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Beschlussvorlage (Containerstandort Dansweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
107 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
19.07.11, 13:33
Beschlussvorlage (Containerstandort Dansweiler) Beschlussvorlage (Containerstandort Dansweiler)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss Rat III / 20 ja (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 06.07.2011 X 19.07.2011 X David Gerhards (Verfasser/in) 253/2011 nö. S. TOP 16 20.06.2011 (Datum) BETREFF: Containerstandort Dansweiler VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja ja nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 11.000 € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: 11.000 € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € x ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Die Mittel stehen im Abfallgebührenhaushalt zur Verfügung. BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, unter Verzicht auf eine Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: -1- Der Rat beschließt, dass der neue Containerstandort in Dansweiler in die Grünfläche An der Maar zwischen Marienstraße und An der Maar 1 gemäß dem anliegenden Lageplan eingerichtet wird. Der Rat stimmt der Finanzierung der dafür erforderlichen Mittel in Höhe von geschätzten 11.000 € aus dem Abfallgebührenhaushalt zu. ERLÄUTERUNGEN: Die Verwaltung hatte mit Vorlage Nr. 134/2011 dem Umwelt- und Planungsausschuss für die Sitzung am 18.05.2011 mitgeteilt, dass der neue Containerstandort in Dansweiler auf dem nördlichen Parkstreifen an der Straße An der Maar in der Nähe der Kreuzung Marienstraße eingerichtet wird. Dies ist nach der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses Ende Mai teilweise durchgeführt worden, in dem der Bauhof die erforderlichen Zäune errichtet hat. Das Denkmalschutzrecht beinhaltet bezüglich des benachbarten Denkmals Marienhof einen Umgebungsschutz. Nach Mitteilung des Landeskonservators beim Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR) in Brauweiler beeinträchtigt der eingerichtete Standort auf dem Parkstreifen den Umgebungsschutz des Denkmals und der Containerstandort könne dort nicht verbleiben. Mit den Dansweiler Ratsherren, Herrn Kempen und Herrn Lugt, wurde darauf hin die im Anlageplan (siehe Anlage 1) dargestellte alternative Standortlösung abgestimmt. Nach weiterer Abstimmung mit dem beauftragten Entsorgungsunternehmen ist die Einrichtung des Containerstandortes an dieser Stelle unter Berücksichtigung der LKW-Anfahrten möglich. Der LVR hat gegen den Standort in der Grünfläche keine Bedenken geäußert. Für die Anlegung dieses Standortes sind allerdings umfangreiche Maßnahmen notwendig. Drei der ausgestellten historischen Ackergeräte müssen versetzt und mit jeweils neuer Unterpflasterung versehen werden. Zudem müssen Zäune umgesetzt werden, die über den Bereich des Containerstandortes hinausgehen, damit eine Anfahrt des Standorts mit LKW möglich ist. Weiterhin ist eine Begrünung des Standortes (Heckenumpflanzung) als Sichtschutz Richtung der Straßen An der Maar und Marienstraße und zur verkleinerten Grünfläche notwendig. Die herunterhängenden Äste der großen Platane in der Grünfläche müssen an der Westseite im Zufahrtsbereich zurückgeschnitten werden, so dass das erforderliche Lichtraumprofil für die anfahrenden LKW zur Verfügung steht. Zudem muss der Wall zwischen Spielplatz und Wohnbebauung um ca. 1-2 Meter abgetragen und die dortige Bepflanzung für die Zufahrt entfernt und diese Zufahrt bis zum Containerstandort mit Schotter befestigt werden. Der für diese Maßnahmen erforderliche Aufwand beläuft sich gemäß Kostenschätzung auf 11.000 €. Zum benachbarten Haus An der Maar 1 wird ein Abstand von 15 Metern eingehalten. Dies sind 3 Meter mehr als der Mindestabstand. Die Verwaltung empfiehlt, den vorgeschlagenen neuen Standort zu beschließen, da der Ausgang einer von dem betroffenen Eigentümer des Marienhofs bereits angedrohten gerichtlichen Auseinandersetzung zum bisher geplanten Standort ungewiss ist, da die Stadt als Untere Denkmalbehörde den benachbarten Eigentümern bezüglich der baulichen Gestaltung des Denkmals Marienhof einige Auflagen erteilt hat. -2-