Daten
Kommune
Pulheim
Größe
107 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
19.07.11, 13:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Rat
III / 20 ja
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
06.07.2011
X
19.07.2011
X
David Gerhards
(Verfasser/in)
253/2011
nö. S. TOP
16
20.06.2011
(Datum)
BETREFF:
Containerstandort Dansweiler
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
x
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
ja
nein
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
11.000 €
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
11.000 €
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
€
€
€
x
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Die Mittel stehen im Abfallgebührenhaushalt zur Verfügung.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, unter Verzicht auf eine Vorberatung durch den Haupt- und
Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
-1-
Der Rat beschließt, dass der neue Containerstandort in Dansweiler in die Grünfläche An der Maar zwischen Marienstraße und An der Maar 1 gemäß dem anliegenden Lageplan eingerichtet wird. Der Rat stimmt der Finanzierung der
dafür erforderlichen Mittel in Höhe von geschätzten 11.000 € aus dem Abfallgebührenhaushalt zu.
ERLÄUTERUNGEN:
Die Verwaltung hatte mit Vorlage Nr. 134/2011 dem Umwelt- und Planungsausschuss für die Sitzung am 18.05.2011
mitgeteilt, dass der neue Containerstandort in Dansweiler auf dem nördlichen Parkstreifen an der Straße An der Maar in
der Nähe der Kreuzung Marienstraße eingerichtet wird. Dies ist nach der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses Ende Mai teilweise durchgeführt worden, in dem der Bauhof die erforderlichen Zäune errichtet hat.
Das Denkmalschutzrecht beinhaltet bezüglich des benachbarten Denkmals Marienhof einen Umgebungsschutz. Nach
Mitteilung des Landeskonservators beim Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR) in Brauweiler beeinträchtigt der
eingerichtete Standort auf dem Parkstreifen den Umgebungsschutz des Denkmals und der Containerstandort könne
dort nicht verbleiben.
Mit den Dansweiler Ratsherren, Herrn Kempen und Herrn Lugt, wurde darauf hin die im Anlageplan (siehe Anlage 1)
dargestellte alternative Standortlösung abgestimmt. Nach weiterer Abstimmung mit dem beauftragten Entsorgungsunternehmen ist die Einrichtung des Containerstandortes an dieser Stelle unter Berücksichtigung der LKW-Anfahrten
möglich. Der LVR hat gegen den Standort in der Grünfläche keine Bedenken geäußert.
Für die Anlegung dieses Standortes sind allerdings umfangreiche Maßnahmen notwendig. Drei der ausgestellten historischen Ackergeräte müssen versetzt und mit jeweils neuer Unterpflasterung versehen werden. Zudem müssen Zäune
umgesetzt werden, die über den Bereich des Containerstandortes hinausgehen, damit eine Anfahrt des Standorts mit
LKW möglich ist. Weiterhin ist eine Begrünung des Standortes (Heckenumpflanzung) als Sichtschutz Richtung der
Straßen An der Maar und Marienstraße und zur verkleinerten Grünfläche notwendig. Die herunterhängenden Äste der
großen Platane in der Grünfläche müssen an der Westseite im Zufahrtsbereich zurückgeschnitten werden, so dass das
erforderliche Lichtraumprofil für die anfahrenden LKW zur Verfügung steht. Zudem muss der Wall zwischen Spielplatz
und Wohnbebauung um ca. 1-2 Meter abgetragen und die dortige Bepflanzung für die Zufahrt entfernt und diese Zufahrt
bis zum Containerstandort mit Schotter befestigt werden.
Der für diese Maßnahmen erforderliche Aufwand beläuft sich gemäß Kostenschätzung auf 11.000 €. Zum benachbarten
Haus An der Maar 1 wird ein Abstand von 15 Metern eingehalten. Dies sind 3 Meter mehr als der Mindestabstand.
Die Verwaltung empfiehlt, den vorgeschlagenen neuen Standort zu beschließen, da der Ausgang einer von dem betroffenen Eigentümer des Marienhofs bereits angedrohten gerichtlichen Auseinandersetzung zum bisher geplanten
Standort ungewiss ist, da die Stadt als Untere Denkmalbehörde den benachbarten Eigentümern bezüglich der baulichen Gestaltung des Denkmals Marienhof einige Auflagen erteilt hat.
-2-