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Beschlussvorlage (Öffnung der Einbahnstraße Stommeler Weg in Pulheim für den Radverkehr Antrag eines Bürgers gem. § 24 GO NW)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
85 kB
Datum
15.09.2010
Erstellt
13.09.10, 19:22
Aktualisiert
05.09.11, 18:45
Beschlussvorlage (Öffnung der Einbahnstraße Stommeler Weg in Pulheim für den Radverkehr
Antrag eines Bürgers gem. § 24 GO NW) Beschlussvorlage (Öffnung der Einbahnstraße Stommeler Weg in Pulheim für den Radverkehr
Antrag eines Bürgers gem. § 24 GO NW)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr Haupt- und Finanzausschuss IV-66-12-19-9581 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 15.09.2010 X 26.10.2010 X Herr Würtz (Verfasser/in) 378/2010 nö. S. TOP 10 31.08.2010 (Datum) BETREFF: Öffnung der Einbahnstraße Stommeler Weg in Pulheim für den Radverkehr Antrag eines Bürgers gem. § 24 GO NW VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bürger HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1.) Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss entscheidet, den Bürgerantrag gemäß § 24 GO NW, den Stommeler Weg in Pulheim für den Radverkehr gegen die Einbahnstraßenregelung zu öffnen, abzulehnen. 2.) Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, den Bürgerantrag gemäß § 24 GO NW, den Stommeler Weg in Pulheim für den Radverkehr gegen die Einbahnstraßenregelung zu öffnen, abzulehnen. -1- ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 06.01.2010 regt ein Pulheimer Bürger aufgrund der Änderungen der Straßenverkehrsordnung sowie der Verwaltungsvorschrift zur StVO gem. § 24 GO NW an, den Stommeler Weg gegen die Fahrtrichtung für den Radverkehr zu öffnen (s. Anlage 1). Generell ist der Stommeler Weg nach dem Separationsprinzip mit einer beidseitigen Gehweganlage sowie einem abschnittsweise vorhandenen Längsparkstreifen ausgebaut. Das durch die Einbahnstraßenregelung versehene Teilstück des Stommeler Weges beginnt im Knotenpunkt mit dem Moosweg und mündet nach ca. 350 m in die Pfarrer-Lummerich-Straße. Die Situation vor Ort wurde im Rahmen der Bereisung durch die verkehrslenkenden Behörden sowie den Fahrradbeauftragten der Stadt Pulheim begutachtet mit dem nachfolgenden Ergebnis: Generell weist der Stommeler Weg eine Fahrbahnbreite von 4,10 bis 4,40 m auf. Aufgrund von parkenden Fahrzeugen auf der Fahrbahn – die Längsparkstreifen sind in zwei Teilabschnitten in der Nebenanlage angelegt worden und nur hier ist die komplette Fahrbahnbreite für den fließenden Verkehr nutzbar – verbleibt in Teilbereichen aber eine Restfahrbahnbreite von weniger als 2,50 m. Die in den z. Zt. gültigen Vorschriften (RASt, ERA) geforderte Mindestbreite von 3,50 m bzw. 3,00 m beim Vorhandensein entsprechender Ausweichmöglichkeiten im Begegnungsfall wird hier somit unterschritten. Erschwerend kommt hinzu, dass im Einmündungsbereich Stommeler Weg/ Moosweg keine baulich notwendigen Maßnahmen zum Schutz des ausfahrenden Fahrradfahrers getroffen werden können. Die geringe Fahrbahnbreite der Straße würde bei der Anlegung einer Fahrradschleuse ein Einbiegen von Fahrzeugen aus dem Moosweg in den Stommeler Weg nur erschwert möglich machen bzw. für größere Fahrzeuge (3-achsiges Müllfahrzeug) komplett verhindern (s. Anlage 2). Eine bauliche Sicherung ist aufgrund der beengten Fahrbahnbreiten und schlechten Sichtverhältnisse zwingend erforderlich. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, den Bürgerantrag abzulehnen. -2-