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Beschlussvorlage (Ausbau und Neustrukturierung der familiären Bereitschaftsbetreuung (FBB))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
198 kB
Datum
30.06.2011
Erstellt
27.06.11, 11:09
Aktualisiert
27.06.11, 11:09
Beschlussvorlage (Ausbau und Neustrukturierung der familiären Bereitschaftsbetreuung (FBB)) Beschlussvorlage (Ausbau und Neustrukturierung der familiären Bereitschaftsbetreuung (FBB)) Beschlussvorlage (Ausbau und Neustrukturierung der familiären Bereitschaftsbetreuung (FBB)) Beschlussvorlage (Ausbau und Neustrukturierung der familiären Bereitschaftsbetreuung (FBB)) Beschlussvorlage (Ausbau und Neustrukturierung der familiären Bereitschaftsbetreuung (FBB)) Beschlussvorlage (Ausbau und Neustrukturierung der familiären Bereitschaftsbetreuung (FBB))

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Jugendhilfeausschuss II/511.3 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 30.06.2011 X Frau Nicole Röhrig (Verfasser/in) 232/2011 nö. S. TOP 07.06.2011 (Datum) BETREFF: Ausbau und Neustrukturierung der familiären Bereitschaftsbetreuung (FBB) VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: € 6.000 € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2012 Jahr: 2013 Jahr: 2014 Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € x ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Neustrukturierung der Finanzierung der Bereitschaftspflegefamilien ab dem 01.08.2011 zu. -1- ERLÄUTERUNGEN: 1.1 Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB) - eine spezielle Form der Hilfe zur Erziehung Bereitschaftspflegefamilien nehmen Kinder und Jugendliche kurzfristig in akuten Krisensituationen auf, wenn in der Herkunftsfamilie eine Gefährdungssituation für das Kind besteht und der Schutz des Kindes sichergestellt werden muss. Aufgrund der akuten Krisensituation in den Herkunftsfamilien ist oftmals eine sehr schnelle Unterbringung der Kinder in eine FBB erforderlich. Für eine begrenzte Zeit – wenige Tage bis einige Monate- wird das Kind dann im familiären Rahmen solange begleitet, bis eine Perspektive erarbeitet ist, wo es auf Dauer leben kann (z.B. Rückkehr in die Herkunftsfamilie, Vermittlung in eine Dauerpflegefamilie oder Heimeinrichtung). Gerade für jüngere Kinder ist eine Inobhutnahme in einer familiären Bereitschaftspflegestelle geeigneter, da hier dem Bedürfnis nach konstanten Bezugspersonen, Sicherheit und Geborgenheit Rechnung getragen wird. Bei steigenden Fallzahlen in der Inobhutnahme ist die FBB eine geeignete Krisenhilfe für Kinder in Notsituationen. 1.2 Ausgangslage im Jugendamtsbezirk Pulheim Eine Neustrukturierung der familiären Bereitschaftsbetreuung ist erforderlich. Die Unterbringung von insbesondere jüngeren Kindern in Krisensituationen in einem Familienumfeld ist aus fachlicher Sicht grundsätzlich einer Heimunterbringung vorzuziehen. Im Jahr 2010 wurden insgesamt 14 Kinder und Jugendliche aus Pulheim in insgesamt sechs verschiedenen Bereitschaftspflegefamilien untergebracht. Davon waren 9 im Alter von 14-18 Jahren, 3 im Alter von 7-14 Jahren und 2 im Alter von 0-7 Jahren. Die Verweildauer lag zwischen einigen Tagen und mehreren Monaten. Durchschnittlich verblieben die Kinder drei Monate in einer Bereitschaftspflegefamilie. Inobhutnahm en in fam iliärer Bereitschaftsbetreuung 16 Anzahl der Kinder 14 12 10 8 12 13 14 9 7 6 5 4 2 0 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Jahr Diese Entwicklung verläuft proportional zum Trend im Rhein-Erft-Kreis, sowie dem landes- und bundesweiten Trend. Laut dem statistischen Landesamt wurden 2009 196 Kinder und Jugendliche im Rhein-Erft-Kreis (2007 noch 131 Kinder) in Obhut genommen. Laut statistischem Bundesamt steigerten sich die Inobhutnahmen bundesweit im Zeitraum 2005 bis 2009 bei Kindern im Alter von 0-3 um 81%, bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 0-18 Jahren um 29%. Als Gründe für die Zunahme der Inobhutnahmen wird ein erhöhtes öffentliches Bewusstsein durch Medienberichte über Einzelschicksale von zu Tode gekommenen Kindern und die Änderung der gesetzlichen Grundlagen, insbesondere die gesetzliche Normierung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII, angesehen. