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Beschlussvorlage (Haushaltsplanung für die OGS der Förderschule / Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
85 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
04.07.11, 08:16
Aktualisiert
19.07.11, 13:33
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat II / 40 11 20 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 05.07.2011 X 19.07.2011 X Frau Unger (Verfasser/in) 237/2011 nö. S. TOP 6 8 30.06.2011 (Datum) BETREFF: Haushaltsplanung für die OGS der Förderschule / Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Förderschule / Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2012 Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: 55.440 € € € ja x nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Die Mittel für das laufende Jahr sind im Produkt 003 005 001 / Sachkonto 5318010 „Offene Ganztagsschule“ veranschlagt. Die Mittel für 2012 müssen im Rahmen der Haushaltsplanung bereitgestellt werden. BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt: für die Aufrechterhaltung des OGS-Betriebes an der Förderschule wird – bis zunächst 31.07.2012 – eine Finanzierung für zwei Gruppen mit je 13 Kindern festgeschrieben. -1- ERLÄUTERUNGEN: Mit dem Einbinden der KsF-Kinder an den Regelschulen (s.a. Vorlage 227/2011) ist neben dem Rückgang der Anzahl der an der Förderschule verbleibenden Kinder auch ein solcher der OGS-Kinder zu verzeichnen. Statt bisher drei Gruppen werden künftig nur noch zwei OGS-Gruppen gebildet, im Schuljahr 2011/2012 voraussichtlich für 17 Kinder. Den Finanzierungen der OGS-Gruppen liegt an allen Offenen Ganztagsschulen eine ProKopf-Berechnung sowohl für die Landesmittel als auch für den städtischen Zuschuss zugrunde. Die maximale Gruppengröße von 13 Kindern orientiert sich an der Bemessung der Lehrerstellenanteile gem. Nr. 5.4.1 des Erlasses über die Zuwendungen für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote (BASS 11 – 02 Nr. 19) mit 12 Kindern zuzüglich einem für Notfälle vorgehaltenem Platz. Es ist nicht möglich, mehr als 13 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer OGS-Gruppe zu betreuen. Bei 17 Kindern in zwei Gruppen ist aber das gleiche Personal erforderlich wie für 26 Kinder in zwei Gruppen. Der Personalbedarf ließe sich an der Förderschule bei einer Pro-Kopf-Finanzierung nicht mehr bereitstellen. Gerade für die Kinder der Förderschule ist aber eine Fortführung der Förderung im vormittäglichen Unterricht im Bereich des Nachmittags von immenser Bedeutung. Oftmals handelt es sich um sozial benachteiligte, zum Teil auch in starkem Maße vernachlässigte Kinder, die nur in der Schule soziales Verhalten erlernen und Möglichkeiten zu altersadäquatem Lernen und Spielen vorfinden. Der Rat der Stadt Pulheim hat diesem Erfordernis für die Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfen mit seinen Entscheidungen stets Rechnung getragen. So wird beispielsweise seit Einführung der OGS an der Förderschule auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichtet, um ein etwaiges Anmeldehemmnis zu vermeiden und so möglichst vielen Kindern die Chance auf rechtzeitige Sozialisierung in diesen Fördergruppen zu ermöglichen. Mit der Beibehaltung und Festschreibung des bisherigen kommunalen Zuschusses (36 Kinder x 1540 €) in Höhe von 55.440 € / p. a. als Pauschalbetrag zuzüglich der Landesmittel könnte der Personalbedarf für zwei Gruppen aufrecht erhalten werden. Mit dieser Entscheidung würde der Rat der Stadt Pulheim sein bereits in der Vergangenheit gezeigtes starkes Engagement für die Förderschule und deren Schülerinnen und Schüler fortsetzen. Mit dem Verwaltungsvorschlag zum Erhalt der OGS an der Förderschule ist zunächst auch die zweckgebundene Nutzung der mit Bundesmittel errichteten Räumlichkeiten gewährleistet, die für einen Zeitraum von 20 Jahren vorgeschrieben ist. Nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung der Schülerzahl und die Anzahl der OGS-Kinder der Förderschule für die letzten beiden abgeschlossenen sowie für das laufende Schuljahr dar: Schuljahr 2008/2009 2009/2010 2010/2011 Schülerzahl 99 88 74 OGS 36 36 36 Die Verwaltung wird im Rahmen der Ratssitzung am 19.07.2011 die (aktualisierte) voraussichtliche Zahl der Kinder nennen, die im Schuljahr 2011/2012 die OGS an der Förderschule besuchen werden. -2-