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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
174/2002
Datum
Bauverwaltungsamt
05.02.2002
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Umweltausschuss
06.03.2002
Umweltausschuss
23.05.2002
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Beseitigung von Bäumen
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss beschließt die Entfernung der im Lageplan ausgewiesenen ersten Baumreihe
angrenzend zum Grundstück Mainz, Hauptstraße
Begründung:
Zu 1)
Mit Datum vom 20.02.2001 stellte der Eigentümer des Grundstücks Hauptstraße 13 + 15,
Herr Mainz, den Antrag zur Beseitigung der an seinem Grundstück angrenzenden ersten
Baumreihe. Hierzu gibt er folgende Gründe an:
- die entlang des Grundstücks stehenden Bäume (14 Stck Eschen/Ahorn) haben eine Höhe von 1012 m und stehen nur ca. 1.00 m von der Grundstücksgrenze entfernt.
- Durch ca. 8,00 m oder mehr abstehende Äste in Richtung Grundstück ist kein Bewuchs seinerseits
auf dem eigenen Grundstück möglich (Vermoosung des Rasens, starke Schattenbildung).
- Durch bereits mehrfach herabgefallene Äste besteht erhöhtes Unfallrisiko.
Bei einer anschließend durchgeführten Ortsbesichtigung wurde nachfolgende Feststellung
getroffen:
Die Bäume vom Wäldchen sind zum Grundstück Mainz, Hauptstraße, ca. 5.00 m überhängend.
Man könnte sie zurückschneiden, aber das Problem ist eigentlich nur zu lösen, wenn die erste
Baumreihe beseitigt wird. Bei einem reinen Rückschnitt wurden nur „Baumkrüppel“ übrig bleiben.
Zu 2)
Das Wurzelwerk der vorgenannten Bäume führt zu starken Beeinträchtigungen (Verstopfungen
durch Blätter und kleineres Astwerk) und zu Schäden im Bereich des entlang des Gebäudes
verlaufenden bzw. neuverlegten Abflussleitungssystems.
Um hier Folgeschäden auszuschließen, sollten die Bäume entfernt werden. Die Anbringung
entsprechender Wurzelschutzeinrichtungen ist aufgrund des fortgeschrittenen Wachstums
der Bäume nicht möglich und würde zudem die Standfestigkeit infrage stellen.
Bei den Birken handelt es sich insgesamt um 7 Bäume, wobei drei dieser Bäume bezogen auf den
Umfang unter die Bestimmungen der Baumschutzsatzung fallen und eine Beseitigung beschlossen
werden muss.
Als Ersatzbepflanzung ist vorgesehen die vorhandene Hecke zu ergänzen und auf dem
Schulgelände 3 Obstbäume zu pflanzen. Die Standorte werden zu gegebener Zeit mit der Schul-
Vorlage: 174/2002
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leitung festgelegt.
Zu 3)
Mit Schreiben vom 17.10. bzw. 05.11.2001 beantragt der Eigentümer des Grundstücks „Am hohen
Ufer“ die Beseitigung der vorgenannten beiden Bäume unter Zusammenfassung folgender Gründe:
Schwarzkiefer
Die Zuwegung (Plattenbelag zum Garteneingang Am hohen Ufer 4) ist durch Wurzelwerk stark
angehoben und stellt eine Unfallgefahr dar, zumal dieser Weg durch einen behinderten Mitbewohner unter Benutzung einer Gehwagenhilfe benutzt wird.
Aus Sicht der Gefahrenbeseitigung sollte die Schwarzkiefer entfernt werden.
Lärche
Die Lärche steht bereits seit 37 Jahren und nimmt dem Grundstück das ganze Licht weg. Die am
Baum befindlichen Blüten/Früchte entfalten einen gelben Staub, so dass bei Wind eine gelbe Staubwolke entsteht. Der Staub legt sich auf Kleidung, Pavillondach und gelangt sogar bis auf den
Balkon des Hauses. Die vorgenannten Gründe werden durch andere Anwohner bestätigt.
Durch die Lärche entsteht eine erhebliche Beeinträchtigung von Personen und Gütern.
Nach der Entfernung der Bäume ist eine entsprechende Ersatzbepflanzung in Form mehrerer
kleinerer Bäume sicherzustellen.
Zu 4
Während des letztes Sturms ist in der Wiese neben Gut Merödgen ein Pappelbaum abgebrochen und auf die Terrasse eines angrenzenden Grundstücks gestürzt. Es entstand lediglich Sachschaden. Aus begründeter Veranlassung wurde eine Überprüfung der Bäume vorgenommen. Das
Ergebnis liegt noch nicht vor. Falls die Entfernung weiterer Bäume aufgrund der Überprüfung
erforderlich ist, wird eine entsprechende Tischvorlage zur Sitzung verteilt.