Daten
Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
20.09.2011
Erstellt
12.09.11, 21:18
Aktualisiert
12.09.11, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
III / 20 - gs
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
20.09.2011
X
David Gerhards
(Verfasser/in)
286/2011
nö. S. TOP
17.08.2011
(Datum)
BETREFF:
Abfallkalender 2012 - Bezirkseinteilung Pulheim
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Abfallentsorger EGN, Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die vorgeschlagene neue Bezirkseinteilung der Abfuhrbezirke für die grauen und blauen Abfallgefäße für den Stadtteil Pulheim gemäß den beigefügten Anlagen.
ERLÄUTERUNGEN:
Der Abfallkalender weist für den Stadtteil Pulheim zwei Abfallabfuhr-Bezirke aus. Bezirk 1 liegt
nördlich der Mittelachse der Venloer Str und Bezirk 2 südlich davon.
Aufgrund der Veränderungen im Tonnenbestand seit dem 01.01.2010 (Vertragsbeginn) trat das
mit der Sammlung der grauen Abfallgefäße befasste Entsorgungsunternehmen EGN an die Ver-1-
waltung mit der Bitte heran, die bisherige Bezirkseinteilung im Zentrum (Stadtteil Pulheim) ändern
zu dürfen.
Zur gleichmäßigeren Fahrzeugauslastung bei der Abfuhr der grauen Restmüllgefäße werden die
in der Anlage aufgeführten drei Abfuhrbezirke a, b und c vorgeschlagen. Da die Abfuhr der blauen
Abfallgefäße durch die Fa. Alba weitestgehend unverändert bleiben kann, würde eine gemeinsame Skizzendarstellung zur Bezirkeinteilung nicht mehr ausreichen. Es müsste eine Verteilung der
Strassen auf die Bezirke a, b und c für die graue Gefäße und 1 und 2 für die blauen Gefäße anhand verschiedener Skizzen vorgenommen werden. Zusätzlich würde ein Straßenverzeichnis die
Bezirkseinteilungen erklären.
Vorteilhaft für Bürgerinnen, Bürger, Geschäftsleute und Stadt Pulheim wären dabei folgende Aspekte:
1. In der Venloer Straße (Stadtteil Pulheim) würde jede Abfallfraktion an einem Tag komplett gesammelt. Bisher wurden beide Straßenseiten an unterschiedlichen Tagen bezüglich der grauen
und blauen Abfallfraktionen angefahren:
Graue Gefäße
14-täglich/wöchentlich:
dienstags
Blaue Gefäße
vierwöchentlich.:
mittwochs
Gelbe Gefäße
14-täglich:
donnerstags
Braune Tonnen 14-täglich/wöchentlich:
freitags
Der Montag kann - wie bisher - abfuhrfrei bleiben.
Die Verwaltung begrüßt die Möglichkeit der Trennung der Abfuhr der grauen und blauen Gefäße, die derzeit alle vier Wochen auf der Südwestseite der Venloer Straße zu erheblichen Ansammlungen von bereit gestellten Abfallgefäßen führt.
2. Die Sammeltouren könnten bezüglich der grauen Tonnen von Montag bis Donnerstag in jeder
Woche durchgeführt werden, also an vier Wochentagen übers Stadtgebiet verteilt. Bisher wird
lediglich am Dienstag und am Mittwoch und im Wesentlichen alle 14 Tage abgefahren (die wöchentlichen Leerungen der wenigen Großbehälter führen nicht zu wesentlich größeren Präsenzzeiten). Gelegentlichen berechtigten Reklamationen könnte so schneller und wirtschaftlicher abgeholfen werden.
Auch wenn vertraglich die bisherige Bezirkseinteilung vereinbart ist, wäre es aus anderen Gesichtspunkten heraus nicht vertretbar, auf eine unbedingte Einhaltung zu bestehen. Hier sind zu
nennen, die gesetzliche Verpflichtung für die Fahrer, Lenkzeiten einhalten zu müssen. Dies führt
bei ungünstiger Bezirkseinteilung zu Einsatzerfordernissen von nicht ausgelasteten Zusatzfahrzeugen mit zusätzlicher Umweltbelastung und Sprungkosten für den Unternehmer. Da weder die
Verwaltung noch der Unternehmer Entwicklungen des Tonnenbestandes über einen längeren Zeitraum vorhersehen können, ist es sachgerecht und auch im Sinne des Umweltschutzes sinnvoll,
gelegentlich eine vertretbare Anpassung vorzunehmen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, der Beschlussempfehlung zu folgen.
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