde den Anliegern verdeutlicht, dass die Thematik Oberflächenwasserabfluss bekannt ist und im Rahmen der Ausbauplanung so weitgehend wie möglich berücksichtigt
werden soll. Bei der Beurteilung ist von Bedeutung, dass in den letzten Jahren in diesem Bereich
aufgrund verschiedener Maßnahmen keine Überflutungsschäden wie in früheren Jahren mehr
stattgefunden haben.
Befürchtungen, dass eine andere stärker befestigte Wegedecke die Wasserabflussmenge erheblich erhöht, können aus fachlicher Sicht nicht bestätigt werden. Im übrigen ist Ursache für die bei
Starkregen auftretenden hohen Abflüsse an dieser Stelle nicht der Weg, sondern das von den
angrenzenden Ackerflächen abfließende Wasser, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die
Flächen häufig in Längsrichtung und nicht hangparallel bewirtschaftet werden. Diese Wassermenge kann auch in der unbefestigten Wegefläche nicht versickern. Die Abflusswerte eines unbefestigten Feldweges und eines Asphaltweges unterscheiden sich – insbesondere bei Extremregenereignissen - nur geringfügig.
Unabhängig von diesen Feststellungen soll durch bestimmte begleitende Maßnahmen der Abfluss
von Regenwasser möglichst minimiert werden. Diese sind im beiliegenden Maßnahmenplan (Anlage 2) vom beauftragten Landschaftsarchitekten skizzenhaft dargestellt.
Eine südlich des Bolander Weges liegende Ackerparzelle, die sich in städtischem Eigentum befindet, soll aus der Bewirtschaftung genommen werden. Diese Fläche soll zum Ausgleich bepflanzt
bzw. dauerhaft eingesät werden. Allein diese Maßnahme reduziert schon die Wassermenge, die
den Hang hinunterfließt. Gleichzeitig soll Oberflächenwasser, das an der Wegekreuzung Bolanderweg/Weg am Aussichtspunkt ankommt zum Teil auf die städtische Parzelle geleitet und dort
soweit möglich im Bewuchs zurückgehalten werden. An der Grenze zu den bebauten Grundstücken soll ein Graben gezogen werden, der in die vorhandene Betonschale einleitet. Allerdings ist
zur Herstellung dieses Grabens in einem Teilbereich noch Grunderwerb notwendig. Diese geplanten Maßnahmen wurden bei dem Ortstermin erläutert. Weitere Zusagen sind nicht erfolgt. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass auch diese Maßnahmen Abflussprobleme im bisherigen
Umfang nicht vollständig verhindern können.
Eine Zusage, die Maßnahmen vor dem Ausbau des Bolander Weges durchzuführen kann nicht
gegeben werden, da diese nur unmittelbar im Zusammenhang mit der Baumaßnahme erfolgen
können. Insbesondere der Graben kann erst dann gebaut werden, wenn der Grunderwerb in einem Teilstück erfolgen könnte.
Um dem Anliegen der Beschwerdeführer entgegen zu kommen wird zur Zeit geprüft, ob es möglich ist, den unteren Teil des Bolander Weges bis zu dem Querweg nicht vollständig zu versiegeln,
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sondern die Wegedecke zumindest teilweise wasserdurchlässig zu gestalten. Dies würde auch
dazu führen, dass sich die optische Erscheinung des Weges in diesem Teilbereich nur wenig verändert.
Seitens der Anlieger wurden mehrere Alternativrouten vorgeschlagen.
Diese wurden (außer Variante 3) seitens der Verwaltung im Vorfeld der Planung des Ausbaus
Bolander Weg geprüft.
Die Hagelkreuzstraße wurde ausgeschlossen, da der Anstieg für Fahrradfahrer extrem steil ist.
Außerdem ist der Anschluss an die an Stommelerbusch vorbeiführende überörtliche Radroute als
ungünstig anzusehen.
Die im Plan der Anlieger aufgezeigte nördliche Route 3 liegt sehr weit außerhalb, ist sehr lang und
liegt zum Teil außerhalb des Stadtgebietes.
Die mit 1 bezeichnete Teilroute befindet sich in einem extrem schlechten Zustand, die mit 2 bezeichnete Teilroute wäre prinzipiell möglich gewesen, befindet sich jedoch ebenfalls relativ weit
außerhalb der Ortslage.
Grundsätzlich wurden die Fördermittel für den geplanten Ausbau des Bolander Weges bewilligt,
weil die Route in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bau des Aussichtspunktes und der Ertüchtigung des daran vorbeiführenden Feldweges in Zusammenhang steht. Der Ausbau eines
Wirtschaftsweges zum Radweg ohne diesen Zusammenhang wäre im Rahmen des RegioGrün –
EFRE-Antrages nicht förderfähig gewesen. Aus diesem Grund wurden auch nur zwei der ursprünglich im Rahmen der RadRegionRheinland geplanten Maßnahmen in den EFRE-Antrag integriert.
Im Förderbescheid EFRE wurden für die Stadt Pulheim 1.589.555,00 Euro als zuwendungsfähige
Ausgaben anerkannt. Davon erhält die Stadt 80%, d.h. 1.271.644,00 Euro als Fördermittel, der
kommunale Eigenanteil beträgt insgesamt lediglich 317.911,00 Euro.
Auf die Maßnahme Aussichtspunkt Stommeln incl. Ausbau Bolanderweg entfällt ein Kostenanteil
in Höhe von 383.115,00 Euro bei einem städtischen Eigenanteil von 76.623,00 Euro. Sollte auf
den Ausbau des Bolanderweges verzichtet werden, könnte ein erheblicher Teil der Fördermittel
nicht in Anspruch genommen werden. Die Chance auf den gewünschten und sinnvollen Lückenschluss im Radwegenetz wäre damit vertan.
Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, an der Durchführung der geplanten Maßnahme
‚Aussichtspunkt Stommeln und Ausbau des Bolander Weges’ festzuhalten und die Planung weiter
fortzuführen.
Sobald die Ausführungsplanung erstellt ist, wird diese im Umwelt- und Planungsausschuss vorgestellt. Selbstverständlich wird die Planung im Vorfeld mit dem Ortslandwirt und den betroffenen
Landwirten abgestimmt. Dies ist besonders beim Bolander Weg von Bedeutung, da die Vermessung ergeben hat, dass sich der in der Örtlichkeit vorhandene Weg nicht überall innerhalb der
Wegeparzelle befindet.
Die Belange der Anlieger sollen im oben beschriebenen Umfang hinsichtlich der Thematik Wasserabfluss berücksichtigt werden.
Die Bedenken der Anlieger hinsichtlich einer Nutzung des Weges als Radweg und dadurch entstehende Beeinträchtigungen werden nicht geteilt. Es ist das Ziel der Stadt Pulheim als fahrradfreundliche Stadt, den Radverkehr zu fördern.
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