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse -2- über die Folgen traumatisierender Lebensbedingungen auf Kinder führten dazu, dass Gefährdungslagen akuter und schwerwiegender als bisher eingeschätzt werden. Gründe für die 2010 durchgeführten vorläufigen Schutzmaßnahmen in FBB im Jugendamtsbezirk Pulheim sind vorwiegend Überforderung der Eltern. Weitere Gründe sind Beziehungsprobleme und -störungen, psychische Erkrankung und Gefährdung des Kindeswohls. Die im Jahr 2010 durchgeführten vorläufigen Schutzmaßnahmen endeten in 10 der Fälle mit einer Rückkehr zu den Personensorgeberechtigten und der Installierung ambulanter Hilfen zur Erziehung. In 4 der Fälle ist eine erzieherische Hilfe außerhalb der Familie eingeleitet worden. Jeder Tag eines in Obhut genommenen Kindes in einer Heimeinrichtung verursacht Kosten in Höhe von derzeit täglich 183,67€ (Bsp. Haus St. Gereon, Bergheim), ab dem 5. Tag 174,14 €. Das sind monatlich 5059,88€. In differenzierten Inobhutnahmesystemen ( Jugendschutzstellen, Kriseninterventionszentren ) liegen die Leistungsentgelte bei einem Tagessatz von bis zu 280,-€. Für Kinder in FBB wird zur Zeit der vom Land NRW jährlich festgelegte monatliche altersgestaffelte Pflegegeldsatz für Vollzeitpflege an die Bereitschaftspflegefamilien gezahlt: Alter Kinder bis zum vollendeten 7. Lj. Kinder vom vollendeten 7. Lj. bis zum vollendeten 14. Lj. Vom vollendeten 14. Lj. bis zum vollendeten 18. Lj. Materieller Aufwand Erziehungsbeitrag mtl. Pflegegeld insg. Vergleich: Heimkosten 458 € 219 € 677 € mind 5.262,32 € 525 € 219 € 744 € mind 5.262,32 € 638 € 219 € 857 € mind 5.262,32 € 1.3 Aktuelle Ausstattung der FBB Neben den zwei vertraglich gebundenen Bereitschaftspflegefamilien (JHA Beschluss vom 29.01.1993) nehmen zusätzlich vier Familien ohne vertragliche Bindung Kinder und Jugendliche in Notsituationen auf. Die vertraglich nicht gebundenen FBB Familien sind daher nicht verpflichtet, zu jeder Zeit jedes Kind aufzunehmen. Zudem arbeiten sie nicht unbedingt ausschließlich mit dem Jugendamt Pulheim zusammen. Durch die Neustrukturierung der FBB in anderen Jugendämtern des Rhein-Erft-Kreises besteht die Gefahr, dass die Jugendämter zukünftig um die FBB Stellen konkurrieren und das Jugendamt Pulheim seinen eigenen Unterbringungsbedarf nicht decken kann. Die beiden vertraglich gebundenen FBB Stellen erhalten monatlich 180,-€ Bereithaltegeld. Dafür halten sie sich an 300 Tagen im Jahr bereit, ein Kind in einer akuten Krisensituation ad-hoc aufzunehmen. Gemäß Erlass des Bundesministeriums für Finanzen ist das Bereithaltegeld steuerpflichtig und daher für die Familien nicht lukrativ. Das Pflegegeld hingegen ist gem. § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Für die Zeiten, in denen die Bereitschaftspflegefamilie ein Kind betreut hat, erhält sie altersgestaffeltes Pflegegeld inkl. einfachem Erziehungsanteil und eine jährliche Ausstattungspauschale in Höhe von 260,-€. Die vier nicht vertraglich gebundenen FBB Stellen erhalten bei einer Unterbringung lediglich altersgestaffeltes Pflegegeld mit einfachem Erziehungsanteil. -3- 1.4 Finanzielles Ungleichgewicht der FBB gegenüber der Vollzeitpflege In der Fachdiskussion wird zurzeit die finanzielle Ausstattung der FBB diskutiert. Kritisch bewertet wird, dass ein finanzielles Ungleichgewicht der Bereitschaftspflegefamilien gegenüber den Pflegefamilien, die Kinder und Jugendliche dauerhaft in Vollzeitpflege betreuen, besteht. Die FBB Stellen können einige Möglichkeiten der Dauerpflegestellen