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Beschlussvorlage (Beseitigung von Bäumen)

Daten

Kommune
Inden
Größe
12 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Beseitigung von Bäumen) Beschlussvorlage (Beseitigung von Bäumen)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 174/2002 Datum Bauverwaltungsamt 05.02.2002 öffentlich Beratungsfolge Termin Umweltausschuss 06.03.2002 Umweltausschuss 23.05.2002 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Beseitigung von Bäumen Beschlussentwurf: Der Ausschuss beschließt die Entfernung der im Lageplan ausgewiesenen ersten Baumreihe angrenzend zum Grundstück Mainz, Hauptstraße Begründung: Zu 1) Mit Datum vom 20.02.2001 stellte der Eigentümer des Grundstücks Hauptstraße 13 + 15, Herr Mainz, den Antrag zur Beseitigung der an seinem Grundstück angrenzenden ersten Baumreihe. Hierzu gibt er folgende Gründe an: - die entlang des Grundstücks stehenden Bäume (14 Stck Eschen/Ahorn) haben eine Höhe von 1012 m und stehen nur ca. 1.00 m von der Grundstücksgrenze entfernt. - Durch ca. 8,00 m oder mehr abstehende Äste in Richtung Grundstück ist kein Bewuchs seinerseits auf dem eigenen Grundstück möglich (Vermoosung des Rasens, starke Schattenbildung). - Durch bereits mehrfach herabgefallene Äste besteht erhöhtes Unfallrisiko. Bei einer anschließend durchgeführten Ortsbesichtigung wurde nachfolgende Feststellung getroffen: Die Bäume vom Wäldchen sind zum Grundstück Mainz, Hauptstraße, ca. 5.00 m überhängend. Man könnte sie zurückschneiden, aber das Problem ist eigentlich nur zu lösen, wenn die erste Baumreihe beseitigt wird. Bei einem reinen Rückschnitt wurden nur „Baumkrüppel“ übrig bleiben. Zu 2) Das Wurzelwerk der vorgenannten Bäume führt zu starken Beeinträchtigungen (Verstopfungen durch Blätter und kleineres Astwerk) und zu Schäden im Bereich des entlang des Gebäudes verlaufenden bzw. neuverlegten Abflussleitungssystems. Um hier Folgeschäden auszuschließen, sollten die Bäume entfernt werden. Die Anbringung entsprechender Wurzelschutzeinrichtungen ist aufgrund des fortgeschrittenen Wachstums der Bäume nicht möglich und würde zudem die Standfestigkeit infrage stellen. Bei den Birken handelt es sich insgesamt um 7 Bäume, wobei drei dieser Bäume bezogen auf den Umfang unter die Bestimmungen der Baumschutzsatzung fallen und eine Beseitigung beschlossen werden muss. Als Ersatzbepflanzung ist vorgesehen die vorhandene Hecke zu ergänzen und auf dem Schulgelände 3 Obstbäume zu pflanzen. Die Standorte werden zu gegebener Zeit mit der Schul- Vorlage: 174/2002 Seite - 2 - leitung festgelegt. Zu 3) Mit Schreiben vom 17.10. bzw. 05.11.2001 beantragt der Eigentümer des Grundstücks „Am hohen Ufer“ die Beseitigung der vorgenannten beiden Bäume unter Zusammenfassung folgender Gründe: Schwarzkiefer Die Zuwegung (Plattenbelag zum Garteneingang Am hohen Ufer 4) ist durch Wurzelwerk stark angehoben und stellt eine Unfallgefahr dar, zumal dieser Weg durch einen behinderten Mitbewohner unter Benutzung einer Gehwagenhilfe benutzt wird. Aus Sicht der Gefahrenbeseitigung sollte die Schwarzkiefer entfernt werden. Lärche Die Lärche steht bereits seit 37 Jahren und nimmt dem Grundstück das ganze Licht weg. Die am Baum befindlichen Blüten/Früchte entfalten einen gelben Staub, so dass bei Wind eine gelbe Staubwolke entsteht. Der Staub legt sich auf Kleidung, Pavillondach und gelangt sogar bis auf den Balkon des Hauses. Die vorgenannten Gründe werden durch andere Anwohner bestätigt. Durch die Lärche entsteht eine erhebliche Beeinträchtigung von Personen und Gütern. Nach der Entfernung der Bäume ist eine entsprechende Ersatzbepflanzung in Form mehrerer kleinerer Bäume sicherzustellen. Zu 4 Während des letztes Sturms ist in der Wiese neben Gut Merödgen ein Pappelbaum abgebrochen und auf die Terrasse eines angrenzenden Grundstücks gestürzt. Es entstand lediglich Sachschaden. Aus begründeter Veranlassung wurde eine Überprüfung der Bäume vorgenommen. Das Ergebnis liegt noch nicht vor. Falls die Entfernung weiterer Bäume aufgrund der Überprüfung erforderlich ist, wird eine entsprechende Tischvorlage zur Sitzung verteilt.