Daten
Kommune
Pulheim
Größe
142 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
19.07.11, 13:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II/32.370.
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
05.07.2011
19.07.2011
ö. S.
X
X
Frau Jarmer
(Verfasser/in)
229/2011
nö. S.
TOP
8
06.06.2011
(Datum)
BETREFF:
Fortschreibung Rettungsdienstbedarfsplan des Rhein-Erft-Kreises,
hier: Sicherstellung der notärztlichen Versorgung
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA/Rat beauftragt die Verwaltung, die Verhandlungen mit dem Rhein-Erft-Kreis betr. der notärztlichen Versorgung
des nördlichen Teils von Pulheim dahingehend fortzuführen, dass – unter Beachtung der Hilfsfristen des Rettungsdienstbedarfsplanes - die für die Pulheimer Bürger optimale notärztliche Versorgung sichergestellt ist.
ERLÄUTERUNGEN:
HFA und Rat haben sich bereits letztjährig mit der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes (Vorlage 516/2010)
beschäftigt und das Einvernehmen hierzu erklärt. Im Rahmen der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes
durch den Rhein-Erft-Kreis wurde festgestellt, dass bei der planerischen Abdeckung der notärztlichen Versorgung im
nördlichen Pulheim im Bezug auf das Erreichen der 12-minütigen Hilfsfrist ein Defizit besteht.
-1-
Zur Verbesserung dieser Situation wurden federführend durch den REK verschiedene Optionen mit den betreffenden
Stellen (Rhein-Kreis-Neuss, Stadt Dormagen, Stadt Köln) erörtert und bewertet. Es zeichnen sich 3 Varianten zur Organisation der notärztlichen Versorgung ab:
1. Derzeit wird dieser Bereich im Wesentlichen vom Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) des Kreiskrankenhauses Dormagen versorgt. Der Bürgermeister der Stadt Dormagen teilt am 09.05.2011 mit, dass seinerseits auch weiterhin grundsätzlich die Bereitschaft besteht, Teile des Pulheimer Stadtgebiets notärztlich zu versorgen. Aufgrund
der hohen Einsatzzahlen –über 500 Einsätze jährlich- müsste hierfür ein zweiter NEF-Standort eingerichtet
werden, aufgrund dessen seitens der Stadt Dormagen der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
mit der Stadt Pulheim angestrebt wird. Der Rhein-Kreis-Neuss als dortiger Träger des Rettungsdienstes würde
das 2. NEF in den Rettungsdienstbedarfsplan aufnehmen.
Die Fahrzeitanalyse durch den Rhein-Erft-Kreises hat jedoch ergeben, dass das NEF Dormagen planerisch
nicht das Schutzziel von 12 Minuten Hilfsfrist erreichen kann, im günstigsten Falle wäre es in ca. 16-17 Minuten am Einsatzort.
Die oberste Priorität liegt in der Einhaltung der Hilfsfrist und der damit verbundenen schnellstmöglichen Hilfe und Versorgung der Pulheimer Bürger. Eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung unter Tolerierung des Nichterreichens der
Hilfsfrist, also der Akzeptierung eines planerischen Defizits, widerspricht diesem Anliegen.
Seitens des Rhein-Erft-Kreises wurden weitere Alternativvorschläge unterbreitet:
2. Die notärztliche Versorgung könnte durch den NEF-Standort der Stadt Köln in Köln-Chorweiler sichergestellt
werden. Allerdings befindet sich die Stadt Köln derzeit noch in der Umsetzung ihres eigenen Rettungsdienstbedarfsplanes, der noch Defizite im nördlichen Gebiet der Stadt Köln aufweist. Die Möglichkeit einer geplanten
Mitversorgung des nördlichen Pulheimer Stadtgebiets hängt von der Umsetzung eines neuen NEF-Standorts in
Köln-Weidenpesch, sowie der Standortverlagerung der beiden Rettungshubschrauber ab.
3. Eine weitere Möglichkeit ist die Einrichtung eines eigenen NEF-Standorts, beispielsweise an der Feuer- und
Lehrrettungswache Pulheim. Um entsprechende Planungen im Hinblick auf Unterbringungsmöglichkeiten,
Fahrzeug- und Personalkosten etc vornehmen zu können, wird seitens der Verwaltung das Einverständnis des
Rates erbeten.
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