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Beschlussvorlage (Bewirtschaftung der öffentlichen Toiletten an den Bahnhöfen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
173 kB
Datum
20.09.2011
Erstellt
12.09.11, 21:18
Aktualisiert
12.09.11, 21:18
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Termin 20.09.2011 III / 20 - gs (Amt/Aktenzeichen) ö. S. X David Gerhards (Verfasser/in) 311/2011 nö. S. TOP 30.08.2011 (Datum) BETREFF: Bewirtschaftung der öffentlichen Toiletten an den Bahnhöfen VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2012 ff. Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ca. 8.400 € ca. 33.600 € € € x nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Bereitstellung im Rahmen der Haushaltausführung 2011 aus Einsparungen beim ÖPNV-Budget. Bereitstellung der Mittel für Folgejahre im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2012 BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass 1. die Gebühr für jede Nutzung a) 0,50 € oder -1- b) c) 0,70 € oder 1,00 € beträgt und 2. die Toiletten außerhalb der Betriebszeiten von DB AG und REVG mittels Zeitschaltuhren gesteuert geschlossen bleiben, Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass a. an den Toiletten außen die Telefonnummer der Rathauszentrale für Störungsmeldungen von Bürgerinnen/Bürgern angegeben werden und b. die Verwaltung vor den Sommerferien 2012 einen Bericht über die bisherigen Erfahrungen vorlegt. c. die nach Inbetriebnahme der Toilettenhäuschen in diesem Jahr benötigten Finanzmittel (Kostenmiete, Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten) in Höhe von ca. 8.400 € aus Einsparungen des Budgets ÖPNV finanziert werden, d. die ab 2012 benötigten Haushaltsmittel in Höhe von ca. 33.600 € jährlich im Haushaltsentwurf 2012 berücksichtigt werden, e. die Toiletten von einer Fachfirma täglich gereinigt werden sollen. ERLÄUTERUNGEN: Die Toilettenhäuschen an den Bahnhöfen Pulheim und Stommeln, die durch Mittel aus dem Konjunkturpaket II gefördert werden, sollen in Kürze in Betrieb genommen werden. Die bisher nicht im Haushaltsplan 2011 veranschlagten Aufwendungen für den Betrieb und die sonstigen Finanzierungskosten müssen noch bereit gestellt werden. Da im ÖPNV-Budget noch Deckungsmittel in ausreichender Höhe aufgrund der geringfügig unter den Haushaltsansätzen gebliebenen Mittelanforderungen des Rhein-Erft-Kreises für den Bus- und AST-Verkehr verbleiben, können die diesjährigen Aufwendungen für Betrieb und Kostenmiete in Höhe von rund 8.400 € daraus finanziert werden. Folgende Kosten fallen schätzungsweise für beide Toilettenhäuschen zusammen jährlich an: Abschreibung und Verzinsung (Kostenmiete) Tägl. Reinigung Versicherung Wartung Strom, Wasser, Gebühren Verbrauchsmittel Summe ca. 13.100 € ca. 14.000 € ca. 400 € ca. 3.000 € ca. 2.500 € ca. 600 € ca. 33.600 € Dem stehen zukünftig Erträge aus den Nutzungen gegenüber. Diese können aufgrund unterschiedlicher Gebührenhöhe gemäß Beschlussalternativen 4 a) bis c) und der unbekannten zukünftigen Nutzungsfrequenz - die auch abhängig ist von der Höhe der Gebühr - nicht klar abgeschätzt werden. Es ist davon auszugehen, dass bei einer höheren Gebühr die Nutzerzahlen rückläufig sind. Die Verwaltung gibt hierzu nur die Empfehlung mindestens 0,50 € als Gebühr zu beschließen, denn ein freier Zugang lässt Verschmutzungen und Vandalismus in erhöhtem Maß befürchten und eine geringere Gebühr führt zu einer höheren Haushaltsbelastung. -2- Folgende