nicht nutzen: Es besteht kein Kindergeldanspruch. Es besteht kein Anspruch auf Steuerminderung durch Eintrag des Kindes auf der Lohnsteuerkarte Die Bereithaltepauschale unterliegt der Steuerpflicht Zuschüsse zur Alterssicherung und Unfallversicherung werden nicht durchgängig, sondern nur für den Zeitraum der Belegung, gezahlt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen regt die Verwaltung an, die Bereithaltepauschale abzuschaffen zugunsten einer dem Aufwand angemessenen Vergütung. Erhält eine FBB lediglich den Pflegegeldsatz, so hat sie weit weniger als ein Dauerpflegefamilie zur Verfügung, obwohl ein Mehraufwand in vielen Bereichen anfällt und hohe fachliche Anforderungen an die FBB gestellt werden: Erhöhter finanzieller Aufwand z.B. durch Fahrtkosten zu Ärzten, Therapeuten, Ämtern, Besuchskontakten… Betreuungskosten für die eigenen Kinder, wenn bei Terminen mit dem Pflegekind die eigenen Kinder beaufsichtigt werden müssen. Erhöhter zeitlicher und persönlicher Aufwand durch unterschiedlichste Verhaltensauffälligkeiten der aufgenommenen Kinder, unterschiedlichste Charaktere und persönliche Belastungssituationen der leiblichen Eltern, Umgang und Zusammenarbeit mit dem Helfersystem (Allgemeiner Sozialer Dienst, Pflegekinderdienst, Vormünder, evtl. Gericht) Unvorhersehbare Anfragen, Belegungen tags, nachts, am Wochenende und Termine, auf die sie sich immer wieder neu einstellen müssen. Konsequenzen für das Jugendamt Pulheim Zielsetzung Es soll ein dem Aufwand angemessenes Vergütungssystem für familiäre Bereitschaftspflegestellen (FBB) geschaffen werden. Neben der verbindlichen Sicherstellung der flexiblen Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen sollen die Bereitschaftspflegefamilien für die besonderen Belastungen der Aufgabe zu einer möglichst längerfristigen Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Pulheim motiviert werden. Ziel ist es, ein einheitliches Vergütungssystem für die derzeit sechs kooperierenden Bereitschaftspflegefamilien zu schaffen. Insbesondere soll dem Bedarf an Unterbringungen für Kinder und Jugendliche entsprochen werden, die ansonsten vorübergehend in Heimeinrichtungen aufgenommen werden müssten. Der fortlaufende Bedarf an Bereitschaftspflegeplätzen soll durch die vertragliche Bindung von bis zu sechs Bereitschaftspflegefamilien künftig sichergestellt werden. 2.2 Angemessene Finanzierung einer FBB Die Anforderungen an die Bereitschaftspflegestellen sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat die Entwicklungen im Bereich der FBB gerade in den letzten zwei Jahren zu einem Schwerpunktthema hervorgehoben und die Sicherung der Qualität in der Bereitschaftspflege durch die betreuenden Dienste zur Gesamtaufgabe gemacht. Als Ergebnis liegt die aktuelle Fassung der Rahmenkonzeption Bereitschaftsbetreuung aus dem Früh-4- jahr 2010 vor. Dies ist auch die Arbeitsgrundlage der Pflegekinderdienste des Rhein-Erft-Kreises in der Zusammenarbeit mit ihren FBB-Stellen. Um Bereitschaftspflegestellen auszubauen, neue Familien zu werben und erfahrene Familien in einer längerfristigen Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zu halten sind angemessene Pflegegeldsätze erforderlich. Denn gerade bei älteren, entwicklungsverzögerten oder verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen, für die ansonsten nur eine Heimunterbringung in Frage käme, werden qualifizierte Bereitschaftspflegefamilien mit berufsähnlichem Anspruch benötigt. Diese müssen persönlich geeignet sein, schwer belastete Kinder in Notsituationen mit häufig traumatischer Vorgeschichte aufzunehmen. Die FBB leisten einen hohen persönlichen und organisatorischen Aufwand, der durch die Anforderungen der Inobhutnahmesituation und der Perspektivabklärung für das aufgenommene Kind entsteht. Die Verwaltung ist daher zu dem Ergebnis gelangt, dass die „Kosten zur Erziehung“ erhöht werden sollten, damit mehr Kinder und Jugendliche in FBB kurzfristig aufgenommen werden können. Die Träger der freien Jugendhilfe im Rheinland bieten ihren FBB Stellen einen Tagessatz ab 50 €, mindestens also 1500 € monatlich, an. Die kinder- und jugendpädagogische Einrichtung der Stadt Köln (KidS) stattet ihre FBB derzeit mit einem Tagessatz von 55 € pro Belegungstag aus. Die Bereithaltepauschale sollte zukünftig wegfallen, da sie für die Qualitätsentwicklung in diesem Aufgabenbereich nicht zielführend ist. An die FBB sollte monatlich altersgestaffeltes Pflegegeld zuzüglich des 3,5 fachen Erziehungsbeitrags gezahlt werden. Mit allen kooperierenden Bereitschaftspflegefamilien soll eine vertragliche Vereinbarung getroffen werden, die sich inhaltlich an den neuen Gegebenheiten orientiert. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Fortbildung und Qualifizierung, dem weiterhin durch das Angebot der Beratung und Begleitung durch den Pflegekinderdienst und der monatlichen Gruppensupervision Rechnung getragen wird. Vorschlag zukünftige Pflegegeldzahlung Alter FBB bisher Pflegegeld plus einfacher Erziehungsbeitrag (219 €) FBB neu Pflegegeld plus 3,5 facher Erziehungsbeitrag (219 € ) monatlich 458 € plus 219 € = 677 € 458 € plus 766,50 € = mtl. insg. 1.224,50 € mind 5.262,32 € Kinder vom vollendeten 7. Lj. bis zum vollendeten 14. Lj. 525 € plus 219 € = 744 € 525 € plus 766,50 € = mtl. insg. 1.291,50 € mind 5.262,32 € vom vollendeten 14. Lj. bis zum vollendeten 18. Lj. 638 € plus 219 € = 857 € 638 E plus 766,50 € = mtl. insg. 1.404,50 € mind 5.262,32 € Kinder bis zum vollendeten 7 Lj. Vergleich Heimkosten Dies entspricht folgendem Tagessatz: Kindern von 0-7 Jahren Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren 40,82,-€ 43,05,-€, 46,82,-€ Ein Inobhutnahmeplatz im Haus St. Gereon kostet in den ersten 4 Tagen derzeit 183,67 € und im weiteren Verlauf 174,14 € am Tag. -5- Bei Inobhutnahmen gibt es keine kostengünstigere Unterbringungsform als die familiäre Bereitschaftsbetreuung. 3. Darstellung der Auswirkung im laufenden Haushaltsjahr und für die Folgejahre In 2010 wurden 14 Kinder und Jugendliche in FBB in Obhut genommen. 12 Kinder und Jugendliche wurden 2010 in Heimeinrichtungen in Obhut genommen, bei denen auch –aufgrund des Anforderungsprofils an die Unterbringungsform FBB- eine Unterbringung des Kindes in FBB bedarfsgerecht gewesen wäre. Ziel ist eine Veränderung des Verhältnisses zugunsten der FBB im Jahr 2011 und das Vorhalten von sechs Bereitschaftspflegefamilien. Von Januar bis Mai 2011 wurden bislang 7 Kinder und Jugendliche in FBB aufgenommen. Nach derzeitiger Prognose wird die Anzahl der Kinder, die in FBB untergebracht werden können, zumindest die Zahlen von 2010 erreichen bzw. sich voraussichtlich weiter erhöhen. Kostenvergleich 27.584,98 € 375,12 € 4.320,00 € 520,00 € Kosten der Inobhutnahmen in FBB 2010: 9 Supervisionstermine für 2 FBB 2010: Bereithaltepauschale für 2 FBB: Ausstattungspauschale für 2 FBB: 32.800,10 € insgesamt Kosten der Inobhutnahmen in FBB 2010: FBB Kostenkalkulation nach den neuen Sätzen für 2012 bei 14 Inobhutnahmen und gleicher Altersgruppen sowie gleicher Aufenthaltsdauer wie in 2010: 46.510,23 € insgesamt Im Hinblick auf die von der Verwaltung vorgeschlagene Neustrukturierung der FBB könnte der Bedarf für das Jahr 2011 ab 1.8.2011 wie folgt aussehen: Einsparung der Bereithaltepauschale ab 1.8.2011: Mehrkosten ab 1.8.2011 bis 31.12.2011: 46.510,23 € x 5/12 = 19.379,26 € 32.800,10 € x 5/12 = 13.666,71 € Differenz: = 5.712,55 € + 2.160,00 € ca. 6.000,00 € Der anteilige Mehrbedarf für 2011 von ca. 6.000,00 € (01.08.2011 – 31.12.2011) wird innerhalb des Budgets „Jugend“ finanziert. Für das Haushaltsjahr 2012 wird beim Produkt Sachkonto 5334000 ein Mehrbedarf von 14.000,00 € kalkuliert, der ggf. als budgetrelevante Veränderung bereitzustellen ist. -6-