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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 229/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
167 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
19.07.11, 13:33
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 229/2011) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 229/2011)

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Inhalt der Datei

S]ADT 26"APR, ?C11 Rhein-Erft-Kreis -rr'- !**qms,r,{Ä,._ ' Rhein-Erft-Kreis.Der Landrat. 32.2 . s0124 Eergheim Der Landrat 32-2Retfungsdienst,Brand-und 8evölkerungsschutz [ StadtPulheim DerBürgermeister Alte KölnerStraße26 50259Pulheim Oatum 11.04.20t1 Mcin Zeichen 38_9 Auskunft erteilt Frau Bechine Zimmer Nr. E.73 Telefon o227t83-3256 Durchführung des Rettungsdienstes Bedarfsplanfür den Rettungsdienst - NotärztlicheVersorgungim nördlichenPulheim Sehrgeehrter Herr Bürgermeister, im Wegeder Fortschreibungdes Bedarfsplanesfür den Rettungsdiensthabe ich festgestellt,dassbei der planerischenAbdeckungdes Notarzteinsatzbereiches6 im Hinblickauf das Erreichender 12-minütigenHilfsfristein Defizit im Bereichder Stadt Pulheimbesteht.Als möglicheMaßnahmehabeich in dem Entwurt der Fortschreibungdes Bedarfsplanesfür den Rettungsdienst die Prüfung der Möglichkeit über den Abschlusseiner öffentlichrechtlichenVereinbarungmit dem Rhein-Kreis Neussgenannt.lm Wegeder planerischenFahrtzeitanalysehabe ich jedoch festgestellt,dassfür den Bereich der Stadt Pulheim anhand der derzeitigen Gegebenheiten eine schnellstmögliche notärztlicheVersorgungdurch Alarmierungdes Notarzt6 (NEF)der Stadt Köln mit Standortin Köln-Chorweiler einsatzfahrzeuges gewährleistet wäre. Die diesbezüglichenund wesentlichen Faktorenwurden in einem gemeinsamenGesprächam 12.11.2010unter Beteiligungder Stadt Frechenerörtert. Wie in diesem Gesprächvereinbart,habe ich sowohl Neussbezüglicheiner Vermit der Stadt Kölnals auch mit dem Rhein-Kreis besserungder notärztlichenVersorgungin PulheimKontaktaufgenommen und möchteSienun über den aktuellenStandinformieren. Durchdie Stadt Köln wurde mir mitgeteilt, dasssich dieseimmer noch in für des Rettungsdienstbefinde der Umsetzungdes neuen Bedarfsplanes und zusätzlicheBedarfenoch nicht abschließendgedecktseien.ln diesem Zusammenhangwürden derzeit Defizite im Bereichder notärztlichen Versorgung im nördlichen Gebiet der Stadt Köln aufgezeigt.Eine Mitversorgung des Gebietesder Stadt Pulheim sei von der Umsetzung des neu zu etablierendenNEF5 auf der Hauptfeuer-und Rettungswachein Weidenpeschsowie der Standortverlagerungder beiden Retfungshubschrauberauf den Kalkbergabhängig. Wann diesbezüglicheEntscheidungengetroffen Fax 0227L83-233a E-Mail -kreis.de sabine.bechine@rhein-erft Hinweis: Versenden siekeinevertraulichen. schütDatenperE-Mail zenswerten Hausadresse Willy-Brandt-Platz1 50126Bergheim TelefonO227183{) Fax0227].A3-23OO tntemet www.rh ein-erft -krei s.de info@rhein-erft-kreis.de Postadresse 50124Bergheim Öffnungszeitm Montag bis Freitag 08:00Uhrbis 12:30Uhr Donnerrtag 14:00Uhrbis 18:00Uhr Samstag08:00 Uhr bis 11:00Uhr (nur Sewice-und Zulassungsstelle im KreishausBergheirn) Bankverbindungerr Postbänk Köln (BtZ 370 100 50) KONTO:10 85O5O5BIC PBNKDEFF IBAN:DE4537010O5Oool0 850505 KreissparkasseKöln (BlZ 37O5O299) Konto:142(F1 200 BIC:COK5OE33 IBAN:DE72370502990142001200 ötrntl. verkchrsmittel zrmr Kreishaus Bahn: Bergheimund Zieverich Bushaltestellen: Am Knüchelsdamm und Kreishaus- Weitere Infos: www.revg.deoder 02234 1806-0 Seite 2 von 2 werden, bliebe abzuwarten. Ungeachtet der zu erwartenden politischen Entscheidungen, würde die Stadt Köln die Unterstützungim nördlichen Bereichder Stadt Pulheim im Rahmender nachbarlichenHilfe derzeit bevorzugen. Der Rhein-Kreis Neussteilte mir in einem Cesprächam U.03.2011mit, dass grundsätzlichein Interessean dem Abschlusseiner öffentlich-rechtlichen Vereinbarungbestehe.ln dem Jahr2010 sei das NEFmit Standortam Kreiskrankenhaus Dormagen zu 5L2 Einsätzenin den Zuständigkeitsbereichder Stadt Pulheim alarmiert worden, so dass der Abschlusseiner öffentlichrechtlichenVereinbarungindiziert sei. Bei dem Abschlusseiner öffentlichrechtlichenVereinbarungmit dem Rhein-KreisNeusswäre jedoch zu berücksichtigen,dassdas NEFDormagenschonplanerischnicht dasSchutzziel von 12 Minuten Hilfsfrist erreichen könne. Beispielsweisewürde das NEF Dormagenvon dem Standort am Kreiskrankenhausplanerisch 13 Minuten Fahrtzeitbis Pulheim-Sinnersdorf benötigen.Hinzuzurechnenwären zwei Minuten Dispositions-, Alarm- und Ausrückezeitsowieein bis zwei Minuten für die Übergabedes Notrufes von der KreisleitstelleRhein-Erft-Kreiszur KreisleitstelleRhein-KreisNeuss.lm günstigsten Fall wäre dann das NEF Dormagen planerisch 16 bis 17 Minuten nach Notrufeingang an der Einsatzstelle vor Ort. ln Pulheim-Stommelnund Pulheim-lnnenstadtwäre planerischnach 21 bis 22 Minuten mit dem Eintreffen des NEFan der Einsatzstellezu rechnen.Ungeachtetder planerischenFahrtzeitund dem wären vor Abschluss damit verbundenenNichterreichendes Schutzzieles einer öffentlich-rechtlichenVereinbarungAbstimmungen hinsichtlichdes medizinischenVersorgungsstandards, möglicher Haftungsansprüche,Berechnungen der rettungstechnischenKennzahlenfür die Fortschreibung des Bedarfsplanesfür den Rettungsdienstetc. sowie weitere rechtliche Prüfungen vorzunehmen.Weiterhin möchte ich Siedarüber informieren,dass der Rhein-KreisNeussnur für den Falleiner längerfristigenBindungbereit ist, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung einzugehen. Als möglicheAltemativen,die zu einer Verbesserung der notärztlichenVersorgungin dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Pulheimführen könnten, stehenm.E.nachfolgendeMöglichkeitenzur Entscheidung: r AbwartendeVorgehensweise in Bezugauf die möglicheZusammenarbeit mit der Stadt Köln . Abschlusseiner öffentlich-rechtlichenVereinbarungmit dem RheinKreisNeussunter Tolerierungdes Nichterreichens der 12 Minuten Hilfsfrist . Prüfungder Verlagerungsmöglichkeiten desNEF-Standortes in Frechen o Anstrebender Etablierungeinesneuen Notarztstandortes in Pulheim mit lhnen Gernemöchte ich mich bezüglichder weiteren Vorgehensweise abstimmenund bitte diesbezüglichum eine Beurteilunglhrerseits. DieStadtFrechenerhält nachrichtlicheine DurchschriftdiesesSchreibens. Mif freuny'lichenGrüßqn ,fr#,/'J,^1 Martin$chmitz f Ordnunosdezernent