Tabellen zeigen Beispiel-Jahreserträge (J-Ertrag) unter Annahme geringerer Nutzer/NutzerinnenTageszahlen (N / Tag) bei höherer Gebühr. Die erste Tabelle weist einen linearen Rückgang von 10% N / Tag je 0,10 € höherer Gebühr und die zweite einen entsprechenden linearen Rückgang um jeweils 7,5% auf. Entgelt 0,10 € 0,20 € 0,30 € 0,40 € 0,50 € 0,60 € 0,70 € 0,80 € 0,90 € 1,00 € Entgelt 0,10 € 0,20 € 0,30 € 0,40 € 0,50 € 0,60 € 0,70 € 0,80 € 0,90 € 1,00 € N / Tag 80 72 64 56 48 40 32 24 16 8 Preisempfindlichkeit linear 10% J.-Ertrag N / Tag J.-Ertrag 2.920 € 100 3.650 € 5.256 € 90 6.570 € 7.008 € 80 8.760 € 8.176 € 70 10.220 € 8.760 € 60 10.950 € 8.760 € 50 10.950 € 8.176 € 40 10.220 € 7.008 € 30 8.760 € 5.256 € 20 6.570 € 2.920 € 10 3.650 € N / Tag 120 108 96 84 72 60 48 36 24 12 J.-Ertrag 4.380 € 7.884 € 10.512 € 12.264 € 13.140 € 13.140 € 12.264 € 10.512 € 7.884 € 4.380 € N / Tag 80 74 68 63 59 54 50 46 43 40 Preisempfindlichkeit linear 7,5% J.-Ertrag N / Tag J.-Ertrag 2.920 € 100 3.650 € 5.402 € 93 6.753 € 7.495 € 86 9.369 € 9.244 € 79 11.555 € 10.689 € 73 13.361 € 11.864 € 68 14.830 € 12.804 € 63 16.004 € 13.535 € 58 16.919 € 14.085 € 54 17.606 € 14.476 € 50 18.095 € N / Tag 120 111 103 95 88 81 75 70 64 59 J.-Ertrag 4.380 € 8.103 € 11.243 € 13.866 € 16.033 € 17.796 € 19.205 € 20.303 € 21.128 € 21.714 € Hinzuweisen ist im Zusammenhang mit der Gebührenfestlegung, dass je höher die Gebühr ausfällt, desto höhere Ansprüche an die Toiletten gestellt werden und vermehrt potentielle Nutzer/innen andere Bedürfnislösungen suchen. Verbreitet ist eine Gebühr von 0,50 € für ähnliche Anlagen und in Gaststätten. Die Bahnhofstoiletten und Autobahnraststätten sind in der Regel teurer. Hier finden allerdings in der Regel eine ganztägige Aufsicht und eine häufigere Reinigung statt. Zudem enthält eine Nutzungsquittung teilweise eine Wertgutschrift für einen Verzehr; bei Autobahnraststätten derzeit 0,50 € von 0,70 € Nutzungsentgelt. Es ist anzunehmen, dass eine Gebühr, die mit einer einzelnen Münze beglichen werden kann, einen Akzeptanzvorteil aufgrund der einfachen Handhabung besitzt. Schwerbehinderte brauchen keine Gebühr zu entrichten, da sie mit einem Spezialschlüssel die Türen ohne Gebührenzahlung öffnen können. Um Vandalismusprobleme zu minimieren empfiehlt die Verwaltung, mittels der eingebauten Steuerungsmöglichkeiten die Toiletten nachts außerhalb der Betriebszeiten von Bahnen und Bussen generell zu schließen (montags - freitags derzeit 0:00 - 5:00 Uhr, samstags und sonntags 2:00 - 6:00 Uhr oder allgemein von 2:00 - 5:00 Uhr). Tägliche Nutzung der Toiletten aufgrund täglichem Bahn- und Busbetrieb erfordert eine tägliche Reinigung. Dies kann mittels der Beauftragung einer Reinigungsfachfirma erreicht werden, die Dienst- und Vertretungsregelungen für Wochenenden und Feiertage dauerhaft treffen kann. Die Firma soll auch die Verbrauchsmittel täglich kontrollieren, regelmäßig nachfüllen und Bestandsmeldungen an die Verwaltung geben. Im städtischen Haushalt stehen den o. g. Aufwendungen ergänzend zu den Gebühren Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber, die aus der Konjunkturpaket-II-Förderung resultieren. Diese betragen etwa 7.000 € jährlich bei Zuwendungen von 87,5% verteilt über den Abschreibungszeitraum von 25 Jahren. Die Haushaltsbelastung aus dem Betrieb beider Toilettenanlagen beträgt demnach je nach Gebührenhöhe und Annahme der Nutzungsfrequenz 33.600 € -7.000 € = 26.600 € abzüglich der Gebührenerträge. -3-