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Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
19.07.11, 13:33
Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat I/10.20.05 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 05.07.2011 X 19.07.2011 X Herr Krüger (Verfasser/in) 176/2011 1. Erg. nö. S. TOP 17.06.2011 (Datum) BETREFF: Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat beschließt, die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim in der Fassung v. 18.10.1999, zuletzt geändert durch Beschluss des Rates v. 07.06.2011, wie folgt zu ändern: 1. § 2 Abs 3 Satz 4 erhält folgende Fassung: § 2 - Form und Frist der Einberufung (3) …4Bei besonders umfangreichen Unterlagen (z. B. Gutachten und Expertisen) werden den Fraktionen gestaffelt nach Mitgliederzahl Druckexemplare zur Verfügung gestellt. Ratsmitglieder und ordentliche Ausschussmitglieder, die keiner Fraktion angehören und auch keiner Fraktion zugeordnet sind, erhalten ebenfalls ein Druckexemplar. 2. Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch den Rat in Kraft. -1- ERLÄUTERUNGEN: Bei der im Beschlussentwurf in Fettdruck hervorgehobenen Textstelle handelt es sich um eine redaktionelle Ergänzung der vom Rat am 07.06.2011 beschlossenen Änderung der Geschäftsordnung. Mit der Ergänzung soll Missverständnissen bei der Auslegung von § 2 (3) S. 4 der Geschäftsordnung vorgebeugt werden. Die Vorschrift intendiert, dass den Fraktionen für die Ratsmitglieder, die ihnen angehören sowie für die von ihnen benannten sachkundigen Bürger/innen sowie deren Stellvertreter/innen jeweils eine gewisse Anzahl von Druckexemplaren von besonders umfangreichen Gremienunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Da die von den jeweiligen Fraktionen benannten sachkundigen Bürger/innen sowie deren Stellvertreter/innen allerdings gem. § 56 GO NRW keine Fraktionsmitglieder im Sinne des Gesetzes, den Fraktionen aber durch ihre Benennung zugeordnet sind, wird zur Klarstellung die Ergänzung vorgeschlagen. -2-